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Ragnarök

Ausländische Quellensteuer bei Einzelaktien

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

gelöscht

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Stockinvestor

Wie kann man den rausfinden ob man in den USA 15% oder 30 Prozent Quellensteuer bezahlt?

 

Siehst du doch an deiner Abrechnung.

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

Wie kann ich denn nun wissen wieviel Steuern fällig werden? Außerdem dachte ich, ich könnte mich sogar, über die Codi, komplett von der amerikanischen Quellensteuer befreien lassen?:blink:

 

15 % QSt ist schon das Maximum. Wenn deine Bank keine Vorabbefreiung hätte, müsstest du 30 % QSt zahlen. Komplett befreien geht nicht.

30 % müsstest du nur zahlen, wenn du bei deiner Bank nicht ausreichend legitimiert bist (als Deutscher, der in Deutschland lebt, reicht eine Ausweiskopie um den ermäßigten QSt-Satz von 15 % zu erhalten) z.B. als Österreicher bei einem deutschen Kreditinstitut, wenn keine W8-Ben vorgelegt wird und Dividenden aus amerikanischen Aktien bezogen werden ebenso als Minderjähriger ohne W-8BEN, um mal die häufigsten Fälle zu nennen. Gibt da zig Spielarten und ist 'ne Wissenschaft für sich. Noch lustiger wird es ab 2013, wenn die FATCA eingeführt wird.

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Taxadvisor

Habe gerade diesen Artikel im Handelsblatt entdeckt.

 

 

Regierung hofft auf zehn Milliarden Euro aus der Schweiz

17.07.2011, 11:27 UhrIn den Verhandlungen über das gemeinsame Steuerabkommen haben sich die Schweiz und Deutschland über den Umgang mit deutschen Schwarzgeldkonten geeinigt. Die Bundesregierung rechnet nun mit Milliardeneinnahmen

 

 

HamburgVon dem angestrebten Steuerabkommen mit der Schweiz verspricht sich das Bundesfinanzministerium laut einem Spiegel"-Bericht Einnahmen von etwa zehn Milliarden Euro. Das Ministerium rechne mit einer Abschlagszahlung für deutsche Altvermögen in dieser Höhe, hieß es am Sonntag in einem Vorabbericht des Hamburger Magazins. Die Abschlagszahlung auf deutsche Schwarzgeldbestände sei ein Kernpunkt des zwischen der Schweiz und Deutschland angestrebten Steuerabkommens, dessen Verhandlungen bereits weit fortgeschritten seien.

 

Wegen der deutschen Verjährungsregeln kommt der deutsche Fiskus dabei laut Spiegel" nur noch an Schwarzgeld heran, das in den vergangenen zehn Jahren unversteuert neu in die Schweiz gebracht wurde oder an unversteuerte Erträge von Schwarzgeld, das schon länger in der Schweiz liegt. Je nach Anlagedauer und Zeitraum solle auf dieses Geld ein Steuersatz von 20 bis 30 Prozent fällig werden, hieß es dem Bericht zufolge im Bundesfinanzministerium. Für die deutschen Steuersünder hat diese Regelung entscheidende Vorteile: Zum einen ist ihr Schwarzgeld damit legalisiert. Vor allem aber können sie anonym bleiben, da die Schweizer Banken die Abschlagszahlung ohne Namensnennung abführen.

 

Eine Einigung wurde laut Spiegel" mittlerweile auch darüber erzielt, dass auf Erträge deutschen Kapitals in der Schweiz künftig eine Abgeltungssteuer von 26 Prozent fällig werde. Das entspricht dem in Deutschland geltenden Prozentsatz. Zudem müsse die Schweiz künftig den deutschen Behörden einfacher Amtshilfe leisten - allerdings nur in etwa 500 Fällen pro Jahr. Nach deutscher Lesart solle in diesen Fällen künftig allein der Name des Verdächtigen reichen, um zu erfahren, ob er ein Konto in der Schweiz hat.

 

In einem Zusatzpassus haben die Beamten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dem Bericht zufolge außerdem durchgesetzt, dass die Zahl der Auskunftsersuchen künftig schnell steigen kann, sollte sich herausstellen, dass die Deutschen weiterhin Schwarzgeld im großen Stil in die Schweiz verschieben.

 

 

 

Quelle

 

 

Würde diese Abgeltungssteuer von 26% dann wohl auch für Dividenden von Aktien gelten?

 

 

 

 

Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

 

Gruß

Taxadvisor

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Basti

Hallo zus.

 

ich hole nochmal den Thread hoch, da ich eine kurze Frage habe bezügl. der Abrechnungspositionen

 

es geht um McDonalds Dividende...

 

Quellensteuerproblematik - alles soweit klar, nur habe ich in der Verrechnungsliste einen Wert "Auf Kapitalertrag angerechn. ausl. Qust." ??? - den ich einfach nicht nachvollziehen kann...

 

Bruttodiv. in Euro

- dieses Wertes ergibt dann

 

die Bemessungsgrundlage für die Kapt.ertragssteuer

 

kann mir jemand kurz sagen, wie sich dieser Betrag oben zus. setzt... Vielen Dank!

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cantaloupe

Hallo zus.

 

ich hole nochmal den Thread hoch, da ich eine kurze Frage habe bezügl. der Abrechnungspositionen

 

es geht um McDonalds Dividende...

 

Quellensteuerproblematik - alles soweit klar, nur habe ich in der Verrechnungsliste einen Wert "Auf Kapitalertrag angerechn. ausl. Qust." ??? - den ich einfach nicht nachvollziehen kann...

 

Bruttodiv. in Euro

- dieses Wertes ergibt dann

 

die Bemessungsgrundlage für die Kapt.ertragssteuer

 

kann mir jemand kurz sagen, wie sich dieser Betrag oben zus. setzt... Vielen Dank!

 

Hallo Basti,

 

ich glaube, ich hatte das mal kapiert.....

Kann es sein, dass dieser Betrag (Auf Kapitalertrag angerechnete Q-St.) das Vierfache der gezahlten Quellensteuer ist?

 

Dann hat die Bank nämlich, statt dass Sie Dir (logisch nachvollziehbar) erstmal den gesamten Betrag mit 25% besteuert, und danach die schon gezahlte Steuer abzieht, erstmal Dir einen dieser Quellensteuer entsprechenden Kapitalwert (also das Vierfache) angerechnet, der ja eben nicht doppelt besteuert werden soll.

Quasi die Methode "von hinten durch die Brust ins Auge".

Machen das eigentlich alle Banken so, oder bist Du auch bei der Diba ?

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Basti

Du hast recht :thumbsup:

 

Der Betrag entspricht der 4fachen Qu.st. -> ist ja auch Quartalsdividende... :rolleyes:

 

hab vor und zurück gerechnet, aber darauf bin ich dann nicht gekommen...

 

bin auch bei der Diba und die Rechnung stimmt schon, da der gesamte Abzug insgesamt rund 26% von der Dividende beträgt...

 

ganz nachvollziehen kann ich das zwar noch nicht - aber solange es paßt :D

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cantaloupe

Du hast recht :thumbsup:

 

Der Betrag entspricht der 4fachen Qu.st. -> ist ja auch Quartalsdividende... :rolleyes:

 

hab vor und zurück gerechnet, aber darauf bin ich dann nicht gekommen...

 

bin auch bei der Diba und die Rechnung stimmt schon, da der gesamte Abzug insgesamt rund 26% von der Dividende beträgt...

 

ganz nachvollziehen kann ich das zwar noch nicht - aber solange es paßt :D

 

Nene, das hat nichts mit Quartalsweiser Dividende zu tun. Die kann sich ja auch im Laufe des Jahres ändern. Ausserdem solle bei der ersten Dividende des Jahres auch schon der vierfache Betrag dastehen (falls Du keinen FSA hast, mit dem verrechnet wird).

Die Überlegung ist eher folgende: Dir wird eine Art Freibetrag zugestanden, der so hoch ist, dass die darauf zu zahlende Steuer, die Du einsparst, genau dem entspricht, was Du schon als Quellensteuer gezahlt hast. Und weil der Steuersatz nun mal 25% ist, entspricht das genau dem Faktor 4.

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reckoner

Hallo cantaloupe,

 

Nene, das hat nichts mit Quartalsweiser Dividende zu tun. Die kann sich ja auch im Laufe des Jahres ändern.
Und deshalb war ja auch ein Smiley hinter der (scherzhaften) Aussage. ^_^

 

MfG Stefan

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cantaloupe

Ach sooo..... !

 

Auf die Grinsedinger hat mein Gehirn schon seit langem einen internen Filter angesetzt, besonders auf die, die sich noch bewegen....

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cantaloupe

Und noch eine Frage zum Thema "Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen":

 

Nächstes Jahr ist es soweit, dass ich zum erstenmal so ein Formular für die letzten drei Jahre einreichen darf (also von 2011-2013).

 

Das Vorgehen an sich ist klar. Ich werde schätzungsweise ca. 90 Franken an Rückerstattung beantragen können.

 

Darum die Frage an alle, die schon Erfahrungen haben:

 

Lohnt sich das bei dem Betrag? Wieviel Bearbeitungsgebühr schlägt die Schweizer Finanzverwaltung drauf, und evtl. wieviel Gebühr die Bank (bin bei der Diba) für die Verrechnung einer Gutschrift in Schweizer Franken?

Nicht dass ich am Ende noch drauflege.....

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Basti

Du hast recht :thumbsup:

 

Der Betrag entspricht der 4fachen Qu.st. -> ist ja auch Quartalsdividende... :rolleyes:

 

hab vor und zurück gerechnet, aber darauf bin ich dann nicht gekommen...

 

bin auch bei der Diba und die Rechnung stimmt schon, da der gesamte Abzug insgesamt rund 26% von der Dividende beträgt...

 

ganz nachvollziehen kann ich das zwar noch nicht - aber solange es paßt :D

 

Nene, das hat nichts mit Quartalsweiser Dividende zu tun. Die kann sich ja auch im Laufe des Jahres ändern. Ausserdem solle bei der ersten Dividende des Jahres auch schon der vierfache Betrag dastehen (falls Du keinen FSA hast, mit dem verrechnet wird).

Die Überlegung ist eher folgende: Dir wird eine Art Freibetrag zugestanden, der so hoch ist, dass die darauf zu zahlende Steuer, die Du einsparst, genau dem entspricht, was Du schon als Quellensteuer gezahlt hast. Und weil der Steuersatz nun mal 25% ist, entspricht das genau dem Faktor 4.

 

 

sorry wegen dem Smiley!!!

 

das war meine erste Dividende von einer US Einzelaktie - daher war ich eben verwundert, das der Betrag dort mit angezeigt wird...

 

Vielen Dank für die Aufklärung! :thumbsup:

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cantaloupe

Und noch eine Frage zum Thema "Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen":

 

Nächstes Jahr ist es soweit, dass ich zum erstenmal so ein Formular für die letzten drei Jahre einreichen darf (also von 2011-2013).

 

Das Vorgehen an sich ist klar. Ich werde schätzungsweise ca. 90 Franken an Rückerstattung beantragen können.

 

Darum die Frage an alle, die schon Erfahrungen haben:

 

Lohnt sich das bei dem Betrag? Wieviel Bearbeitungsgebühr schlägt die Schweizer Finanzverwaltung drauf, und evtl. wieviel Gebühr die Bank (bin bei der Diba) für die Verrechnung einer Gutschrift in Schweizer Franken?

Nicht dass ich am Ende noch drauflege.....

 

*fadennochmalhochschieb*

 

irgendjemand hier hat doch bestimmt schonmal die Quellensteuer aus der Schweiz zurückgefordert und kann mal einen Anhaltspunkt nennen, oder etwa doch nicht... ?

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Kairos
· bearbeitet von Kairos

Und noch eine Frage zum Thema "Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen":

 

Nächstes Jahr ist es soweit, dass ich zum erstenmal so ein Formular für die letzten drei Jahre einreichen darf (also von 2011-2013).

 

Das Vorgehen an sich ist klar. Ich werde schätzungsweise ca. 90 Franken an Rückerstattung beantragen können.

 

Darum die Frage an alle, die schon Erfahrungen haben:

 

Lohnt sich das bei dem Betrag? Wieviel Bearbeitungsgebühr schlägt die Schweizer Finanzverwaltung drauf, und evtl. wieviel Gebühr die Bank (bin bei der Diba) für die Verrechnung einer Gutschrift in Schweizer Franken?

Nicht dass ich am Ende noch drauflege.....

 

*fadennochmalhochschieb*

 

irgendjemand hier hat doch bestimmt schonmal die Quellensteuer aus der Schweiz zurückgefordert und kann mal einen Anhaltspunkt nennen, oder etwa doch nicht... ?

 

 

Mir wurden bei einer Rückerstattung von 45,50 Franken 5,-€ Verwaltunggebühren von der Schweizer Finanzverwaltung abgezogen.

Bei meiner Bank fielen, neben dem Umrechnungskurs, keine weiteren Kosten an.

[Edit: Habe mir gerade die Überweisung nochmals angeschaut. Anscheinend hat die Schweiz direkt in € überweisen und damals (Anfang März 2012 ) zu einem Kurs von 1,2075 umgerechnet.]

 

Dem Antrag musst du auch von deiner Broker / Bank erstellte Tax Vouchers für die angefallene Dividenden und bezahlten Steuern beilegen. Die Ausstellung war bei meinem Broker (sBroker) relativ teuer, daher habe ich meine Antrag an die Schweiz einfach ohne geschickt. Sie haben mir auch die gezahlte Steuer 'grosszügig' ohne Vouchers erstattet, allerdings geschrieben dass ich diese in der Zukunft immer mit einreichen muss.

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cantaloupe

Danke!!!!

 

Ich wusste doch, hier ist Know-How unterwegs :-)

 

5 Euro ist ja überschaubar... dass die Vouchers was kosten könnten hatte ich noch gar nicht bedacht, werde mich mal bei meiner Bank erkundigen was das kostet!

 

Merci!

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MrStahlfelge

Da ich heute Dividende aus Neuseeland bekommen habe, ist mir noch eine ganz neue Variante aufgefallen.

 

https://www.fphcare....ividend-policy/

Under the imputation regime, New Zealand tax paid gives rise to imputation credits that can be attached to dividends paid to shareholders. New Zealand tax resident shareholders can offset these imputation credits to reduce their income tax liability in respect of that dividend. The amount of the dividend and the imputation credits (together the "gross" dividend) must be included in a New Zealand tax resident shareholder's income tax return. Resident withholding tax will be deducted from a dividend at a rate of 33% to the extent that imputation credits attached to the dividend do not cover the full 33% tax due on the gross dividend.

 

If a shareholder has a certificate of exemption from resident withholding tax this should be provided to Fisher & Paykel Healthcare's share registry, Link Market Services Limited.

 

Non-resident shareholders receiving dividends will generally be subject to non-resident withholding tax. Fisher & Paykel Healthcare generally expects to pay supplementary dividends to non-resident shareholders pursuant to the foreign investor tax credit regime to reduce or eliminate the economic impact of statutory withholding taxes for those non-residents.

 

 

Ich habe also zwei Dividendenzahlungen bekommen, und zwar zur eigentlichen Dividende exakt 17,64706% dazu, wovon ja wiederum 15% abgehen, womit die 15% ausgeglichen wurden. Da diese aber gegen die Abgeltungssteuer gerechnet werden, hat man letztlich etwas mehr heraus. Kann sein, dass FPH da einen einmaligen Sonderweg beschreitet - vielleicht ist dieses Vorgehen bei neuseeländischen Firmen aber auch üblich, um an ausländisches Kapital zu kommen?

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

Ich häte das bei ausl. Quellensteuer Neuseeland geschrieben. Evtl. einen Thread eröffnet, falls es den nicht gibt.

 

Egal, wo hälst Du die Aktien? Bei dem Registrator von Fisher & Paykel Healthcare, Market Services Limited direkt oder woher weiss die Firma, dass Du ein Non-Resident bist?

 

Die ausländische Lagerstelle weiß normalerweise nicht, wer der eigentliche Begünstigte ist.

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MrStahlfelge

Ich häte das bei ausl. Quellensteuer Neuseeland geschrieben. Evtl. einen Thread eröffnet, falls es den nicht gibt.

 

Egal, wo hälst Du die Aktien? Bei dem Registrator von Fisher & Paykel Healthcare, Market Services Limited direkt oder woher weiss die Firma, dass Du ein Non-Resident bist?

 

Die ausländische Lagerstelle weiß normalerweise nicht, wer der eigentliche Begünstigte ist.

 

Als relativ neues Forenmitglied bin ich vorsichtig mit neuen Threads. Ich habe in der Suche unter dem Stichwort Neuseeland auch nichts gefunden.

 

Ich hab die Aktien ganz "normal" erworben und nichts extra gemacht. In der Dividendenabrechnung steht "Lagerstelle Clearstream Banking Lux (849133 / 64003), Lagerort Neuseeland".

 

Bei Namensaktien ist der Eigentümer doch bekannt.

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

....Bei Namensaktien ist der Eigentümer doch bekannt.

 

Ich denke nicht, dass Du da eingetragen bist. Da wird eine Bank eingetragen sein. Entweder eine neuseeländische Bank bei der Clearstream Banking Luxembourg ein Konto unterhält oder Clearstream Banking Luxembourg direkt.

 

Die Zahlungsströme dürften ungefähr so aussehen:

Zahlstelle (die Bank, die die Auszahlung für die AG vornimmt. In Deinem Fall wird das irgendeine neuseeländische Bank sein bzw. der Registrator/Transfer Agent Market Services Limited)

zahlt an -> neuseeländische Bank bei der Clearstream Banking Luxembourg ein Konto Unterhält

zahlt an -> Clearstream Banking Luxembourg (Clearstream International S.A.)

zahlt an -> Clearstream Banking Deutschland (Clearstream Banking AG)

zahlt an-> Deine Bank (z. B. Commerzbank)

zahlt an -> Mr. Stahlfelge

 

Normalerweise wird die Quellensteuer direkt von der Zahlstelle an des Finanzamt abgeführt.

Die Frage ist nun, wie kann sich die neuseeländische Bank - bei der Clearstream Banking Luxembourg ihr Konto unterhält - vom neuseeländischen Finanzamt die bereits abgeführte Quellensteuer wieder zurückholen, so dass sie das brutto weiterzahlen kann.

Vielleicht langt hier einfach der Nachweis, dass die Dividende an ein ausländisches Kreditinstitut (Clearstream Banking Luxembourg) geht aus.

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