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chaosmaker85

Frage zur Anlage S

Empfohlene Beiträge

chaosmaker85
· bearbeitet von chaosmaker85

Liebe Steuerprofis,

 

Ich plage mich mit einer Frage zur Einkommensteuer herum. Ich friste noch ein Studentendasein und war letztes Jahr abschnittsweise als:

 

- Praktikant

- Werkstudent

- Diplomand

- Autor

 

tätig. Die ersten beiden Tätigkeiten sind mir soweit klar, ab damit in Anlage N, ausserdem will ich dafür meine Entfernungspauschalen angeben. Die Diplomandentätigkeit (sowie ein paar Textbeiträge die ich für einen Verlag verfasst habe) werde ich wohl als selbstständige (freiberufliche?) Arbeit in der Anlage S angeben müssen. Gewerbe hab ich keins, bei beiden Verträgen ist nur der lapidare Hinweis enthalten, dass ich die Einnahmen eigenverantwortlich zu versteuern hätte. Bei der Diplomandentätigkeit würde ich gerne ebenfalls Fahrtkosten als Ausgaben geltend machen. Kann ich beide Tätigkeiten in einer Aufstellung zusammenfassen und daraus einen Gewinn ermitteln? Gibts da irgendwo eine brauchbare Vorlage? Oder muss ich gar die Anlage EÜR ausfüllen?

 

Über sachdienliche Hinweise freue ich mich sehr :thumbsup: :thumbsup:

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webber

haste schon mal darüber nachgedacht, zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen? Da kannste deine Steuererklärung für kleines Geld machen lassen. ODer eventuell hilft dir der berühmte Konz oder auf www.steuertipps.de weiter ...

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kleinerfisch

haste schon mal darüber nachgedacht, zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen? Da kannste deine Steuererklärung für kleines Geld machen lassen. ODer eventuell hilft dir der berühmte Konz oder auf www.steuertipps.de weiter ...

 

Vielleicht hat er auch gedacht, nach 1.400 Beiträgen hier auch mal das Recht auf eine relativ niveaulose Frage zu haben.

War nicht mal die Idee von Foren, dass die Wissenden den Unwissenden helfen, auf das sich die Wissensverhältnisse bei anderen Fragen umkehren?

 

Wohlan denn:

 

Liebe Steuerprofis,

 

Ich plage mich mit einer Frage zur Einkommensteuer herum. Ich friste noch ein Studentendasein und war letztes Jahr abschnittsweise als:

 

- Praktikant

- Werkstudent

- Diplomand

- Autor

 

tätig. Die ersten beiden Tätigkeiten sind mir soweit klar, ab damit in Anlage N, ausserdem will ich dafür meine Entfernungspauschalen angeben.

passt

Die Diplomandentätigkeit (sowie ein paar Textbeiträge die ich für einen Verlag verfasst habe) werde ich wohl als selbstständige (freiberufliche?) Arbeit in der Anlage S angeben müssen.

Die Textbeiträge auf jeden Fall. Wissenschaftliche, schriftstellerische und journalistische (mit Einschränkungen) Tätigkeiten fallen unter § 18 EStG (= selbständige = freiberufliche = nicht gewerbliche Tätigkeit).

Bei der "Diplomandentätigkeit" kommt es darauf an, was Du da eigentlich gemacht hast. Ohne nähere Infos, kann ich dazu nichts sagen.

Gewerbe hab ich keins, bei beiden Verträgen ist nur der lapidare Hinweis enthalten, dass ich die Einnahmen eigenverantwortlich zu versteuern hätte.

Was in denVerträgen steht und ob Du ein Gewerbe angemeldet hast, ist steuerlich unerheblich. Sonst könnte man ja durch Vertragsformulierungen und unterlassene Gewerbeanmeldung unliebsame Steuerfolgen (zu) einfach umgehen.

Kann ich beide Tätigkeiten in einer Aufstellung zusammenfassen und daraus einen Gewinn ermitteln?

Vorausgesetzt die "Diplomandentätigkeit" ist ebenfalls eine selbständige Tätigkeit: ja

Gibts da irgendwo eine brauchbare Vorlage?

Soweit ich weiss, nicht, es sei denn...

Oder muss ich gar die Anlage EÜR ausfüllen?

...die Anlage EÜR. Diese musst Du sowieso ausfüllen (s. hier, offenbar mittlerweile ohne Mindestgewinnregelung), und sie gibt auch einen guten Anhaltspunkt für Laien, was man so als Betriebsausgaben ansetzen kann.

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Taxadvisor

haste schon mal darüber nachgedacht, zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen? Da kannste deine Steuererklärung für kleines Geld machen lassen. ODer eventuell hilft dir der berühmte Konz oder auf www.steuertipps.de weiter ...

 

Vielleicht hat er auch gedacht, nach 1.400 Beiträgen hier auch mal das Recht auf eine relativ niveaulose Frage zu haben.

War nicht mal die Idee von Foren, dass die Wissenden den Unwissenden helfen, auf das sich die Wissensverhältnisse bei anderen Fragen umkehren?

 

Zumal der Tipp auch dummes Zeug ist: Bei gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten darf ein Lohnsteuerhilfeverein nicht beratend tätig werden. Da würde nur der StB weiter helfen dürfen.

 

Gruß

Taxadvisor

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teffi
· bearbeitet von teffi

Die Diplomandentätigkeit (sowie ein paar Textbeiträge die ich für einen Verlag verfasst habe) werde ich wohl als selbstständige (freiberufliche?) Arbeit in der Anlage S angeben müssen.

 

Ich bin kein Steuerprofi und versteh nicht ganz, wo das Geld als Dipomand herkommt, wenn nicht aus einem Angestelltenverhältnis (Werkvertrag? Dann S, hab ich jedenfalls vor ein paar Jahren mal gemacht.. Autorentätigkeit usw geb ich immer in S an. Is aber nie viel, deshalb weiß ich auch nicht ganz, was das Finanzamt draus macht. Ich schicke immer einfach Kopien der Belege mit, solln die sich beschweren falls es nicht richtig ist;).

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chaosmaker85

Danke für die bisherigen Antworten! Mir ist bewusst dass meine Fragestellung weder wertpapier-bezogen noch recht ansprechend ist, trotzdem denke ich dass hier viele Freiberufler/Selbstständige unterwegs sind, die mir weiterhelfen können.

 

Die Thesis schreibe ich im Auftrag eines Industriebetriebs, der mich als "freien Mitarbeiter" führt, laut Vertrag bin ich nicht weisungsgebunden und ausschließlich mit der Anfertigung der Abschlussarbeit beauftragt (kommt also einem Werkvertrag nahe, ein Angestelltenverhältnis im üblichen Sinne liegt nicht vor). Ich gebe im Rahmen des Dokuments eine Handelsempfehlung für eine konkrete Problemstellung ab und bekomme dafür monatlich ein (geringes...) Teilhonorar überwiesen (ohne Abzüge) - das Vertragsverhältnis endet mit Fertigstellung meiner Arbeit.

 

Ich würde die Einnahmen des Verlags + Einnahmen aus der Diplomandentätigkeit addieren und in der Anlage EÜR als nicht steuerbare Umsätze eintragen, darüber hianus würde ich als Betriebsausgaben Kraftfahrzeugkosten angeben (wie kann man diese belegen, reicht da eine tabellarische Aufstellung?). Und welche Tärtigkeit gebe ich bei "Art des Betriebs" ein?

 

Fragen über Fragen :huh: Ggf. muss ich doch einen Steuerberater kontaktieren...

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