bondholder April 30, 2024 · bearbeitet April 30, 2024 von bondholder Am 27.4.2024 um 13:34 von west263: das gleiche wie bei Twitter. Alle auszahlen, die Aktie von der Börse nehmen und dann niemandem mehr Rechenschaftspflichtig sein Wie kommt ihr auf so seltsame Ideen? Das wäre ein Squeeze-out (zwangsweiser Ausschluss von Minderheitsaktionären), kein Delisting. Am 27.4.2024 um 13:41 von chirlu: Einstellung des Börsenhandels. Das ändert an den vorhandenen Aktien gar nichts; nur zum Handel muss man auf Kleinanzeigenportale zurückgreifen statt auf eine Börse. Solange das Unternehmen eine Aktiengesellschaft bleibt (und nicht z.B. in eine GmbH umgewandelt wird), ist eine Notierung im Freiverkehr (kein regulierter Börsenhandel!) möglich, wenn sich ein Makler dafür findet. Es gibt eine Reihe von Aktien, die deshalb nur noch an der Börse Hamburg gehandelt werden können: Handel nach Delisting – Ein Alleinstellungsmerkmal der Hamburger Börse Regionalbörse Hamburg: Der letzte Handelsplatz (WiWo) Nach einem Börsenrückzug sind Aktien oft noch im Freiverkehr in Hamburg handelbar. Fast alle institutionellen Investoren werden sich wegen des Delistings höchstwahrscheinlich von ihren Encavis-Aktien trennen. Die angedienten Aktien erhalten die neue ISIN DE000A4BGGQ8 (WKN A4BGGQ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder November 27, 2024 Elbe BidCo AG Bekanntmachung über den Eintritt sämtlicher Angebotsbedingungen München, 22. November 2024 Wie in Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage näher beschrieben, erfolgt die Zahlung des Ange- botspreises für die zum Verkauf eingereichten Encavis-Aktien spätestens am achten Bankar- beitstag (wie in Ziffer 2.1 der Angebotsunterlage definiert) nach dieser Veröffentlichung. Es ist derzeit beabsichtigt, dass die Abwicklung am 4. Dezember 2024 erfolgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Dezember 4, 2024 Am 27.11.2024 um 10:15 von bondholder: Elbe BidCo AG Bekanntmachung über den Eintritt sämtlicher Angebotsbedingungen München, 22. November 2024 Wie in Ziffer 13.5 der Angebotsunterlage näher beschrieben, erfolgt die Zahlung des Ange- botspreises für die zum Verkauf eingereichten Encavis-Aktien spätestens am achten Bankar- beitstag (wie in Ziffer 2.1 der Angebotsunterlage definiert) nach dieser Veröffentlichung. Es ist derzeit beabsichtigt, dass die Abwicklung am 4. Dezember 2024 erfolgt. Tatsächlich ist heute (Valuta: 04.12.2024) das Geld gutgeschrieben worden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pater-martinez Dezember 6, 2024 Am 4.12.2024 um 23:10 von bondholder: Tatsächlich ist heute (Valuta: 04.12.2024) das Geld gutgeschrieben worden. Automatisch oder hast Du irgendein Angebot bekommen/ angenommen? Bei liegen sie weiter im Onvista Depot Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Dezember 7, 2024 · bearbeitet Dezember 7, 2024 von bondholder vor 16 Stunden von pater-martinez: Automatisch oder hast Du irgendein Angebot bekommen/ angenommen? Ich hatte im Mai 2024 das öffentliche Übernahmeangebot der Elbe BidCo (17,50 Euro pro Aktie) angenommen. Die zum Verkauf angedienten Aktien wurden daraufhin in die WKN A4BGGQ / ISIN DE000A4BGGQ8 umgebucht. Am 24.4.2024 um 13:26 von Bill: ************* KKR-Konsortium : Annahmefrist für Encavis-Aktien läuft bis 29. Mai Am 24. April 2024 um 12:00 Uhr Teilen FRANKFURT (Dow Jones)--Die Annahmefrist für die Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Encavis durch ein KKR-Konsortium ist am Mittwoch angelaufen, sie endet am 29. Mai um Mitternacht. Dies teilten KKR und Viessmann, das auch an dem Konsortium beteiligt ist, mit. Das öffentliche Übernahmeangebot für die Aktien des Wind- und Solarparkbetreiber Encavis sei nach Genehmigung durch die Bafin nun von der Bieterin veröffentlicht worden. Dies ist die Elbe BidCo AG, eine Holdinggesellschaft, die von durch Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P (KKR) beratene und verwaltete Investmentfonds, Vehikel und Accounts kontrolliert wird. Encavis-Aktionäre könnten ihre Aktien zu 17,50 Euro je Aktie in bar anliefern. Der Abschluss der Transaktion wird im vierten Quartal erwartet. Nach Abschluss der Transaktion beabsichtigt die Bieterin das Delisting von Encavis von der Börse. Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com; @UlrikeDauer_ DJG/uxd/mgo (END) Dow Jones Newswires April 24, 2024 05:59 ET (09:59 GMT) ************* vor 16 Stunden von pater-martinez: Bei liegen sie weiter im Onvista Depot Wer das öffentliche Übernahmeangebot nicht angenommen hat, bleibt weiterhin Encavis-Aktionär (WKN 609500 / ISIN DE0006095003). Hattest du dich bewußt dafür entschieden, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pater-martinez Dezember 7, 2024 Hatte ich verpennt. Ich werde sie für 17,42 verkaufen. Bei mir keine Riesenposition um 3000. Aber vielen Dank für die prompte Antwort ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 7. Februar Elbe BidCo strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze- outs der Minderheitsaktionäre der Encavis AG an 31. Januar 2025 – Elbe BidCo AG (“BidCo”), eine Holdinggesellschaft, die von durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundene Unternehmen (zusammen “KKR”) beratene und verwaltete Investmentfonds, Vehikel und Accounts kontrolliert wird, hat sich heute eine Beteiligung von mehr als 90% der ausstehenden Aktien der Encavis AG durch das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot („Delisting-Angebot“) in Übereinstimmung mit dem Börsengesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz gesichert. Zum heutigen Datum hält die BidCo ca. 87,73 % der Aktien der Encavis AG, während das Delisting-Angebot für ca. 3,39 % der Aktien der Encavis AG angenommen wurde. Die BidCo hat die feste Absicht, eine Verschmelzung der Encavis AG als übertragende Gesellschaft mit der BidCo als übernehmender Gesellschaft umzusetzen und hierbei einen Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Encavis AG gegen eine angemessene Barabfindung durchzuführen (Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die BidCo hat den Vorstand der Encavis AG über ihre feste Absicht informiert und vorgeschlagen, Verhandlungen mit dem Vorstand der Encavis AG über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Die Höhe der Barabfindung je Encavis AG-Aktie wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder vor 12 Stunden Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG Hamburg Die Elbe BidCo AG, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262997 („Hauptaktionärin“), und die ENCAVIS AG, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197 („ENCAVIS“), haben am 3. Juni 2025 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem die ENCAVIS als übertragende Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzungsvertrag enthält gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der ENCAVIS als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der ENCAVIS vom 16. Juli 2025 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der ENCAVIS wurde am 9. September 2025 in das Handelsregister der ENCAVIS beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 63197 mit dem Vermerk eingetragen, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der ENCAVIS auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird. Die Verschmelzung der ENCAVIS als übertragende Gesellschaft mit ihrer Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft ist am 9. September 2025 in das Handelsregister der ENCAVIS beim Handelsregister Hamburg und am 10. September 2025 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht München unter HRB 262997 eingetragen worden. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen und gleichzeitig ist die Verschmelzung der ENCAVIS auf die Hauptaktionärin wirksam geworden. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ENCAVIS eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktien der ENCAVIS. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ENCAVIS AG an - frühestens jedoch ab Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin - mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatznach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ENCAVIS ist am 9. September 2025 durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 10. September 2025 ebenfalls durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre sind bei der UniCredit Bank GmbH, München, zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Minderheitsaktionäre über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ENCAVIS provisions- und spesenfrei. Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der ENCVIS gewährt werden. München, im September 2025 Elbe BidCo AG Der Vorstand Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag