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leflic

Steuererklärung 2010 - brauche Hilfe

Empfohlene Beiträge

leflic

Hi zusammen,

 

ich habe mir Ende 2008 ein Abgeltungssteuerdepot a la Supertobs zusammengeschustert, dann gekauft und bis heute behalten. Da ich mich von meiner Freundin (kennt sich mit Steuern aus) getrennt habe muss ich mich zum ersten Mal mit meiner Steuererklärung auseinandersetzten.

 

Muss ich diese vor 2008 gekauften Wertpapierte (die meisten ausländische Thesaurisierer) angeben oder erst wenn ich die mal verkaufe? Muss ich noch was wichtiges beachten?

 

In 2010 habe ich mehrfach gekauft/verkauft (2.Depot nach Abgeltungssteuer) und Gewinne erzielt. Wo trage ich die ein bei der Erklärung, unter Kapitalerträge, oder? Private Veräußerungsgeschäfte ist nur für die alten Aktien von mir, oder?

 

Kann ich die Gewinne 2010 mit den Altverlusten die ich habe (sind ausgewiesen in Steuerbescheinigung) verrechnen? Wo gebe ich das an?

 

Danke im Voraus für Rückantworten

 

Schöne Grüße

 

leflic

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Taxadvisor

Hi zusammen,

 

ich habe mir Ende 2008 ein Abgeltungssteuerdepot a la Supertobs zusammengeschustert, dann gekauft und bis heute behalten. Da ich mich von meiner Freundin (kennt sich mit Steuern aus) getrennt habe muss ich mich zum ersten Mal mit meiner Steuererklärung auseinandersetzten.

 

Muss ich diese vor 2008 gekauften Wertpapierte (die meisten ausländische Thesaurisierer) angeben oder erst wenn ich die mal verkaufe? Muss ich noch was wichtiges beachten?

 

In 2010 habe ich mehrfach gekauft/verkauft (2.Depot nach Abgeltungssteuer) und Gewinne erzielt. Wo trage ich die ein bei der Erklärung, unter Kapitalerträge, oder? Private Veräußerungsgeschäfte ist nur für die alten Aktien von mir, oder?

 

Kann ich die Gewinne 2010 mit den Altverlusten die ich habe (sind ausgewiesen in Steuerbescheinigung) verrechnen? Wo gebe ich das an?

 

Danke im Voraus für Rückantworten

 

Schöne Grüße

 

leflic

 

Die ausländischen Thesaurierer müssen jährlich in der StErkl. angegeben werden. Der zu versteuernde Wert je Anteil ergibt sich aus dem www.E-Bundeseinzeiger.de. Sofern die Freibeträge überschritten werden, wird die AbgSt dann mit dem Steuerbescheid nacherhoben.

Beim Verkauf wird auf die Thesaurierungen der Halteperiode dann von der Bank (inl. Institut) AbgSt einbehalten, die man sich durch den Nachweis der Versteuerung in den Vorjahren mit der Steuererklärung zurückholt.

 

Private Veräußerungsgeschäfte dürfte es in 2010 nicht mehr geben, d.h. für die vor 2009 gekauften Wertpapiere ist der Gewinn/Verlust beim Verkauf ab 2010 steuerlich irrelevant (Ausnahme: Zertifikate, bestimmte GM-Fonds, FI, etc.).

 

Die Altverluste müssen mit Bescheid festgestellt werden, die Neugewinne werden entsprechend der Steuerbescheinigung in die angegeben Zeile eingetragen. Dann muss noch das Kreuzchen für Altverlustverrechnung gesetzt werden (Zeile 59 im Formular KAP).

 

Gruß

Taxadvisor

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leflic
· bearbeitet von leflic

Danke für die kompetente und schnelle Rückantwort,

 

 

das mit der Altverlustverrechnung hab ich gefunden, ist erledigt. Konnte alle meine Altverluste ausgleichen :lol: .

 

Jetzt aber nochmal zu meinen ETF´s .

 

In meiner Erträgnisaufstellung meines Brokers ist keiner meiner ETFs die ich vor 2009 gekauft und nicht mehr angerührt habe vertreten. Auch das mit deinem Link verstehe ich nicht.

 

Auch in meiner Steuerbescheinigung des Brokers steht nix.

Nur folgendes: (ich zietiere aus der Bescheinigung)

"(x) Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden

nur nachrichtlich:

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen Investmentvermögen

Zeile 15 Anlage KAP 0,00 Euro"

 

was hat das zu bedeuten. Meine Fonds sind nirgendwo erwähnt. Auch 2009 habe ich die nirgends erwähnt.

 

Wenn ich dich richtig verstanden habe, wird doch auf die Thesaurierung im gesamten Zeitraum seit Kauf ohnehin von der Bank Abgeltungssteuer einbehalten, wenn ich den ETF verkaufe.

 

Und überhaupt, was ist mit nicht ausländischen Thesaurierer?

 

Ich zähle hier mal meine ETFs auf:

 

Comstage Stoxx 600

DBX-Trackers Europe Small Cap

Comstage North America

Comstage US Small Cap

DBX-Trackers Emerging Markets

Comstage Pacific

 

Habe ich einen Fehler gemacht. Wenn ja, ist der behebar. Ich möchte schließlich keine Steuern bezahlen wenn ich die Fonds wieder verkaufe in 20-30 Jahren..... :(

 

Bitte nochmal um Hilfe....

 

 

Schöne Grüße

 

leflic (muss mich echt mal mit dem Thema Steuern auseinandersetzen) :-

 

 

PS: 2009 stand auf dem Broker Steuerbescheid nix von den ausländischen Thesaurierern.

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Taxadvisor

In meiner Erträgnisaufstellung meines Brokers ist keiner meiner ETFs die ich vor 2009 gekauft und nicht mehr angerührt habe vertreten. Auch das mit deinem Link verstehe ich nicht.

 

Auch in meiner Steuerbescheinigung des Brokers steht nix.

Nur folgendes: (ich zietiere aus der Bescheinigung)

"(x) Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden

nur nachrichtlich:

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen Investmentvermögen

Zeile 15 Anlage KAP 0,00 Euro"

 

was hat das zu bedeuten. Meine Fonds sind nirgendwo erwähnt. Auch 2009 habe ich die nirgends erwähnt.

 

Wenn ich dich richtig verstanden habe, wird doch auf die Thesaurierung im gesamten Zeitraum seit Kauf ohnehin von der Bank Abgeltungssteuer einbehalten, wenn ich den ETF verkaufe.

 

Habe ich einen Fehler gemacht. Wenn ja, ist der behebar. Ich möchte schließlich keine Steuern bezahlen wenn ich die Fonds wieder verkaufe in 20-30 Jahren..... :(

 

PS: 2009 stand auf dem Broker Steuerbescheid nix von den ausländischen Thesaurierern.

 

Das mit der Besteuerung bei Verkauf ist die Praktiker-Methode..Ist aber letztendlich eine Steuerbverkürzung zumindest auf Zeit.

 

Bei Verkauf wird auf die Thesaurierung Steuer nachträglich einbehalten, diese "Erträge" werden in der StB gesondert ausgewiesen und können von den für Zeile 7 ausgewiesenen Erträgen wieder abgezogen werden, WENN nachgewiesen wird, dass in den Vorjahren eine Besteuerung stattgefunden hat.

 

WENN die Bank alles richtig macht, das Kreuzchen "Thesaurierungsfonds vorhanden", der Wert Null und KEIN Kreuzchen "Es lagen nicht alle Werte vor" gesetzt ist, ist für das Jahr 2010 der zu versteuernde Ertrag aus ausschüttungsgleichen Erträgen Null und Du hast alles richtig gemacht. Wir haben hier in vielen Beiträgen aber schon diskutiert, dass das bisher häufig falsch war. Du8 müsstest daher für alle ausländichen Thesaurierer an hand der ISIN und dem E-Bundesanzeiger prüfen, ob für die Haltejahre steuerpflichtige Erträge angefallen sind.

 

Wenn was fehlt, und die Freibeträge auch damit nicht überschritten sind, würde ich mit der nächsten StErkl. das FA informieren, ansonsten mit Antrag und Nachwes für die Vorjahre nacherklären.

 

Gruß

Taxadvisor

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