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Dash

Veräußerung Investmentanteile

Empfohlene Beiträge

Dash

Hallo zusammen,

 

ich bräuchte mal einen Austausch mit Euch bezüglich der Veräußerung von Investmentfondsanteilen.

 

Gem. §8, Abs. 5, Satz 2 InvStG heisst es ja, dass zur Berechnung folgende Vorgehensweise angewendet werden muss:

(siehe auch Zweifelsfragen gem. BMF-Schreiben vom 02.06.2005 (BStBl 2005 I S.728 - dort Punkt 196a)

 

Veräußerungspreis

- Anschaffungskosten

+ Zwischengewinn bei Kauf

- Zwischengewinn bei Verkauf

- besitzanteilige ausschüttungsgleiche Erträge (+ wenn später ausgeschüttet)

+ aus dem Fonds gezahlte Steuer

 

Dazu folgende Fragen:

 

1) Der Zwischengewinn bei Kauf ist doch i.d.R. negativ, heisst das nun, dass aus PLUS MINUS dann nur MINUS wird?

Bsp.: VE 150 / AK 100 / ZwG Kauf - 10 / ZwG Verkauf 5

150 - 100 + (-10) - 5 = 35 Gewinn

oder

150 - 100 + 10 - 5 = 55 Gewinn ?

Hier heisst es im BMF-Schreiben "insbes. gezahlte ZwG sind von den AK abzusetzen" gezahlte = MINUS / absetzen = MINUS -> macht PLUS?)

 

2) Was genau meint besitzanteilige ausschüttungsgleiche Erträge?

Und es zählt doch nur das Jahr der Veräußerung, nicht die Vorjahre, oder?

 

3) Ausschüttungsgleiche Erträge meint hier auch Thesaurierungen, richtig?

 

Ich hoffe, dass besonders unter Pkt.1 meine Formulierungen verständlich waren...

 

Danke im Voraus für Eure Antworten!

 

Dash

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Taxadvisor

Veräußerungspreis

- Anschaffungskosten

+ Zwischengewinn bei Kauf

- Zwischengewinn bei Verkauf

- besitzanteilige ausschüttungsgleiche Erträge (+ wenn später ausgeschüttet)

+ aus dem Fonds gezahlte Steuer

 

Dazu folgende Fragen:

 

1) Der Zwischengewinn bei Kauf ist doch i.d.R. negativ, heisst das nun, dass aus PLUS MINUS dann nur MINUS wird?

Bsp.: VE 150 / AK 100 / ZwG Kauf - 10 / ZwG Verkauf 5

150 - 100 + (-10) - 5 = 35 Gewinn

oder

150 - 100 + 10 - 5 = 55 Gewinn ?

Hier heisst es im BMF-Schreiben "insbes. gezahlte ZwG sind von den AK abzusetzen" gezahlte = MINUS / absetzen = MINUS -> macht PLUS?)

 

2) Was genau meint besitzanteilige ausschüttungsgleiche Erträge?

Und es zählt doch nur das Jahr der Veräußerung, nicht die Vorjahre, oder?

 

3) Ausschüttungsgleiche Erträge meint hier auch Thesaurierungen, richtig?

 

Dash

 

Zu 1.) Der Bruttokurs ist um die Zwischengewinne zu kürzen. Steuerliche AK 90, steuerlicher VK 145

Zu 2.) Die während der Haltedauer angefallenen und zu versteuernden Thesaurierungen. Das beinhaltet bei 10 Jahren Haltedauer eben 9-10 Thesaurierungen

Zu 3.) JA

 

Gruß

Taxadvisor

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Dash

Danke! Auf Dich ist Verlass!

 

Zu 2.) Die während der Haltedauer angefallenen und zu versteuernden Thesaurierungen. Das beinhaltet bei 10 Jahren Haltedauer eben 9-10 Thesaurierungen

Das ist ja kaum darstellbar, oder wie machst du das?

Wobei, relevant ist es doch nur innerhalb der Spekualtionsfrist (vor Abgeltungssteuer), dann ist es ja nur eine relevante Thesaurierung oder?! Und die muss dann ja auch noch auf die verkauften Anteile runtergebrochen werden, wenn Teilverkäufe stattgefunden haben.

Oder wie soll das genau aussehen?

 

Dash

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Taxadvisor

Das ist ja kaum darstellbar, oder wie machst du das?

Wobei, relevant ist es doch nur innerhalb der Spekualtionsfrist (vor Abgeltungssteuer), dann ist es ja nur eine relevante Thesaurierung oder?! Und die muss dann ja auch noch auf die verkauften Anteile runtergebrochen werden, wenn Teilverkäufe stattgefunden haben.

Oder wie soll das genau aussehen?

 

Dash

 

Steuerlicher Ausgleichsposten!

Für Altanteile grds. richtig. Allerdings werden auch da beim Verkauf über ein Inlandsdepot diese Thesaurierungen mit AbgSt belegt. Bei Nachweis der Versteuerung in den Vorjahren gibt es diesen Teil der AbgSt dann zurück, dafür sind dann auch außerhalb der alten Frist die Thesaureirungen maßgeblich.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

Das ist ja kaum darstellbar, oder wie machst du das?

Wobei, relevant ist es doch nur innerhalb der Spekualtionsfrist (vor Abgeltungssteuer), dann ist es ja nur eine relevante Thesaurierung oder?! Und die muss dann ja auch noch auf die verkauften Anteile runtergebrochen werden, wenn Teilverkäufe stattgefunden haben.

Oder wie soll das genau aussehen?

 

Dash

 

Steuerlicher Ausgleichsposten!

Für Altanteile grds. richtig. Allerdings werden auch da beim Verkauf über ein Inlandsdepot diese Thesaurierungen mit AbgSt belegt. Bei Nachweis der Versteuerung in den Vorjahren gibt es diesen Teil der AbgSt dann zurück, dafür sind dann auch außerhalb der alten Frist die Thesaureirungen maßgeblich.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

Hallo

 

 

1) ich habe im Jahr 2012 einige thesaurierenden Fonds von einem ausländischen Depot nach Deutschland übertragen, es handelt sich um Anteile, die vor 2009 gekauft wurden. Ich habe die Bestätigung der Anschaffungsdaten der neuen inländischen Bank übermittelt und sie sollte es gespeichert haben. Jetzt habe ich hier gelesen und wenn ich richtig verstanden habe, dass die inländische Bank die Abgeltungsteuer für alle Thesaurierungen ab Anschaffungsdatum berechnen wird. Ich könnte nur die Versteuerung der auschüttunggleiche Erträge ab Juni 2012 nachweisen, weil ich vorher im Ausland gelebt habe. Habe ich richtig verstanden ?

 

2) sind in meinem Fall alle ausschuttüngleiche Erträge ab Anschaffungsdatum (z.B. 2006) steuerpflichtig ? auch wenn ich nur im Juni 2012 nach Deutschland umgezogen bin ?

 

3) Zwischengewinn ich bin etwas verwirrt. Ich hatte es gedacht, dass fuer die neue Anteile (ab 2009) die Besteuerung als Kursunterschied erfolgen würde und die Besteuerung der ausschüttungsgleiche Erträge erfolgte nur damit der der deutsche Fiskus den Zinsen. und Dividendenanteil schneller kassieren könnte.

 

Aber wenn ich die Bestuerungsgrundlage als

 

 

Veräußerungspreis VE

- Anschaffungskosten AK

+ Zwischengewinn bei Kauf ZGK

- Zwischengewinn bei Verkauf ZGV

- besitzanteilige ausschüttungsgleiche Erträge (+ wenn später ausgeschüttet)

 

 

rechne, könnte ich zu einer untertschiedlichen Ergebnis zwischen Besteuerungsergebnis und wirklichen Ergebnis als Kursunterschied kommen.

 

 

Danke

cpandrea

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