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Stoxx

EBASE: Rückerstattung der TER bei Fonds?

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Hallo zusammen,

 

 

habe gestern Abend einen Bericht bei WISO im ZDF gesehen.

 

In dem Bericht ging es um einen Kunden der Commerzbank, der dort vor > 5 Jahren einen offenen Immobilienfonds (hausInvest europa) bei der Commerzbank (hat dort sein Depot) gekauft hat.

Soweit so gut.

 

Eines Tages rief ihn ein Kundenbetreuer der Commerzbank an und bat um ein Gespräch. Bei dem Treffen legte der Berater dem Kunden ein Schreiben zur Unterschrift vor.

Aus dem Schreiben ging hervor, dass der Kunde durch seine Unterschrift (rückwirkend und für die Zukunft) bestätigen sollte, dass er auf Erstattung der TER des offenen Immobilienfonds (hausInvest europa) verzichtet.

 

Der Kunde hat das Schreiben nicht sofort unterzeichnet, es mit nach Hause genommen und erstmal recherchiert.

 

Dabei fand er heraus, dass es sich bei dem Kauf des offenen Immobilienfonds um ein Kommissionsgeschäft handelte.

Dieses Art des Wertpapierkaufs bietet dem Kunden die Möglichkeit, die TER des Fonds zurückzufordern und auch für die Zukunft keine TER für den Fonds zu bezahlen. Die TER liegt bei dem hausInvest europa bei ~ 1%.

Das Pendant zum Kommissionsgeschäft ist das Festpreisgeschäft. Hier hat der Kunde nicht die Möglichkeit, die TER rückwirkend und für die Zukunft zurückzufordern.

 

Mit nun diesem Wissen ging der Kunde wieder zur Commerzbank und verlangte nach Paragraph XY rückwirkend die TER aus dem Fonds zurück, immerhin ~ 500,- €.

Der Commerzbank-Berater war mehr als erstaunt, musste die Wünsche des Kunden jedoch berücksichtigen und am Ende in den sauren Apfel beissen.

 

Meine Frage:

Ich bin Kunde mit einigen Sparplänen auf aktive gemanagedte Fonds bei der ebase, Fondsvermittler ist AVL.

Weiss einer hier im Forum, ob es sich bei der ebase um Kommissionsgeschäfte oder um ein Festpreisgeschäft handelt, wenn man Fonds dort kauft?

 

Sollte es sich um Kommissionsgeschäfte handeln, hätte ich ja, wenn man obigen Beitrag zu Grunde legt, die Möglichkeit, die TER aus meinen Fonds zurückerstatten zu lassen.

 

Über konkrete und hilfreiche Antworten bin ich, wie immer, dankbar!

 

 

Grüße,

Stoxx

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Hallo zusammen,

 

habe gestern Abend einen Bericht bei WISO im ZDF gesehen.

Ich habe das auch gesehen, aber eine deutlich abweichende Erinnerung an die genannten Fakten.

 

Es ging nicht um die TER, sondern um die aus der TER gezahlten Kick-Backs an die Depotbank.

Es gibt noch kein höchstrichterliches Urteil, sondern die Bank versucht sich abzusichern, falls es denn mal ein Urteil des BGH gibt, das die Herausgabe der Kick-Backs fordert.

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Adun

In dem Bericht ging es um einen Kunden der Commerzbank, der dort vor > 5 Jahren einen offenen Immobilienfonds (hausInvest europa) bei der Commerzbank (hat dort sein Depot) gekauft hat.

Soweit so gut.

 

Eines Tages rief ihn ein Kundenbetreuer der Commerzbank an und bat um ein Gespräch. Bei dem Treffen legte der Berater dem Kunden ein Schreiben zur Unterschrift vor.

Aus dem Schreiben ging hervor, dass der Kunde durch seine Unterschrift (rückwirkend und für die Zukunft) bestätigen sollte, dass er auf Erstattung der TER des offenen Immobilienfonds (hausInvest europa) verzichtet.

Es geht da um alte Depots, wo die Abtretung der Kickbacks noch nicht Teil des Depotvertrags war. Inzwischen finden sich solche Abtretungsklauseln überall, auch bei Ebase. Ob solche Klauseln wirksam sind, wurde noch nicht gerichtlich entschieden. Aber es ist eine andere Konstellation und es dürfte mit einer solchen Klausel jedenfalls deutlich schwieriger sein als ohne.

 

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast und einen Musterfall bis zum BGH durchfechten willst, möchte ich Dich nur ermutigen (und zum BGH würde die Sache auf jeden Fall gehen, denn für die Banken steht zu viel auf dem Spiel). Man könnte gegen die Klausel argumentieren, dass sie zu unbestimmt ist, weil sie nicht ausführt, wie hoch die genaue Höhe der einbehaltenen Beträge ist, und auch keine Abrechnung über einbehaltene Kickbacks vorsieht.

 

Allerdings kann die Sache auch nach hinten losgehen: Wenn ein Gericht entscheiden sollte, dass die Kickbacks im Prinzip Dir zustehen, andererseits aber die Klausel eine wirksame Abtretung zur Folge hat, dann musst Du diese Kickbacks als zusätzliche Erträge versteuern, ohne sie jemals zu bekommen -- ganz so wie Du normale Zinsen auch dann versteuern musst, wenn sie durch Bank- und Depotgebühren wieder aufgefressen werden.

 

Man vermeidet diese ganzen Streitigkeiten, indem man grundsätzlich auf Fonds verzichtet, die Kickbacks zahlen.

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Stoxx

Danke für die Infos!

Dann hat sich die Sache erledigt.

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