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Knarf

BU - Nachmeldung von Arztbesuchen

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Knarf

Hallo,

 

ich habe seit drei Jahren eine BU-Versicherung. Die Gesundheitsfragen hatte ich damals meiner Meinung nach vollständig beantwortet.

Nun habe ich irgendwo hier im Forum gelesen, dass auch Schutzimpfungen anzugeben sind. Die hatte ich natürlich vergessen. :'(

 

Konkret geht es um folgenden Punkte:

* 2005

Beratung zur Impfung für einen 14-tägigen Ägypten-Urlaub

Hepatitis A-Impfung

Typhus-Impfung

 

* 2006

Hepatitis A-Impfung - 2. Impfung für Grundimmunisierung

 

* 2007

Tetanus-Diphterie-Polio-Impfung (also das was man alle 10 Jahre machen sollte)

 

Alle Impfungen verliefen komplikationslos. Hinterher traten keinerlei Beschwerden auf.

Da diese Impfungen in den abgefragten Zeitraum fallen, bin ich nun ein wenig verunsichert.

 

Was meint ihr, müssen auch diese bei den Gesundheitsfragen angegeben werden? Sollte ich das nachmelden? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor?

 

Ich hab schon mal etwas vorbereitet. Kann ich das so schreiben? Oder was sollte ich ändern?

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Ich habe im xx.xxxx eine BU-Versicherung bei Ihnen abgeschlossen - Vertragsnummer xxxxxxxxx.

 

Am xx.xx.xxxx habe ich dafür nach bestem Wissen die Gesundheitsfragen ausgefüllt.

 

Kürzlich hat mich nun ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass dort ja auch Schutzimpfungen angegeben werden müssen.

Dies habe ich beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen unwissentlich versäumt und möchte es nun hiermit nachholen.

 

1) am xx.xx.2005 in der Impfstelle xxx:

Beratung zur Impfung für einen 14-tägigen Ägypten-Urlaub

Hepatitis A-Impfung

Typhus-Impfung

 

2) am xx.xx.2006 in der Impfstelle xxx:

Hepatitis A-Impfung - 2. Impfung für Grundimmunisierung

 

3) am xx.xx.2007 bei Frau Dr. xxx (Hausärztin)

Tetanus-Diphterie-Polio-Impfung

 

Alle Impfungen verliefen komplikationslos. Hinterher traten keinerlei Beschwerden auf.

 

Ich bitte Sie diese Schutzimpfungen mit in meine Versicherungsakte aufzunehmen.

Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie diese Punkte zur Kenntnis genommen haben und dass der Versicherungsschutz in meiner BU-Versicherung weiterhin vollständig zu den bisherigen Konditionen besteht. Vielen Dank!

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webber

Kürzlich hat mich nun ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass dort ja auch Schutzimpfungen angegeben werden müssen.

Dies habe ich beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen unwissentlich versäumt und möchte es nun hiermit nachholen.

warum bist du denn nun "wissentlich"? nur weil ein bekannter das sagte? eigenartig, ich wüsste es danach auch noch nicht. vielleicht hab ich auch nen kurzzeitgedächtnis :P D.h. schau doch noch einmal nach, was die genau gefragt haben (wortlaut) und schau ob du dich dementsprechend verhalten hast.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hallo,

 

ich habe seit drei Jahren eine BU-Versicherung. Die Gesundheitsfragen hatte ich damals meiner Meinung nach vollständig beantwortet.

Nun habe ich irgendwo hier im Forum gelesen, dass auch Schutzimpfungen anzugeben sind. Die hatte ich natürlich vergessen. :'(

 

Konkret geht es um folgenden Punkte:

* 2005

Beratung zur Impfung für einen 14-tägigen Ägypten-Urlaub

Hepatitis A-Impfung

Typhus-Impfung

 

* 2006

Hepatitis A-Impfung - 2. Impfung für Grundimmunisierung

 

* 2007

Tetanus-Diphterie-Polio-Impfung (also das was man alle 10 Jahre machen sollte)

 

Alle Impfungen verliefen komplikationslos. Hinterher traten keinerlei Beschwerden auf.

Da diese Impfungen in den abgefragten Zeitraum fallen, bin ich nun ein wenig verunsichert.

 

Was meint ihr, müssen auch diese bei den Gesundheitsfragen angegeben werden? Sollte ich das nachmelden? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor?

 

Ich hab schon mal etwas vorbereitet. Kann ich das so schreiben? Oder was sollte ich ändern?

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Ich habe im xx.xxxx eine BU-Versicherung bei Ihnen abgeschlossen - Vertragsnummer xxxxxxxxx.

 

Am xx.xx.xxxx habe ich dafür nach bestem Wissen die Gesundheitsfragen ausgefüllt.

 

Kürzlich hat mich nun ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass dort ja auch Schutzimpfungen angegeben werden müssen.

Dies habe ich beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen unwissentlich versäumt und möchte es nun hiermit nachholen.

 

1) am xx.xx.2005 in der Impfstelle xxx:

Beratung zur Impfung für einen 14-tägigen Ägypten-Urlaub

Hepatitis A-Impfung

Typhus-Impfung

 

2) am xx.xx.2006 in der Impfstelle xxx:

Hepatitis A-Impfung - 2. Impfung für Grundimmunisierung

 

3) am xx.xx.2007 bei Frau Dr. xxx (Hausärztin)

Tetanus-Diphterie-Polio-Impfung

 

Alle Impfungen verliefen komplikationslos. Hinterher traten keinerlei Beschwerden auf.

 

Ich bitte Sie diese Schutzimpfungen mit in meine Versicherungsakte aufzunehmen.

Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie diese Punkte zur Kenntnis genommen haben und dass der Versicherungsschutz in meiner BU-Versicherung weiterhin vollständig zu den bisherigen Konditionen besteht. Vielen Dank!

 

Je nach Gesellschaft und deren Fragebogen ist die ganz sichere Nummer das nachzumelden.

War dort bspw. eine Frage ala "Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, [...] behandelt, beraten oder untersucht.... [...]" wäre eigentlich jeder Besuch beim Arzt (oder den anderen gelisteten Personenkreisen) in dem angegebenen Zeitraum anzugeben.

 

Kennt Dein Bekannter den Fragebogen Deiner Gesellschaft? :-)

 

Also, schau Dir den Fragebogen nochmal an; falls eine Frage drin ist die vermuten lässt dass das hätte angegben werden sollen, solltest Du das nachmelden um im Leistungsfall keine Angriffsfläche zu bieten.

Es ist nicht davon auszugehen dass es deswegen Probleme geben wird, also nicht zu große Sorgen machen.

 

Lass das über Deinen damaligen Makler/Vermittler/Betreuer whatever machen wenn es keine Direktversicherung war; der kann ein Auge darauf werfen dass dabei nichts schief läuft.

Ansonsten finde ich Dein Schreiben völlig i.O. (so es denn sachlich/inhaltlich korrekt ist).

 

Hoffe das hilft... etwas kurz angebunden da ich nun zum Sport muss :)

 

Viel Erfolg

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ceekay74

Die Gesundheitsfragen hatte ich damals meiner Meinung nach vollständig beantwortet.

Nun habe ich irgendwo hier im Forum gelesen, dass auch Schutzimpfungen anzugeben sind. Die hatte ich natürlich vergessen. crying.gif

 

 

 

Also in meinem BU-Antrag wurde damals nur nach Vorerkrankungen und nicht nach Arztbesuchen oder Schutzimpfungen gefragt.

 

Was steht denn in Deiner Antragskopie? In der Regel werden Erkrankungen/Diagnosen abgefragt und keine Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen. Deine eventuelle vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verjährt meines Wissens nach 5 Jahren, ich würde da also gar nix machen.

 

Ansonsten wirst Du im Leistungsfall eh klagen müssen um die Rente zu erhalten, da kommt es dann auf die vergessenen Impfungen auch nicht mehr an.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Die Gesundheitsfragen hatte ich damals meiner Meinung nach vollständig beantwortet.

Nun habe ich irgendwo hier im Forum gelesen, dass auch Schutzimpfungen anzugeben sind. Die hatte ich natürlich vergessen. crying.gif

 

 

 

Also in meinem BU-Antrag wurde damals nur nach Vorerkrankungen und nicht nach Arztbesuchen oder Schutzimpfungen gefragt.

 

Was steht denn in Deiner Antragskopie? In der Regel werden Erkrankungen/Diagnosen abgefragt und keine Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen. Deine eventuelle vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verjährt meines Wissens nach 5 Jahren, ich würde da also gar nix machen.

 

Ansonsten wirst Du im Leistungsfall eh klagen müssen um die Rente zu erhalten, da kommt es dann auf die vergessenen Impfungen auch nicht mehr an.

 

Sorry, aber hier muss ich mal einhaken da diese Antwort nicht i.O. ist aus meiner Sicht.

Ob das anzugeben ist hängt wirklich ganz klar vom Fragebogen ab (siehe meine Beispielfragen; recht allgemeine Fragen der Form haben durchaus einige Gesellschaften drin/drin gehabt) und das sollte man prüfen und ggf. auch nachmelden; wegen Impfungen wird es deswegen vermutlich auch keinen Terz geben; diese Verjährungsfristen gibt es, aber was wenn n. Woche was passiert?

Ich finde diesen Rat unverantwortlich, sorry.

 

Auf was basiert Dien letzter Satz?

Welche Statistik?

 

Wenn man alles korrekt angegeben und sauber gearbeitet hat wird die Versicherung am Ende zahlen, ohne wenn und aber (dass sie es nicht gerne tut und sich beliebter Taktiken bedient mag stimmen, aber mit dem richigen Makler und im Notfall auch Juristen zur Hand wird das auch dann). Das man immer Klagen muss ist aber ganz bestimmt nicht korrekt, es kommt leider vor.

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ceekay74

Ob das anzugeben ist hängt wirklich ganz klar vom Fragebogen ab (...) und das sollte man prüfen und ggf. auch nachmelden;

 

Daher meine Frage, was in seiner Antragskopie steht...

 

Auf was basiert Dien letzter Satz?

Welche Statistik?

 

Wenn man alles korrekt angegeben und sauber gearbeitet hat wird die Versicherung am Ende zahlen, ohne wenn und aber (dass sie es nicht gerne tut und sich beliebter Taktiken bedient mag stimmen, aber mit dem richigen Makler und im Notfall auch Juristen zur Hand wird das auch dann). Das man immer Klagen muss ist aber ganz bestimmt nicht korrekt, es kommt leider vor.

 

Der letzte Satz beruht auf meinen eigenen Erfahrungen (kenne 2 BU-Fälle) und denen eines befreundeten Versicherungsagenten (der kennt ein paar mehr). Die Klagequote bei kaufmännischen Berufen liegt bei vernünfitgen Versicherungssummen und langen Rentenzeiten bei über 40% und ist eine beliebte Taktik. Will keiner wahrhaben, ist aber so.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Ob das anzugeben ist hängt wirklich ganz klar vom Fragebogen ab (...) und das sollte man prüfen und ggf. auch nachmelden;

 

Daher meine Frage, was in seiner Antragskopie steht...

 

Auf was basiert Dien letzter Satz?

Welche Statistik?

 

Wenn man alles korrekt angegeben und sauber gearbeitet hat wird die Versicherung am Ende zahlen, ohne wenn und aber (dass sie es nicht gerne tut und sich beliebter Taktiken bedient mag stimmen, aber mit dem richigen Makler und im Notfall auch Juristen zur Hand wird das auch dann). Das man immer Klagen muss ist aber ganz bestimmt nicht korrekt, es kommt leider vor.

 

Der letzte Satz beruht auf meinen eigenen Erfahrungen (kenne 2 BU-Fälle) und denen eines befreundeten Versicherungsagenten (der kennt ein paar mehr). Die Klagequote bei kaufmännischen Berufen liegt bei vernünfitgen Versicherungssummen und langen Rentenzeiten bei über 40% und ist eine beliebte Taktik. Will keiner wahrhaben, ist aber so.

 

Meinetwegen; mein Hauptpunkt war aber dass ich es nicht i.O. fand jmd. zu raten "nichts" zu tun (okay, vielleicht hast Du das garnicht so "hart" gemeint wie ichs aufgenommen hab; kannst auch sagen dass das kein Rat war, aber dennoch könnte es als Rat aufgenommen werden).

"Ich kenne 2 BU Fälle usw. usf." - Statistik ist en A**** - schau Dir lieber mal offizielle Statisiken an (MAP Report, BAFIN Beschwerdequoten usw.).

 

Sicher verweigern die BU Vers. gerne die Zahlungen; das sind aber auch nicht alles unberechtigte Verweigerungen; wer im Antrag täuscht hat dann ein Problem.

Damit sage ich nicht dass jeder der Probleme hat getäuscht hat.

 

Ich sehe das so:

Versicherer sind keine Freunde und auch nicht die Caritas.

Ich mag deren Gehabe oft auch nicht aber wenn man sauber arbeitet, sehr gewissenhaft ist und wirklich jeden scheiß angibt und ihnen absolut keine Angriffsfläche im Leistungsfall bietet müssen sie am Ende zahlen; dass es sich trotzdem ziehen kann: Ja. Ob dass dan fair ist: Aus meiner Sicht nein, ist aber auch keine Fairnessfrage.

 

Manche glauben Versicherer seien der Helfer in der Not; das ist ein Trugschluss.

Versicherer wollen wirtschaften, wollen Dein Geld und zahlen nur wenn sie müssen und keinen anderen Weg mehr haben.

Daher: Keinen anderen Weg anbiten; ein sehr guter Makler macht einem das auch klar uns sorgt im Antragsprozess aus auch im Leistungsfall dafür dass man denen so wenig Gründe wie möglich liefert :-)

 

Was ich verstehe ist dass Du scheinbar skeptisch gegenüber Versicherungen bist - das halte ich für eine gesunde realitätsnahe Einstellung, dennoch braucht man manche...

 

Kommen wir damit zusammen?

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ceekay74

Meinetwegen; mein Hauptpunkt war aber dass ich es nicht i.O. fand jmd. zu raten "nichts" zu tun (okay, vielleicht hast Du das garnicht so "hart" gemeint wie ichs aufgenommen hab; kannst auch sagen dass das kein Rat war, aber dennoch könnte es als Rat aufgenommen werden).

 

Es war und bleibt meine Meinung, was nicht heißen soll, dass man die Impfungen nicht auch getrost nachmelden könnte. Ich FÜR MEINEN TEIL könnte auch ohne Nachmeldung gut schlafen und würde die 2 Jahre bis zur Verjährung aussitzen und eine mögliche gerichtliche Klärung im unwahrscheinlichen Leistungsfall in den nächsten 2 Jahren in Kauf nehmen.

 

Die durchschnittliche Prozessquote bei selbstständigen BU-Versicherungen ohne BUZ liegt meines Wissens je nach Gesellschaft zwischen ca. 3 Promille und knapp 9 %, wobei hohe Renten und voraussichtlich sehr lange Rentendauern überproportinal eingeklagt werden müssen.

 

Daher jetzt doch ein Rat meinerseits: Wenn schon BU, dann auch noch eine Rechtschutz bei einer anderen Versicherung, da die Spartentrennung innnerhalb einer Versicherung komischerweise manchmal nicht richtig funktioniert.

 

Daher: Keinen anderen Weg anbiten; ein sehr guter Makler macht einem das auch klar uns sorgt im Antragsprozess aus auch im Leistungsfall dafür dass man denen so wenig Gründe wie möglich liefert :-)

 

Was ich verstehe ist dass Du scheinbar skeptisch gegenüber Versicherungen bist - das halte ich für eine gesunde realitätsnahe Einstellung, dennoch braucht man manche...

 

Kommen wir damit zusammen?

 

Bis darauf, dass man sich im Zweifel auf einen Makler noch weniger als auf eine Versicherung verlassen sollte schon...

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Meinetwegen; mein Hauptpunkt war aber dass ich es nicht i.O. fand jmd. zu raten "nichts" zu tun (okay, vielleicht hast Du das garnicht so "hart" gemeint wie ichs aufgenommen hab; kannst auch sagen dass das kein Rat war, aber dennoch könnte es als Rat aufgenommen werden).

 

Es war und bleibt meine Meinung, was nicht heißen soll, dass man die Impfungen nicht auch getrost nachmelden könnte. Ich FÜR MEINEN TEIL könnte auch ohne Nachmeldung gut schlafen und würde die 2 Jahre bis zur Verjährung aussitzen und eine mögliche gerichtliche Klärung im unwahrscheinlichen Leistungsfall in den nächsten 2 Jahren in Kauf nehmen.

 

Die durchschnittliche Prozessquote bei selbstständigen BU-Versicherungen ohne BUZ liegt meines Wissens je nach Gesellschaft zwischen ca. 3 Promille und knapp 9 %, wobei hohe Renten und voraussichtlich sehr lange Rentendauern überproportinal eingeklagt werden müssen.

 

Daher jetzt doch ein Rat meinerseits: Wenn schon BU, dann auch noch eine Rechtschutz bei einer anderen Versicherung, da die Spartentrennung innnerhalb einer Versicherung komischerweise manchmal nicht richtig funktioniert.

 

Daher: Keinen anderen Weg anbiten; ein sehr guter Makler macht einem das auch klar uns sorgt im Antragsprozess aus auch im Leistungsfall dafür dass man denen so wenig Gründe wie möglich liefert :-)

 

Was ich verstehe ist dass Du scheinbar skeptisch gegenüber Versicherungen bist - das halte ich für eine gesunde realitätsnahe Einstellung, dennoch braucht man manche...

 

Kommen wir damit zusammen?

 

Bis darauf, dass man sich im Zweifel auf einen Makler noch weniger als auf eine Versicherung verlassen sollte schon...

 

Klar, gegen Meinungen kann man nix sagen; wenn Du das so machen würdest ist das völlig fair.

Was Makler angeht ist es wie immer, es gibt gute und weniger gute - gesundes Misstrauen ist sicher (mehr als) angebracht!

 

BG

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meistercarlos
· bearbeitet von meistercarlos

ich habe mich ja auch mit der nachmeldung befasst bei meiner BUZ. aber denke mit den 5 jahren liegst du falsch oder? hier mal aus dem VVG:

 

"Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre."

 

hier der ganze § 21 VVG wie sich es dann mit § 22 VVG verhält dazu weis ich nicht wie das gemeint ist.

 

also doch besser nachmelden.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

ich habe mich ja auch mit der nachmeldung befasst bei meiner BUZ. aber denke mit den 5 jahren liegst du falsch oder? hier mal aus dem VVG:

 

"Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre."

 

hier der ganze § 21 VVG wie sich es dann mit § 22 VVG verhält dazu weis ich nicht wie das gemeint ist.

 

also doch besser nachmelden.

 

Genau so ist es; definitiv, je nach Fragestellung im Antragsbogen auf Nummer sicher gehen und nachmelden.

Die Fristen sind auch mit Vorsicht zu genießen.. natürlich gibt es diese Verjährungsfristen (bestätigte ich ja auch bereits), aber das Spiel würde ich nicht empfehlen zu spielen,..

 

V.a. wenn es um komplikationslose Impfungen geht bei welchen mit keinen Problemen zu rechnen ist... wieso sollte man in dem Fall von einer Nachmeldung zur 100%igen Absicherung absehen?

 

Viel Erfolg!

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Knarf

Danke für die vielen Antworten. Ich werde am Wochenende nochmal den Antrag durchsehen und die genauen Gesundheitsfragen hier posten.

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Knarf

So, hab am Wochenende die Fragebögen rausgesucht...

 

Vorweg: Ich habe zwei BU-Versicherungen. Diese Info hatte ich anfangs weggelassen um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften. ;-)

 

Hier nun von beiden Versicherungen die entsprechenden Gesundheitsfragen, bei denen ich mir vorstellen könnte, dass die Impfungen dort reingehören.

 

1) Sind Sie in den letzten 5 Jahren bei einem Arzt, [...] untersucht, beraten, behandelt oder operiert worden?

 

2) Wurden in den letzten 5 Jahren Kontroll- / Nachsorgeuntersuchungen durchgeführt?

 

Was meint ihr? Müssen die Impfungen bei diesen Fragen angegeben werden? Bei 1) bin ich mir ziemlich sicher...

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AnNaWF

So, hab am Wochenende die Fragebögen rausgesucht...

 

Vorweg: Ich habe zwei BU-Versicherungen. Diese Info hatte ich anfangs weggelassen um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften. ;-)

 

Hier nun von beiden Versicherungen die entsprechenden Gesundheitsfragen, bei denen ich mir vorstellen könnte, dass die Impfungen dort reingehören.

 

1) Sind Sie in den letzten 5 Jahren bei einem Arzt, [...] untersucht, beraten, behandelt oder operiert worden?

 

2) Wurden in den letzten 5 Jahren Kontroll- / Nachsorgeuntersuchungen durchgeführt?

 

Was meint ihr? Müssen die Impfungen bei diesen Fragen angegeben werden? Bei 1) bin ich mir ziemlich sicher...

 

Besteht die Möglichkeit den gesamten Abschnitt mit den Gesundheitsfragen hier einzustellen?

Bei 1) halte ich es für sehr eindeutig, bei 2) würde es mich fast wundern wenn da nicht noch eine generischere Frage versteckt ist... aber da nicht mit Problemen zu rechnen ist - bei komplikationslosen Impfungen - würde ich sowieso eher nachmelden als nicht nnachmelden; was sagt denn Dein Betreuer zu dem ganzen?

Aus der Ferne und ohne alle Infos zu haben ist es schwierig einen wirklich konkreten Rat zu geben...

 

Wir können ja hier logischerweise eh nicht rechtsverbindlich beraten...

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swingkid

Ich sehe da jetzt generell nicht so das Problem,ob nachgemeldet werden soll. Es geht um Impfungen. M.E. nach stellen die keinen Umstand dar,unter denen der Versicherer den Vertrag nicht oder zu anderen Konditionen oder Bedingungen gezeichnet hätte. Nur meine Meinung: Nachmelden und gut is.. Was sagt der Vermittler, so es denn einen gibt? Der sollte doch die komplette Krankenakte kennen?

 

Gruss,Alex

 

 

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Gerald1502

Knarf, wie hast Du Dich jetzt entschieden? Würden uns über ein Feedback zu Deiner Entscheidung freuen.

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Knarf

Moin, okay, dann gibt es jetzt einen Zwischenstand.

 

Hatte das ganze per Mail an den ersten Versicherer geschickt - den mit der eindeutigen Frage 1) in den Gesundheitsfragen. Bisher noch keine Rückmeldung. Werde hier posten wenn sich was tut.

 

Bei Versicherer mit Frage 2) warte ich noch ab wie sich 1) entwickelt. ;-)

Hier gibts im Antrag auch keine weitere allgemeine Frage so wie bei 1). Ist übrigens die Hannoversche Leben.

 

Zu den anderen Fragen aus den letzten Postings: Vermittler hab ich nicht. Hatte ich alles allein gemacht. Krankenakte hab ich vorliegen. Ist eigentlich recht dünn, da ich kaum krank/beim Arzt war. Tetanus-Impfung war nicht drin vermerkt. Und die Ägypten-Impfungen konnten nicht drin sein, da meine Hausärztin davon nichts wusste.

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