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depot84

Zwangsversteigerung

Empfohlene Beiträge

ZfT
vor 4 Stunden von klingklang:

Ich klinke mich hier mal ein.

 

Gibt es hier User die mit Zwangsversteigerungen Erfahrungen haben?

Fragen wären z. B.:

  1. Macht es Sinn (Gewinn/Rendite) hier Zeit und Gedanken zu investieren oder ist das Risiko zu hoch?
  2. Was gibt an Nebenkosten zu beachten?
  3. Wird Wohnrecht, Baulast, etc. offen vorgetragen in einer Zwangsversteigerung/Gutachten oder muss ich erst irgendwo Einsicht beantragen
  4. Welche Fallstricke sind noch zu berücksichtigen?

Aktuell spiele ich mit dem Gedanken mich damit näher zu beschäftigen. Also vereinfacht Wohnung ersteigern, ggfls. renovieren und dann verkaufen - nicht vermieten. 

Bei einer ersten Zwangsversteigerung habe ich bereits teilgenommen (Zuschauer) und werde das zukünftig wiederholen.

 

 

Ich weiß nicht, in welcher Region Du suchst, sollte es aber eine es aber eine Großstadt / Region mit hoher Nachfrage sein, so wirst Du mit der Idee kaum Geld verdienen können. Die Höchstgebote gehen so gut wie immer weit über den festgesetzten Verkehrswert hinaus, bis hin zu dem aktuellen Preisneiveau des "freien" Markts. Zusätzlich hast hast Du i.d.R. noch das Risiko nicht zu wissen, wie es innen aussieht und ggf. auch noch "Schwierigkeiten" mit dem Alteigentümer.

Ich habe mir einige Versteigerungen in den letzten Jahren angesehen, bin inzwischen am zu dem Schlusss gelangt, dass es sich nicht lohnt.

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klingklang
vor 4 Stunden von Rubberduck:

Ich würde vermuten, dass eine gescheite Immo vor der Insolvenz verkauft werden kann.

Ja - wenn man den Tatsachen ins Auge sieht, was viele leider nicht wahrhaben wollen...

 

Möchte mich ungern 10 Jahre un Mieter kümmern/ärgern, daher lieber (10x?) „schnelles“ Geld machen. 

Im Bauwesen kenne ich mich eigentlich recht gut aus, das ist die kleinste der Baustellen bei dem Vorhaben.

 

Region wäre so Rhein-Main. Auf dem Land würde ich glaub nicht gerne investieren wollen, kommt auf den Einzelfall an. 

 

Danke schon hin mal für die Rückmeldungen. Ich nehme für mich mit dass man hier durchaus etwas Zeit investieren kann. 

 

Hat noch jemand antorten zu 2-4?

 

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Makler, Banken, Versicherungen, kundige Investoren etc. beobachten den Markt für Zwangsversteigerungen sehr aufmerksam und schnappen weniger kundigen bzw. aufmerksamen Interessenten schnell mal die Bude vor der Nase weg. Auch wissen diese in der Regel, wat dat Dingens wert ist, was eventuell für Mängel vorliegen und wie das Objekt weiterverwertet werden kann. Von der Finanzierung ganz zu schweigen. Gleichwohl kann man sein Glück versuchen und das eine oder andere Schnäppchen machen.

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Portfolio2055

Wenn du dich im Bauwesen so gut auskennst, dann wundern mich deine Fragen hierzu. Müsstest du da nicht wissen? 

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Rubberduck
vor einer Stunde von klingklang:

Region wäre so Rhein-Main. Auf dem Land würde ich glaub nicht gerne investieren wollen, kommt auf den Einzelfall an. 

 

Suche in Rhein-Main seit ca. 1 1/2 Jahren. Macht keinen Spaß.

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beamter97
vor 5 Stunden von Wasserfall:

Wenn der Plan funktioniert, zahlt man eben seine Steuern und packt das nächste Projekt an. Wenn man zehn Projekte in zehn Jahren schafft,...

betreibt man gewerblichen Grundstückshandel, d.h. auf die Gewinne fällt zusätzlich Gewerbesteuer an, die nur zum Teil bei der Einkommensteuer angerechnet wird.

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klingklang
· bearbeitet von klingklang
vor 2 Stunden von Portfolio2055:

Wenn du dich im Bauwesen so gut auskennst, dann wundern mich deine Fragen hierzu. Müsstest du da nicht wissen? 

Ich kann den Zustand einer Immobilie einschätzen, hab aber von dem ganzen restlichen Prozess einer Zwangsversteigerung wenig Ahnung. 

Weiss auch nicht was das eine mit dem anderen zu tun haben soll?!

vor 2 Stunden von Rubberduck:

 

Suche in Rhein-Main seit ca. 1 1/2 Jahren. Macht keinen Spaß.

Zum Verkauf oder Eigenbedarf?

vor 3 Stunden von Schildkröte:

Danke für den Link. 

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Portfolio2055

Naja. Zustand einer Immobilie. Gängige Preise in der Umgebung= Bauwesen im weitesten Sinne. Was wird erschlossen als Gebiet? Herrscht ein Mangel? Ist die Anbindung gut.

Wenn du in einer Zwangsversteigerung sitzt, dann solltest du wissen, welche Kosten habe ich. Wieviel ist das Ding wert. Und: Bekomme ich das verkauft. 

Kannst du das alles beurteilen? 

 

Da stehst du in knallharter Konkurrenz zu Unternehmen, die täglich nix anderes machen.

Also: Kannst du das? Oder vielleicht eher nicht?

Das entscheidet über Verlust oder Gewinn. 

Med. gibt rein theoretisch viele schöne Objekte- die möchten vielleicht sanniert werden, bevor sie verkauft werden. Hast du Kapital dafür?

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HaRaS1983

Puhh - hab mir mal paar Unterlagen zu Zwangsversteigerungen durchgelesen -> Gefühl: Ich verstehe nur Bahnhof. Ich glaube davon sollte man die Finger lassen, wenn man nicht genau weiß was man tut.

 

Ich frage mich eh, warum wird versteigert? Wenns ein guter Deal wäre, würde doch direkt die Bank oder ein Mitarbeiter zu schlagen...

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Portfolio2055

Kleines Beispiel:

Hamburg. Jugendstilvilla. Baujahr ca. 19xx

Beste Lage. Direkt an der Elbe. So etwas geht eigentlich unter der Hand weg. Keiner wollte sie, denn nie Saniert. Zwangsversteigerung. 

Letztlich ging diese Immobilie vor ca. 2 Jahren für schlappe 500k über den Tisch. Heute steht da ein Mehrfamilienhaus mit 6 Einheiten und knappen 3k- 3,5k an Mieten.

Das Problem: ich hätte nicht die finanziellen Mittel um a: das Ding abzureißen und b) ein Mehrfamilienhaus draufzuhauen.. das Unternehmen, dass dieses Schnäppchen haben konnte und auch die Möglichkeiten hat es Gewinn bringend zu sanieren?!?. Glückwunsch.

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mipla

Zu Zwangsversteigerungen:

1.) Wann kommt es überhaupt zu Zwangsversteigerungen. Eigentlich nur dann wenn der Kreditnehmer schon lange nicht mehr zahlt und auch nicht gesprächsbereit ist. Wenn der Kreditnehmer gesprächsbereit ist hat man eigentlich immer einen freihändigen Verkauf. 

 

2.) Oftmals Spezialimmobilien oder Immobilien die einen Riesen PFerdefuß haben. Sprich z.B. riesiger Renovierungsstau. 

Der bisherige Inhaber hatte in den letzten Jahren ja meist keine Geld zum Renovieren.

 

3.) Ja es gibt noch ein paar Leute die Ranzbuden aufkaufen, die hübsch machen und dann wieder verkaufen. Beachten muss man aber auch, dass man bei Kauf erst einmal die Grunderwerbssteuer zahlt plus Gerichtsgebühren etc. 

 

4.) Besichtigung. Im Regelfall nicht möglich. Manchmal durch Kleingeld aber gerade wenn die Wohnung vermietet ist möglich.  

 

5.) Vorher mit der Bank sprechen die versteigern lässt. Welchen Preis wollen die haben? Kann ganz unterschiedlich sein. Manchmal erfährt man da mehr. Evtl auch vorher freihändiger Verkauf. So bin ich sozusagen an mein Haus gekommen. 

 

6.) Denkt an die Sicherheitsleistung bei Versteigerungen. 

 

7.) Gutachten nur bedingt vertrauen, da die Gutachter oft nicht ins Haus reinkommen,

 

 

 

 

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chaosmuc
vor 25 Minuten von mipla:

1.) Wann kommt es überhaupt zu Zwangsversteigerungen. Eigentlich nur dann wenn der Kreditnehmer schon lange nicht mehr zahlt und auch nicht gesprächsbereit ist. Wenn der Kreditnehmer gesprächsbereit ist hat man eigentlich immer einen freihändigen Verkauf. 

Oder wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht (einstimmig) einigen kann und einer der Gemeinschaft die Auflösung der Gemeinschaft beantragt hat.

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hund555
vor 5 Stunden von klingklang:

Möchte mich ungern 10 Jahre un Mieter kümmern/ärgern, daher lieber (10x?) „schnelles“ Geld machen.

Mehr ärgern und mehr Arbeit wirst du höchstwahrscheinlich im zweiten Fall haben. Bei einem guten Mieter hörst du vielleicht zehn Jahre nichts.

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Wasserfall
vor 2 Stunden von Portfolio2055:

Da stehst du in knallharter Konkurrenz zu Unternehmen, die täglich nix anderes machen.

Meine Erfahrung ist, dass sich die meisten Bauträger gar nicht für Peanuts, also tendenziell sechsstellige Investments, interessieren. Das ist eine Nische, die man als wohlsituierter Privatmensch durchaus nutzen kann. Für große Bauträger zu popelig, für normale Leute zu teuer.

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Ternzeu
vor 22 Stunden von klingklang:

Ich klinke mich hier mal ein.

 

Gibt es hier User die mit Zwangsversteigerungen Erfahrungen haben?

Fragen wären z. B.:

  1. Macht es Sinn (Gewinn/Rendite) hier Zeit und Gedanken zu investieren oder ist das Risiko zu hoch?
  2. Was gibt an Nebenkosten zu beachten?
  3. Wird Wohnrecht, Baulast, etc. offen vorgetragen in einer Zwangsversteigerung/Gutachten oder muss ich erst irgendwo Einsicht beantragen
  4. Welche Fallstricke sind noch zu berücksichtigen?

Aktuell spiele ich mit dem Gedanken mich damit näher zu beschäftigen. Also vereinfacht Wohnung ersteigern, ggfls. renovieren und dann verkaufen - nicht vermieten. 

Bei einer ersten Zwangsversteigerung habe ich bereits teilgenommen (Zuschauer) und werde das zukünftig wiederholen.

 

Also zu Punkt 1:

Hängt natürlich vom Steigpreis ab. Meine Erfahrungen sind so, dass in den letzten Jahren es immer seltener geworden ist, dass man gerade in den Metropolen etwas unter dem Verkehrswert bekommt. Wobei dieser von einem "Sachverständigen" ermittelte Verkehrswert genau gegengeprüft werden sollte. Ich habe auch schon Versteigerungen erlebt, bei denen der Verkehrswert um mehr als 100% übertroffen wurde. Besonders bei den unter Renditegesichtspunkten sehr begehrten Ein-Zimmer-Studenten-Appartements.

Wenn du einige Versteigerungen besucht hast, wirst du feststellen, dass man immer wieder gleiche Leute trifft, die mitbieten. In der Regel sind das kleine Bauträger oder Leute, die die gleiche Absicht (Sanierung und Weiterverkauf) haben wie du. Da es für Immobilienmakler immer schwieriger wird neue Verkaufsaufträge zu erhalten, sind einige dazu übergegangen Immobilien selbst zu ersteigern und dann mit Gewinn weiter zu verkaufen. Wenn du diese Leute identifiziert hast kannst du etwa abschätzen, welche Preise noch im günstigen Rahmen liegen, da du davon ausgehen kannst, dass diese Leute den Markt kennen. 

Punkt 2:

Neben dem Steigpreis musst du noch die Grunderwerbssteuer bezahlen -  zwischen 3,5% und 6,5 % vom Steigpreis. Dazu kommt die Eintragungsgebühr ins Grundbuch und die Gebühr für das Gericht zusammen ca. 2% vom Steigpreis. In Hessen 5 % Grunderwerbssteuer + 1% Grundbuch + 1 % Gericht - pi mal Daumen 7% vom Steigpreis. Zu diesen Kosten musst du noch 4 % Zinsen p.a. für die Zeit von der Zuschlagerteilung bis zum Eingang des Geldes bei Gericht bezahlen. Zwischen Versteigerungstermin und Erlösverteilungstermin (der Tag an dem das zu zahlende Gebot bei Gericht vorliegen muss) liegen je nach Gericht und Auftragslage zwischen vier und acht Wochen. Zahlst du direkt nach Versteigerung bedeutet das Zinsen für zwei/drei Tage oder wenn du später zahlst Zinsen für mehrere Wochen.

 

Punkt 3:

Über Wohnrecht Baulasten muss das Verkehrswertgutachten Auskunft geben. Unterlagen sollten auch im Gerichtstermin vorliegen. Im übrigen gibt es während der Versteigerung ein Fragerecht. Die Rechtspfleger sind meistens sehr auskunftsbereit.

 

Punkt 4:

Ganz wichtig 1. Bei Abgabe von Geboten muss man sich legitimieren; deshalb unbedingt Ausweis mitbringen. Wenn mehrere Personen Eigentümer werden sollen, müssen diese anwesend sein und sich auch legitimieren können oder man benötigt eine amtlich oder notariell beglaubigte Bietvollmacht.

2. Bei Abgabe von Geboten kann vom Gläubiger oder unter bestimmten Bedingungen auch vom Eigentümer Bietsicherheit verlangt werden. Die gesetzliche Regelung sieht drei Arten von Bietsicherheit vor . 1. Die Sicherheit wird vorher an die Gerichtskasse überwiesen. ". 2. Man legt einen von seiner Bank ausgestellten Scheck vor, der nicht älter als drei Werktage sein darf (kostet je nach Bank 30 bis 80 Euro) oder man legt eine Bankbürgschaft vor;  macht m.E. wegen der höheren Kosten nur dann Sinn wenn man häufiger auf Versteigerungen geht. Früher gab es auch die Möglichkeit Bargeld als Sicherheit mitzubringen. Das geht seit einigen Jahren nicht mehr.

Gegen Ende der Bietstunde (das ist die Zeit in der Gebote abgegeben werden dürfen; mindestens 30 Minuten aber solange wie Gebote abgegeben werden) ruft der Rechtspfleger/erin die Gebote dreimal auf und fragt dann ob noch Gebote abgegebn werden. Erst wenn keine Gewbote mehr abgegben werden, wird das Ende der Bietstunde verkündet und darüber entschieden , ob das höchste abgegeben Gebot den Zuschlag erhält. Es ist also nicht so, wie man es bei Versteigerungen im Fernsehen kennt, das bereits nach dreimaligen Aufruf automatisch der Zuschlag erteilt wird. Da haben sich bei einigen Versteigerungen manche Leute zu früh gefreut und sind dann von einem professionellem Bieter überrascht worden.

 

Wenn du mehr wissen willst schau mal auf folgenden Internetseiten nach:

https://versteigerungspool.de/ (Hier werden die Versteigerungen von sehr vielen Gerichten in Deutschland veröffentlicht) mit guten Merkblättern über den Ablauf der Versteigerung, für Bietinteressenten und 20 Fragen zur Zwangsversteigerung

https://versteigerungspool.de/info/ablauf-der-zwangsversteigerung.4

https://versteigerungspool.de/info/merkblatt-fuer-bietinteressenten.5

https://versteigerungspool.de/info/20-fragen-zur-zwangsversteigerung.6

 

http://www.zvg-portal.de/ (hier veröffentlichen die meisten hessischen Gerichte ihre Versteigerungen)

https://www.zvg.com/ Veröffentlichung von Versteigerungen aus verschiedenen Bundesländern

 

An deiner Stelle würde ich so vorgehen.

 

1. Nach passenden Immobilien suchen und auf die Termine gehen um eine Gefühl für die bezahlten Preise zu bekommen. Vorteil von Zwangsversteigerungen liegt darin, dass man genau weiß, welche Preise gezahlt werden. In den Immobilienportalen oder  - inseraten werden ja nur die Preisvorstellungen genannt; welche Preise beim Notar dann im Kaufvertrag beurkundet werden erfährt man nicht, das ist bei Versteigerungen anders.

2. Wenn man eine interessante Immobilie gefunden hat, möglichst viele zusätzliche Informationen einholen. Neben dem Verkehrswertgutachten bietet es sich an, vor Ort sich das Umfeld anzuschauen, an der Haustür zu klingeln und dort eentuell weitere Infos zu erhalten oder bei der betreibenden Gläubigerin nachzufragen, ob es weitere Infos gibt. In den verschiedenen Versteigerungsportalen werden oft die Namen der Bank, des Sachbearbeiters oder eines Rechtsanwalts als Ansprechpartner genannt. Wen die Angabe fehlt kann man bei Gericht nachfragen

3. Sehr interessant sind auch neben dern Zwangsversteigerungen die sogenannten Teilungs- oder Auseinandersetzungsversteigerungen. Bei dieser Versteigerungsart iwrd das Verfahren nicht von einem Kreditgeber sondern von Erben oder Ehepartnern betrieben, die sich nicht über die weitere Behandlung der Immobilie einig sind. Wegen dieser Uneinigkeit dürfte es eher weniger passieren, das die Immobilie vor der Versteigerung anderweitig verwertet wird.

 

Ich hoffe, ich habe dir genügend Lesestoff für die Feiertage gegeben .

 

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klingklang

Hey, vielen Dank an alle und im besonderen an @Ternzeu!

 

 

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HaRaS1983

Bitte Infos, sofern Du kaufst - Erfahrungen sind Gold wert und durch den Thread bin ich nun auch interessiert.

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Ternzeu

1. Es ist grundsätzlich nicht so wie einige hier vermuten, dass gute Immobilien alle vor der Versteigerung weggehen. Wenn ein Eigentümer seine Schulden bei seiner Bank nicht mehr zahlen kann, wird er auch andere Schulden nicht bedienen können. Das ermöglicht diesen Gläubigern sich ebenfalls per Gerichtstitel ihre Forderungen über die Immobilie absichern zu lassen. Das führt in vielen Fällen dazu, dass die Immobilien höher als der Verkehrswert belastet sind. Wenn dann ein freihändiger Verkauf durchgeführt werden soll, müssen alle Gläubiger diesem Verkauf zustimmen, da ein Erwerber nicht einen Teil der Schulden des Alteigentümers übernehmen will. Lastenfreier Verkauf bedeutet dann, das einige Gläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Aus der Erfahrung heraus kann man sagen, dass manche Gläubiger generell nicht zu einem Verzicht bereit sind oder sehr lange mit der Entscheidung ringen. Dann wird es für die Bank vorteilhafter sein die Zwangsversteigerung durchzuführen. Zumal in den letzten Jahren der Interessentenkreis in den ZV-Verfahren immer größer wird.

 

2. Die Idee bei der Bank nachzufragen, mit welchem Preis sie einverstanden ist hat den riesengroßen Haken, dass die Bank sogar während des Versteigerungstermins über die wahre Preisvorstellung pokern wird.

Angenommen im Versteigerungstermin sagt die Bank, sie hätte gerne einen Betrag von TEUR 100. Das höchste Gebot liegt aber bei TEUR 85. Wird die Bank das niedrigere Gebot trotzdem annehmen oder geht sie das Risiko auf einen weiteren ZV-Termin zu setzen. Dieser nächste Termin verursacht bei der Bank weitere Gerichtskosten, weitere Kosten für die Wahrnehmung des Termins durch einen Mitarbeiter oder Rechtsanwalt und für die Kosten der Refinanzierung des Kredites. Außerdem beinhaltet der weitere Termin das Risiko, dass auch kein höheres Gebot abgegeben wird. Die Bank kann zwar entscheiden ab welchem Betrag sie Antrag auf Erteilung des Zuschlages stellt, aber sie kann nicht mit Sicherheit das Ergebnis eines weiteren Termins vorhersehen. Insbesondere wenn es sich um einen Folgetermin in einem ZV-Verfahren handelt, muss man wissen, dass es sich schon lohnen kann, nicht auf alle Aussagen der Bank hinsichtlich des Preises zu vertrauen.

 

3. "Schnäppchen". Früher hieß es, dass man beim Erwerb in der Zwangsversteigerung Schnäppchen machen kann. Den Begriff Schnäppchen möchte ich vermeiden, aber es gibt sicher  gerade bei Immobilien mit Sanierungsbedarf günstige Gelegenheiten. Dieses Jahr wurde ein älteres Haus mit Sanierungsbedarf in einem dritten Versteigerungstermin zu einem Preis versteigert, der nicht höher als der Bodenwert war. Der Ort lag nur 10 km von einer Universitätsstadt entfernt, in der die Leute sich über die "explodierenden" Immobilienpreise beklagen . Zwei Jahre zuvor wurde ein Haus verkauft, das in einem Ort war, der nur 10 km von einer Großstadt entfernt liegt. Das Beste: der Kaufpreis für das vermietete Haus lag bei TEUR 10 !!!. Was auch einen Blick wert ist, sind Wohnungen, die von der Hausverwaltung versteigert werden. Seit einigen Jahren können Hausverwaltungen aus bevorrechtigten Forderungen aus Rangklasse 2 die Versteigerungen von Wohnungen betreiben. Da diese bevorrechtigten Forderungen auf einen Betrag von 5 % des Verkehrswertes beschränkt sind, lohnt es sich für die Hausverwaltung nicht einen Terminvertreter zur ZV zu schicken. Sofern auch keine weiteren Gläubigervertreter anwesend sind, wird das Gericht ohne Antrag schon bei Geboten ab 50 % des Verkehrswertes Zuschlag erteilen.  

 

4. Sowohl für Eigennutzer als auch Kapitalanleger lohnt es sich sich mit dieser Materie zu beschäftigen, da in dem Bereich Zwangsversteigerungen Immobilien auf den Markt kommen, die nicht unbedingt in den üblichen Immobilienportalen /-inseraten angeboten werden.

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ZfT
· bearbeitet von ZfT
vor 5 Stunden von Ternzeu:

In Hessen 5 % Grunderwerbssteuer 

...

In den Immobilienportalen oder  - inseraten werden ja nur die Preisvorstellungen genannt; welche Preise beim Notar dann im Kaufvertrag beurkundet werden erfährt man nicht, das ist bei Versteigerungen anders

6% sind es in Hessen.

 

Naja, es gibt ja die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, hier bekommt man (gegen Gebühr, 100 Euro für 10 Preise) auch Auskunft über die tatsächlich gezahlten / beim Notar beurkundeten Preise.

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Rubberduck

Was man mittlerweile regelmäßig erwerben könnte, sind nicht fertig gebaute Häuser. Da ist dann zwischenzeitlich die Kohle ausgegangen oder die Ehe gescheitert. Zwangsversteigerung erfolgt dann offenbar nicht oder nicht automatisch. Natürlich wird mit gewissem Abschlag angeboten. Für den Bauexperten vielleicht interessant.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Heute einen besonders krassen Fall eines nicht fertig gebauten Hauses erlebt. Was für einen geschickten Entwickler. Für mich leider zu viel Stress.

180k in Groß-Umstadt. 155 m2, 450 m2 Grundstück. Ein Elektriker und seine Frau hatten das Häusle Anfang der 80er gebaut und dann tatsächlich fast 40 Jahre im Rohbau gelebt.

Kaum was verputzt. Parkett fällt schon wieder auseinander. Der arme Mann muss sich nicht mehr mit irdischen Problemen rumärgern. Die Frau kommt ins Heim.

Haus ist wunderschön geschnitten und hat eine Top-Lage. Kriegt man heute alles nicht mehr. Aber was für Profis mit Zeit.

 

Vor dem Hintergrund muss man dann auch mal die Preise bei Zwangsversteigerungen einordnen.

Da kann dann geschrieben werden, was will... Oder meinetwegen auch gegoogelt werden was die Leitung hergibt...

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kafka
· bearbeitet von kafka

Bitte beachten, bei mehr als drei Objekten bist du im gewerblichen Grundstückshandel und Gewerbesteuer wird fällig.

 

Edit: Ich war bis Seite 2 und hab gedacht, das war es. Sorry.

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GrundbuchWissen
Am 18.4.2019 um 10:32 von klingklang:

Ich klinke mich hier mal ein.

 

Gibt es hier User die mit Zwangsversteigerungen Erfahrungen haben?

Fragen wären z. B.:

  1. Macht es Sinn (Gewinn/Rendite) hier Zeit und Gedanken zu investieren oder ist das Risiko zu hoch?
  2. Was gibt an Nebenkosten zu beachten?
  3. Wird Wohnrecht, Baulast, etc. offen vorgetragen in einer Zwangsversteigerung/Gutachten oder muss ich erst irgendwo Einsicht beantragen
  4. Welche Fallstricke sind noch zu berücksichtigen?

Aktuell spiele ich mit dem Gedanken mich damit näher zu beschäftigen. Also vereinfacht Wohnung ersteigern, ggfls. renovieren und dann verkaufen - nicht vermieten. 

Bei einer ersten Zwangsversteigerung habe ich bereits teilgenommen (Zuschauer) und werde das zukünftig wiederholen.

 

Hi,

 

da das Thema noch immer aktuell ist und ich tatsächlich im Laufe der letzten 12 Monate praktische Erfahrung mit einer gewonnenen Zwangsversteigerung sammeln konnte, antworte ich gerne auf deine Fragen.

Zu 1. Du stellst eigentlich zwei Fragen in diesem Punkt. Ich selbst habe die Frage, ob es Sinn macht mich mit den Versteigerungen zu beschäftigen mit "ja" beantwortet. Dabei war mir allerdings bewusst, dass das Risiko wesentlich höher ist als bei einem normalen Erwerb mit Prüfmöglichkeit und Haftung.

 

Zu 2. Du hast die Gerichtsgebühren (thematisch analog zu den Notargebühren), Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer zu bezahlen.

 

Zu 3. Du findest meistens alle wesentlichen Informationen in dem Gutachten zu dem zu versteigernden Objekt. Aber achtung: hier steht nicht immer alles drin und auch ein Gutachter kann sich irren! Um an weitere Auskünfte zu kommen, musst du oft kreativ werden.

 

Zu 4. Zu dieser Frage kann man ganze Buchbände als Antwort schreiben! Grundsätzlich solltest du halt wissen was du möchtest und was du tust. Informiere dich so viel wie möglich, kenne den Markt und besorg dir so viele Informationen zu dem Objekt wie nur möglich.

 

Damit andere von meiner Zwangsversteigerung profitieren können, habe ich meine Erfahrungen in mehreren Videos festgehalten.

Das Zwangsversteigerungsverfahren ist hier beschrieben:

 

 

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