Zum Inhalt springen
vonni78

Freistellungsauftrag / Fragen und Antworten

Empfohlene Beiträge

harryguenter

1.Können die 1602 EUR unter den Partnern aufgeteilt werden wie man möchte?

Ehefrau hat nur ein eigenes Konto und benötigt dafür einen Freistellungsauftrag in Höhe von 100 EUR. Kann dann der Mann die die restlichen 1502 EUR nutzen?

Ja, kann man. Sofern Ihr steuerlich gemeinsam veranlagt werdet.

 

2.Wenn gemeinsame Konten oder Depots bestehen, müssen dann beide Partner unterschreiben?

Ja, müssen sie.

Dann trifft aber Deine erste Aussage "frau hat nur ein Konto" irgendwie nicht zu, oder?

 

3.Benötigt ein Kind auch einen Freistellungsauftrag, auch wenn es nur ein Konto mit geringer Summe bei einer Bank besitzt?

MÜSSEN, mußt Du natürlich gar nichts in Bezug auf einen Freistellungsauftrag. Der 15 Minütige Aufwand ist nur i.d.R. empfehlenswert.

Der Freistellungsauftrag verhindert ja nur den Abzug von Steuern.Du kannst alternativ natürlich auch:

1. die Steuern dem Staat schenken (dann brauchst Du gar ncihts tun - mit der Abgeltungssteuer sind alle Steuern aus Kapitalerträge vollständig abgegolten)

2. Im Rahmen einer Steuererklärung für Dein Kind zuviel gezahlte Steuern wieder zurückfordern. Diese muß aber auch von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden (ich werde den Verdacht nicht los, dass genau hier das Problem liegt...)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
farbfarbrik

Ich hab noch eine Frage bezüglich Freistellungsaufträgen:

 

Ich habe meinen FA auf mehrere Kreditinstitute gesplittet. Die Höhe aller FA übersteigt 801€.

Darf ich auch zunächst mehr als 801€ freistellen und meine Steuerschuld über die Steuererklärung Anlage KAP ausgleichen oder mache ich mich dadurch strafbar?

Angenommen ich bekomme dieses Jahr Kap-Erträge in Höhe von 1001€, habe dafür auch ausreichend FA gestellt. Ist es Steuerhinterziehung, die 200€ zu viel freigestellten Zinsen erst später nachzuversteuern?

 

Danke für eure Antworten!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263

reduziere auf 801€,deine FA dürfen diese Summe nicht überschreiten und Du beantwortest dir deine Fragen doch schon selber.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502

"Themenzusammenführung"

 

Bitte zukünftig diesen zentralen Thread zum Thema "Freistellungsauftrag" nutzen. :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...