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alex2003a

Steuerliche Behandlung bei Aktientausch

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alex2003a

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Die Aktien standen z. Bsp. aus Jahr 2010 und sind z. Zeit mit Verlusten im Depot.

Bei der Tausch in neue Aktien, wie wird dann die Transaktion steuerlich behandelt?

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otto03

Bekomme Angebot für die Aktientausch.

Die Aktien standen z. Bsp. aus Jahr 2010 und sind z. Zeit mit Verlusten im Depot.

Bei der Tausch in neue Aktien, wie wird dann die Transaktion steuerlich behandelt?

 

Quelle: Steuernetz

 

 

Aktientausch ab 2010 auch bei Inlandsbeteiligungen steuerneutral

Was bisher nur für Auslandsbeteiligungen galt, gilt nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 nun auch für Aktionäre inländischer Kapitalgesellschaften: Bei einem Tausch von Anteilen an Unternehmen aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme (Fusion, Aufspal­tung usw.) treten die erhaltenen Aktien des neuen Unternehmens an die Stelle der hingegebenen Aktien des alten Unternehmens (§ 20 Abs. 4a Satz 1 EStG 2010).

 

Es liegt somit kein steuerpflichtiges Veräußerungs­geschäft vor, sodass kein abgeltungssteuerpflichtiger Veräußerungs­gewinn entstehen kann. Damit wird vermieden, dass die Banken Abgeltungssteuer einbehalten müssen, obwohl es beim Tausch zu keinem Zahlungsvorgang gekommen ist. Die Besteuerung wird dann bei Ver­äußerung der neuen Anteile nachgeholt.

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