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Mickeyscorner

Wertentwicklung Riesterverträge

Empfohlene Beiträge

satgar
· bearbeitet von satgar
vor 1 Minute von chirlu:

 

Na ja, in dem Fall vielleicht nicht – ich war von gleichen Voraussetzungen ausgegangen und nicht davon, dass die Gesamteinzahlung erhöht wurde (bis 2020 wurde laut Tabelle der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht).

Bei gleichen Annahmen aber natürlich. Unveränderte Einkommenssituation, unveränderter Gesamtbeitrag inkl. aller Zulagen. Rein der Änderung einer Kinderzulage.

 

Wenn sich natürlich das Einkommen verändert oder man andere sparbeiträge hat, natürlich ändert sich dann was ^^

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
vor 33 Minuten von satgar:

Bei gleichen Annahmen aber natürlich. Unveränderte Einkommenssituation, unveränderter Gesamtbeitrag inkl. aller Zulagen. Rein der Änderung einer Kinderzulage.

 

Wenn sich natürlich das Einkommen verändert oder man andere sparbeiträge hat, natürlich ändert sich dann was ^^

In den Zeitraum meiner Übersicht habe ich überall die gleichen Beiträge gezahlt. Bevor ich die Kinderzulage bekomme habe hatte ich minimal zu weniger der 4% eingezahlt, weshalb ich nur knapp 164€ anstatt 175€ an Zulage bekommen habe. 
 

Wie man sieht sind Zulage und Steuerermäßigung zusammen lediglich 300-400€ gewesen. Mit Kinderzulage dann mehr als das doppelte. Mein Beitrag hat sich aber wie gesagt dabei nicht geändert. 
 

Von 2020 zu 2021 hat sich das Gehalt von meiner Frau und mir nur minimal geändert. 

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chirlu
vor 4 Minuten von DennyK:

Mein Beitrag hat sich aber wie gesagt dabei nicht geändert. 

 

Doch, er hat sich um 300 Euro erhöht.

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DennyK

Die Kinderzulage kam dazu, ja.

 

Aber du hattest geschrieben:

vor 1 Stunde von chirlu:

Aber wenn du die Kinderzulage nicht hättest, dann wären es eben 700 bis 800 Euro Steuervorteil. Die Summe bleibt gleich.

Aber ohne die Kinderzulage habe ich 2020 zusammen ca. 405€ für Zulage und Steuerermäßigung bekommen.

Ab 2021 mit Kinderzulage sind es dann zusammen ca. 950€. Die Summe ist doch dann nicht gleich geblieben.

 

Oder habe ich was falsch verstanden?

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satgar
vor 10 Minuten von DennyK:

Oder habe ich was falsch verstanden?

Rechne hier https://n-heydorn.de/riesterrechner.html mal mit 52500€ brutto und zve. Mal ohne Kind nach 2008, und mal mit. Und schau dir rechts dann die Detailansicht an.

 

Dort findest du die gesamte Steuerentlastung, die Zulagengutschrift und die „übersteigende Steuerersparnis“. Das Gesamtergebnis, was der Sparer insgesamt kriegt, ist identisch und gleich.

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DennyK

Bei diesem Rechner scheint das so zu sein. Das heißt also, obwohl sich zwischen 2020 und 2021 am Gehalt nichts gross geändert hat, spielte die Kinderzulage für die deutlich gestiegene Steuerersparnis keine Rolle?

 

Denn laut den Zahlen in meiner Auskunft der ZfA sieht das ganz anders aus.

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chirlu
vor 7 Minuten von DennyK:

obwohl sich zwischen 2020 und 2021 am Gehalt nichts gross geändert hat, spielte die Kinderzulage für die deutlich gestiegene Steuerersparnis keine Rolle?

 

Die spielte schon eine Rolle, aber nur insofern, als sie die Einzahlung um 300 Euro erhöht hat.

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poipoi
vor 15 Minuten von DennyK:

Bei diesem Rechner scheint das so zu sein. Das heißt also, obwohl sich zwischen 2020 und 2021 am Gehalt nichts gross geändert hat, spielte die Kinderzulage für die deutlich gestiegene Steuerersparnis keine Rolle?

 

Denn laut den Zahlen in meiner Auskunft der ZfA sieht das ganz anders aus.

Steuerklasse gleich geblieben? Oder ist der Grenzsteuersatz gleich geblieben?

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satgar
vor 58 Minuten von DennyK:

Bei diesem Rechner scheint das so zu sein. Das heißt also, obwohl sich zwischen 2020 und 2021 am Gehalt nichts gross geändert hat, spielte die Kinderzulage für die deutlich gestiegene Steuerersparnis keine Rolle?

 

Denn laut den Zahlen in meiner Auskunft der ZfA sieht das ganz anders aus.

Es wurden ja schon Hinweise gegeben. Vielleicht bist du ja auch verheiratet und zusammen veranlagt und bei deiner Frau gab es mehr Änderungen beim Gehalt. Es ist vieles denkbar. Aber plötzlich mehr oder weniger Gesamtförderung gibt’s nicht. Kinder haben da z.B. kleinen Einfluss sondern verschieben die Förderung von der vormaligen, realen Steuererstattung hin zur Zulagengutschrift.

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Donaurenner

Mal eine frage in die Runde. Hat jemand schon mal geprüft ob das aktuelle BGH Gesetzt er einseitige Rentenfaktor Anpassung der Allianz-Versicherung  betroffen ist !! 

 

In meinen Unterlagen , ich geh davon aus das es in der AGB´s steht, find ich nichts zum Rentenfaktor. ( Cosmos Direkt Riesterrente von 2006) .

Bei 8 Seiten klein gedrucktes kann man schon mal den Überblick verlieren. 

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von Donaurenner:

Mal eine frage in die Runde. Hat jemand schon mal geprüft ob das aktuelle BGH Gesetzt er einseitige Rentenfaktor Anpassung der Allianz-Versicherung  betroffen ist !! 

 

In meinen Unterlagen , ich geh davon aus das es in der AGB´s steht, find ich nichts zum Rentenfaktor. ( Cosmos Direkt Riesterrente von 2006) .

Bei 8 Seiten klein gedrucktes kann man schon mal den Überblick verlieren. 

 

Das ist doch leicht: eine Absenkung des Rentenfaktors muss dir schriftlich mitgeteilt worden sein. Hast du nichts erhalten, obwohl andere Versicherer das gemacht hatten, hast du eine solche Klausel auch nicht. Schau dir also alle Infoschreiben gut an, die du seit Vertragsbeginn erhalten hattest. Die allerwenigsten Versicherer setzten eine solche Klausel ein. Mir ist nur Allianz, AXA und Zurich bekannt.

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Donaurenner

Äääähh darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Dann werde ich das mal Prüfen .

Vielen Dank für den Tipp 

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satgar
vor 2 Minuten von Donaurenner:

Äääähh darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Dann werde ich das mal Prüfen .

Vielen Dank für den Tipp 

Wie die Allianz das so gemacht hat, kannst Du hier in Schriftstücken sehen: https://sepphoelzel.de/allianz-senkt-rentenfaktor/

 

Anderer Versicherer können das natürlich auch anders gemacht haben und in gewöhnlichen Wertmitteilungen auf Seite 4 von 10 versteckt haben. Muss man sich ansehen.

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Donaurenner

Ich habe gestern mal meine VS angeschrieben und mal nach gefragt nach den Rentenfaktor. Als Antwort kam heute, das der Vertrag frühestens zum 1.12.2027 zum Abruf bereitsteht, können sie mir dann erst den Rentenfaktor mitteilen. ????

Jetzt frag ich mich wie sie all die Jahre meine Berechnung gemacht haben, ohne einen Rentenfaktor zu haben ????

Irgendwie komm ich da jetzt nicht mit......

 

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satgar
vor 22 Minuten von Donaurenner:

Ich habe gestern mal meine VS angeschrieben und mal nach gefragt nach den Rentenfaktor. Als Antwort kam heute, das der Vertrag frühestens zum 1.12.2027 zum Abruf bereitsteht, können sie mir dann erst den Rentenfaktor mitteilen. ????

Jetzt frag ich mich wie sie all die Jahre meine Berechnung gemacht haben, ohne einen Rentenfaktor zu haben ????

Irgendwie komm ich da jetzt nicht mit......

 

Vielleicht lädst du mal etwas anonymisiert zu deinem Vertrag hoch. Z.b. deine komplette letzte Wertmitteilung.

 

Nicht jede Policenart hat überhaupt einen Rentenfaktor. Nicht jede Rentenversicherung besitzt das.

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Quasan
· bearbeitet von Quasan
Am 4.1.2026 um 11:28 von DennyK:

Wenn nun Anfang 2027 das Altersvorsorgedepot startet soll man die Riester Verträge ja auch überführen können. Je nachdem wie die Kosten davon aussehen ist die Frage, ob sich eine Überführung des Riester oder dessen Kündigung mehr lohnt. So knapp 18-20 Jahre bis zur Rente habe ich noch.

Wird es nicht so laufen, dass die bestehenden Anteile bei einem fondsbasierten Riestervertrag einfach zum aktuellen Kurs verkauft werden und dann in das Altersvorsorgedepot reinvestiert werden? Das wäre wirklich großartig, um die alten unrentabel Riester-Verträge loszuwerden.

 

Ich hatte mich eigentlich schon damit abgefunden, dass mein alter Riestervertrag, den ich beitragsfrei gestellt habe, bis zur Rente totes Kapital ist und dann dort nur eine Mini-Rente bringt, weil ich knapp über der Grenze liegen werde, um die Rente komplett auszahlen zu lassen.

 

Edith: wobei man sicherlich ja nicht den Garantiebetrag ausgezahlt bekommt. Entsprechend ist die Frage, ob das Altersvorsorgedepot den Verlust überhaupt bis zur Rente aufholen kann. Das Depot steht aktuell bei gerade mal 53% des Garantiebetrags. Wahnsinn... Das Altersvorsorgedepot müsste 2,8% Rendite im Jahr bringen, um zumindest auf den Garantiebetrag zu kommen. Anders ausgedrückt: Stand jetzt bringt der Riestervertrag eine feste Rendite von 2,8%. Das schaffen Tagesgeld/Festgeld nicht...

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