Zum Inhalt springen
webber

Quellensteuer - Liste über Problemländer erstellen

Empfohlene Beiträge

webber
· bearbeitet von webber

Hallo,

können wir ne Liste über Problemländer bei der Quellensteuer (Dividende) erstellen?

 

 

Betrachtet werden soll nur der Weg, den ihr selbst mit dem Antrag auf Rückerstattung begehen könnt und wo keiner zwischen geschaltet ist, insbesondere keine Depotbank und Clearstream. Sonst fallen ja wieder Gebühren bei der Depotbank an ...

würde Vorschlagen, dass ihr die Liste komplementiert, indem ihr das betreffende Land (nicht die gesamte Liste) mittels der Code-Funktion wie folgt codiert:

* = keine großen Probleme

** = kleine Probleme

*** = große Probleme

**** = unmöglich

Beispiel:

****Frankreich
*Schweiz
*Niederlande

 

 

Hab hier mal einzelne Länder aufgelistet, sind die aus der BzSt Liste:

Argentinien
Belgien
Brasilien
Dänemark
Bulgarien
United Kingdom
Estland
*Finnland
****Frankreich
Griechenland
Indonesien
Irland
Island
***Italien
Japan
Kanada 
Kasachstan
Kroatien
Lettland
Luxemburg
Mexiko 
*Niederlande
Norwegen 
Österreich
Portugal
Rumänien
Russische Föderation
Schweden
*Schweiz
Slowenien
***(*)Spanien (Probleme mindestens bis 1. März 2012 https://www.wertpapier-forum.de/topic/37013-quellensteuer-liste-uber-problemlaender-erstellen/?do=findComment&comment=719921)
Südafrika
*USA

 

Ps.: die bisherigen Angaben zu den Ländern beziehen sich auf Angaben des DSW.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
peterme

Betrachtet werden soll nur der Weg, den ihr selbst mit dem Antrag auf Rückerstattung begehen könnt und wo keiner zwischen geschaltet ist, insbesondere keine Depotbank und Clearstream.

 

Finde ich eigentlich ne gute Idee, aber ich glaube, dass so eine eindimensionale Bewertung nicht funktioniert. Manche Länder (z.B. USA) haben ja 15% Quellensteuer, die vollständig anrechenbar ist. Für manche Leute sind die deshalb völlig problemlos, weil man garnix machen muss, außer der Deutschen Steuererklärung (die ich sowieso mache). Bei anderen, z.B. der Schweiz, bekommt man die Quellensteuer recht einfach zurück; aber man muss halt was machen, d.h. das ist mehr Aufwand als bei US-Aktien - und trotzdem hast Du da nur einen Stern vergeben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber
· bearbeitet von webber

es geht ja darum, ob nur einen fehlerhaften Antrag gestellt werden muss und dann der misst zurück erstattet wird. hab ma hinter USA auch nen * gemacht ...

 

wie sollte man es sonst aufbauen? Die Presseartikel zum Thema behandeln ja auch nur die Spitzen des Eisbergs, wenn es ne übersichtliche Liste irgendwo schon gibt, wäre das natürlich super ...

 

aber eigentlich muss ich dir recht geben, es ist im grunde zu kompliziert da ne übersichtliche liste zu machen ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
peterme

wie sollte man es sonst aufbauen? Die Presseartikel zum Thema behandeln ja auch nur die Spitzen des Eisbergs, wenn es ne übersichtliche Liste irgendwo schon gibt, wäre das natürlich super ....

 

Nee, ich fänd das auch nützlich. Normalerweise findet man ja nur Informationen zu "Standardländern". Vielleicht sollten wir zusätzlich noch den Quellensteuersatz angeben, und dann wie viel davon nicht automatisch verrechnet wird. Die Sterne gelten dann nur für den Fall, dass man wirklich irgendwas zurückfordern will. Also etwa so:

 

Frankreich 18%(?); 3% *************************

Großbritannien 0%

Schweiz 35%; 20% *

USA 15%; ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Hallo,

können wir ne Liste über Problemländer bei der Quellensteuer (Dividende) erstellen?

 

 

Betrachtet werden soll nur der Weg, den ihr selbst mit dem Antrag auf Rückerstattung begehen könnt und wo keiner zwischen geschaltet ist, insbesondere keine Depotbank und Clearstream. Sonst fallen ja wieder Gebühren bei der Depotbank an ...

Nun ja. Es gibt Depotbanken, bei denen gehört das zum Service. Es gibt Banken, die lassen sich das extra bezahlen. Und dann gibt es Banken, die lassen dich im Regen der Eigenverantwortung stehen. Eine allgemeine "Problemliste" ist da nur von begrenzter Aussagekraft.

 

Beispiel: Deutsche Bank erledigt die portugiesische Quellensteuer, wenn du denen die notwendigen Angaben machst, DiBa stellt dich in den Regen der direkten Kommunikation mit den portugiesischen Behörden; auf Portugiesisch, versteht sich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudelesser

 

Beispiel: Deutsche Bank erledigt die portugiesische Quellensteuer, wenn du denen die notwendigen Angaben machst, DiBa stellt dich in den Regen der direkten Kommunikation mit den portugiesischen Behörden; auf Portugiesisch, versteht sich.

 

Das klingt sehr lobenswert. Gilt das nur für Filialkunden oder auch für Maxblue? Im Maxblue Preis- Leistungsverzeichnis kann ich nämlich keinen entsprechenden Hinweis entdecken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Beispiel: Deutsche Bank erledigt die portugiesische Quellensteuer, wenn du denen die notwendigen Angaben machst, DiBa stellt dich in den Regen der direkten Kommunikation mit den portugiesischen Behörden; auf Portugiesisch, versteht sich.

 

Das klingt sehr lobenswert. Gilt das nur für Filialkunden oder auch für Maxblue? Im Maxblue Preis- Leistungsverzeichnis kann ich nämlich keinen entsprechenden Hinweis entdecken.

Kann ich nicht sagen; ich erinnere mich nur an eine kürzlich im BB geführte Diskussion dazu.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber

ist jemand von euch Mitglied beim DSW?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Warlock

Das die Schweiz hier als Problem dargestellt wird halte ich für übertrieben.

 

Ersteinmal werden 35% Quellensteuer von der Dividende einbehalten. Davon kann man 20% wieder erstattet bekommen.

 

Dann kann mein ein zweiseitiges, digitales Formular ausfüllen, in das man alle schweizerischen Dividenden einträgt die man erhalten hat. Diese Dokument druckt man aus und erhält 3 Ausführungen. Eine führ sich selbst, eine für das eigene zuständige Finanzamt und eine für die "Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern". Vom zuständigen Finanzamt läßt man sich die Steuerveranlagung auf den Formularen bescheinigen. Dann schickt man den ganzen Kram an die Eigenössische Steuerverwaltung in Bern und wartet.

 

Ich habe meine Rückzahlung nach etwa 4 Monaten bekommen. Damit sich der Aufwand lohnt sollte man aber schon 50 EUR erstattet bekommen, also alle Dividenden zusammen etwa 200 EUR sonst ist der Aufwand nicht gerechtfertigt.

 

Noch besser sind natürlich USA und GB, da muss man garnichts machen. In den USA zahlt man 15%, die man sich anrechnen lassen kann. Für alle die ihren Freibetrag entsprechend überschreiten kein Verlust. In GB muss man schlicht und einfach garnichts bezahlen. Das macht die Sache besonders interessant für Kleinanleger die mit ihren Dividenden ihren Freibetrag nicht voll ausschöpfen können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber
· bearbeitet von webber

nen Formular ausfüllen und das dann noch vom Finanzamt bestätigen lassen, halte ich nicht für problematisch. Problematischer ist es eher, wenn die ausl. Verwaltung 7 Jahre für die Rückzahlung braucht oder es nur über die Depotbank annimmt.

 

So lange in dem Formular keine wirklichen Hürden sind, wie "geben Sie ihre Familienverhältnisse an, Kopieren Sie das Familenstammbuch und lassen Sie es vom Papst beglaubigen" halte ich ein Formular für nicht schwierig ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Warlock

nen Formular ausfüllen und das dann noch vom Finanzamt bestätigen lassen, halte ich nicht für problematisch. Problematischer ist es eher, wenn die ausl. Verwaltung 7 Jahre für die Rückzahlung braucht oder es nur über die Depotbank annimmt.

 

So lange in dem Formular keine wirklichen Hürden sind, wie "geben Sie ihre Familienverhältnisse an, Kopieren Sie das Familenstammbuch und lassen Sie es vom Papst beglaubigen" halte ich ein Formular für nicht schwierig ...

 

7 Jahre ist unakzeptabel, ich glaube darüber braucht man nicht zu diskutieren. Für den Kleinanleger heißt das effektiv, man beschränkt sich erstmal auf die Aktien aus Deutschland, USA, GB und der Schweiz. Da kann man sich schon ein sehr ordentliches Portofolio zusammenbauen. Von Frankreich, Italien und Spanien läßt man erstmal die Finger. Aus Italien und Spanien kommen ja ohnehin nicht so viele gute Titel. Ansonsten nutzt man gerade diese Papiere eher zum Zocken.:P

 

Ich habe es noch nicht ausprobiert, denke aber das man auch in Benelux, den skandinavischen Ländern und Österreich ordentlich behandelt wird. Hat jemand dazu Erfahrungswerte?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber

weshalb sollte man von Spanien die Finger lassen? musste doch nur das Wohnsitzfinanzamt herausfinden und dann alles da hin schicken. hab es so verstanden, zudem gibbet noch nen Freibetrag in Spanien für Ausländer ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber

hab hier nen interessanten Leitfaden gefunden:

http://www.boerse-aktuell.com/Gesamtinformation_Quellenst.pdf

http://www.boerse-aktuell.com/quellenst.html

 

in den deutschen Ausführungen zum Ministerialerlass aus Spanien steht jedoch, das bis 1. März 2012 keine Auszahlungen auf ein Auslandskonto gemacht werden können. Dem Leitfaden nach, soll man um einen Scheck bitten ... Der Leitfaden wurde vom span. Generalkonsulat verfasst.

http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/AuslaendischeFormulare/Quellensteuer/Downloads_und_Links/093_Spanien_Ministerialerlass.pdf?__blob=publicationFile

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B3n

nen Formular ausfüllen und das dann noch vom Finanzamt bestätigen lassen, halte ich nicht für problematisch. Problematischer ist es eher, wenn die ausl. Verwaltung 7 Jahre für die Rückzahlung braucht oder es nur über die Depotbank annimmt.

 

So lange in dem Formular keine wirklichen Hürden sind, wie "geben Sie ihre Familienverhältnisse an, Kopieren Sie das Familenstammbuch und lassen Sie es vom Papst beglaubigen" halte ich ein Formular für nicht schwierig ...

 

7 Jahre ist unakzeptabel, ich glaube darüber braucht man nicht zu diskutieren. Für den Kleinanleger heißt das effektiv, man beschränkt sich erstmal auf die Aktien aus Deutschland, USA, GB und der Schweiz. Da kann man sich schon ein sehr ordentliches Portofolio zusammenbauen. Von Frankreich, Italien und Spanien läßt man erstmal die Finger. Aus Italien und Spanien kommen ja ohnehin nicht so viele gute Titel. Ansonsten nutzt man gerade diese Papiere eher zum Zocken.:P

 

Ich habe es noch nicht ausprobiert, denke aber das man auch in Benelux, den skandinavischen Ländern und Österreich ordentlich behandelt wird. Hat jemand dazu Erfahrungswerte?

 

Belgien 25/10 , Ohne Depotbank möglich, keine fremden Spesen ( also auch für Kleinstbeträge möglich) Dauer 1-2 Jahre

Niederlande hat nur 15% ( seit 2007), daher ist auch nichts rückforderbar. Für Dividenden vor 2007 10% rückforderbar, dann analog zu Belgien Dauer ca 6 Monate

Österreich 25/10 Rückerstattung wie Belgien

Dänemark 28/13 ( ab 2012 27/12) Dauer ca 6 Monate, Beträge müssen in DKK angegeben werden

Norwegen geht nur über Depotbank

 

 

@webber : Spanien nimmt i.d.R. nur über die Depotbank, dafür auch Schnellerstattungen möglich ( Dauer ca 8 Wochen), Bei Zinsen für Unternehmsanleihen und Staatsanleihen sind 9% rückforderbar, es werden aber oft die vollen 19% erstattet.

 

Italien kann übrigends bis zu 12 Jahre dauern

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman

Italien kann übrigends bis zu 12 Jahre dauern

Dann habe ich ja noch Hoffnung. Ich warte übrigends erst neun Jahre.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
monopolyspieler

 

Dänemark 28/13 ( ab 2012 27/12) Dauer ca 6 Monate, Beträge müssen in DKK angegeben werden

 

@webber : Spanien nimmt i.d.R. nur über die Depotbank, dafür auch Schnellerstattungen möglich ( Dauer ca 8 Wochen), Bei Zinsen für Unternehmsanleihen und Staatsanleihen sind 9% rückforderbar, es werden aber oft die vollen 19% erstattet.

 

 

Dänemark, Schweden und Finnland sind bei mir deutlich schneller - 2-4 Wochen

 

Spanien kann man direkt zum dortigen FA schicken.

Allerdings dauert es halt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Karl Napf

(Italien) Neues Gesetzesdekret: Quellensteuer für Kapitalerträge und Gewinne

 

Am 14. September 2011 wurde das neue Gesetzesdekret Nr. 138 vom 13. August 2011 vom italienischen Parlament genehmigt und in das Gesetz Nr. 148 umgewandelt. Dieses wurde mit der Publikation im Amtsblatt der Republik am 16. September 2011 offiziell bestätigt. Es tritt per 1. Januar 2012 in Kraft und sieht mit einigen Ausnahmen (siehe Tabelle) eine Quellensteuer von 20% auf Kapitalerträge und Gewinne vor.

 

In Bezug auf die Zinsen aus Anleihen, die nach dem 1. Januar 2012 nicht mehr zu 12,50% besteuert werden, gilt bis zum 31. Dezember 2011 die Besteuerung zu 12,50% bzw. ab dem 1. Januar 2012 die Besteuerung zu 20%. Eine Mitteilung folgt, sobald das Ausführungsdekret vorliegt, das die Vorgehensweisen zur Umsetzung der Norm festlegt.

 

Art des Anlageinstruments ____________________________________________________________(derzeitiger Steuersatz) (ab 1.1.2012)

Italienische Unternehmensanleihen mit Laufzeiten von über 18 Monaten _________________________ 12.5% ________________ 20%

Ausländische Unternehmensanleihen ____________________________________________________________ 12.5% ________________ 20%

Staats- und ähnliche Anleihen ________________________________________________________________ 12.5% _______________ 12.5% (unverändert)

Ausländische Staatsanleihen, die auf der "White List" stehen _________________________________ 12.5% _______________ 12.5% (unverändert)

Italienische Unternehmensanleihen mit Laufzeiten von unter 18 Monaten _________________________ 27% _________________ 20%

Italienische Aktien mit Dividendenzahlungen* an italienische oder ausländische Anleger ___ 12.5% oder 27% ___________ 20%

ETF als Teil "steuerbegünstigter" Erträge** __________________________________________________ 12.5% _______________ 12.5% (unverändert)

ETF als Teil "nicht steuerbegünstigter" Erträge ______________________________________________ 12.5% ________________ 20%

ETF als Teil "sonstigen" Einkommens (Kapitalgewinne) _________________________________________ 12.5% ________________ 20%

 

* Für Unternehmen mit Sitz in Ländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die auf der "White List" stehen (und somit unternehmenssteuerpflichtig sind), werden die Dividenden weiterhin zu 1,375% besteuert. Als Nachweis für die Anwendbarkeit dieser Reduktion müssen die Unternehmen jährlich eine Sitzbescheinigung und das Formular 1 + 4 sowie eine Liste dieser Aktienbeteiligungen vorlegen.

* * Erträge auf italienischen Staatspapieren (BOT, BTP usw.) und auf Titeln, die von auf der "White List" stehenden Ländern (Bund, OAT, TBills usw.) sowie von supranationalen Organisationen (BEI usw.) ausgegeben werden

Viele Erhöhungen von 12,5% auf 20%, aber auch einige Senkungen von 27% auf 20%. Insbesondere waren bisher Dividenden und viele Anleihen von den 27% betroffen (ich hatte mal einen UniCredit-Floater, der mit 27% besteuert wurde). Der zurückzufordernde Betrag der Quellensteuer bei diesen Papieren ist also ab dem 1.1.2012 von 12% auf 5% gesunken, und auch wenn die Rückforderung in der Tat viele Jahre dauert (ich habe mal nach 5 oder 6 Jahren etwas erstattet bekommen, die ComDirekt macht das sowohl unbürokratisch als auch kostengünstig), ist der Steuer-Malus für die zum Teil hohe Dividenden zahlenden italienischen Aktien nun deutlich geringer als zuvor.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...