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SlapShot

Anwalt einschalten-Verkehrsunfall?

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SlapShot

Hallo,

mir ist vor einiger Zeit einer hinten aufs Auto drauf gefahren. Ich habe dann ein unabhängiges Gutachten machen lassen. Ergebnis: 1760 NETTO +100 Wertminderung, dementsprechend würden mir ja 1860 zustehen. Jetzt habe ich von der Versicherung einen Scheck erhalten über ~1350, mit der Begründung, dass es in zwei Hinterhofwerkstätten (für mich unbekannte Nicht-Markenwerkstätten) entsprechend günstiger sei.

Meiner meinung nach ist das nicht Rechtens, gibt ja auch das sog. Porsch-Urteil von 2003 (glaube ich).

 

Jetzt stehe ich vor der Überlegung einen Anwalt einzuschalten, Proble ist aber, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe. Was für Kosten können da auf mich zukommen, Streitwert sind ja nur rund 500 . Die andere Überlegung wäre es noch einmal einen letzten Versuch vor dem Anwalt zu wagen und auf das Urteil zu verweisen, da ist jedoch die Frage, wieviel man sich dann selbst verbaut, wenn man formale Fehler macht (z.B. Fristsetzung usw.)

 

Wie würdet ihr vorgehen? Habt ihr Erfahrungen? Und was kann so ein Anwalt kosten?

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Morbo

bei einem moeglichen Gewinn von 500 EUR minus Kosten wuerde ich mich nicht auf diesen Weg begeben. Allein die Zeit, die drauf geht um in der Sache durchzublicken waehre mir ein zu hoher Preis.

 

Also ich wuerde den "Rat" der Versicherung annehmen und das Ding in einer guenstigeren Werkstatt reparieren lassen. Es ist nur ein Auto.

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Gerald1502

Hallo,

mir ist vor einiger Zeit einer hinten aufs Auto drauf gefahren. Ich habe dann ein unabhängiges Gutachten machen lassen. Ergebnis: 1760 NETTO +100 Wertminderung, dementsprechend würden mir ja 1860 zustehen. Jetzt habe ich von der Versicherung einen Scheck erhalten über ~1350, mit der Begründung, dass es in zwei Hinterhofwerkstätten (für mich unbekannte Nicht-Markenwerkstätten) entsprechend günstiger sei.

Meiner meinung nach ist das nicht Rechtens, gibt ja auch das sog. Porsch-Urteil von 2003 (glaube ich).

 

Jetzt stehe ich vor der Überlegung einen Anwalt einzuschalten, Proble ist aber, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe. Was für Kosten können da auf mich zukommen, Streitwert sind ja nur rund 500 . Die andere Überlegung wäre es noch einmal einen letzten Versuch vor dem Anwalt zu wagen und auf das Urteil zu verweisen, da ist jedoch die Frage, wieviel man sich dann selbst verbaut, wenn man formale Fehler macht (z.B. Fristsetzung usw.)

 

Wie würdet ihr vorgehen? Habt ihr Erfahrungen? Und was kann so ein Anwalt kosten?

Hallo SlapShot,

 

über Google gibt es hier ein Urteil aus 2011. http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/326391/ und http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/341284/ Keine Ahnung, ob es bei Dir zutreffend sein könnte.

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AnNaWF

Du musst ja auch nicht sofort den Anwalt einschalten; Du kannst ja erstmal selbst Schreiben aufsetzen, auf einschlägige Urteile verweisen und kund tun dass Du bei fortwährender Sturheit rechtlichen Beistand suchen wirst :)

Manchmal hilft das auch schon.

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webber
· bearbeitet von webber

Hallo,

mir ist vor einiger Zeit einer hinten aufs Auto drauf gefahren. Ich habe dann ein unabhängiges Gutachten machen lassen. Ergebnis: 1760 € NETTO +100 € Wertminderung, dementsprechend würden mir ja 1860€ zustehen. Jetzt habe ich von der Versicherung einen Scheck erhalten über ~1350, mit der Begründung, dass es in zwei Hinterhofwerkstätten (für mich unbekannte Nicht-Markenwerkstätten) entsprechend günstiger sei.

Meiner meinung nach ist das nicht Rechtens, gibt ja auch das sog. Porsch-Urteil von 2003 (glaube ich).

 

Jetzt stehe ich vor der Überlegung einen Anwalt einzuschalten, Proble ist aber, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe. Was für Kosten können da auf mich zukommen, Streitwert sind ja nur rund 500 €. Die andere Überlegung wäre es noch einmal einen letzten Versuch vor dem Anwalt zu wagen und auf das Urteil zu verweisen, da ist jedoch die Frage, wieviel man sich dann selbst verbaut, wenn man formale Fehler macht (z.B. Fristsetzung usw.)

 

Wie würdet ihr vorgehen? Habt ihr Erfahrungen? Und was kann so ein Anwalt kosten?

ist mir auch vor 3 monaten passiert. bei mir geht es um 50-100 € abzug.

1. frage: wie alt ist das auto?

2. frage: ist das auto immer in einer vertragswerkstatt repariert und gewartet worden? wenn ja, und das gilt auch bei autos, die älter als 3 jahre sind, kannst du für ne fiktive abrechnung auch die kosten der markengebundenen werkstatt geltend machen. wenn du eh reparieren lassen willst, reichste denen die werkstattrechnung ein und das müssen die dann blechen.

suche mal nach VW- und BMW-urteil.

 

wenn du sonst im adac bist: anrufen und zur rechtsabteilung weiter vermitteln lassen. erstberatung ist kostenlos bei einer normalen mitgliedschaft drinn.

und vielleicht solltest du nun mal nachdenken, eine verkehrsrechtsschutz abzuschließen. die ist eigentlich schon fast pflicht ...

 

 

alles was du brauchst auch hier: http://www.adac.de/infotestrat/unfall-schaeden-und-panne/unfallabwicklung/unfall/default.aspx?ComponentId=38590&SourcePageId=48540

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obx

...ich verstehe nicht warum Ihr alle die Verkehrsrechtsschutzversicherung so favorisiert. Wenn Euch jemand in das Auto fährt zahlt die auch nicht sondern schießt höchstens das Geld vor.

 

Kosten der Rechtsverfolgung werden grundsätzlich auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wenn Euch kein Verschulden trifft. Und Kosten der Rechtsverfolgung sind nun mal das Einschalten eines Rechtsanwalts der Eure Interessen wahrnimmt.

 

P.S.: Habt Ihr wenigstens Eure 25,00 EUR Auslagenpauschale mit angesetzt?

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BondWurzel

Mich hat vorige Woche auch einer abgeschossen-, aber volle Kanne - auf der BAB ...bin echt froh, dass ich noch lebe.

 

Sofort Anwalt und Rechtschutzverischerung eingeschaltet, TÜV-Sachverständiger setzt den Schaden auf 14.200 fest. Alkoholtest verlief bei meinem Gegner positiv, dass mittags um 14h. Sitze gerade an meiner Zeugenaussage, da jetzt gegen ihn ausserdem ein Verfahren wegen Alkohol am Steuer läuft, wo ich als Zeuge benannt bin. Gut, dass ein Zeuge diesen crash gesehen hat und auch dazu aussagt.

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John Silver

...

Kosten der Rechtsverfolgung werden grundsätzlich auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wenn Euch kein Verschulden trifft. Und Kosten der Rechtsverfolgung sind nun mal das Einschalten eines Rechtsanwalts der Eure Interessen wahrnimmt.

 

P.S.: Habt Ihr wenigstens Eure 25,00 EUR Auslagenpauschale mit angesetzt?

Da kann ich obx nur zustimmen. Hatte ich auch mal. Der andere war schuld und plötzlich hat die Versicherung rumgezickt. Da war meine Humorfreizone auch ganz schnell erreicht.

Versuch es, vielleicht kannst Du Dich doch noch mit der Versicherung einigen, ansonsten ab zum Anwalt.

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SlapShot

Danke ersteinmal für die Hinweise, habe jetzt das Prüfergebnis vorliegen.

Das Auto ist ein Golf V von 2004, leider nicht immer in Vertragswerkstatt gewesen.

 

Mit der Begründung, dass das Auto bereits so alt ist, git es nach der Reperatur keinen Wertverlust mehr. -100

Und es wird als zweites die Art des Lackierens bemängelt, das könnte man schon 120 Euro günstiger machen, wenn die zu lackierenden Teile ausgebaut werden. (Das kann ich mir kaum vorstellen bei einer Kofferraumklappe, da die Scheibe trotzdem abgedeckt werden muss)

 

Wie hoch sind die Kosten für ein persönliches Vorgespräch bei einem Anwalt ca.?

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