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Anja Terchova

Arbeitslosenversicherung für untere Einkommen wirkungslos !?!

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Anja Terchova

Habe in einem anderen Forum gerade das gelesen:

 

Hab gerade in einem anderen Forum eine intressante Diskussion zum Arbeitslosengeld und zur Arbeitslosenversicherung gefunden.

 

Es geht eigentlich darum' date=' das das Arbeitslosengeld 60% bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern 67% des Nettolohnes. Das heisst aber im Umkehrschluss, das man mindestens einen Nettolohn von 1.260 Euro haben muss, damit man ein Arbeitslosengeld bekommt, das mindestens in Höhe von ALGII liegt.

 

Das heisst also wer weniger als 1.260 Euro verdient hat, keine Wohneigentum hat so das er dort kostenfrei wohnen könnte, und auch keinen gut verdienenden Ehepartner hat, muss also zwingend ergänzend ALGII beantragen, und fällt damit unter alle Repressalien die ALGII Bezieher erwarten.

 

Im Umkehrschluss heisst das also, das diese Gruppe, die doch recht gross ist, vorallem unter den jüngeren Arbeitnehmern, überhauptnicht von der Arbeitslosenversicherung profitiert.

 

Umschiffen könnte man das, indem man für das Arbeitslosengeld eine Mindestbemessungsgrundlage (zumindest für alle die mindestens 30 Wochenstunden gearbeitet haben, darunter eben anteilig) von ca. 1.400 einführen würde. Den dann würde das Arbeitslosengeld mindestens ca. 840 (ohne Kinder) bzw. ca. 938 (mit Kindern) betragen, und man wäre nicht mehr daruf angewiesen trotz Arbeitslosengeld noch ALGII zu beantragen. [/quote']

 

Finde da hat er schon recht.

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boll

Habe in einem anderen Forum gerade das gelesen:

 

...

Umschiffen könnte man das' date=' indem man für das Arbeitslosengeld eine Mindestbemessungsgrundlage (zumindest für alle die mindestens 30 Wochenstunden gearbeitet haben, darunter eben anteilig) von ca. 1.400 einführen würde. Den dann würde das Arbeitslosengeld mindestens ca. 840 (ohne Kinder) bzw. ca. 938 (mit Kindern) betragen, und man wäre nicht mehr daruf angewiesen trotz Arbeitslosengeld noch ALGII zu beantragen. [/quote']

 

Angenommen ein Leiharbeitnehmer verdient 11 /Std. Bei einer 40 Stundenwoche kommt er auf ein Bruttogehalt von ca. 1.850, was bei St.kl. 1 etwa 1.250 Netto bedeutet. Davon würde er 60% als ALG1 erhalten, d.h. 750. Der Vorschlag aus dem Zitat besagt, ihm 840 zu geben. Er bekäme dementsprechend 90 "geschenkt". Habe ich das so richtig verstanden?

 

2. Fall:

Derselbe Arbeitnehmer, nur dieses Mal teilzeitbeschäftigt, 30 h je Woche (Brutto 1400, Netto 1020, ALG1-Anspruch 612 ). Nach der "neuen" Regelung soll er aber ebenso mind. 840 ALG1 bekommen. Er erhielte also genausoviel, wie der vollzeitbeschäftigte Kollege. "Schenkungsbetrag" = 228.

"Gerecht" im Vgl. zum Vollzeitarbeitnehmer?

 

3. Fall:

Wie oben, nur 20 h pro Woche (Brutto 925, Netto 727, ALG1-Anspruch 436). Neuer Anspruch anteilig, d.h. 20/30 (=2/3) des 30-Std.-Teilzeitbeschäftigten = 560. "Geschenkt" = 123 , muss ggf. doch noch ALG2 beantragen.

 

War das so im Zitat gemeint? Wer bezahlt die Zusatzleistung? Wer mehr Arbeitslosen-Sozialversicherungsbeiträge zahlen will, soll die Hände heben...

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berliner
· bearbeitet von berliner

Habe in einem anderen Forum gerade das gelesen:

 

Hab gerade in einem anderen Forum eine intressante Diskussion zum Arbeitslosengeld und zur Arbeitslosenversicherung gefunden.

 

Es geht eigentlich darum' date=' das das Arbeitslosengeld 60% bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern 67% des Nettolohnes. Das heisst aber im Umkehrschluss, das man mindestens einen Nettolohn von 1.260 Euro haben muss, damit man ein Arbeitslosengeld bekommt, das mindestens in Höhe von ALGII liegt.

 

Das heisst also wer weniger als 1.260 Euro verdient hat, keine Wohneigentum hat so das er dort kostenfrei wohnen könnte, und auch keinen gut verdienenden Ehepartner hat, muss also zwingend ergänzend ALGII beantragen, und fällt damit unter alle Repressalien die ALGII Bezieher erwarten.

 

Im Umkehrschluss heisst das also, das diese Gruppe, die doch recht gross ist, vorallem unter den jüngeren Arbeitnehmern, überhauptnicht von der Arbeitslosenversicherung profitiert.

 

Umschiffen könnte man das, indem man für das Arbeitslosengeld eine Mindestbemessungsgrundlage (zumindest für alle die mindestens 30 Wochenstunden gearbeitet haben, darunter eben anteilig) von ca. 1.400€ einführen würde. Den dann würde das Arbeitslosengeld mindestens ca. 840€ (ohne Kinder) bzw. ca. 938€ (mit Kindern) betragen, und man wäre nicht mehr daruf angewiesen trotz Arbeitslosengeld noch ALGII zu beantragen. [/quote']

 

Finde da hat er schon recht.

Das ALG wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt und entlastet somit den Sozialstaat, auch wenn es geringer als ALG2 ausfällt. Für den Betreffenden mag es keinen Unterschied machen, woher er das Geld bekommt, für den Staat gibt es den aber. Und wenn du nun das ALG1 erhöhen willst, mußt du auch die Beiträge anheben. Wird der Betreffende damit einverstanden sein, daß er dann im Leistungsfall zwar nicht aufstocken muß, aber dafür höhere Beiträge bezahlt?

 

Das gleiche Problem gibt's auch bei niedrigen Renten.

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Adun

Habe in einem anderen Forum gerade das gelesen:

 

[...]

Das heisst also wer weniger als 1.260 Euro verdient hat' date=' keine Wohneigentum hat so das er dort kostenfrei wohnen könnte, und auch keinen gut verdienenden Ehepartner hat, muss also zwingend ergänzend ALGII beantragen, und fällt damit unter alle Repressalien die ALGII Bezieher erwarten.

[...']

 

Finde da hat er schon recht.

Ich verstehe nicht ganz: Warum sollte jemand zwingend ergänzend ALGII beantragen müssen?!

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Anja Terchova
· bearbeitet von Anja Terchova
Und wenn du nun das ALG1 erhöhen willst, mußt du auch die Beiträge anheben. Wird der Betreffende damit einverstanden sein, daß er dann im Leistungsfall zwar nicht aufstocken muß, aber dafür höhere Beiträge bezahlt?

 

Das gleiche Problem gibt's auch bei niedrigen Renten.

Ob jemand jetzt mit 1470 Euro brutto dann wie jetzt 1053,79 Euro rausbekommt, oder bei dann vielleicht 4,5% Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nur noch 1042,76 Euro ist eigentlich ziehmlich egal, denn die 11,03 Euro Unterschied wird man kaum dramatisch spueren.

 

Ob man jetzt aber im Erstfall nur Anspruch auf 632,27 Euro hat, und deshalb gleich zusaetzlich in ALGII faellt, oder ob man jetzt gesetzlich garantierte 840 Euro bekommt, ohne das man ALGII beantragen muss ist schon ein grosser Unterschied.

 

 

[ich verstehe nicht ganz: Warum sollte jemand zwingend ergänzend ALGII beantragen müssen?!

Wenn das Arbeitslosengeld nicht existenzsichern ist bleibt ja keine andere Moeglichkeit - ausser vielleich betteln, klauen oder obdachlos werden.

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Adun

[ich verstehe nicht ganz: Warum sollte jemand zwingend ergänzend ALGII beantragen müssen?!

Wenn das Arbeitslosengeld nicht existenzsichern ist bleibt ja keine andere Moeglichkeit - ausser vielleich betteln, klauen oder obdachlos werden.

Zwischen Hartz 4 und Obdachlosigkeit liegen Welten. Dass man weniger laufendes Einkommen hat als Hartz 4, bedeutet nicht, dass man es beantragen muss, schon gar nicht zwingend. Jedermann steht es frei, Rücklagen zu bilden, so dass er das ALG I für den gesamten Bezugszeitraum entsprechend aufstocken kann, wenn für ihn die ALG-II-Repressalien ein Problem sind. Freiheit hat ihren Preis....

 

Ob jemand jetzt mit 1470 Euro brutto dann wie jetzt 1053,79 Euro rausbekommt, oder bei dann vielleicht 4,5% Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nur noch 1042,76 Euro ist eigentlich ziehmlich egal, denn die 11,03 Euro Unterschied wird man kaum dramatisch spueren.

 

Ob man jetzt aber im Erstfall nur Anspruch auf 632,27 Euro hat, und deshalb gleich zusaetzlich in ALGII faellt, oder ob man jetzt gesetzlich garantierte 840 Euro bekommt, ohne das man ALGII beantragen muss ist schon ein grosser Unterschied.

Sag doch gleich, dass es mal wieder letzten Endes doch nur um Umverteilung geht. Mein Alternativvorschlag: Wir erhöhen den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung genau für die Lohngruppen, denen im Leistungsfall dann auch die höheren Leistungen zustünden, und zwar entsprechend der Mehrversicherung und dem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisikos, das sich dann einstellen wird (man wird schließlich lieber arbeitslos, wenn man ALG I kriegt, als wenn ALG II droht). Das könnte ich dann unterstützen. Leider lässt sich daraus parteipolitisch kein Kapital schlagen, weshalb wohl keine Partei bereit wäre, es umzusetzen.

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Anja Terchova

Zwischen Hartz 4 und Obdachlosigkeit liegen Welten. Dass man weniger laufendes Einkommen hat als Hartz 4, bedeutet nicht, dass man es beantragen muss, schon gar nicht zwingend. Jedermann steht es frei, Rücklagen zu bilden, so dass er das ALG I für den gesamten Bezugszeitraum entsprechend aufstocken kann, wenn für ihn die ALG-II-Repressalien ein Problem sind. Freiheit hat ihren Preis....

Das ist leider viel leichter gesagt als getan.

 

Wenn man jeden Monat mindestens 1.500 Euro verdient dann kann man schon jeden Monat so 300-400 Euro wegsparen, und einen Teil des Angesparten Geldes für solche Notfälle verwenden. Jedoch bekommt man gerade dann eh mindestens 900 Euro Arbeitslosengeld, von dem man im Notfall auch noch halbwegs passabel leben kann. Das Angesparte kann man dann dafür nehmen sich den Notfall etwas angenehmer zu gestalten. Sowei stimme ich dir zu.

 

Wer aber eh nur so 900-1.200 Euro verdient, der ist meist eh froh wenn er alle Rechnungen puenktlich bezahlen kann, und wenn man Glueck hat und ein bisschen was ansparen kann, dann geht das meist kurfristig drauf. Ein nennenswertes Vermögen, von dem man im Kriesenfall zehren könnte, kann man bei diesen Einkommensverhältnissen jedenfalls nicht aufbauen. Aber gerade diese Gruppe wird eben doppelt getroffen: Einerseits reicht das Arbeitslosengeld nicht zur Existenzssicherung, andererseits können keine nennswerten Ansparungen vorhanden sein. Also ist der sofortige Abstieg in Hartz4 vorprogrammiert.

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boll

Wer aber eh nur so 900-1.200 Euro verdient, der ist meist eh froh wenn er alle Rechnungen puenktlich bezahlen kann, und wenn man Glueck hat und ein bisschen was ansparen kann, dann geht das meist kurfristig drauf. Ein nennenswertes Vermögen, von dem man im Kriesenfall zehren könnte, kann man bei diesen Einkommensverhältnissen jedenfalls nicht aufbauen. Aber gerade diese Gruppe wird eben doppelt getroffen: Einerseits reicht das Arbeitslosengeld nicht zur Existenzssicherung, andererseits können keine nennswerten Ansparungen vorhanden sein. Also ist der sofortige Abstieg in Hartz4 vorprogrammiert.

Wenn ich eh keine nennenswerten Rücklagen (in welcher Form auch immer) gebildet habe, brauche ich auch keine Angst vor Hartz4 zu haben. Wer nicht ganz dumm ist, wird sich schon zu helfen wissen, das "bisschen" angesparte Geld vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Einen "Abstieg" kann ich unter den Voraussetzungen nicht erkennen.

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berliner
· bearbeitet von berliner
Und wenn du nun das ALG1 erhöhen willst, mußt du auch die Beiträge anheben. Wird der Betreffende damit einverstanden sein, daß er dann im Leistungsfall zwar nicht aufstocken muß, aber dafür höhere Beiträge bezahlt?

 

Das gleiche Problem gibt's auch bei niedrigen Renten.

Ob jemand jetzt mit 1470 Euro brutto dann wie jetzt 1053,79 Euro rausbekommt, oder bei dann vielleicht 4,5% Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nur noch 1042,76 Euro ist eigentlich ziehmlich egal, denn die 11,03 Euro Unterschied wird man kaum dramatisch spueren.

Du meinst 11,03 € mehr Beitrag? Die spürt man bei dem geringen Einkommen schon und von 100 Leuten, die das mehr zahlen müssen, werden es nur soundsoviel Prozent was davon haben. Diesen Multiplikator sollte man nicht vergessen.

 

Man kann das ja freiwillig machen. Ich bin sowieso für eine Flexibilisierung der ALV, da die Ansprüche an die Absicherung ganz unterschiedlich sind. Laß die Leute doch einfach eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, inkl. Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme nach X Jahren. Das müßte der Gesetzgeber nur erlauben. Oder ist das sogar erlaubt? Dann wäre das eine Marktlücke.

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Anja Terchova

Man kann das ja freiwillig machen. Ich bin sowieso für eine Flexibilisierung der ALV, da die Ansprüche an die Absicherung ganz unterschiedlich sind. Laß die Leute doch einfach eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, inkl. Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme nach X Jahren. Das müßte der Gesetzgeber nur erlauben. Oder ist das sogar erlaubt? Dann wäre das eine Marktlücke.

Denke das ist keine so gute Idee.

 

Weil dann würden sich alle die diese Versicherung nicht wirklich brauchen, weil sie aus der gesetzlichen Mindestsicherung eh 1.000 Euro oder mehr bekommen würden, und von ihrem Gehalt eh 500 Euro im Monat wegsparen können, mal garnicht mitmachen.

 

Also blieben nur die, welche die Versicherung wirklich brauchen weil sie so wenig verdienen. Dann wäre es aber nicht mehr mit den 11 Euro getan sondern es waeren vielleicht 100 Euro, und das kann sich dann wieder kein Geringverdiener leisten.

 

Private Arbeitslosenversicherung gibt es uebrigens schon, aber die Angebote sind nicht wirklich zu empfelen: Hohe Beitraege, Beitragspflicht auch im Leistungsfall, lange Wartezeiten, kein Schutz bei befristeter Beschaeftigung - http://www.optimal-absichern.de/gesundheit/magazin/private-arbeitslosenversicherung-sinnvolle-absicherung-oder-rausgeschmissenes-geld.php

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checker-finance

Man kann das ja freiwillig machen. Ich bin sowieso für eine Flexibilisierung der ALV, da die Ansprüche an die Absicherung ganz unterschiedlich sind. Laß die Leute doch einfach eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, inkl. Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme nach X Jahren. Das müßte der Gesetzgeber nur erlauben. Oder ist das sogar erlaubt? Dann wäre das eine Marktlücke.

Denke das ist keine so gute Idee.

 

Weil dann würden sich alle die diese Versicherung nicht wirklich brauchen, weil sie aus der gesetzlichen Mindestsicherung eh 1.000 Euro oder mehr bekommen würden, und von ihrem Gehalt eh 500 Euro im Monat wegsparen können, mal garnicht mitmachen.

 

Also blieben nur die, welche die Versicherung wirklich brauchen weil sie so wenig verdienen. Dann wäre es aber nicht mehr mit den 11 Euro getan sondern es waeren vielleicht 100 Euro, und das kann sich dann wieder kein Geringverdiener leisten.

 

Und genau deshalb ist die Idee gut! Für Umverteilung sind Steuern da. Wenn hingegen der Staat eine solidarische Versicherung als Zwangsveranstaltung betreiben will, dann darf die erzwungene Solidargemeinschaft nur das Risiko der Arbeitslosigkeit betreffen und nicht durch die Hintertür Umverteilung betreiben.

 

Schließlich schon schlimm genug, dass die Arbeitstiere, die ihr Leben lang einzahlen und nie Geld aus der ALV beziehen, diejenigen durchfüttern müssen, die mehr oder weniger verschuldet in Arbeitslosigkeit geraten.

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