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Ragnarök

Ausländische Quellensteuer bei Einzelaktien

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Ragnarök
· bearbeitet von Ragnarök

Der Faden soll mehr als Nachschlagewerk dienen, wenn man ausländische Einzelaktien kaufen will.

 

Meine Informationen hab ich von der PDF Datei von irgendeiner deutschen Behörde.

 

Bei den meisten Länder wird die Quellensteuer bis zu 15 % mit der deutschen

 

angerechnet.

 

Beispiel: Land x hat 18 % Quellensteuer. Dann ist die Gesamtsteuerquote (25% + (18%-15%))= 28 % .

 

Für die USA sieht es in der Regel dann so aus: (25+(30-15))= 40 %

 

Schweiz: (25+(35-15))=45 % Gesamtquellensteuer

 

Mein Tipp: Kauft nur Aktien aus England oder anderen Ländern, die nicht mehr als 15 % Quellensteuer haben.

 

USA Quellensteuer i.R. 30 %, 15 % werden automatisch verrechnet von deutschen Banken.

(Edit: Anscheinend werden automatisch doch nur 15% abgezogen. Diese wurden bei mir mit der deutschen Quellensteuer verrechnet) )

 

 

England (UK) keine Quellensteuer!

 

Spanien 19 %. Vorsicht! Keine Möglichkeit der automatischen Anrechnung.

 

Schweiz 35 %!

 

Niederlande 15%

 

Japan: 7-15%

 

Frankreich 18%

 

Italien: in der Regel 27 %!

 

Australien: in der Regel 30%!

 

http://www.boerse-fr...D=44&NewsID=164

 

Sonderfall USA

 

Einen Sonderfall stellt die USA dar. Besitzer US-amerikanischer Aktien müssen bereits im Vorfeld der Dividendenzahlung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer stellen. Ansonsten behält der Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung ein. Zwar können Anleger die 15-prozentige Differenz nachfordern, dafür ist jedoch eine spezielle Steuererklärung für „beschränkt Steuerpflichtige" erforderlich. Diese kann – anders als bei anderen Staaten – nur für ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden.

 

Ach so. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich hafte für nix : - )

 

Edit:

Ich hab jetzt meine Dividendenabrechnung für meine US Einzelakteien analysiert. Die gesamte Quellensteuer entspricht der deutschen von ca. 26% die ich zahlen musste. Somit gilt die o.g. Rechnung bzgl. der USA nicht. Bei einer kanadischen Aktie war es ein wenig mehr.

 

Um eine aktuelle Version von der Steuerdatei zu erhalten, muss man jetzt hier suchen.

 

http://www.bzst.de/D...teuer_2011.html

 

http://www.bundesfin...html?__nnn=true

 

oder in der Hauptseite suchen

 

http://www.steuerliches-info-center.de

 

http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_node.html

AusländischeQuellensteuerAmtlich.pdf

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egbert02

Sehr schöne Idee. Berücksichtigen sollte man aber auch, daß bei manchen Ländern die Quellensteuererstattung recht unproblematisch ist (z. B Schweiz), bei anderen Ländern (z. B. Frankreich, Italien, Spanien) aber mit etlichen Hindernissen verbunden ist, die eine Erstattung deutlich erschweren oder faktisch unmöglich machen.

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John Silver

Der Faden soll mehr als Nachschlagewerk dienen, wenn man ausländische Einzelaktien kaufen will.

 

Meine Informationen hab ich von der PDF Datei von irgendeiner deutschen Behörde.

...

Ach so. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich hafte für nix : - )

Der Liink zur Datei ist vom Bundeszentralamt für Steuern.

http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html

 

Das könnte bei Gelegenheit interessant werden, wenn die Datei aktualisiert wird.

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checker-finance

Ein für das WPF sehr wichtiges Land fehlt in dem Axer-Dokument und in der Datei vom Bundeszentralamt für Steuern:

 

Bermuda! Da sitzen dividenstarke Werte wie Seadrill, Ship Finance, Teekay LNG, etc.

 

Quellensteuer = 0, also wie UK alls OK.

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checker-finance

Der Liink zur Datei ist vom Bundeszentralamt für Steuern.

http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html

 

Das könnte bei Gelegenheit interessant werden, wenn die Datei aktualisiert wird.

 

Grau ist alle Theorie. Für Kanada gibt das Dokument an:

a) nationale Quellensteuererhebung: 25%

B) nach DBA maximal anrechenbare Quellensteuer: 15%

und

Ergebnis: anrechenbar sind: 15%

 

Gemäß der Mitteilung von der CoDi haben die Kanadier sich 15% abgegriffen, Deutschland hat vom Ausgangswert dann auch nochmal 15% abgezogen. Das folgere ich jedenfalls aus folgenden Zahlen:

 

146 USD Dividende (kanadische Firma, die in USD zahlt), 21,9 USD Abzug kan. Quellensteuer, Umrechnung in EUR (@1,427): 86,97 EUR. Gutschrift 86,97 EUR, Steuerbemessungsgrundlage/Verrechnung mit Verlusten iHv. 102,31 EUR

 

Hättet ihr das Ergebnis erwartet?

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John Silver

Der Liink zur Datei ist vom Bundeszentralamt für Steuern.

http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/AuslaendischeQuellensteuer/auslaendischequellensteuer_node.html

 

Das könnte bei Gelegenheit interessant werden, wenn die Datei aktualisiert wird.

 

Grau ist alle Theorie. Für Kanada gibt das Dokument an:

a) nationale Quellensteuererhebung: 25%

B) nach DBA maximal anrechenbare Quellensteuer: 15%

und

Ergebnis: anrechenbar sind: 15%

 

Gemäß der Mitteilung von der CoDi haben die Kanadier sich 15% abgegriffen, Deutschland hat vom Ausgangswert dann auch nochmal 15% abgezogen. Das folgere ich jedenfalls aus folgenden Zahlen:

 

146 USD Dividende (kanadische Firma, die in USD zahlt), 21,9 USD Abzug kan. Quellensteuer, Umrechnung in EUR (@1,427): 86,97 EUR. Gutschrift 86,97 EUR, Steuerbemessungsgrundlage/Verrechnung mit Verlusten iHv. 102,31 EUR

 

Hättet ihr das Ergebnis erwartet?

Ich kann Dir nicht ganz folgen, sehe nicht ganz Dein Problem?

Du hast

Dividende 146 USD = 102,31 Euro

Abzug 15% = 21,9 USD = 15,35 EURO

Gutschrift = 124,1 USD = 86,97 EURO

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reckoner

Hallo checker-finance,

 

Hättet ihr das Ergebnis erwartet?
Das ist doch vollkommen Korrekt, vorausgesetzt man weiß, dass Kanada nur 15% Quellensteuer nimmt.

 

Warum das nun in den auf der verlinkten Seite herunterladbaren Dokumenten falsch aufgeführt ist, kann ich natürlich auch nicht sagen, in meinem Axer ist es jedenfalls richtig. :D

 

MfG Stefan

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checker-finance

@John Silver

Das Problem ist, dass sich mein Verlustverrechnungstopf um 102,31 EUR verringert hat. D. h. ich habe die zwar die 86,97 EUR bekommen, aber wenn im Verlustverrechnungstopf keine Verluste mehr gewesen wären schließe ich daraus, dass ich nicht die 86,97 bekommen hätte.

 

@reckoner

Ja, die "offizielle" Seite ist nicht korrekt. Das mit den 15% wußte ich und das hat mich insofern auch nicht überrascht.

 

Meine Annahme war, dass die Kanadier 15% bekommen und der deutsche Fiskus die restlichen 26,375-15=11,375%. Stattdessen, wenn ich das richtig interpretiere, Kanada 15% und Deutschland 15%.

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reckoner

Hallo checker-finance,

 

oh, sorry, ich hatte mich so auf die 15% Quellensteuer fokussiert, dass ich ganz vergessen hatte, dass wir ja eine A-Steuer von 25% haben. :-

 

Die Abrechnung ist imho aber trotzdem korrekt, denn den gefüllten Verlustverrechnungstopf hast du ja auch erst später erwähnt.

 

Die Dividende ist in Deutschland einfach komplett steuerfrei gewesen (da mit Verlusten verrechnet). Die bereits in Kanada einbehaltene Quellensteuer hingegen kann die Bank imho nicht auszahlen, sondern allenfalls mit deutschen A-Steuer verrechnen (und die hattest du wohl noch nicht).

 

Aber warte mal auf jemanden, der aus eigener Erfahrung sagen kann, ob und wie die Quellensteuern angerechnet werden, solange noch keine A-Steuer abgeführt wurde (etwa aufgrund eines Freistellungsauftrages).

Ich persönlich habe gar keine Anlagen mit ausländischer Quellensteuer, weil ich diese grundsätzlich nicht komplett verrechnen könnte.

 

wenn ich das richtig interpretiere, Kanada 15% und Deutschland 15%.
Nee, es sind doch nur einmal 15% abgezogen (146 / 1,427 * 85% = 86,97).

 

MfG Stefan

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Taxadvisor

@John Silver

Das Problem ist, dass sich mein Verlustverrechnungstopf um 102,31 EUR verringert hat. D. h. ich habe die zwar die 86,97 EUR bekommen, aber wenn im Verlustverrechnungstopf keine Verluste mehr gewesen wären schließe ich daraus, dass ich nicht die 86,97 bekommen hätte.

 

@reckoner

Ja, die "offizielle" Seite ist nicht korrekt. Das mit den 15% wußte ich und das hat mich insofern auch nicht überrascht.

 

Meine Annahme war, dass die Kanadier 15% bekommen und der deutsche Fiskus die restlichen 26,375-15=11,375%. Stattdessen, wenn ich das richtig interpretiere, Kanada 15% und Deutschland 15%.

 

Die Dividende wurde voll verrechnet mit dem VV-Topf. Gleichzeitig ist jetzt in Deinem QuSt-Topf aber noch ein Anrechnungsvolumen von 15%-QuSt-Kanada. Wenn nichts mehr passiert gibt es eine Steuerbescheinigung NULL mit Zuisatzausweis noch nicht angerechnete QuSt.

 

Gruß

Taxadvisor

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WillA

Bei noch vorhandenem FSA wurde die gesamte Div. in dem FSA belastet und die Quellensteuer in den Q-Topf gepackt..

Die Kontogutschrift betrug dann die Gesamtdividende abzüglich der Q-Steuer in .

 

Ansonsten nehme ich da so eine Formel: Dividende in abzügl. (4xQ-Steuer) x 26,38% = Betrag Steuerabzug (Agst. + Soli)

Kontogutschrift dann: Gesamtdividende - Q-Steuer - Steuerabzug.

 

Im obigen Beispiel wäre noch 10,79 (Agst + Soli) zu zahlen gewesen, wenn nichts im Verlusttopf .

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checker-finance

Erstmal herzlichen Dank an alle Antwortenden.

 

Aber so ganz verstehe ich das immer noch nicht:

 

@reckoner und John Silver:

Doch, es sind 2*mal 15% weg: Die einen 15% haben die Kanadier direkt von der Dividende abgezogen. Die anderen 15% hat der deutsche Fiskus. Das macht sich bei der Auszahlung nicht bemerkbar, da in der Tat 85% ausgezahlt wurden (86,97), aber der im Verlustverrechnungstopf hat sich der Verlustvortrag um 102,31 EUR verringert und nicht bloß um die 86,97 EUR.

 

 

@safebag und taxadvisor:

Einen FSA (Freistellungauftrag) habe ich bei dem Depot nicht gestellt.

Was ist der Q(uellensteuer)-Topf? Sorry, von dessen Existenz habe ich bisher noch nie etwas gehört. @safebag: In Deiner Formel: Wo kommt der Multiplikator 4 her?

 

Oh, sorry, jetzt fällt der Groschen: In der Steuermitteilung der Codi gibt es auf der 2. Seite die Tabelle "Verrechnungssalden"

und dort steht "vor Ermittlung: 0,00" und "nach Ermittlung: 15,00"

das ist der Q-Topf?

 

Und wie komme ich jetzt an die 15 EUR?

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WillA
· bearbeitet von Safebag

Der Q-Topf wird zur Verrechnung herangezogen, sobald nichts im Verlusttopf mehr ist (FSA hast Du ja nicht) und z.B.Div.-Gewinne anfallen.

Wenn da aber nix mehr kommt, geht eine Anrechnung nur über Steuererklärung, sofern etwas mit anderen Banken verrechenbar.

(Steuerbescheinigung: "anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Q-Steuer"). Erstattbar ist sie jedenfalls nicht.

 

Zur Formel-weiss leider die Quelle nicht mehr, ist schon 2 Jahre her, da grübelte ich auch über so eine Dividendenabrechnung meiner Bank.

Seitdem sehe ich da wenigstens durch, wie da gerechnet wird - zur Kontrolle.

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Taxadvisor

 

Oh, sorry, jetzt fällt der Groschen: In der Steuermitteilung der Codi gibt es auf der 2. Seite die Tabelle "Verrechnungssalden"

und dort steht "vor Ermittlung: 0,00" und "nach Ermittlung: 15,00"

das ist der Q-Topf?

 

Und wie komme ich jetzt an die 15 EUR?

 

Wenn der Verlusttopf leer ist, mit Erträgen von EUR 60,00. Wenn der Verlusttopf voll ist, über die Steuerbescheinigung und Verrechnung mit Erträgen bei einer anderen Bank über die Steuererklärung.

 

Gruß

Taxadvisor

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checker-finance
· bearbeitet von Chemstudent
Unnötiges Zitat entfernt!

Wenn der Verlusttopf leer ist, mit Erträgen von EUR 60,00. Wenn der Verlusttopf voll ist, über die Steuerbescheinigung und Verrechnung mit Erträgen bei einer anderen Bank über die Steuererklärung.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Wunderbar, vielen Dank!

 

Dann kommt es doch - im Ergebnis - letztlich hin, dass Kanada 15% Quellensteuer nimmt und diese vollständig angerechnet werden. D. h. effektiv zahlt man nicht mehr Steuer, als bei z. b. niederländischen Werten, die auch einen Q-Satz von 15% haben. Richtig?

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Onno
· bearbeitet von Chemstudent
Unnötiges Zitat entfernt!

Wenn der Verlusttopf leer ist, mit Erträgen von EUR 60,00. Wenn der Verlusttopf voll ist, über die Steuerbescheinigung und Verrechnung mit Erträgen bei einer anderen Bank über die Steuererklärung.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Erst mal vielen Dank an die beiden Experten. Beschäftige mich mit diesem Thema auch seit ein paar Tagen. Deshalb noch eine kurze anschließende Frage:

 

Vorausgesetzt ich habe also in diesem Q-Topf einen Betrag und bei anderen Banken keine Erträge > 801 EUR (genauer hier: 861 EUR), dann bleibe ich auf der Summe aus dem Q-Topf sitzen, oder? Also eine zusätzliche Belastung von 15 EUR.

 

Dieses würde dann ja im Endeffekt in diesem Fall hier (Quellensteuer Kanada 15%) eine Besteuerung von 40% (ohne Hinzurechnung Soli) bedeuten. Und Schweiz, Österreich etc. noch viel schlimmer.

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Taxadvisor
· bearbeitet von Chemstudent
Unnötiges Zitat entfernt!

Erst mal vielen Dank an die beiden Experten. Beschäftige mich mit diesem Thema auch seit ein paar Tagen. Deshalb noch eine kurze anschließende Frage:

 

Vorausgesetzt ich habe also in diesem Q-Topf einen Betrag und bei anderen Banken keine Erträge > 801 EUR (genauer hier: 861 EUR), dann bleibe ich auf der Summe aus dem Q-Topf sitzen, oder? Also eine zusätzliche Belastung von 15 EUR.

 

Dieses würde dann ja im Endeffekt in diesem Fall hier (Quellensteuer Kanada 15%) eine Besteuerung von 40% (ohne Hinzurechnung Soli) bedeuten. Und Schweiz, Österreich etc. noch viel schlimmer.

 

Das was nicht angerechnet wird, kann erstattet werden, speziell Schweiz geht eigentlich auch problemlos. Soweit eine Anrechnung grundsätzlich erfolgt, sollte die Belastung damit nie über 25% steigen.

 

Gruß

Taxadvisor

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Onno
· bearbeitet von Chemstudent
Unnötiges Zitat entfernt!

Das was nicht angerechnet wird, kann erstattet werden, speziell Schweiz geht eigentlich auch problemlos. Soweit eine Anrechnung grundsätzlich erfolgt, sollte die Belastung damit nie über 25% steigen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Moment, d.h. wenn die deutsche Finanzverwaltung mir also keine Anrechnung der von z.B. Kanada abgezogenen Quellensteuer gestattet, da noch ein FSA nicht voll ausgefüllt oder ggf. ein Verlusttopf vorliegt und ich also entsprechend nicht mit Abgeltungsteuer veranlagt werde, dann bekomme ich auf Antrag sogar die von Kanada vereinnahmte Quellensteuer (in diesem Beispiel 15 EUR) wieder??

 

Mit anderen Worten die gehen dann auf Null?? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

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Taxadvisor
· bearbeitet von Chemstudent
Unnötiges Zitat entfernt!

Moment, d.h. wenn die deutsche Finanzverwaltung mir also keine Anrechnung der von z.B. Kanada abgezogenen Quellensteuer gestattet, da noch ein FSA nicht voll ausgefüllt oder ggf. ein Verlusttopf vorliegt und ich also entsprechend nicht mit Abgeltungsteuer veranlagt werde, dann bekomme ich auf Antrag sogar die von Kanada vereinnahmte Quellensteuer (in diesem Beispiel 15 EUR) wieder??

 

Mit anderen Worten die gehen dann auf Null?? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

 

Nein, aber es gilt regelmäßig: 15% ausl. QuSt wird auf eine anfallende dt. Steuerschuld angerechnet, zus. 10% AbgSt, wenn FB etc. ausgeschöpft, ggfs. über 15% hinausgehende ausl. QuSt ist im Ausland erstattungsfähig. Da kommt man nicht auf mehr als 25% zzgl. Soli als Steuerbelastung.

 

Gruß

Taxadvisor

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Onno
· bearbeitet von Chemstudent
Unnötiges Zitat entfernt!

Nein, aber es gilt regelmäßig: 15% ausl. QuSt wird auf eine anfallende dt. Steuerschuld angerechnet, zus. 10% AbgSt, wenn FB etc. ausgeschöpft, ggfs. über 15% hinausgehende ausl. QuSt ist im Ausland erstattungsfähig. Da kommt man nicht auf mehr als 25% zzgl. Soli als Steuerbelastung.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Ich bin der Meindung leider doch, wenn man, wie ich leider, bei einer Bank einen größeren Verlusttopf hat. Dies verdeutlicht folgendes Beispiel ohne Berücksichtigung eines FSA (dieser beispielsweise bei einer dritten Bank voll ausgeschöpft):

 

Jahr 1

 

Dividende in Höhe von 1000 EUR

Abzüglich Quellensteuer in Höhe von 150 EUR

ergibt einen Zufluss in Höhe von 850 EUR

 

Es besteht ein Verlusttopf von beispielsweise 1000 EUR

 

Dieser wird als erstes seitens der Bank verrechnet. Mit anderen Worten: Der Verlusttopf verringert sich auf 0 EUR, es fällt keine Abgeltungsteuer-Veranlagung an und der Q-Topf erhöht sich auf 150 EUR.

 

Wenn ich nun in diesem Jahr keine anderen Erträge irgendwo anders habe, die ich über die Einkommensteuererklärung mit dem Q-Topf verrechnen könnte, bleibe ich auf dem Anspruch aus dem Q-Topf i.Höhe von 150 EUR sitzen.

 

Jahr 2

 

Wenn ich nun im nächsten Jahr Erträge von beispielsweise 1000 EUR habe (weiterhin ohne Berücksichtigung FSA), unterliegen diese voll der Abgeltungsteuer, da kein Q-Topf mehr besteht und leider nun auch kein Verlusttopf mehr besteht.

 

Somit vereinnahme ich in Jahr 2 nur netto 750 EUR

 

Ergibt in Summe Jahr 1 plus Jahr 2 netto 1600 EUR

 

 

Dies kann ich meiner Meinung nach nur verhindern, indem ich dafür sorge, dass Dividendenzahlungen, welche einer Quellensteuer unterliegen, nicht bei einer Bank anfallen, bei der ein Verlusttopf besteht.

 

Jahr 1

 

Bank 1:

 

Dividende in Höhe von 1000 EUR

Abzüglich Quellensteuer in Höhe von 150 EUR

ergibt einen Zufluss in Höhe von 850 EUR

 

Bemessungsgrundlage Abgelt.St. 1000 EUR

Abgeltungssteuer 250 EUR

Anrechnung Abgeltungsteuer 150 EUR

 

Endgültiger Zufluss nach Steuern 750 EUR

 

Bank 2: Verlusttopf in Höhe von 1000 EUR besteht weiterhin

 

Jahr 2:

 

Es fällt ein Ertrag bei Bank 2 in Höhe von 1000 EUR an, den ich voll mit dem Verlusttopf verrechne. Es wird also keine Abgeltungsteuer veranlagt und ich vereinnahme netto 1000 EUR

 

 

 

Ergibt in Summe Jahr 1 plus Jahr 2 netto 1750 EUR.

 

 

 

Dies sind 150 EUR mehr, als in Beispiel eins. Genau die Summe, die mir in Beispiel eins über den nicht verrechenbaren Q-Topf flöten geht.

 

 

 

Dies gilt neben dem Falls des Vorliegens eines Verlusttopfes meiner Meinung nach auch für den Fall eines nicht voll ausgenutzten FSA, da die Bank in Ihrer Logik bei Vorliegen eines Ertrages immer in folgender Logik vorgehen muss:

 

 

 

Ertrag minus Verlusttopf minus FSA minus Q-Topf.

 

Zugegebenermaßen etwas lang, aber ich würde mich über eine Antwort trotzdem sehr freuen.

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Taxadvisor
· bearbeitet von Chemstudent
Zitat gekürzt.

Ich bin der Meindung leider doch, wenn man, wie ich leider, bei einer Bank einen größeren Verlusttopf hat. Dies verdeutlicht folgendes Beispiel ohne Berücksichtigung eines FSA (dieser beispielsweise bei einer dritten Bank voll ausgeschöpft):

 

[...]

 

Das stimmt schon, hat auch keiner bestritten, aber EUR 400 Steuer auf EUR 2.000 Bruttoerträge sind eben nicht 40% sondern 20%. Auch bei blöder Verrechnung steigt der Satz nicht über 25%

 

Gruß

Taxadvisor

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Onno
· bearbeitet von Chemstudent
Unnötiges Zitat entfernt!

Das stimmt schon, hat auch keiner bestritten, aber EUR 400 Steuer auf EUR 2.000 Bruttoerträge sind eben nicht 40% sondern 20%. Auch bei blöder Verrechnung steigt der Satz nicht über 25%

 

Gruß

Taxadvisor

 

Hi, danke für Deine Antwort. Und ja, sind in der Summe immer noch nicht mehr als 20% Steuerbelastung. Ich hätte eher einen Begriff wie Grenzsteuersatz benutzen sollen. Auf den 150 EUR bleibe ich halt sitzen.

 

Kurze Frage: Ist denn die von mir beschriebene Vorgehensweise über 2 Banken insoweit richtig, als dass ich so meine Belastung verringere?

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Warlock

Wie kann man den rausfinden ob man in den USA 15% oder 30 Prozent Quellensteuer bezahlt?

 

Ich habe Aktien von Procter & Gamble, gemäß der Abrechnung der Codi sind bei jeder Dividendenzahlung 15% Quellensteuer einbehalten worden, genau dieser Betrag ist dann auch bei "anrechenbarer ausländischer Quellensteuer" dazugekommen. Der Restbetrag ist dann natürlich nach deutschem Recht entsprechend versteuert worden.

 

Ich habe sonst aber nichts gemacht außer die Aktien zu kaufen.:rolleyes:

 

Wie kann ich denn nun wissen wieviel Steuern fällig werden? Außerdem dachte ich, ich könnte mich sogar, über die Codi, komplett von der amerikanischen Quellensteuer befreien lassen?:blink:

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Warlock

Habe gerade diesen Artikel im Handelsblatt entdeckt.

 

 

Regierung hofft auf zehn Milliarden Euro aus der Schweiz

17.07.2011, 11:27 UhrIn den Verhandlungen über das gemeinsame Steuerabkommen haben sich die Schweiz und Deutschland über den Umgang mit deutschen Schwarzgeldkonten geeinigt. Die Bundesregierung rechnet nun mit Milliardeneinnahmen

 

 

HamburgVon dem angestrebten Steuerabkommen mit der Schweiz verspricht sich das Bundesfinanzministerium laut einem Spiegel-Bericht Einnahmen von etwa zehn Milliarden Euro. Das Ministerium rechne mit einer Abschlagszahlung für deutsche Altvermögen in dieser Höhe, hieß es am Sonntag in einem Vorabbericht des Hamburger Magazins. Die Abschlagszahlung auf deutsche Schwarzgeldbestände sei ein Kernpunkt des zwischen der Schweiz und Deutschland angestrebten Steuerabkommens, dessen Verhandlungen bereits weit fortgeschritten seien.

 

Wegen der deutschen Verjährungsregeln kommt der deutsche Fiskus dabei laut Spiegel nur noch an Schwarzgeld heran, das in den vergangenen zehn Jahren unversteuert neu in die Schweiz gebracht wurde oder an unversteuerte Erträge von Schwarzgeld, das schon länger in der Schweiz liegt. Je nach Anlagedauer und Zeitraum solle auf dieses Geld ein Steuersatz von 20 bis 30 Prozent fällig werden, hieß es dem Bericht zufolge im Bundesfinanzministerium. Für die deutschen Steuersünder hat diese Regelung entscheidende Vorteile: Zum einen ist ihr Schwarzgeld damit legalisiert. Vor allem aber können sie anonym bleiben, da die Schweizer Banken die Abschlagszahlung ohne Namensnennung abführen.

 

Eine Einigung wurde laut Spiegel mittlerweile auch darüber erzielt, dass auf Erträge deutschen Kapitals in der Schweiz künftig eine Abgeltungssteuer von 26 Prozent fällig werde. Das entspricht dem in Deutschland geltenden Prozentsatz. Zudem müsse die Schweiz künftig den deutschen Behörden einfacher Amtshilfe leisten - allerdings nur in etwa 500 Fällen pro Jahr. Nach deutscher Lesart solle in diesen Fällen künftig allein der Name des Verdächtigen reichen, um zu erfahren, ob er ein Konto in der Schweiz hat.

 

In einem Zusatzpassus haben die Beamten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dem Bericht zufolge außerdem durchgesetzt, dass die Zahl der Auskunftsersuchen künftig schnell steigen kann, sollte sich herausstellen, dass die Deutschen weiterhin Schwarzgeld im großen Stil in die Schweiz verschieben.

 

 

 

Quelle

 

 

Würde diese Abgeltungssteuer von 26% dann wohl auch für Dividenden von Aktien gelten?

 

 

 

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