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cantaloupe

Konzernbilanz vs. AG-Bilanz

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cantaloupe

Hallo Community,

 

in vielen Geschäftsberichten wird ja einmal eine "Konzernbilanz", einmal eine "AG-Bilanz" ausgewiesen.

Ich hatte mal den Ratschlag aufgeschnappt, zur Beurteilung des Unternehmens immer die Konzernbilanz zu verwenden.

 

Soweit, einleuchtend, aber was ist, wenn ich mir hinterher die Aktien des Unternehmens kaufen will? Ist da nicht die AG-Bilanz angebrachter?

Immerhin kaufe ich doch z.B. mit einer KSB-Aktie einen Anteil an der KSB-AG und nicht am übergeordneten Konzern???

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Hallo Community,

 

in vielen Geschäftsberichten wird ja einmal eine "Konzernbilanz", einmal eine "AG-Bilanz" ausgewiesen.

Ich hatte mal den Ratschlag aufgeschnappt, zur Beurteilung des Unternehmens immer die Konzernbilanz zu verwenden.

 

Soweit, einleuchtend, aber was ist, wenn ich mir hinterher die Aktien des Unternehmens kaufen will? Ist da nicht die AG-Bilanz angebrachter?

Immerhin kaufe ich doch z.B. mit einer KSB-Aktie einen Anteil an der KSB-AG und nicht am übergeordneten Konzern???

 

Was willst du denn nur mit der AG-Bilanz zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse? Für die Bwertung der Aktie muss man die gesamten wirtschaftlichen Verhälltnisse berücksichtigen. Bei der Einzel-AG-Bilanz sind z.B. keine Konsolidierungen enthalten, sollten nur Beteiligungen enthalten sein, fehlt das gesamte operative Geschäft, Ausnahme, wenn es sich nur um eine Beteiligungsfiirma handelt.

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Drella
· bearbeitet von Drella

Hallo Community,

 

in vielen Geschäftsberichten wird ja einmal eine "Konzernbilanz", einmal eine "AG-Bilanz" ausgewiesen.

Ich hatte mal den Ratschlag aufgeschnappt, zur Beurteilung des Unternehmens immer die Konzernbilanz zu verwenden.

 

Soweit, einleuchtend, aber was ist, wenn ich mir hinterher die Aktien des Unternehmens kaufen will? Ist da nicht die AG-Bilanz angebrachter?

Immerhin kaufe ich doch z.B. mit einer KSB-Aktie einen Anteil an der KSB-AG und nicht am übergeordneten Konzern???

 

 

Richtig, wie Bond schon schreibt handelt es sich bei der AG Bilanz nicht um eine konsolidierte Bilanz. D.h. Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind in der AG Bilanz nicht enthalten. Dadurch ist das Bild also unvollständig und nicht sehr aussagekräftig. Wenn du dich über Aktien an einem Unternehmen beteiligst kaufst du ja einen Teil des Unternehmens inklusive dessen Töchtern etc...

 

Du musst aber auch bei der konsolidierten Bilanz also der Konzernbilanz aufpassen. Häufig werden bereits Beteiligungen von z.B. 51% voll konsolidiert und verzerren dadurch auch das Bild (voll konsolidiert = es wird so getan als sei es eine 100%ige Tochter). Dies erkennst du immer daran, wenn der Fremdanteil des Eigenkapitals besonders hoch ist oder der Jahresüberschuss an die Anteilseigner wesentlich kleiner ist als der Jahresüberschuss des Konzerns. Wenn dies der Fall ist, solltest du falls möglich auch mal einen Blick in die Bilanz der Minderheitsbeteiligungen werfen.

 

Grüße

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cantaloupe

Hm, da habe ich wohl ein Verständnis-Problem.

 

Ich war der Meinung, mit einer Aktie erwerbe ich einen Anteil einer Aktiengesellschaft.

 

Nach Eurem Ausführungen erwerbe ich aber einen Anteil am ganzen Konzern, und die AG ist nur eine Tochter (von u.U. mehreren...)?

 

Warum nennt man die dann eigentlich noch "Aktiengesellschaft?

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Stairway
· bearbeitet von Stairway

Hallo cantaloupe,

 

die AG-Bilanz, die man noch vereinzelt in den Geschäftsberichten findet, ist die Bilanz des Mutterunternehmens, an dem du dich nachher auch beteiligst. Dieses Mutterunternehmen hält aber viele Tochterunternehmen und hat selbst mitunter ggf. garkein operatives Geschäft (>>Holding<<). Deshalb ist der Einzelabschluss des Mutterunternehmens keine gute Informationsquelle. Um dieses Defizit auszugleichen, stellen die Unternehmen eine Konzernbilanz auf, in der so getan wird, als ob nur eine Konzerngesellschaft besteht (IAS 27). D.h. es werden insbesondere alle internen Geschäfte, Ausleihungen etc. konsolidiert, im Ergebnis erhältst du den Konzernabschluss, der dir einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtkonzerns vermittelt. Der >>Konzern<< ansich ist aber nur ein fiktives Gebilde, d.h. du kannst dich nicht am Konzern selbst, sondern nur an der rechtlich selbstständigen Muttergesellschaft beteiligen (wenn du aber Anteile an der Mutter hältst, hast du damit auch Zugriff auf die Töchter). Einbezogen in den Konzernabschluss werden übrigens nur Unternehmen, über die >>control<< vorliegt, d.h. die Stimmrechtsmehrheit ist nur indirekt maßgeblich.

 

Wichtig: Rechtlich ist nur der Einzelabschluss des Mutterunternehmens aufgestellten nach dem HGB für die Ausschüttung relevant. Faktisch wird aber oft auf das Ergebnis in der Konzernbilanz abgestellt. Prinzipiell hat aber der Gewinn im Konzernabschluss keinen Einfluss auf den maximal ausschüttbaren Betrag.

 

Ist das so verständlicher?

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Drella

Hm, da habe ich wohl ein Verständnis-Problem.

 

Ich war der Meinung, mit einer Aktie erwerbe ich einen Anteil einer Aktiengesellschaft.

 

 

Genau. Einen Teil einer Aktiengesellschaft welche häufig Beteiligungen und Töchter hat, welche logischerweise ebenso zur Aktiengesellschaft selber dazu zu zählen sind.

Wenn z.B. Accell sich einen Teil von Derby Cycle kauft, dann muss doch zur Aktiva der Accell Group auch diese Beteiligung hinzu gezählt werden oder nicht? Sonst würde man doch einen Teil "unter den Tisch fallen lassen".

 

Schau mal hier auf Seite 155:

http://www.freenet-group.de/contentblob/2452278/data/geschaeftsbericht-2010.pdf

 

Da siehst du alle Unternehmen welche "konsolidiert" sind. Besondere Aufmerksamkeit musst du immer den Beteiligungen < 100% schenken. Bei freenet sind diese sehr klein und daher ist dies unproblematisch. Aber schau dir z.B. mal den Bericht der Constantin Medien AG an.

Hier:

http://www.constantin-medien.de/dasat/index.php?cid=100161

 

Wenn ich mich richtig erinnere haben die mehrere Töchter vollkonsolidiert obwohl diese nur zu 50% oder so zu denen gehören. Dadurch ist die Bilanz nicht einfach zu lesen. Daher immer den Konsolidierungskreis genau ansehen.

 

Nach Eurem Ausführungen erwerbe ich aber einen Anteil am ganzen Konzern, und die AG ist nur eine Tochter (von u.U. mehreren...)?

Ne die AG ist nicht die Tochter sondern die Mutter.

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cantaloupe

[...] stellen die Unternehmen eine Konzernbilanz auf, in der so getan wird, als ob nur eine Konzerngesellschaft besteht [...]

 

Ist das so verständlicher?

 

 

 

Ne die AG ist nicht die Tochter sondern die Mutter.

 

Danke Ihr beiden! Jetzt hat's Klick gemacht!

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Hier die wichtigsten Punkte:

 

Konsolidierung:

Im Konzernabschluss werden die Unternehmen zu einen fiktiven, einheitlichen Unternehmen zusammengefasst. Dafür müssen innere Verflechtungen herausgerechnet werden, dies erfolgt durch folgende Konsolidierungen:

 

Kapitalkonsolidierung:

Verrechnung der Beteiligungen des Mutterunternehmens mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen. Hierbei gibt es verschiedene Bewertungsmethoden, wobei die gängigste die Erwerbsmethode ist. Hier gibt es zwei weitere Berechnungsarten, die Buchwertmethode und die Neubewertungsmethode. Da die Buchwertmethode nach DRS und IFRS nicht erlaubt ist, wird die Neubewertungsmethode empfohlen.

 

Zwischenerfolgseliminierung:

Hierbei handelt es sich um die Herausrechnung von konzerninternen Lieferungen und Leistungen. Dadurch wird gewährleistet, dass nur realisierte Gewinne im Konzernabschluss enthalten sind. Das bedeutet Gewinne, die durch Geschäfte von den Tochtergesellschaften untereinander entstanden sind, werden herausgerechnet.

 

Schuldenkonsolidierung:

Konzerninterne Verbindlichkeiten und Forderungen werden herausgerechnet. Dieses ist im Normalfall kein Problem, da jeder Verbindlichkeit eine Forderung gegenübersteht.

 

Aufwands- und Ertragskonsolidierung:

Erträge und Aufwände von Tochtergesellschaften werden im Konzern gegeneinander verrechnet, um somit Fehlauskünfte zu vermeiden. Wenn die Erträge und Aufwände im Konzernabschluss enthalten blieben, könnte ein falscher Eindruck des Gesamtumsatzes des Konzerns entstehen. Durch die Verrechnung wird die Konzern-GuV um solche Beträge bereinigt.

 

Ziel des Konzernabschlusses:

Da die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen durch die Verflechtungen innerhalb des Konzerns eine eingeschränkte Aussagekraft haben, soll der Konzernabschluss eine objektivere Darstellung der Konzernlage geben. Dem Adressaten soll er eine objektive, ganzheitliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Durch die vorgenommenen Konsolidierungen hat der Konzernabschluss nur einen informativen Charakter. Die Berechnungen zum Beispiel von Gewinnausschüttungen und Ertragssteuern erfolgt auf Basis der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen.

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