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Rohlöff

Hallo,

 

da ich für Erklärungen ab 2011 dazu verpflichtet bin meine Steuererklärung via Elster einzureichen, habe ich mich ein bissel umgesehen und musste feststellen, dass es hierzu keinen eigenen Faden gibt.

Vielleicht ist es für den einen oder anderen aber interessant Erfahrungen nachlesen zu können.

 

So wie ich Elster nun verstanden habe, übermittle ich meine Steuererklärung mit Hilfe meines Steuerprogramms (Steuer 2011 von Aldi) ohne Signatur, drucke noch irgendeine Zusammenfassung aus, unterschreibe diese und sende dem Finanzamt diese Unterlagen zu.

Benötigte Anlagen (z.B. VL) füge ich noch bei.

Rechnungen und dergleichen lasse ich jedoch zu Hause, da diese nur auf Anfrage eingereicht werden sollen.

Ein Punkt der mich etwas irritiert - aber gut.

 

Werden demnach nur noch stichprobenartig Erklärungen geprüft? Kann es sein, dass meine Erklärung nur durch die Software geprüft wird und ich im Anschluß meinen Bescheid bekomme?

 

Ich lasse mich mal überraschen.

 

Nun denn, Gruß

 

kb

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chaosmaker85

Werden demnach nur noch stichprobenartig Erklärungen geprüft? Kann es sein, dass meine Erklärung nur durch die Software geprüft wird und ich im Anschluß meinen Bescheid bekomme?

 

Ich lasse mich mal überraschen.

 

Bei einigen Feldern weist Elster darauf hin, dass Belege mit eingereicht werden sollen.

 

Vermutlich wird die Steuererklärung dann manuell nachgeprüft, wenn unplausible/auffällige Muster erkennbar sind. Das Finanzministerium ist gut beraten, geheim zu halten auf welche Schwellen etc. kontrolliert wird, sonst könnte man diese ja vice versa als Anleitung zur Steuerhinterziehung nutzen.

 

PS: Dass man als Logo tatsächlich eine (diebische) Elster verwendet, finde ich immer noch witzig :thumbsup:

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Rohlöff

So, Steuererklärung via Elstermodul übertragen.

Nach der Übertragung wurden 4 pdf-Dateien erzeugt.

 

1. ELSTER Hauptvordruck für das Finanzamt (9 Seiten)

2. ELSTER Hauptvordruck für die eigenen Unterlagen (9 Seiten)

3. Sendebericht mit Telenummer etc. (1 Seite)

4. Dokumente und Anlagen (32 Seiten)

 

Dokumente und Anlagen beinhaltet noch ein Anschreiben fürs Finanzamt und u.a. Anlagen zu Mantelbogen und Kinder.

Bei den Anlagen zu den selbstständigen Einkünften der Ehefrau steht noch geschrieben, dass diese Anlagen nicht für das Finanzamt vorgesehen sind.

Finde ich eigentlich komisch, da bei diesen Anlagen die Einnahmen und Ausgaben genau aufgeschlüsselt worden sind.

Will das FA diese Unterlagen wirklich erst bei einer genauen Prüfung sehen? Könnte ich also erstmal reinschreiben was ich will und im Falle des Falles einfach sagen: "Ups, die Belege sind mir verloren gegangen!"

Finde ich schon komisch.

 

Wenn ich es richtig verstehe, sende ich dem FA nun das Dokument Nr.1 zu (Zusammenfassung der Steuererklärung + Unterschrift) und Nr. 4 teilweise mit den Anlagen, die nicht den Vermerk haben, dass ich sie nicht zum FA schicken soll.

 

Ich bin dennoch etwas verwirrt, ob das so richtig sein soll und klappt.

 

Leider gab es auch keine Hinweise welche Belege beigefügt werden müssen.

 

(Kontoauszüge zum Beleg der Kindergartenkosten, VL-Bescheinigungen...)

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Knarf

Leider gab es auch keine Hinweise welche Belege beigefügt werden müssen.

 

(Kontoauszüge zum Beleg der Kindergartenkosten, VL-Bescheinigungen...)

 

Spendenbescheinigungen bzw. Kopien von Kontoauszüge mit Spenden fallen mir spontan noch ein.

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Stutz

So lange ich noch in Deutschland gelebt habe und angestellt erwerbstätig war, habe ich meine Steuererklärungen mit ELSTER eingereicht (seit 2006 sogar mit elektronischer Signatur). Ich habe noch nie irgendwelche Belege abgeben oder nachreichen müssen, und der Postversand der komprimierten Erklärung war dank der Signatur ab 2006 auch nicht mehr notwendig. Selbstverständlich sollte man im Zweifelsfall die Belege jederzeit vorlegen können, aber Sinn und Zweck der elektronischen Steuererklärung ist ja, dem FA den Aufwand der Erfassung und des Einscannens zu ersparen, was dieses einem wiederum durch zügigere Bearbeitung der SE und geringeren bürokratischen Aufwand dankt.

 

Vom Zeitpunkt des Absendens bis zum Bescheid vergingen bei mir im Schnitt drei Wochen. Es ist gut möglich, dass dabei die einfachsten Fälle in Form reiner Automatismen auf Plausibilität geprüft werden, eine endgültige Freigabe des Bescheids dürfte aber nach wie vor einen aktiven Klick durch einen FA-Sachbearbeiter erfordern. Was bei mir die Antwortzeit mit Sicherheit beeinflusst hat, war der Umstand, dass stets für das damals nebenberuflich noch mitausgeübte Gewerbe ein anderes FA zuständig war (das ich nicht per ELSTER bedient habe, weil ich meine E/Ü eh grundsätzlich postalisch einreichen musste - übrigens auch hier ohne die Belege), und auf deren "grünes Licht" musste das andere FA ja stets erst einmal warten.

 

Ich käme übrigens nie auf die Idee, die SE von Hand einzuhacken, egal ob nun handschriftlich oder in der Elstersoftware. Die paar Euro für ein umfassendes Programm wie Quicksteuer oder das jährlich von Aldi verkaufte Analogon dazu sollte man immer übrig haben - die Tipps, die einem das Programm gibt, sind ebenso brauchbar wie der berühmte Konz, und man muss nicht extra 1000 Seiten Lektüre durchwühlen.

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Ich übermittele meine Erklärung mit Signatur, postalisch bekommt das FA :

- ein nettes Anschreiben

- bei Bedarf die Steuerbescheinigungen der Banken

- eine selbstverfasste Übersicht der ausl. Thesaurier

- Spendenbescheinigungen im Original, aber keine Kontoauszüge

- eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (sofern ich die Anlage EÜR nicht ausgefüllt habe), keine Belege (diese muss ich nur auf Anfrage vorweisen können)

- keine Übersicht der Handwerkerleistungen, Angaben in der Steuererklärung reichen hierzu erstmal, Vorlage bei Anfrage

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Bassinus

Ich Oute mich mal als "Kenner der Finanzverwaltung"

 

Es ist richtig, dass es immer mehr zur beleglosen Steuererklärung kommen wird. Das spart Verwaltungsaufwand und auch Aufwand beim Steuerbürger.

 

Es gibt diese sogenannten "Geheimen Grenzen" schon, jedoch sind die selbst den Mitarbeitern nicht verfügbar. Man erkennt beim täglichen arbeiten Muster, jedoch kann niemand sagen, gib deine Erklärung jetzt ab, die prüfen dies und jenes nicht. Den Morgen kann das Programm (Unifa -> Verbundsoftware der Länder zur Veranlagung von Einkommensteuerveranlagung, nach Jahrzehnten endlich vereint, davor hat jedes BL sein eigenes Süppchen gekocht) schon wieder ganz andere Meldegrenzen beinhalten. Weiterhin gibt es Bezirke wo Auszubildende sitzen, die fein säuberlich nach Gesetzeswortlaut prüfen. Dazu gesellt sich der jährlich wechselnde Intensivprüffall. Es wird eine gewisse Anzahl an Fälle vorgegeben, die jeder MA intensiv in einem speziellem Feld (Einkünfte Vermietung&Verpachtung, etc.) prüfen muss. Das stellt sicher, das nicht ständig einfach nur über Steuererklärungen drüber gewunken wird und Fehler übersehen werden.

 

Es ist durchaus gewollt, dass Kleinstbelege nicht mehr geprüft werden. Selbst große Posten sollen kaum noch geprüft werden. Natürlich soll dies nicht heißen, bescheisst was das Zeug hält, sondern: Wir vertrauen auf die Steuerehrlichkeit des Steuerbürgers. Und wenn etwas unklar ist, fragt man höflich nach. Zu leicht passiert ein Tippfehler, ein Beleg aus dem Vorjahr rutscht dazwischen oder man versteht dieses komplexe Gesetz nicht, wieso ich dies jetzt nicht doch abziehen darf.

 

Also ich empfehle jedem die Elsterübermittlung zu nutzen. Das erspart Zeit, Kosten und ist bequemer. Weiterhin ist man bei Kleinigkeiten m.E. großzügiger. Man sollte immer bedenken: Steuererhebung ist ein Massengeschäft! Und niemand nützt eine aufgeblähte Verwaltung, da sie nur wieder Steuergelder frisst die dann wieder eingetrieben werden müssen.

 

Gruß K

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