Zum Inhalt springen
Gaston

SIAG SCHAAF INDUSTRIE AG INH.-SCHV. V.2011(2016)

Empfohlene Beiträge

PeterPan
· bearbeitet von PeterPan

Statement auf der Internetseite der SIAG. Das übliche mit Zweckoptimismus gewürzte Gefasel in solchen Situationen. Wäre schön gewesen, wenn man wenigstens erfahren hätte, ob Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit Antragsgrund war. Eine Sanierung in Eigenverwaltung fände ich bei der Vorgeschichte schon überraschend.

 

20.03.2012

 

 

SIAG arbeitet an Sanierungskonzept

 

 

Dr. Jan Markus Plathner von der Kanzlei BRINKMANN & PARTNER zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

 

Dernbach, 19.03.2012 Der Vorstand der SIAG Schaaf Industrie AG hat heute beim Amtsgericht Montabaur für die Holding sowie die mit einem Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag verbundenen Unternehmen Insolvenzantrag gestellt. Dies betrifft die Werke in Leipzig und Finsterwalde sowie die Beteiligungsgesellschaft SPQ in Leipzig und die Vertriebsgesellschaft SWT. Die gesamte Gruppe verfügt über 1800 Mitarbeiter. Nicht betroffen sind die Offshore Gesellschaften in Emden (Nordseewerke) sowie die Auslandsgesellschaften. Stahlbau Ruhland ist seit 2011 nicht mehr Bestandteil der SIAG Gruppe und ist ebenfalls nicht von der aktuellen Situation betroffen.

 

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Jan Markus Plathner von der Kanzlei BRINKMANN & PARTNER bestellt. Der erfahrene Sanierungsexperte ist mit seinem Team bereits vor Ort, um auf Basis einer ersten Bestandsaufnahme die weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten. Unser primäres Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb bei den betroffenen Gesellschaften zu stabilisieren und nach Möglichkeit nahtlos fortzuführen. Deshalb müssen wir in den nächsten Tagen zunächst die dafür notwendige Liquidität schaffen und mit den Kunden und Lieferanten sprechen, um gemeinsam Lösungen für die laufenden Projekte zu finden, sagte Plathner nach ersten Gesprächen mit dem Management.

 

Darüber hinaus wird die Vorfinanzierung des den Mitarbeitern zustehenden Insolvenzgeldes in die Wege geleitet.

 

Die Geschäftsführung strebt an, mit Unterstützung des vorläufigen Insolvenzverwalters einen Insolvenzplan zu erarbeiten, der ggfls. in einem Planinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung umgesetzt werden soll. Ziel ist der Erhalt der Produktionsstandorte und nicht die Zerschlagung der SIAG Gruppe.

 

 

 

Hohe Verluste in den USA, die Unterbeschäftigung in 2010 und 2011 infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise, welche sich bei SIAG nachzyklisch erst im Jahr 2011 auswirkte, sowie Verzögerungen im Projektgeschäft machten den Insolvenzantrag notwendig.

 

Als verantwortlicher Unternehmer bedaure ich diesen Schritt sehr, jedoch entspricht es nicht meiner Persönlichkeit, jetzt den Kopf in den Sand zu stecken. In den letzten Tagen habe ich viel Zuspruch von Kunden, Lieferanten und Partnern erhalten. Dies gibt mir Zuversicht für den harten Weg der Sanierung, der jetzt vor uns liegt. Unsere Unternehmensgruppe verfügt in einigen Bereichen über Alleinstellungsmerkmale und ist dort Schlüssellieferant für Produkte mit hoher Qualität und Liefertreue. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass es uns mit Unterstützung des vorläufigen Insolvenzverwalters gelingt, im Interesse aller Beteiligten auch der Anleihegläubiger - ein Sanierungskonzept umzusetzen, mit dem die SIAG-Gruppe wieder auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden kann, so der Vorstandsvorsitzende und Hauptgesellschafter Rüdiger Schaaf.

 

Hat irgendwer Informationen, wann die Anleihe wieder gehandelt wird?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PeterPan

Inzwischen ist die Anleihe wieder handelbar (nur Käufer finden sich - wenig überraschend - bislang nicht).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PeterPan

Update in dieser Sache.

 

Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Juni 2012 eröffnet (wie auch das vorläufige Verfahren in Eigenverwaltung).

 

 

14 IN 81/12 : Über das Vermögen der SIAG Schaaf Industrie AG,

 

Burgweg 21-23, 56428 Dernbach (20744),

 

vertreten durch den Vorstand

 

1. Willy Hartung, Burgweg 21-23, 56428 Dernbach,

2. Andrew Seidl, Burgweg 21-23, 56428 Dernbach,

 

ist am 01.06.2012 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet

 

und die Eigenverwaltung angeordnet worden.

 

Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Friedrich-Ebert-Ring 12, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-9738190, Fax: 0261-97381911,

E-Mail: koblenz@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.

 

Insolvenzforderungen sind bis zum 15.07.2012 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

 

Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

 

 

Berichtstermin am Mittwoch, 25.07.2012, 09:02 Uhr, Saal 115 1. Stock;

Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur

Prüfungstermin am Montag, 20.08.2012, 09:02 Uhr, Saal 112, 1. Stock,

Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur.

 

Der Berichtstermin dient der Entscheidung der Gläubiger zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie gegebenenfalls zur Beschlussfassung über

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung sowie der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften der Schuldnerin (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

 

Gem. § 160 Absatz 1 InsO gilt:

 

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt eine Zustimmung als erteilt.

 

Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen geprüft.

 

Amtsgericht Montabaur, 01.06.2012

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PeterPan

Und wieder mal ein Update in dieser Sache. Gläubigerversammlung ist nun einberufen. Allerdings soll nur ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden.

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

SIAG Schaaf Industrie AG, Burgweg 21-23, 56428 Dernbach

(AG Montabaur, HRB 20744),

 

vertreten durch den Vorstand

1. Willy Hartung

und

2. Andrew Seidl

 

Geschäftszweig:

 

Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Beratung anderer Unternehmen im Bereich allgemeiner Stahlbau, Behälterbau und insbesondere Bau von Anlagen der Windkrafttechnik

 

wird Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebene Schuldverschreibung

 

ISIN DE000A1KRAS1 - WKN A1KRAS

gem. § 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (nachfolgend abgekürzt SchVG) vom 31. Juli 2009 bestimmt auf

 

Mittwoch, 18.07.2012, 10:00 Uhr,

 

Turnhalle der Grundschule Dernbach/WW

Hilchenstraße 14

56428 Dernbach

 

Einlass ab 08.30 Uhr

 

Tagesordnung und Beschlussvorlage

Kurzbericht von Sachwalter und /oder Vorstand der SIAG Schaaf Industrie AG zum laufenden Insolvenzverfahren der SIAG Schaaf Industrie AG

(Amtsgericht Montabaur 14 K 81/12)

 

1.

Erörterung und Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaber-Schuldverschreibungen mit dem Recht, Forderungen aus diesen Schuldverschreibungen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden und die Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren -auch im Insolvenzplanverfahren- wahrzunehmen.

 

2.

Erörterung und Wahl eines Stellvertreters des oben genannten Vertreters

 

3.

Erörterung und Abstimmung zu Regelungen der Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters und des Stellvertreters

 

4.

Erörterung und Abstimmung über Art und Weise sowie Umfang der Vertretung der Gläubiger von Inhaber-Schuldverschreibungen durch den gemeinsamen Vertreter bzw. seinen Stellvertreter insbesondere bezüglich nachfolgender Punkte:

 

a) Anmeldung durch einzelne Gläubiger ist ausgeschlossen § 14 Abs. 2 SchVG

B) Der gemeinsame Vertreter ist beauftragt und bevollmächtigt, die Rechte im

Insolvenzverfahren -auch in einem zu bestellendem Gläubigerausschuss und bei

der Erstellung und Abstimmung eines Insolvenzplanes ausschließlich

wahrzunehmen

c) Der gemeinsame Vertreter ist berechtigt, weitere Versammlungen der Gläubiger

von Inhaber-Schuldverschreibungen einzuberufen.

 

Als gemeinsamer Vertreter bzw. als sein Stellvertreter kann jede natürliche und juristische Person gewählt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat (§ 7 SchVG).

 

Dem Gericht ist bekannt, dass Rechtsanwalt

 

Dr. Christian Heintze, LL.M.

Kesseldorfer Straße 14, 01159 Dresden

0351 482916-11

dresden@bbl-law.de

 

bereit ist, das Amt zu übernehmen.

 

Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Gläubiger berechtigt, die am Tage der Gläubigerversammlung ihr Recht durch Vorlage einer aktuellen Depotbescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes und dem Vermerk, dass über die Schuldverschreibungen bis einschließlich 18.07.2012 nicht verfügt wird, vorlegen.

 

Der Nachweis ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung am 18.07.2012 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann.

 

Die Vollmacht bedarf schriftlicher Form (§ 126 BGB).

 

Die Vollmacht ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

 

Amtsgericht Montabaur, den 28.06.2012

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Roman78

Hallo,

vergangenen Mittwoch gab es die Siag-Gläubigervesammlung in Dernbach.

 

Ich konnte nicht anwesend sein obwohl ich Anteile dieses Unternehmens halte.

 

Kann mir jemand sagen, was dort besprochen wurde. Dieser Anleihe ist aktuell noch ein Wert von aktuell ca. 5 hinterlegt. Parallel dazu wurden die Zinsen allerdings nicht ausgezahlt.

 

Wie geht es nun weiter?

 

Vielen Dank,

Roman78

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Hallo,

vergangenen Mittwoch gab es die Siag-Gläubigervesammlung in Dernbach.

 

Ich konnte nicht anwesend sein obwohl ich Anteile dieses Unternehmens halte.

 

Kann mir jemand sagen, was dort besprochen wurde. Dieser Anleihe ist aktuell noch ein Wert von aktuell ca. 5 hinterlegt. Parallel dazu wurden die Zinsen allerdings nicht ausgezahlt.

 

Wie geht es nun weiter?

 

Vielen Dank,

Roman78

Guckst du im BB.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Roman78

Hallo,

 

ich habe mir den Bericht der Gläubigerversammlung durchgelesen.

 

Nun stellt sich für mich die Frage wie es weiter geht. Werden die Anleihezinsen nachträglich ausgeschüttet da die einzelnen Unternehmenszweige nach wie vor weiter produzieren? Wann und in welcher Höhe kann ich mit einer Rückzahlung des eingesetzten Kapitals rechnen sofern überhaupt noch etwas ausgezahlt wird? Gibt es hierzu schon einen festgesetzen Termin?

 

Als Halter von Unternehmensanteilen dieses Unternehmens fühle ich mich trotz Einladung zur Teilnahme an der Gläubigervesammlung doch ziemlich allein gelassen. Auf den aktuellen Stand werde ich durch das Unternehmen in Form eines Protokolls der Gläubigervesammlung auch nicht gebracht. Telefonisch werde ich auch nur an den Insolvenzverwalter weitergereicht und über ihn erhalte ich keine Informationen.

 

Vielleicht kann mir über dieses Forum ja jemand weiterhelfen. Das würde mich freuen.

 

Gruß,

Roman78

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Karl Napf
Werden die Anleihezinsen nachträglich ausgeschüttet da die einzelnen Unternehmenszweige nach wie vor weiter produzieren?
Das würde bedeuten, dass die Anleihenbesitzer vorrangig gegenüber anderen Gläubigern bedient werden - und genau das soll ein Insolvenzverfahren doch verhindern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zinsen

Insolvenzverschleppung... Das bedeutetet es.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

inselvenzverschlepplun

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PeterPan

Werden die Anleihezinsen nachträglich ausgeschüttet da die einzelnen Unternehmenszweige nach wie vor weiter produzieren? Wann und in welcher Höhe kann ich mit einer Rückzahlung des eingesetzten Kapitals rechnen sofern überhaupt noch etwas ausgezahlt wird? Gibt es hierzu schon einen festgesetzen Termin?

 

Anleihezinsen bis zur Verfahrenseröffnung am 01. Juni 2012 sind Insolvenzforderungen. Zinsen ab Verfahrenseröffnung sind nachrangig und werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht bedient (das Insolvenzgericht hat nicht einmal zur Anmeldung aufgefordert). Eine Indikation über die Insolvenzquote wird es frühestens ab dem Berichtstermin ergeben (25. Juli 2012); die Quote ist auch davon abhängig, ob es einen Insolvenzplan geben wird (dann höhere Quote) oder das Unternehmen nebst Beteiligungen zerschlagen wird.

 

Als Halter von Unternehmensanteilen dieses Unternehmens fühle ich mich trotz Einladung zur Teilnahme an der Gläubigervesammlung doch ziemlich allein gelassen.

 

Das ist der Normalfall in Insolvenzverfahren. Das Insolvenzgericht ist nicht dafür da, die Gläubiger an die Hand zu nehmen sondern sorgt nur für ein geordnetes Verfahren zur Abwicklung/Sanierung des Unternehmens.

 

Auf den aktuellen Stand werde ich durch das Unternehmen in Form eines Protokolls der Gläubigervesammlung auch nicht gebracht. Telefonisch werde ich auch nur an den Insolvenzverwalter weitergereicht und über ihn erhalte ich keine Informationen.

 

Es handelt sich nicht um das Protokoll der Gläubigerversammlung, sondern um meine rein subjektive Darstellung einiger dort erörterten Punkte, die mir wichtig erschienen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Jedem Gläubiger stand es frei, in der Versammlung selbst zu erscheinen (wer die Möglichkeit nicht wahrnimmt, sollte sich später aber nicht über mangelnde Informationen beklagen). In der Gläubigerversammlung ging es streng genommen auch nicht um eine Lageanalyse oder Ähnliches, sondern formell nur um die Wahl eines gemeinsamen Vertreters (der für mich überraschend nicht gewählt wurde - siehe nachstehende Meldung).

 

14 IN 81/12 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIAG Schaaf Industrie AG, Burgweg 21-23, 56428 Dernbach (AG Montabaur, HRB 20744), vertr. d.: 1. Willy Hartung, als Vorstand d. Fa. SIAG Schaaf Industrie AG, Burgweg 21-23, 56428 Dernbach, (Vorstand), 2. Andrew Seidl, als Vorstand d. Fa. SIAG Schaaf Industrie AG, Burgweg 21-23, 56428 Dernbach, (Vorstand) wurde in der Gläubigerversammlung für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibung gem. § 19 SchVG am 18.07.2012 kein gemeinsamer Vertreter der Gläubiger von Inhaber-Schuldverschreibungen gewählt.

 

Amtsgericht Montabaur, den 19.07.12

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PeterPan

Inzwischen wurde der vorgesehene Insolvenzplan veröffentlicht (dieser datiert bereits zum 20.12.2012 - wurde aber erst heute den Anleihegläubigern zur Verfügung gestellt) und das Ergebnis für die Anleihegläubiger ist ernüchternd (einmal unterstellt, seit Dezember wurde der Planvorschlag nicht geändert).

 

Der Plan sieht vor, dass sich Anleihegläubiger (Forderungen 15,489 Mio. - ob einschl. Zinsen bis Verfahrenseröffnung lässt sich nicht erkennen; wieviele davon im Verfahren bislang anerkannt und angemeldet wurden lässt der Plan auch offen), Arbeitnehmer und Arbeitsargentur (Forderungshöhe nicht angegeben) sowie einige andere Insolvenzgläubiger, die nicht Banken und Lieferanten sind (Forderungshöhe ebenfalls nicht angegeben) insgesamt EUR 300.000 (in Worten: dreihunderttausend) teilen müssen.

 

Setzt man das einmal nur ins Verhältnis zu den oben genannten Forderungen der Anleihegläubiger (unterstellt, alle wurden angemeldet und anerkannt) kommt man auf eine Planquote von unter 1,95%). Wie gesagt - unklar ist, wie hoch die Forderungen der anderen beiden genannten Gläubigergruppen sind, die sich die EUR 300T mit teilen müssen.

 

Wieso es in den letzten Tagen einen Handel zu Kursen von deutlich mehr als 2 gab (teilweise sogar bis 5), wenn auch natürlich absolut betrachtet mit geringen Umsätzen, ist für mich recht unklar.

Insolvenzplan-SIAG-Schaaf-Industrie-AG-20.12.2012.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PeterPan

Inzwischen habe ich den Plan einmal genauer angesehen. Das ganze stinkt gewaltig nach Bevorzugung der DKB.

 

Die DKB bedient sich gleich mehrfach

 

- die besicherten Forderungen (allerdings nur ca. 1,6 Mio) bleiben in vollem Umfang bestehen (d.h. das Risiko, dass die als Sicherheiten dienenden Vermögenswerte nicht als Verwertungserlös ausreichen, nimmt man der DKB ab) und insoweit findet eine Ratenzahlung statt (anfängliche Tilgung 2,5%)

 

- ca. 28% (EUR 7 Mio) der unbesicherten Forderungen werden sofort im Rahmen des Plans bedient

 

- ca. 25% der Forderungen werden in ein Darlehen umgewandelt (anfängliche Tilgung 2,5%); nur in einem erneuten Insolvenzverfahren wäre dieses nachrangig

 

- der neue Gesellschafter, der die SIAG übernimmt (und der bislang auch schon an SIAG zu 23% beteiligt war) ist die eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der DKB

 

Auch wenn der DKB Konzern damit rechnerisch voll im Risiko bleibt (die EUR 7m kommen ja vom neuen Gesellschafter), ist diese Bevorzugung der DKB nicht nachvollziehbar. Es ist ja gerade davon auszugehen, dass SIAG mit Abschluss des Planverfahrens saniert ist und die Beteiligung (aus Sicht des neuen Gesellschafters) damit auch werthalting.

 

 

Bezüglich der Quote der Anleihegläubiger gehe ich inzwischen davon aus, dass diese deutlich unter 1,5% liegen wird. Wieviel darunter lässt sich aufgrund des Plans nicht seriös abschätzen. Die Forderungen von Arbeitnehmern und Arbeitsargentur kann man dabei mit Forderungen von geschätzt 2 bis 3 Mio zumindest noch grob schätzen (basierend auf damaligen Personalkosten von 7,55 Mio p.a. von denen die Arbeitsargentur 3 Monate gezahlt hat). Der Plan ist aber absolut intransparent, was die Forderungen der übrigen nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger angeht (auch weil nicht angegeben ist, wie hoch die Forderungen der im Lieferantenpool zusammengeführten Gläubiger sind). So gibt es etwa eine Forderung der NordLB von allein 30 Mio., die lt. Gläubigerliste unbesichert ist (und demnach eigentlich nicht in den Lieferantenpool fallen kann); allerdings würde mich schon wundern, wenn die NordLB bei einer Quote von rund 0,6% dem Plan zustimmen würde (denn viel mehr würde dann nicht mehr herauskommen können).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PeterPan

Das Handelsblatt hat nun das SIAG Insolvenzverfahren und die vielen Ungereimtheiten aufgegriffen (zudem gibt es auch Ausführungen zu den Verfahren bei SiC, Solarwatt, Praktiker und anderen).

 

Mein Link

 

Ich kann die Aussage des Artikels nur unterstreichen. Der gesammte Plan war so aufgesetzt, dass die DKB bevorzugt wurde. Dass von den kolportierten 16 Mio noch etwas bei den Anleihegläubigern ankommt, darf man vor dem Hintergrund der bisherigen Abläufe starkt bezweifeln. Vermutlich wird von eingehenden Geldern (so es solche überhaupt gibt) ein Großteil wieder von Anwaltskosten aufgefressen - das SIAG Verfahren hat sage und schreibe über EUR 4 Mio an Anwaltskosten verursacht (nur zu Erinnerung; an die Anleihegläubiger (zusammen mit vielen anderen unbesicherten Gläubigern) werden EUR 300.000 ausgeschüttet - d.h. ca. 36 Cent pro 100 EUR Forderung).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tonipolster

 

ISIN DE000A1KRAS1 - WKN A1KRAS

 

</h3><h3 class="z_titel" style="font-family: Verdana, 'Arial Unicode MS'; padding: 0ex; margin: 3.6ex 0px 0.8ex; line-height: 1.3em; font-size: 12pt; text-align: center;">Einladung

 

zur Versammlung der Anleihegläubiger

der SIAG Schaaf Industrie AG i. Ins., Dernbach,

ISIN DE000A1KRAS1 - WKN A1KRAS

Das Amtsgericht Montabaur hat die SCI AG, Usingen mit Beschluss vom 4. Dezember 2012 ermächtigt, eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der SIAG Schaaf Industrie AG einzuberufen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der SIAG Schaaf Industrie AG hat das Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 20. März 2013 zurückgewiesen. Der Beschluss ist damit rechtskräftig.

 

Die Anleihegläubiger der SIAG Schaaf Industrie AG, ISIN DE000A1KRAS1 - WKN A1KRAS, werden hiermit zu der am Montag, den 22. April 2013 um 15 Uhr (Einlass ab 14:30 Uhr)

 

in der Turnhalle der Grundschule Dernbach, Hilchenstraße 14, 56428 Dernbach

 

stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger mit folgender Tagesordnung eingeladen:

 

1. Erörterung und Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaber-Schuldverschreibungen mit dem Recht, Forderungen aus diesen Schuldverschreibungen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden und die Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren – auch im Insolvenzplanverfahren – wahrzunehmen.

 

Die SCI AG schlägt vor, Herrn Rechtsanwalt Oliver Pöschko, Partner der Kanzlei SMP Schinogl Müller und Partner, Mainzer Landstraße 27-31, 60329 Frankfurt am Main zum gemeinsamen Vertreter zu wählen.

 

2. Beschränkung der Haftung des gemeinsamen Vertreters

 

Die SCI AG unterbreitet nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Haftung des gemeinsamen Vertreters ist auf das Zehnfache seiner jährlichen Vergütung beschränkt, es sei denn, er handelt vorsätzlich.

 

Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Inhaber der Anleihe berechtigt, der zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung die Inhaberschaft ausübt. Der von dem Gläubiger gehaltene Nominalbetrag der Anleihe ist von der Depotbank zu bestätigen; die Bestätigung muss den Vermerk enthalten, dass über den bestätigten Bestand bis zum Ende der Gläubigerversammlung nicht verfügt werden kann („Sperrvermerk“).

 

Jeder Gläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung am 22. April 2013 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform.Die Vollmacht ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

 

Für den Fall, dass das gemäß §15 Absatz 3 Satz 1 SchVG für eine Beschlussfassung notwendige Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wird, kann eine weitere Gläubigerversammlung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf das vorgenannte Quorum beschlussfähig ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PeterPan

Inzwischen erfolgte die Zahlung auf die (vorläufige) Quote im Hinblick auf die zu verteilenden EUR 300.000 aus dem Insolvenzplan für die Gruppe, in die unter anderem die Anleihegläubiger eingeordnet worden waren.

 

Diese beläuft sich auf 0,4556%, ist also geringfügig höher als die 0,36%, die irgendwo mal als potentielle Quote im letzten Jahr in der Presse kursierte.

 

Das dürfte auch schon fast alles sein, was hier gezahlt wird (wie üblich sind noch Zahlungen aus Regressansprüchen gegen Organe der Gesellschaft denkbar, aber ich erwarte von dort eigentlich nichts).

 

Das SIAG-Verfahren ist ein schönes Beispiel dafür, dass man schönen Darstellungen in der Gläubigerversammlung hinsichtlich der positiven laufenden Aktivitäten nicht zu viel Gewicht beimessen darf. Das alles hat den Anleihegläubigern nichts genutzt, insbesondere natürlich vor dem Hintergrund, dass der DKB hier unglaubliche Zugeständnisse gemacht wurden, nur weil diese die Finanzierung der neuen SIAG übernommen hat (und man Alternativszenarien offenbar kaum in Erwägung gezogen hat). Man darf in diesem Zusammenhang auch noch einmal erwähnen, dass es sich um eine Sanierung in Eigenverwaltung handelte und der als Sanierungsexperte eingeschaltete Rechtsanwalt Andrew Seidl, die Sanierung als großen Erfolg darstellt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
midbonds

Gab es hier gemeinsamen Vertreter der die kompletten Anleihenforderungen angeneldet hat und erfolgt die Quotenzahlung über Clearstream?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PeterPan

Gab es hier gemeinsamen Vertreter der die kompletten Anleihenforderungen angeneldet hat und erfolgt die Quotenzahlung über Clearstream?

 

Nein gab es nicht. Zahlungen erfolgten individuell an jeden Insolvenzgläubiger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...