Zum Inhalt springen
vonni78

Freistellungsauftrag / Fragen und Antworten

Empfohlene Beiträge

NYSE

Hallo,

 

was genau meinst du mit, ich muss dem Finanzam etwas eklären?? Drohen denn dann irgendwelche rechtlichen Konsequenzen (Stichwort Steurhinterziehung) oder wird das "überschüssige Geld", also die Erträge, die über 801,00 EUR gehen einfach noch versteuert?

 

Viele Grüße

NYSE

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
boRn
was genau meinst du mit, ich muss dem Finanzam etwas eklären?? Drohen denn dann irgendwelche rechtlichen Konsequenzen (Stichwort Steurhinterziehung) oder wird das "überschüssige Geld", also die Erträge, die über 801,00 EUR gehen einfach noch versteuert?

Wenn du tatsächlich einen zu hohen FSA eingerichtet hattest (meistens über mehrere Banken verstreut -> unprüfbar f. d. Bank) und du Zinseinnahmen über den Pauschbeträgen hattest, dann hast du diese ja effektiv nicht versteuert, bzw. von der Besteuerung wurde zu unrecht Abstand genommen.

 

Dann wirst du diese Beträge einfach nur nachversteuern müssen und erhälst vllt. vom FA ein Schreiben, dass du bitte zukünftig auf deine FSA aufpassen solltest. Wenn es um wirklich hohe Beträge geht (geht es ja hier meistens nicht), dann kann das schon Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung sein...

 

mfg

Chris

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NYSE

vielen Dank, boRn, das beantwortet meine Frage - und beruhigt mich doch etwas .)

 

Viele Grüße

NYSE

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
le_chiffre
vielen Dank, boRn, das beantwortet meine Frage - und beruhigt mich doch etwas .)

 

Viele Grüße

NYSE

 

Könntest natürlich auch einfach mal bei deiner Bank nachfragen in welcher Höhe der FSA besteht. Bei diversen Kreditinstituten lässt sich die Höhe auch online bzw. auf dem Kontoauszug einsehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rieminie
· bearbeitet von rieminie

eine frage

 

die erlöse von zb aktien muss man die melden? oder wie wird das geregelt? ich meine wenn man über die 801 euro kommt

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
boRn
die erlöse von zb aktien muss man die melden? oder wie wird das geregelt? ich meine wenn man über die 801 euro kommt

Hat mit dem Thema (zumindest bis 2009) überhaupt nichts zu tun. Aktiengewinne laufen nur innerhalb der Steuererklärung soweit über best. Grenzen.

Hierzu mal suchen...

 

mfg

Chris

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NYSE
Könntest natürlich auch einfach mal bei deiner Bank nachfragen in welcher Höhe der FSA besteht. Bei diversen Kreditinstituten lässt sich die Höhe auch online bzw. auf dem Kontoauszug einsehen.

 

Könnte ich natürlich :- ,

Aber warum einfach, wenns auch umständlich geht

 

Gruß

NYSE

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peppschmier

Hallo,

 

ich habe bei mehreren Banken Geldanlagen (Tagesgeld, Festgeld, Fonds) und dieses Jahr wird es dazukommen, dass bei der ein oder anderen Bank der Freistellungsauftrag überschritten wird.

 

Wie ist es eigentlich am Ende des Jahres, wenn bei einer Bank (z.B. Fondbank, bei der die jährlichen Zinsen, ja nicht hundertprozentig vorausrechenbar sind) noch ein bißchen Luft im Freistellungsauftrag ist, d.h. die Zinsen noch unter dem Auftrag liegen und bei einer anderen Bank (z.B. Tagesgeld) der Freistellungsauftrag überschritten wird? Verfällt dann der restliche Freistellungsauftrag bei der Fondbank oder wird sowieso alles am Ende über die Steuererklärung verrechnet?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta

Letzteres.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
boRn
· bearbeitet von boRn
ich habe bei mehreren Banken Geldanlagen (Tagesgeld, Festgeld, Fonds) und dieses Jahr wird es dazukommen, dass bei der ein oder anderen Bank der Freistellungsauftrag überschritten wird.

 

Wie ist es eigentlich am Ende des Jahres, wenn bei einer Bank (z.B. Fondbank, bei der die jährlichen Zinsen, ja nicht hundertprozentig vorausrechenbar sind) noch ein bißchen Luft im Freistellungsauftrag ist, d.h. die Zinsen noch unter dem Auftrag liegen und bei einer anderen Bank (z.B. Tagesgeld) der Freistellungsauftrag überschritten wird? Verfällt dann der restliche Freistellungsauftrag bei der Fondbank oder wird sowieso alles am Ende über die Steuererklärung verrechnet?

Der restliche FSA verfällt dann bei dieser Bank und die gesamte Summe wird dann im Rahmen der Steuererklärung geprüft. Dort hast du dann natürlich noch den Überschuss bei der einen Bank über, der bei den anderen Banken (wo du drüber bist) angerechnet wird.

 

mfg

Chris

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peppschmier

Danke für die Antworten.

 

War bisher noch nicht in die Verlegenheit geraten, meine Kapitalerträge bei der Steuer anzugeben, da sie immer unter dem FSA lagen, aber dann muss es dieses Jahr dann doch wohl sein.

 

Gruß

 

Manu

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dachs

Hi,

ich habe 2 Tagesgeldkonten. Der Freistellungsauftrag ist bei den Banken zu 701 und 100 erteilt worden. Im laufe des Jahres hat sich bei einer Bank der Zins erhöht, sodaß ich dort mehr Geld überwiesen habe.

Kann ich bei den 2 Banken den Freistellungauftrag innerhalb eines Jahres ändern. Wollte den 100 Freistellungsauftrag erhöhen und die 701 absenken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Emilian

So lange Du bei einer Bank Deine 801 nicht überschritten hast, kannst Du das anpassen. Aber das Jahr ist bald rum - Du kannst das auch noch über Deine Steuererklärung endgültig begradigen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jogo08

Ist problemlos möglich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dachs

Die Freistellungsgrenze (Auftrag) ist bei beiden Banken noch nicht überschritten. Bin ledig, und kann nur die 801 in Anspruch nehmen.

Also kann ich problemlos die Freistellungsaufträge der Banken anpassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter

Die Absenkung ist aber maximal bis zur bisher belasteten Summe möglich.

Falls die Zinsen noch nicht gutgeschrieben wurden, so beachte trotzdem den Zeitraum indem Du bei der jetzt abzusenkenden Bank ggfs. Geld liegen hattest.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dachs
· bearbeitet von Dachs

701€ Freigrenze sind bei einer Bank noch nicht erreicht. Dort wollte ich um 150€ reduzieren und bei der Bank mit den 100€ erhöhen.

Zur besseren Verständniss:

Bank1: 551€

Bank2: 250€

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Emilian

Wenn Du beide Beträge bei der jeweiligen Bank noch nicht überschritten hast, kannst Du das so machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dachs

Nein habe ich noch nicht.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Michael-29

Hallo !

 

Ich habe mal eine Frage zum FSA.

 

Folgendes Bsp.

 

Ich verteile meinen FSA auf 4 Banken ( Gesamt 801 Euro )

 

Bank A: Bausparen 200 Euro

Bank B: Tagesgeld 175 Euro

Bank C: Tagesgeld 100 Euro

Bank D: Fondsbank 326 Euro

 

Summe 801 Euro

 

 

Die FSA in diesem Bsp. habe ich alle in diesem Monat angepasst.

 

Nun folgendes Situation: Bank C ( Tagesgeld ) hat auf einmal bessere Konditionen als Bank A ( Tagesgeld ). Ich transferiere das Geld zu Bank C. Folge: Der FSA reicht bei Bank C nicht mehr aus. Der FSA bei Bank B dagegen wurde nur geringfügig in Anspruch genommen.

 

Kann ich dann im Nachhinein den FSA für dieses Jahr ändern. Also den für Bank C raufsetzen bzw. für Bank B runtersetzen. Oder was ist wenn jetzt eine Bank E noch dazukommt. Dann bleibt für diese Bank ja kein FSA mehr übrig.

 

Wie handhabt ihr das ganze ?

 

Gebt Ihr bei den Banken erst einen geringen Wert an um dann noch reagieren zu können?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre

Du kannst den FSA ändern bzw. neu verteilen.

 

Er muss bei der jeweiligen Bank jedoch mindestens in der Höhe bestehen bleiben, in der er bereits in Anspruch genommen wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
alex-leavitt16

Hi!

Also momentan habe ich noch Depots bei der Raifeisen Bank und bei der Sparkasse. Mein Depot von der Sparkasse habe ich nun zur Ing DiBa übertragen (wegen Depotgebühren). Dieses Depot soll eigentlich nur liegen, mehr nicht. Nun habe ich noch ein Depot bei flatex eröffnet. Ein bisschen zocken mach ja auch Spaß. Nur ist mir aufgefallen, dass ich über die Raifeissen noch ein Fonds habe. Dieser ist von Union Investment und anscheinend habe ich dafür auch nochmal extra nen Depot bei denen! Also ist das mit dem Gesamtdepotübertrag von Raifeissen und Union zu flatex eher schwierig oder?

 

Nun zum Freistellungsauftrag. Bisher sind meine Freistellungsaufträge glaube ich (nicht über meine Unwissenheit wundern: Meine Eltern haben das bisher gemanaged) gesplittet. Also etwas bei der Raiffeisen (u.a. auch bei dem Fonds stand auf der Abrechnung eine Freistelllung von einem gewissen Betrag) und auch was bei der Sparkasse. Allerdings würde ich mittlerweile die Freibetrag jedes Jahr sicher bei dem Sparkassen Depot zusammenbekommen, welches jetzt bei der Ing ist. Beim Depotübertrag von der Sparkasse zur Ing habe ich angegebn, dass die Zinserträge auf die Höhe der bisherigen Kapitalerträge reduziert werden sollen und zum 31.12. zu beenden. Also ich würde nun gerne den vollen Freisetllungsauftrag über 801 Euro bei der Ing einreichen. Ist das noch möglich? Vor allem muss ich ja dann noch dafür sorgen, dass der Freistellungsauftrag bei der Raiffeisen auch noch beendet wird. Sonst wäre das Finanzamt bestimmt nicht so begeistert, wenn mehr freigestellt wird, als erlaubt!

 

Vielen Dank für eure Antworten!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
Also ist das mit dem Gesamtdepotübertrag von Raifeissen und Union zu flatex eher schwierig oder?

weshalb? Union berechnet für alles Gebühren, andere nicht.

 

Beim Depotübertrag von der Sparkasse zur Ing habe ich angegebn, dass die Zinserträge auf die Höhe der bisherigen Kapitalerträge reduziert werden sollen und zum 31.12. zu beenden.
verstehe ich nicht.

 

Also ich würde nun gerne den vollen Freisetllungsauftrag über 801 Euro bei der Ing einreichen. Ist das noch möglich?
der Freistellungsauftrag kann insoweit geändert werden bei der bisherigen Bank als er noch nicht in Anspruch genommen wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
abbreviation

.... hätte da auch mal eine Frage zum Thema Freistellungsauftrag und denke mir ich poste das mal in diesem noch nicht so alten Thread um keinen neuen eröffnen zu müssen: 801 kann ich freistellen... hab ich auch...

 

wie ist das denn mit diesen 525 von denen ich immer wieder im Forum lese: ist das der Betrag den ich für Erträge aus Aktien freistellen kann oder für Dividenden oder wofür?

 

Wäre sehr dankbar wenn mich da mal jemand näher informiert. Außerdem habe ich momentan gerade ein bisschen Panik, dass ich den Überblick über Fest- und Tagesgeldkonten verliere und wäre auch da für einen heißen Tipp dankbar wie man die Freistellungsaufträge am besten managed.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
...

wie ist das denn mit diesen 525 € von denen ich immer wieder im Forum lese: ist das der Betrag den ich für Erträge aus Aktien freistellen kann oder für Dividenden oder wofür?

...

Gib' mal einen Link, wo die 525€ stehen. Kommt mir unbekannt vor!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...