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Schwalli

PKV für Referendarin Lehramt

Empfohlene Beiträge

Schwalli
· bearbeitet von Schwalli

Hallo zusammen!

 

Meine Freundin beginnt am 1. November ihr Referendariat als Lehrerin an Sonderschulen. Für Beamte (oder Anwärter auf diesen Status) bietet es sich ja (leider) wegen der Beihilfe bzw. fehlendem Arbeitgeberanteil an, aus der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Viele Referendare und Lehrer landen in der Debeka und die Jungs haben jetzt auch uns am Wickel. Das muss erstmal nicht schlecht sein, denn bei allen Referendaren und Lehrern, die ich kenne (fast ausnahmslos dort), gibt es keine Klagen - aber mal sehen.

 

Nun kommen allerdings die Gesundheitsfragen und da sind zwei Themen, die mich auf dem Stuhl hin und her rutschen lassen:

 

1. Will die Debeka weder das Antragsformular noch die Gesundheitsfragen als solche im Vorfeld eines Abschlusses rausrücken. Wieso? Da klingeln bei mir voll die Alarmglocken.

 

2. Meine Freundin hat einen Bandscheibenvorfall gehabt (nie stationär behandelt, nur ambulant), und zwar vor etwas mehr als fünf Jahren. Aus den Fragen fällt der damit ja grundsätzlich raus, aber oft gibt es ja die Klausel nach dem Motto "Ist sonst noch was, das wir wissen sollten bzgl. möglicher Gefahren für die Versicherung?"

 

Frage: Sollte sie in diesem Fall den BSV angeben? Wenn ja, ist beim Beamtentarif ein Leistungsausschluss zu befürchten oder nur ein Risikozuschlag?

 

Hat da jemand Erfahrungen mit?

 

Ich danke Euch schon jetzt sehr für Eure kompetenten Beiträge.:thumbsup:

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Adun
· bearbeitet von Adun

Meine Freundin beginnt am 1. November ihr Referendariat als Lehrerin an Sonderschulen. Für Beamte (oder Anwärter auf diesen Status) bietet es sich ja (leider) wegen der Beihilfe bzw. fehlendem Arbeitgeberanteil an, aus der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Vorsicht! Man sollte sich durch die Beihilfe nicht blenden lassen, sondern auch die Möglichkeit in Erwägung ziehen, vorerst in der GKV zu bleiben! Denn für Beamte auf Widerruf bzw. Beamtenanwärter, die sich noch in der Ausbildung befinden, ist die sogenannte Öffnungsaktion der PKV (https://bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung-in-der-pkv/oeffnungsaktion-beamtenanfaenger/) mit vereinfachter Aufnahmebedingungen nicht zugänglich und die könnte hier der einzige sinnvolle Weg sein!

 

Nun kommen allerdings die Gesundheitsfragen und da sind zwei Themen, die mich auf dem Stuhl hin und her rutschen lassen:

Zu recht! Gesundheitsfragen sind immer eine ganz heikle Sache. Man muss sich sehr viel Zeit mit der Vorbereitung nehmen. Lies auf jeden Fall den Thread https://www.wertpapier-forum.de/topic/30843-gesundheitsdaten-bu-versicherung/ durch... Der bezieht sich zwar auf BU-Versicherungen, aber das wesentliche gilt für alle Gesundheitsfragen.

 

Hier die Zusammenfassung des wesentlichen:

- Besorge Dir von allen Ärzten, bei denen Du jemals warst, Kopien aller noch verfügbaren Krankenakten

- Bei Unklarheiten, was angegeben werden muss, immer schriftlich beim Versicherer nachfragen. Was angegeben werden muss, bestimmt nicht der Vertreter und auch nicht jemand hier im Forum, sondern der Versicherer selbst.

- Stelle wenn nötig eine anonyme Risikovoranfrage. Keine "Probeanträge" (die es gar nicht gibt und wie ein normaler Antrag behandelt werden) stellen!

 

1. Will die Debeka weder das Antragsformular noch die Gesundheitsfragen als solche im Vorfeld eines Abschlusses rausrücken. Wieso? Da klingeln bei mir voll die Alarmglocken.

Das musst Du die Debeka fragen.

 

2. Meine Freundin hat einen Bandscheibenvorfall gehabt (nie stationär behandelt, nur ambulant), und zwar vor etwas mehr als fünf Jahren. Aus den Fragen fällt der damit ja grundsätzlich raus, aber oft gibt es ja die Klausel nach dem Motto "Ist sonst noch was, das wir wissen sollten bzgl. möglicher Gefahren für die Versicherung?"

Jede seriöse Versicherung stellt mindestens eine Frage zum aktuellen Gesundheitszustand, die unbefristet ist! Dort sind dann im Prinzip alle Diagnosen anzugeben, die jemals (seit Geburt!) gestellt wurden, und die chronischen Charakter haben (denn die betreffen ja den aktuellen Gesundheitszustand). Auch wird oft gefragt nach angeratenen Untersuchungen. Bei vielen Erkrankungen sind objektiv gesehen Kontrolluntersuchungen angeraten obwohl sie nicht wahrgenommen werden! Bandscheibenvorfälle hinterlassen typischerweise IMO mindestens eine chronische Anomalie! Und nach Anomalien wird auch gefragt. Aber wie gesagt: Du musst zu allererst Deine Krankenakten kopieren um zu wissen, was da genau drin steht. Oft stehen da viele Überraschungen drin, mit denen man nie gerechnet hätte: Nebendiagnosen, die der Arzt nie erwähnt hatte, damatisch drastischere Diagnosen als dem Patient je mitgeteilt wurden. Das kann berechtigt sein, kann auch motiviert sein durch höhere Abrechnungen, die der Arzt durch die Diagnosen rechtfertigen kann. In jedem Fall kann man nichts dagegen machen

 

Frage: Sollte sie in diesem Fall den BSV angeben? Wenn ja, ist beim Beamtentarif ein Leistungsausschluss zu befürchten oder nur ein Risikozuschlag?

Ein Leistungsausschluss ist in der PKV vollkommen inakzeptabel! Was ist denn, wenn sie mal ernste Probleme mit dem Rücken bekommen und da operiert werden muss?! Das kann ganz schnell in den Ruin führen. Also: Niemals eine PKV mit Leistungsausschluss akzeptieren!

 

Bei einem Bandscheibenvorfall dürfte sogar eine Ablehnung drohen.

 

Für mich sieht das hier aus, als ging es in Richtung Öffnungsaktion. Vorsicht: Dabei gibt es enge Regeln, z.B. gilt es nur für den ersten Antrag! Und die Gesundheitsfragen dürfen auch dann keineswegs auf die leichte Schulter genommen werden, denn wenn irgendetwas falsch oder gar nicht angegeben wurde, was einer Krankenakte steht, dann wird die Versicherung ggfs. vom Vertrag zurücktreten!

 

Zudem dürfte Deine Freundin auch noch beim Amtsarzt einer Gesundheitsprüfung unterzogen werden. Auch dafür sollte sie die genannte Sorgfalt walten lassen und die Krankenakten besorgen und alles angeben. Viele verschweigen leider so viel wie möglich, um die Verbeamtung nicht zu gefährden. Mit einem Bandscheibenvorfall wird Deine Freundin auf jeden Fall Probleme bekommen, da wird sie sicher erst mal zur Abklärung zu einem Spezialisten geschickt, der genau untersuchen muss, wie der Befund und die Prognose ist. So einfach wird das für sie mit der Verbeamtung jedenfalls nicht werden und sie muss damit rechnen, dass ggfs. eine Verbeamtung nicht möglich sein wird. Ist sich Deine Freundin dessen bewusst?

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Schwalli

Meine Freundin beginnt am 1. November ihr Referendariat als Lehrerin an Sonderschulen. Für Beamte (oder Anwärter auf diesen Status) bietet es sich ja (leider) wegen der Beihilfe bzw. fehlendem Arbeitgeberanteil an, aus der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Vorsicht! Man sollte sich durch die Beihilfe nicht blenden lassen, sondern auch die Möglichkeit in Erwägung ziehen, vorerst in der GKV zu bleiben! Denn für Beamte auf Widerruf bzw. Beamtenanwärter, die sich noch in der Ausbildung befinden, ist die sogenannte Öffnungsaktion der PKV (https://bestellungen...amtenanfaenger/) mit vereinfachter Aufnahmebedingungen nicht zugänglich und die könnte hier der einzige sinnvolle Weg sein!

 

Hm, schwierig. Meine Überlegung, jetzt in die PKV zu gehen fußt auch darauf, dass ja dann ihr Gesundheitszustand und ihr Alter von heute gelten. Wenn sie dann in vier Jahren Beamtin werden sollte, müsste sie sich nicht erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Klar "blendet" die Beihilfe, aber die GKV zum Vollbeitrag ist bei 1000 Euro netto schwierig. Das Thema Öffnungsaktion hab ich nicht ganz kapiert - was bedeutet das genau? Und was hat das mit dem weiter unten von Dir angesprochenen ersten Antrag zu tun?

 

Nun kommen allerdings die Gesundheitsfragen und da sind zwei Themen, die mich auf dem Stuhl hin und her rutschen lassen:

Zu recht! Gesundheitsfragen sind immer eine ganz heikle Sache. Man muss sich sehr viel Zeit mit der Vorbereitung nehmen. Lies auf jeden Fall den Thread http://www.wertpapie...u-versicherung/ durch... Der bezieht sich zwar auf BU-Versicherungen, aber das wesentliche gilt für alle Gesundheitsfragen.

 

Hier die Zusammenfassung des wesentlichen:

- Besorge Dir von allen Ärzten, bei denen Du jemals warst, Kopien aller noch verfügbaren Krankenakten

- Bei Unklarheiten, was angegeben werden muss, immer schriftlich beim Versicherer nachfragen. Was angegeben werden muss, bestimmt nicht der Vertreter und auch nicht jemand hier im Forum, sondern der Versicherer selbst.

- Stelle wenn nötig eine anonyme Risikovoranfrage. Keine "Probeanträge" (die es gar nicht gibt und wie ein normaler Antrag behandelt werden) stellen!

So wird's gemacht.

 

1. Will die Debeka weder das Antragsformular noch die Gesundheitsfragen als solche im Vorfeld eines Abschlusses rausrücken. Wieso? Da klingeln bei mir voll die Alarmglocken.

Das musst Du die Debeka fragen.

Okay, schaun mer mal. Aber ich denke mir halt, dass die Beantwortung der Fragen Zeit beansprucht. Deswegen hätte ich die Fragen gerne vorab. Aber gut.

 

2. Meine Freundin hat einen Bandscheibenvorfall gehabt (nie stationär behandelt, nur ambulant), und zwar vor etwas mehr als fünf Jahren. Aus den Fragen fällt der damit ja grundsätzlich raus, aber oft gibt es ja die Klausel nach dem Motto "Ist sonst noch was, das wir wissen sollten bzgl. möglicher Gefahren für die Versicherung?"

Jede seriöse Versicherung stellt mindestens eine Frage zum aktuellen Gesundheitszustand, die unbefristet ist! Dort sind dann im Prinzip alle Diagnosen anzugeben, die jemals (seit Geburt!) gestellt wurden, und die chronischen Charakter haben (denn die betreffen ja den aktuellen Gesundheitszustand). Auch wird oft gefragt nach angeratenen Untersuchungen. Bei vielen Erkrankungen sind objektiv gesehen Kontrolluntersuchungen angeraten obwohl sie nicht wahrgenommen werden! Bandscheibenvorfälle hinterlassen typischerweise IMO mindestens eine chronische Anomalie! Und nach Anomalien wird auch gefragt. Aber wie gesagt: Du musst zu allererst Deine Krankenakten kopieren um zu wissen, was da genau drin steht. Oft stehen da viele Überraschungen drin, mit denen man nie gerechnet hätte: Nebendiagnosen, die der Arzt nie erwähnt hatte, damatisch drastischere Diagnosen als dem Patient je mitgeteilt wurden. Das kann berechtigt sein, kann auch motiviert sein durch höhere Abrechnungen, die der Arzt durch die Diagnosen rechtfertigen kann. In jedem Fall kann man nichts dagegen machen

Guter Hinweis, Danke.

Frage: Sollte sie in diesem Fall den BSV angeben? Wenn ja, ist beim Beamtentarif ein Leistungsausschluss zu befürchten oder nur ein Risikozuschlag?

Ein Leistungsausschluss ist in der PKV vollkommen inakzeptabel! Was ist denn, wenn sie mal ernste Probleme mit dem Rücken bekommen und da operiert werden muss?! Das kann ganz schnell in den Ruin führen. Also: Niemals eine PKV mit Leistungsausschluss akzeptieren!

 

Bei einem Bandscheibenvorfall dürfte sogar eine Ablehnung drohen.

 

Für mich sieht das hier aus, als ging es in Richtung Öffnungsaktion. Vorsicht: Dabei gibt es enge Regeln, z.B. gilt es nur für den ersten Antrag! Und die Gesundheitsfragen dürfen auch dann keineswegs auf die leichte Schulter genommen werden, denn wenn irgendetwas falsch oder gar nicht angegeben wurde, was einer Krankenakte steht, dann wird die Versicherung ggfs. vom Vertrag zurücktreten!

 

Zudem dürfte Deine Freundin auch noch beim Amtsarzt einer Gesundheitsprüfung unterzogen werden. Auch dafür sollte sie die genannte Sorgfalt walten lassen und die Krankenakten besorgen und alles angeben. Viele verschweigen leider so viel wie möglich, um die Verbeamtung nicht zu gefährden. Mit einem Bandscheibenvorfall wird Deine Freundin auf jeden Fall Probleme bekommen, da wird sie sicher erst mal zur Abklärung zu einem Spezialisten geschickt, der genau untersuchen muss, wie der Befund und die Prognose ist. So einfach wird das für sie mit der Verbeamtung jedenfalls nicht werden und sie muss damit rechnen, dass ggfs. eine Verbeamtung nicht möglich sein wird. Ist sich Deine Freundin dessen bewusst?

 

Im Beratungsgespräch mit einem Versicherer haben wir den Bandscheibenvorfall offen angesprochen, weil der ja angegeben werden muss. Da sie danach nie große Probleme hatte und auch nie groß in Behandlung gewesen ist, würde das auch ohne Risikozuschläge gehen, meinte der Versicherungsmann. Selbstverständlich würden wir nie eine Versicherung mit Leistungsauschluss akzeptieren.

 

Danke für Deine Hilfe!

 

PS: Ich raff's nicht, so cool zu zitieren wie Du - ich hoffe, dass es trotzdem lesbar ist.

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

Im Beratungsgespräch mit einem Versicherer haben wir den Bandscheibenvorfall offen angesprochen, weil der ja angegeben werden muss. Da sie danach nie große Probleme hatte und auch nie groß in Behandlung gewesen ist, würde das auch ohne Risikozuschläge gehen, meinte der Versicherungsmann.

 

Das sagen Verkäufer immer. Letztlich legt nicht der die Rate fest, sondern irgendjemand im Back-Office. Es gab schon Fälle wo der Verkäufer so etwas heruntergespielt hat, man das dann gar nicht erst angeben hat und in Folge der Ärger im Versicherungsfall groß war.

 

Anonyme Vorantragen sind der einzige Weg.

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Adun

Hm, schwierig. Meine Überlegung, jetzt in die PKV zu gehen fußt auch darauf, dass ja dann ihr Gesundheitszustand und ihr Alter von heute gelten. Wenn sie dann in vier Jahren Beamtin werden sollte, müsste sie sich nicht erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Klar "blendet" die Beihilfe, aber die GKV zum Vollbeitrag ist bei 1000 Euro netto schwierig.

1) In den Ausbildungstarifen, die Debeka und co für Referendare anbieten, wird eben gerade nicht das Alter erhalten; es werden also keine Altersrückstellungen gebildet; nur deshalb ist es so günstig. Und eine vernünftige private Restkostenversicherung zur Beihilfe zum Normaltarif mit Altersrückstellungen dürfte auch nicht günstiger sein als die 15,5% der PKV, zumal dort die kostenlose Familienversicherung gilt!

 

2) Der Gesundheitszustand hilft ihr nichts, wenn sie heute schon gar nicht in die PKV reinkommt (Ablehnung oder Ausschluss) oder erhebliche Risikozuschläge zahlen müsste.

 

Das Thema Öffnungsaktion hab ich nicht ganz kapiert - was bedeutet das genau? Und was hat das mit dem weiter unten von Dir angesprochenen ersten Antrag zu tun?

Ich habe doch auf die Informationsseite des PKV-Verbandes verlinkt: https://bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung-in-der-pkv/oeffnungsaktion-beamtenanfaenger/ Dort ist unübersehbar eine Broschüre verlinkt, wo alle Infos drinstehen: https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_krankenversicherung-in-der-pkv/100325_dauernde_oeffnung_der_pkv_fuer_beamtenanfaenger.pdf

 

Bitte lies Dir die durch, und frag konkreter, wenn dann immer noch nicht alle Klarheiten beseitigt sind.

 

Okay, schaun mer mal. Aber ich denke mir halt, dass die Beantwortung der Fragen Zeit beansprucht. Deswegen hätte ich die Fragen gerne vorab. Aber gut.

Deshalb musst Du bei der Debeka nachfragen, ich wollte damit nicht sagen, dass man das hinnehmen muss.

 

Ich tippe Dir hier mal von einem älteren Debeka-Formular die Gesundheitsfragen ab.

 

WARNUNG: Diese Fragen zu lesen ist nicht ganz ungefährlich. Oft werden Formulare und Gesundheitsfragen geändert oder unterscheiden sich im Detail, teils auch sehr subtil. Wenn Du diese Fragen liest, hast Du sie im Hinterkopf und wenn man sie erst mal im Hinterkopf hat, liest man bei einem anderen Antrag oft nur noch das, was man schon kennt, obwohl da etwas anderes steht. Gehe auf gar keinen Fall davon aus, dass in einem aktuellen Formular das gleiche gefragt wird; Du musst ein solches sehr genau lesen, um Dich nicht von der etwaigen Vorkenntnis der folgenden Fragen hinters Licht führen zu lassen!

 

1. Körpergröße/-gewicht: __cm, __kg

2. Erfolgten in den letzten zwei Jahren

2.1 ambulante Behandlungen, Medikamentenverordnungen, Untersuchungen oder Beratungen? [ ]nein [ ]ja

2.2 Heilkuren oder Sanatoriumsbehandlungen? [ ]nein [ ]ja

2.3 stationäre Behandlungen/Untersuchungen? [ ]nein [ ]ja

3. Ist eine stationäre Behandlung, Untersuchung, Operation, Heilkur oder Sanatoriumsbehandlung vorgesehen? [ ]nein [ ]ja

4. Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden, Anomalien (wie z.B. Herzfehler, psychische Störungen, Nervenerkrankungen, Augenerkrankungen, Schädigungen des Bewegungsapparates, Stoffwechselstörungen usw.), die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden? Bei Wehrdienstbeschädigung, Berufskrankheit, Dienstunfall oder Schwerbehinderung bitte Anerkennungsbescheid beifügen. [ ]nein [ ]ja

5. Besteht Schwangerschaft? [ ]nein [ ]ja

Wenn "ja" im __ Monat

6. Bei Tarifen mit Zahnleistungen: Ist eine der zu versichernden Personen in zahnärztlicher Behandlung (einschließlich Kieferorthopädie) bzw. wurde zu einer Behandlung geraten oder ein Kostenvoranschlag/Behandlungsplan erstellt? [ ]nein [ ]ja

7. Bei Tarif TG: besteht zurzeit Arbeitsunfähigkeit? [ ]nein [ ]ja

8. Bei Tarif PVZ: Besteht Pflegebedürftigkeit? [ ]nein [ ]ja

9. Bei Einzelangaben zu den mit "ja" beantworteten Fragen

 

Zu Frage Nr | Genaue Angaben über die Art der Erkrankungen (Arztdiagnose), Behandlungen, Operationen, Untersuchungen, Beratungen usw. | Sämtliche Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen von - bis | Namen und Anschriften der Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser usw. | Ausgeheilt ja/nein | wenn "ja" seit wann | Zurückgebliebene Folgen und/oder Beschwerden

 

Der Bandscheibenvorfall wäre vermutlich bei Frage 4+9 anzugeben.

 

Im Beratungsgespräch mit einem Versicherer haben wir den Bandscheibenvorfall offen angesprochen, weil der ja angegeben werden muss. Da sie danach nie große Probleme hatte und auch nie groß in Behandlung gewesen ist, würde das auch ohne Risikozuschläge gehen, meinte der Versicherungsmann. Selbstverständlich würden wir nie eine Versicherung mit Leistungsauschluss akzeptieren.

Wie schon gesagt wurde: Da muss man vorsichtig sein, oft will der Vertreter darauf hinaus, dass man es dann gar nicht erst angibt. Mit dieser Diagnose wirst Du nicht so ohne weiteres eine Versicherung bekommen, und ohne Risikozuschlag wohl kaum. Daher unbedingt die Öffnungsaktion ins Auge fassen. -- Wenn sie denn überhaupt verbeamtet werden kann und ihr der Bandscheibenvorfall da nicht spätestens beim Amtsarzt einen Strich durch die Rechnung macht.

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LagarMat

PS: Ich raff's nicht, so cool zu zitieren wie Du - ich hoffe, dass es trotzdem lesbar ist.

 

Ist eigentlich nicht weiter schwer.

 

Du kopierst/markierst Dir den Teil des Textes, den Du zitieren möchtest und stellst an den Anfang des Textes ein

[ quote ]

 

als Anfangsbefehl

 

und an's Ende des Textes ein

[ /quote ]

 

als Endbefehl.

 

Und wenn Du es ganz schick machen willst, kopierst Du einfach die oberste Zeile und nimmst diese als Anfangsbefehl

 

[ quote name='Schwalli' timestamp='1318266507' post='716281' ]

 

 

p.s.:Du musst Dir die Leerzeichen bei den eckigen Klammern wegdenken, aber wenn ich sie weggelassen hätte, hätte der Editor die Dinger als Zitierbefehle erkannt. ;)

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Schwalli

So Freunde,

 

erstmal vielen Dank für all Eure Reaktionen.

 

Im Beratungsgespräch mit einem Versicherer haben wir den Bandscheibenvorfall offen angesprochen, weil der ja angegeben werden muss. Da sie danach nie große Probleme hatte und auch nie groß in Behandlung gewesen ist, würde das auch ohne Risikozuschläge gehen, meinte der Versicherungsmann.

 

Das sagen Verkäufer immer. Letztlich legt nicht der die Rate fest, sondern irgendjemand im Back-Office. Es gab schon Fälle wo der Verkäufer so etwas heruntergespielt hat, man das dann gar nicht erst angeben hat und in Folge der Ärger im Versicherungsfall groß war.

 

Anonyme Vorantragen sind der einzige Weg.

 

Das ist ein sehr guter Hinweis. Folgendes ist passiert: Meine Freundin hatte eine Art Hämorrhoide (nicht in dem Sinne, aber ich kann es schlecht erklären, es war wie ein Blutpolster). Das Ding wurde aufgeschnitten, es ist problemlos verheilt und ist laut Befund "unauffällig". Der Typ von Debeka meint, dass es länger als drei Jahre her ist (gefragt ist nach ambulanten Dingen innerhalb der letzten drei Jahre). und wir es daher nicht engeben sollten. Ich finde, dass wir es angeben sollten, nur um sicher zu gehen. Auch wenn es der konkreten Fragesetllung widerspricht.

 

Was meint Ihr?

 

Hm, schwierig. Meine Überlegung, jetzt in die PKV zu gehen fußt auch darauf, dass ja dann ihr Gesundheitszustand und ihr Alter von heute gelten. Wenn sie dann in vier Jahren Beamtin werden sollte, müsste sie sich nicht erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Klar "blendet" die Beihilfe, aber die GKV zum Vollbeitrag ist bei 1000 Euro netto schwierig.

1) In den Ausbildungstarifen, die Debeka und co für Referendare anbieten, wird eben gerade nicht das Alter erhalten; es werden also keine Altersrückstellungen gebildet; nur deshalb ist es so günstig. Und eine vernünftige private Restkostenversicherung zur Beihilfe zum Normaltarif mit Altersrückstellungen dürfte auch nicht günstiger sein als die 15,5% der PKV, zumal dort die kostenlose Familienversicherung gilt!

 

2) Der Gesundheitszustand hilft ihr nichts, wenn sie heute schon gar nicht in die PKV reinkommt (Ablehnung oder Ausschluss) oder erhebliche Risikozuschläge zahlen müsste.

zu 1) Also auf konkrete Nachfrage wurde uns das Gegenteil gesagt. Aber ich glaube einem wie Dir immer eher als einem wie dem - das Frage ich nochmal nach. Gemeint hast Du im hinteren Teil des Satzes doch die GKV, oder? Der veranschlagte Beitrag beläuft sich auf etwas mehr als 70 Euro, bei Verbeamtung auf 230 oder so.

zu 2) Völlig richtig. Ausschluss ist ausgeschlossen (schöner Satz), Zuschläge und Ablehnung jedoch nicht. Das warten wir jetzt ab.

 

Das Thema Öffnungsaktion hab ich nicht ganz kapiert - was bedeutet das genau? Und was hat das mit dem weiter unten von Dir angesprochenen ersten Antrag zu tun?

Ich habe doch auf die Informationsseite des PKV-Verbandes verlinkt: https://bestellungen...amtenanfaenger/ Dort ist unübersehbar eine Broschüre verlinkt, wo alle Infos drinstehen: https://bestellungen...enanfaenger.pdf

 

Bitte lies Dir die durch, und frag konkreter, wenn dann immer noch nicht alle Klarheiten beseitigt sind.

 

Ähm, da muss sich jemand entschuldigen, und das bist nicht Du. Hab ich sehr wohl verstanden jetzt (behaupte ich mal). Das wäre aber auch eine Option für den Fall, dass sie jetzt abgelehnt wird und bei der Vollverbeamtung einen neuen Versuch starten muss, oder?

 

Okay, schaun mer mal. Aber ich denke mir halt, dass die Beantwortung der Fragen Zeit beansprucht. Deswegen hätte ich die Fragen gerne vorab. Aber gut.

Deshalb musst Du bei der Debeka nachfragen, ich wollte damit nicht sagen, dass man das hinnehmen muss.

 

Ich tippe Dir hier mal von einem älteren Debeka-Formular die Gesundheitsfragen ab.

 

WARNUNG: Diese Fragen zu lesen ist nicht ganz ungefährlich. Oft werden Formulare und Gesundheitsfragen geändert oder unterscheiden sich im Detail, teils auch sehr subtil. Wenn Du diese Fragen liest, hast Du sie im Hinterkopf und wenn man sie erst mal im Hinterkopf hat, liest man bei einem anderen Antrag oft nur noch das, was man schon kennt, obwohl da etwas anderes steht. Gehe auf gar keinen Fall davon aus, dass in einem aktuellen Formular das gleiche gefragt wird; Du musst ein solches sehr genau lesen, um Dich nicht von der etwaigen Vorkenntnis der folgenden Fragen hinters Licht führen zu lassen!

 

1. Körpergröße/-gewicht: __cm, __kg

2. Erfolgten in den letzten zwei Jahren

2.1 ambulante Behandlungen, Medikamentenverordnungen, Untersuchungen oder Beratungen? [ ]nein [ ]ja

2.2 Heilkuren oder Sanatoriumsbehandlungen? [ ]nein [ ]ja

2.3 stationäre Behandlungen/Untersuchungen? [ ]nein [ ]ja

3. Ist eine stationäre Behandlung, Untersuchung, Operation, Heilkur oder Sanatoriumsbehandlung vorgesehen? [ ]nein [ ]ja

4. Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden, Anomalien (wie z.B. Herzfehler, psychische Störungen, Nervenerkrankungen, Augenerkrankungen, Schädigungen des Bewegungsapparates, Stoffwechselstörungen usw.), die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden? Bei Wehrdienstbeschädigung, Berufskrankheit, Dienstunfall oder Schwerbehinderung bitte Anerkennungsbescheid beifügen. [ ]nein [ ]ja

5. Besteht Schwangerschaft? [ ]nein [ ]ja

Wenn "ja" im __ Monat

6. Bei Tarifen mit Zahnleistungen: Ist eine der zu versichernden Personen in zahnärztlicher Behandlung (einschließlich Kieferorthopädie) bzw. wurde zu einer Behandlung geraten oder ein Kostenvoranschlag/Behandlungsplan erstellt? [ ]nein [ ]ja

7. Bei Tarif TG: besteht zurzeit Arbeitsunfähigkeit? [ ]nein [ ]ja

8. Bei Tarif PVZ: Besteht Pflegebedürftigkeit? [ ]nein [ ]ja

9. Bei Einzelangaben zu den mit "ja" beantworteten Fragen

 

Zu Frage Nr | Genaue Angaben über die Art der Erkrankungen (Arztdiagnose), Behandlungen, Operationen, Untersuchungen, Beratungen usw. | Sämtliche Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen von - bis | Namen und Anschriften der Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser usw. | Ausgeheilt ja/nein | wenn "ja" seit wann | Zurückgebliebene Folgen und/oder Beschwerden

 

Der Bandscheibenvorfall wäre vermutlich bei Frage 4+9 anzugeben.

 

 

Wir haben die Fragen gestern beantwortet, morgen reichen wir noch was nach. Grundsätzlich sind die Fragen ja klar verständlich oder wo sind da Stolperfallen? Wir haben neben o.a. intimer Sache (wie gesagt nicht in dem gefragten Zeitraum von drei Jahren) noch den Bandscheibenvorfall, eine Platzwunde am Knie, kosmetische Behandlung von Hautunreinheiten (das klingt alles nach einem echt hässlichen Mädchen - glaubt mir, so ist es nicht!), ein ausgespültes Ohr, eine Wirbelblockade und eine Blasenentzündung. Das werden wir wohl alles angeben, wo möglich/nötig mit ärztlichem Befund.

 

Im Beratungsgespräch mit einem Versicherer haben wir den Bandscheibenvorfall offen angesprochen, weil der ja angegeben werden muss. Da sie danach nie große Probleme hatte und auch nie groß in Behandlung gewesen ist, würde das auch ohne Risikozuschläge gehen, meinte der Versicherungsmann. Selbstverständlich würden wir nie eine Versicherung mit Leistungsauschluss akzeptieren.

Wie schon gesagt wurde: Da muss man vorsichtig sein, oft will der Vertreter darauf hinaus, dass man es dann gar nicht erst angibt. Mit dieser Diagnose wirst Du nicht so ohne weiteres eine Versicherung bekommen, und ohne Risikozuschlag wohl kaum. Daher unbedingt die Öffnungsaktion ins Auge fassen. -- Wenn sie denn überhaupt verbeamtet werden kann und ihr der Bandscheibenvorfall da nicht spätestens beim Amtsarzt einen Strich durch die Rechnung macht.

Warum will der Vertreter überhaupt darauf hinaus? Des schnellen Abschlusses wegen? Das kann es doch eigentlich nicht sein. Die Öffnungsaktion kommt für uns aber so oder so erst später in Betracht, jetzt ist das ja leider nicht möglich.

 

Ihr habt mir jetzt schon sehr geholfen, vielleicht könnt ihr mir noch was zu dem obersten Thema sagen? Wie würdet Ihr vorgehen. Kann ich bei de Debeka, auch das ist noch eine Frage, überhaupt anonym vorfragen? Fehlgeschlagene Probeanträge muss man ja auch angeben bei Folgeanträgen. Wie ist das mit anonymen?

 

Danke!

 

PS: Ich raff's nicht, so cool zu zitieren wie Du - ich hoffe, dass es trotzdem lesbar ist.

 

Ist eigentlich nicht weiter schwer.

 

Du kopierst/markierst Dir den Teil des Textes, den Du zitieren möchtest und stellst an den Anfang des Textes ein

[ quote ]

 

als Anfangsbefehl

 

und an's Ende des Textes ein

[ /quote ]

 

als Endbefehl.

 

Und wenn Du es ganz schick machen willst, kopierst Du einfach die oberste Zeile und nimmst diese als Anfangsbefehl

 

[ quote name='Schwalli' timestamp='1318266507' post='716281' ]

 

 

p.s.:Du musst Dir die Leerzeichen bei den eckigen Klammern wegdenken, aber wenn ich sie weggelassen hätte, hätte der Editor die Dinger als Zitierbefehle erkannt. ;)

 

@stezo: Siehste? Von mir kannst Du noch was lernen ...

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Adun

Das ist ein sehr guter Hinweis. Folgendes ist passiert: Meine Freundin hatte eine Art Hämorrhoide (nicht in dem Sinne, aber ich kann es schlecht erklären, es war wie ein Blutpolster). Das Ding wurde aufgeschnitten, es ist problemlos verheilt und ist laut Befund "unauffällig". Der Typ von Debeka meint, dass es länger als drei Jahre her ist (gefragt ist nach ambulanten Dingen innerhalb der letzten drei Jahre). und wir es daher nicht engeben sollten. Ich finde, dass wir es angeben sollten, nur um sicher zu gehen. Auch wenn es der konkreten Fragesetllung widerspricht.

 

Was meint Ihr?

Ich meine, dass das ganze schon vom ganz grundsätzlichen her zu schnell in die Richtung PKV läuft. Ich habe oben gesagt, dass Deine Freundin möglicherweise lieber erstmal in der GKV bleiben sollte. Diese Option muss realistisch diskutiert werden und der PKV-Vertreter ist dafür kein neutraler Ansprechpartner! Jetzt liest sich das so, als sei der PKV-Antrag plötzlich beschlossene Sache. Wenn überhaupt eine Verbeamtung mit diesen Vorerkrankungen möglich ist (Ich hoffe, Deine Freundin weiß, dass da ein sehr hohes Risiko in ihrer Lebensplanung liegt und hat auch nicht vor beim Amtsarzt etwas zu verschweigen, wie das leider sehr viele ganz vorsätzlich tun!) könnte die Öffnungsakation später die einzige Möglichkeit sein. Die Öffnungsaktion ist soweit ich weiß im Zweifel nur gültig für den absolut ersten PKV-Antrag, den Du jemals stellst. Das heißt, hast Du schonmal vorher einen PKV-Antrag bei irgendeinem beliebigen Versicherer gestellt, dann ist die Öffnungskation futsch. Egal ob "Probeantrag" oder nicht.

 

Wurden Kopien aller noch verfügbaren Arztakten bei allen jemals besuchten Ärzten besorgt?

 

Wurde mit einer anonymen Risikovoranfragen geprüft, ob die Versicherung den Vertrag annehmen würde?

 

Wurde die genannte Unklarheit bei den Fragen schon schriftlich an die Versicherung gestellt? Je nachdem, wie die genaue Diagnose aussieht, kann das angabepflichtig sein oder nicht. "es ist problemlos verheilt und ist laut Befund 'unauffällig'" klingt für mich deutlich nach einer zurückgebliebenen Vernarbung o.ä., diese wäre angabepflichtig, weil es ein aktueller (!) Zustand ist, und diese sind immer anzugeben, wie ich bereits betont habe.

 

Ganz grundsätzlich: Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Angaben zu ignorieren, die Du angibst, obwohl Du sie gar nicht hättest angeben müssen. Sie wird diese Angaben auch im Zweifel immer so behandeln, als seien sie angabepflichtig gewesen und die gleichen Konsequenzen ziehen, die sie ziehen würde, wenn die Angabe im Abfragezeitraum gelegen hätte.

 

zu 1) Also auf konkrete Nachfrage wurde uns das Gegenteil gesagt. Aber ich glaube einem wie Dir immer eher als einem wie dem - das Frage ich nochmal nach.

Bei wesentlichen Fragen ist von mündlicher Abklärung absolut abzuraten. Lass im Zweifel alle Unklarheiten, die mündlich besprochen wurden, schriftlich im Beratungsprotokoll festhalten! Frage besser bei der Versicherung schriftlich nach und lies Dir die Bedingungen durch. Ich halte es bei der Debeka für relativ eindeutig: "Die Besonderen Bedingungen A für Ausbildungszeiten mit den Zusatzbedingungen V fallen mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsausbildung endet, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats der Vollendung des 39. Lebensjahres für alle versicherten Personen weg. Die Versicherung wird nach den versicherten Tarifen zum Vollbeitrag fortgeführt. Der Beitrag richtet sich nach dem dann erreichten tariflichen Alter (Unterschied zwischen Kalenderjahr und Geburtsjahr)." (meine Hervorhebung!) http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Sonderbedingungen/BKV23.pdf

 

Also nochmal: Es wird eben gerade nicht das Alter erhalten. Wie soll das auch gehen bei wesentlich niedrigerem Beitrag?! Private Versicherer sind nicht das Ausbildungszuschluss-Sozialamt.

 

Oft wird die Behauptung mit dem Gegenteil gemacht, weil irgendein kleiner Zusatztarif dabei ist (gerne genommen z.B. das unsinnige Krankenhaustagegeld), der dann das Alter erhält. Das gilt aber dann nur für diesen einen Baustein.

 

Gemeint hast Du im hinteren Teil des Satzes doch die GKV, oder? Der veranschlagte Beitrag beläuft sich auf etwas mehr als 70 Euro, bei Verbeamtung auf 230 oder so.

Ja, ich meinte die GKV, sorry für den Vertipper.

 

Die 70 und 230 EUR sind Mondzahlen. Deine Freundin würde wohl kaum um einen saftigen Risikozuschlag herumkommen, wenn sie überhaupt genommen werden würde. Und wie gesagt, es werden bei den 70 EUR keine Altersrückstellungen gebildet, so dass ich die 230 EUR auch nicht ohne weiteres glauben würde. Der Vertreter kann gar nicht wissen, wie hoch der Beitrag nach der Referendariatszeit ist. Ich bin mir hier aber noch nicht einmal sicher, ob er gerechnet hat, wieviel es kosten würde, wenn Deine Freundin heute so alt wäre, wie sie später nach dem Referendariat wäre.

 

zu 2) Völlig richtig. Ausschluss ist ausgeschlossen (schöner Satz), Zuschläge und Ablehnung jedoch nicht. Das warten wir jetzt ab.

Nochmal: Der Antrag kann euch die Öffnungsaktion später vermasseln. Tut jetzt nichts falsches nur weil sie vielleicht etwas einspart! PKV aus Kostengründen ist so gut wie immer ein völliger Schuss ins Klo. Wieviel müsste sie denn in der GKV zahlen? Habt ihr euch ausführlich über die Möglichkeiten der GKV informiert wie z.B. das Kostenerstattungsprinzip, bei dem man auch in der GKV die Beihilfe geltend machen kann? Siehe http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Gesetzliche-Krankenversicherung-Nur-die-Aerzte-profitieren-1171601-1171667/

 

Weißt Du, ich erlebe es immer wieder, dass Leute wesentliche Fehlentscheidungen treffen, nur weil sie vielleicht mal vorübergehend ein paar Euro (lass es mal 200 EUR mehr sein) im Monat haben, aber an anderer Stelle werfen sie dann ihr Geld zum Fenster raus.

 

Ähm, da muss sich jemand entschuldigen, und das bist nicht Du. Hab ich sehr wohl verstanden jetzt (behaupte ich mal). Das wäre aber auch eine Option für den Fall, dass sie jetzt abgelehnt wird und bei der Vollverbeamtung einen neuen Versuch starten muss, oder?

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich vermute stark: Nein, der erste Antrag zählt, und wer einmal irgendwo einen PKV-Antrag gestellt hat, kann nie wieder die Öffnungsaktion nutzen. Frag schriftlich bei der Versicherung nach, wenn Dir das unklar ist. Per Email geht das schnell und unbürokratisch.

 

Wir haben die Fragen gestern beantwortet, morgen reichen wir noch was nach.

Der Antrag ist schon gestellt?! Hattet ihr euch vorher Kopien der Krankenakten besorgt?

 

Grundsätzlich sind die Fragen ja klar verständlich oder wo sind da Stolperfallen?

Es gibt immer Stolperfallen. Welche das sind, kann man oft nur sagen, wenn man die konkreten Fragen liest und schon Erfahrung damit hat. Ein Klassiker ist etwa "Bestehen oder bestanden in den letzten fünf Jahren Krankheiten". Nur wenige erkennen hier, dass auch aktuell beschwerdefreie Krankheiten anzugeben sind, bei denen man vor 10 Jahren das letzte mal oder überhaupt noch nie beim Arzt war, und dass auch eine Krankheit anzugeben ist, die vor drei Jahren folgenlos ausgeheilt ist, wegen der man aber nicht beim Arzt war (Stichwort "jeder Furz der letzten fünf Jahre muss angegeben werden", im wahrsten Sinne des Wortes). Das ist aber nur ein Beispiel.

 

Wir haben neben o.a. intimer Sache (wie gesagt nicht in dem gefragten Zeitraum von drei Jahren) noch den Bandscheibenvorfall, eine Platzwunde am Knie, kosmetische Behandlung von Hautunreinheiten (das klingt alles nach einem echt hässlichen Mädchen - glaubt mir, so ist es nicht!), ein ausgespültes Ohr, eine Wirbelblockade und eine Blasenentzündung. Das werden wir wohl alles angeben, wo möglich/nötig mit ärztlichem Befund.

Da kommt schon so einiges zusammen. Ich glaube nicht, dass das so einfach ohne Risikozuschlag durchgeht, auch wenn die Debeka noch den Ruf hat, etwas weniger streng zu sein als andere Versicherer.

 

Nur keine Scham mit den Gesundheitsfragen. Die Versicherung ist ein professionelles Unternehmen; die interessiert es nicht, ob Deine Freundin bildhübsch ist und ihr diverse intime Sachen peinlich sind. Ihr könnt die Fragen in einem verschlossenen Umschlag beilegen, wenn ihr nicht wollt, dass der Vertreter weiß, was sie alles für Sachen hatte, vermerkt aber unbedingt auf dem Antragsblatt bei den Gesundheitsfragen unübersehbar, dass der Umschlag beiliegt und wieviele blätter drin sind, und numeriert die Blätter durch und unterschreibt jedes davon, sonst geht es nämlich beim Vertreter verloren (völlig ohne Absicht, versteht sich ;)...

 

Ach ja, nebenbei: Immer alles kopieren, was ihr abgebt, und aufbewahren.

 

Warum will der Vertreter überhaupt darauf hinaus? Des schnellen Abschlusses wegen? Das kann es doch eigentlich nicht sein.

Aber natürlich ist das so. Für den Vertreter hat es grundsätzlich nur Vorteile, wenn Du etwas nicht angibst: Es erhöht für ihn die Chance, Provision zu bekommen. Verantwortlich dafür, wenn es später Probleme gbit, bist hingegen Du. Daher wird der Vertreter immer versuchen, Dich dazu zu überreden, dieses oder jenes zu verschweigen.

 

Die Öffnungsaktion kommt für uns aber so oder so erst später in Betracht, jetzt ist das ja leider nicht möglich.

Wenn der Antrag erst mal gestellt ist, kommt sie wie gesagt vermutlich nicht mehr in Betracht.

 

Ihr habt mir jetzt schon sehr geholfen, vielleicht könnt ihr mir noch was zu dem obersten Thema sagen? Wie würdet Ihr vorgehen. Kann ich bei de Debeka, auch das ist noch eine Frage, überhaupt anonym vorfragen? Fehlgeschlagene Probeanträge muss man ja auch angeben bei Folgeanträgen. Wie ist das mit anonymen?

Eine anonyme Risikovoranfrage ist kein Antrag.

 

Du kannst überall eine anonym Risikovoranfrage machen: Du legst speziell für die Anfrage eine neue Mailadresse an, die keinen Rückschluss auf Deine Identität erlaubt, und stellst dann die Anfrage darüber. Ob Du eine Antwort bekommst ist eine andere Frage. Allerdings kann man eine Menge falsch machen, wenn man das auf eigene Faust macht. Wenn Du das ganze professionell machen lassen willst, dann wende Dich an einen Versicherungsberater. Das kostet dann ein Beratungshonorar, das aber IMO gut angelegtes Geld ist. Auch machen es Versicherungsmakler, allerdings würde ich mir das gut überlegen, denn die stehen im Interessenkonflikt, weil sie nur bei einem vermittelten Abschluss etwas verdienen, und die Höhe der Courtage und Versicherungen, mit denen zusammengearbeitet wird, beeinflussen den Rat; dazu kommt, dass die Öffnungsaktion typischerweise kaum bis gar keine Provisionen ermöglicht und die Debeka auch nur bei sehr wenigen Maklern überhaupt im Angebot ist (weil die Provisionen sehr gering sind, die die Debeka zahlt).

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LagarMat

@stezo: Siehste? Von mir kannst Du noch was lernen ...

Höh?

Wat? :unsure:

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Schwalli

@stezo: Siehste? Von mir kannst Du noch was lernen ...

Höh?

Wat? :unsure:

War nur Spaß ...

 

 

 

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