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MacMoneysac

Verlusttopf, Verlustverrechnung

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MacMoneysac

Guten Abend zusammen,

 

zum Ende des Jahres habe ich noch ein Zertifikat welches ich wohl mit Verlust verkaufen muss. Mein Freistellungsauftrag ist komplett ausgeschöpft. Nun ein paar fiktive Zahlen:

 

Das Zertifikat verkaufe ich mit einem Verlust von 100 Euro.

 

Kurz danach, aber noch in 2011 verkaufe ich Aktien mit Wert von 200 Euro.

 

Ist es korrekt, dass dann für 100 Euro Steuern anfallen?

Wie ist der Fall, wenn ich den Verlust 2011 realisiere, und den Gewinn 2012. Verfällt der Verlusttopf dann somit jährlich bzw. hat jedes Depot einen Verlusttopf?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

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nord_sued

Mein Freistellungsauftrag ist komplett ausgeschöpft.

Das ist natürlich sinnvoll

 

Das Zertifikat verkaufe ich mit einem Verlust von 100 Euro.

Kurz danach, aber noch in 2011 verkaufe ich Aktien mit Wert von 200 Euro.

Ist es korrekt, dass dann für 100 Euro Steuern anfallen?

Wie ist der Fall, wenn ich den Verlust 2011 realisiere, und den Gewinn 2012. Verfällt der Verlusttopf dann somit jährlich bzw. hat jedes Depot einen Verlusttopf?

Der Wert ist ja erstmal egal. Ich nehme an, Du meinst 200 EUR Gewinn.

 

Ansonsten hast Du 2 +1 Töpfe. Verrrechnungstopf Aktien, Verrechnungstopf Allgemein und Verrechnungstopf ausl. Quellensteuer. Den letzten kannst Du für das Beispiel vergessen. Du wirst also 100 EUR Verlust in den Allgemeinen Verlust gebucht bekommen. Den Aktiengewinn kannst Du nicht mit dem Allgemeinen verrechnen. Also, musst Du die 200 EUR versteuern und die 100 EUR Verlust bleiben stehen (und werden zum Jahreswechsel nicht gelöscht, sondern können mit Gewinnen im nächsten Jahr verrechnet werden).

 

 

 

 

 

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etherial

Den Aktiengewinn kannst Du nicht mit dem Allgemeinen verrechnen. Also, musst Du die 200 EUR versteuern und die 100 EUR Verlust bleiben stehen (und werden zum Jahreswechsel nicht gelöscht, sondern können mit Gewinnen im nächsten Jahr verrechnet werden).

 

Tatsächlich ist es komplizierter:

- Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden

- Aktiengewinne können aber sehr wohl mit anderen Verlusten verrechnet werden

 

Bei der Bankinternenverrechnung und bei der Steuererklärung ist die Reihenfolge so, dass zunächst Aktienverluste und dann sonstige Verluste gemindert werden.

 

Ist es korrekt, dass dann für 100 Euro Steuern anfallen?

 

Nach obiger Argumentation hast du damit Recht.

 

Wie ist der Fall, wenn ich den Verlust 2011 realisiere, und den Gewinn 2012. Verfällt der Verlusttopf dann somit jährlich bzw. hat jedes Depot einen Verlusttopf?

 

- Wenn du bei der selben Bank einen Freistellungsauftrag hast, dann lebt der wieder auf, weil Verluste vor dem FSA verrechnet werden. Ein nicht genutzter Freibetrag verfällt am Ende des Jahres.

- Wenn nicht, dann bleibt der Verlust bei deiner Bank und kann im nächsten Jahr mit Gewinnen bei dieser Bank verrechnet werden

 

Noch mehr Details findet man hier.

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pummelchen

ich will keinen neuen Thread aufmachen

 

was passiert eigentlich mit einem vom FA festgestellten Verlust, wenn der Steuerzahler verstorben ist, kann dann der Erbe diesen Verlust übernehmen?

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Ramstein

ich will keinen neuen Thread aufmachen

 

was passiert eigentlich mit einem vom FA festgestellten Verlust, wenn der Steuerzahler verstorben ist, kann dann der Erbe diesen Verlust übernehmen?

Hättest du Google genutzt, hättest du gefunden: Verluste lassen sich nicht vererben thumbsup.gif

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pummelchen

ich will keinen neuen Thread aufmachen

 

was passiert eigentlich mit einem vom FA festgestellten Verlust, wenn der Steuerzahler verstorben ist, kann dann der Erbe diesen Verlust übernehmen?

Hättest du Google genutzt, hättest du gefunden: Verluste lassen sich nicht vererben thumbsup.gif

 

danke und sorry,stimmt

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Maciej

Mal eine Frage zur Kombination von Freistellungsauftrag und Verlustöpfen: Angenommen ich habe in meinem Depot eine Aktie A, die 1000 EUR im Plus ist, eine Aktie B, die 1000 EUR im Minus ist, ein paar Dividendenaktien und es sei ein Freistellungsauftrag von 500 Euro eingereicht worden.

 

Szenario 1: Aktie B wird verkauft, der Aktienverlusttopf steht bei -1000 EUR. Nun kommen 200 EUR Dividenden dazu, die meinem Verständnis nach nicht mit den Aktienverlusten verrechnet werden können und entsprechend die sonstigen Gewinne auf 200 EUR erhöhen und den Freistellungsauftrag auf 300 EUR vermindern. Dann wird Aktie A verkauft, der Aktienverlusttopf steht wieder auf 0, beim Rest ändert sich nichts. Am Ende werden also keine Steuern fällt.

 

Szenario 2: Es wird nun zuerst Aktie A verkauft. Die Gewinne übersteigen den Freistellungsauftrag und 500 EUR müssen entsprechend besteuert werden. Nun kommen die Dividenden dazu, die ebenfalls versteuert werden müssen. Am Ende wird Aktie B verkauft. Der Aktienverlusttopf sollte nun wieder auf 0 stehen, der für sonstige sich nicht ändern und der Freistellungsauftrag wie im ersten Szenario vermutlich auch bei 300 EUR stehen.

 

Was passiert in Szenario 2 nun aber mit den bereits gezahlten Steuern? Gibt es da sowas wie eine automatische Rückerstattung? Werden die alten Abrechnungen korrigiert? Oder ist dieses Geld bereits weg und muss selbst über die Steuererklärung zurückgeholt werden?

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Du bekommst bei Szenario 2 "zeitnah" eine Steuergutschrift auf Dein Konto gebucht. 

"zeitnah": Es kommt auf die Komplexität an. In der Regel kommt die Gutschrift quasi mit der Abrechnung +/-0 bis 2 Tage.

Bei speziellen Wertpapieren (insbesondere speziellen Anleihen Transaktionen) kann es mal ein paar Tage mehr dauern, mit diversen Gutschriften und dann wieder Stornos usw. .

 

EDIT: 

Das oben geschriebene bezieht sich auf Comdirect und Onvista.

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