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wolf007

Griechische Anleihen

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wolf007

Habe gehört, dass nun auch die Kleinanleger mittels einer im griechischen Parlament nachträglich beschlossenen Zwangsklausel (CAC) einen Schuldenschnitt

hinnehmen müssen (ca 53% Abschlag). Von einem Zwangsumtausch des restlichen Nominales in andere griechischen Anleihen weiß ich bisher noch nichts.

Wenn allerdings die betr. Anleihe (in diesem Fall GR0110021236 ) nicht dem griechischen Recht unterliegt, ist man angeblich vor CAC sicher.

 

Die Frage ist:

Wie weiß ich, dass eine Anleihe dem griechischen Recht unterliegt oder nicht.

Kommt es da auf den Emittenten an?

 

Weiß da jemand etwas Genaueres ?

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Ramstein

Habe gehört, dass nun auch die Kleinanleger mittels einer im griechischen Parlament nachträglich beschlossenen Zwangsklausel (CAC) einen Schuldenschnitt

hinnehmen müssen (ca 53% Abschlag). Von einem Zwangsumtausch des restlichen Nominales in andere griechischen Anleihen weiß ich bisher noch nichts.

Wenn allerdings die betr. Anleihe (in diesem Fall GR0110021236 ) nicht dem griechischen Recht unterliegt, ist man angeblich vor CAC sicher.

 

Die Frage ist:

Wie weiß ich, dass eine Anleihe dem griechischen Recht unterliegt oder nicht.

Kommt es da auf den Emittenten an?

 

Weiß da jemand etwas Genaueres ?

Wenn die ISIN wie hier GR0110021236 mit GR anfängt, dann griechisches Recht.

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Heidjer

Ist es für Kleinanleger (Nennwert 12K) überhaupt möglich, den Rechtsweg zu beschreiten?

 

Gibt es Infos, ob sich Kleinanleger irgendwo organisieren?

 

Ich habe zu wenig Erfahrung, aber die rückwirkende Vertragsänderung widerspricht meinem Rechtsverständnis komplett...

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Ginny

Ist es für Kleinanleger (Nennwert 12K) überhaupt möglich, den Rechtsweg zu beschreiten?

 

Gibt es Infos, ob sich Kleinanleger irgendwo organisieren?

 

Ich habe zu wenig Erfahrung, aber die rückwirkende Vertragsänderung widerspricht meinem Rechtsverständnis komplett...

 

 

Die SdK prüft gerade rechtliche Schritte: Klick hier

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ikbneu

Wenn allerdings die betr. Anleihe (in diesem Fall GR0110021236 ) nicht dem griechischen Recht unterliegt, ist man angeblich vor CAC sicher.

 

 

 

Weiß da jemand etwas Genaueres ?

 

Wer behauptet so etwas?

 

 

Diese Anleihe wurde ebenfalls den CACs unterworfen und gibt es ab Montag nicht mehr...

 

Mein Beileid. Bin auch betroffen.

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Heidjer

Danke,

genau solche Hinweise meinte ich.

 

Besser wäre noch eine Kanzlei, die auf Erfolgshonorarbasis Interessierte sammelte und die Sache (wo und wie auch immer) anginge...

Ich jedenfalls wäre gerne bereit, meinetwegen 50% des "Gewinns" (= verringerter Verlust im Vergleich zum Nennwert) abzugeben. Vielleicht käme dort doch ein anständiger Anreiz für eine Rechtsanwaltsgruppe zusammen.

 

 

 

Ist es für Kleinanleger (Nennwert 12K) überhaupt möglich, den Rechtsweg zu beschreiten?

 

Gibt es Infos, ob sich Kleinanleger irgendwo organisieren?

 

Ich habe zu wenig Erfahrung, aber die rückwirkende Vertragsänderung widerspricht meinem Rechtsverständnis komplett...

 

 

Die SdK prüft gerade rechtliche Schritte: Klick hier

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Besser wäre noch eine Kanzlei, die auf Erfolgshonorarbasis Interessierte sammelte und die Sache (wo und wie auch immer) anginge...

Ich jedenfalls wäre gerne bereit, meinetwegen 50% des "Gewinns" (= verringerter Verlust im Vergleich zum Nennwert) abzugeben. Vielleicht käme dort doch ein anständiger Anreiz für eine Rechtsanwaltsgruppe zusammen.

Falls es dir gelingt zu argumentieren, dass ein Erfolgshonorar nach §4a RVG in diesem Falle zulässig ist, so hast du immer noch das Risiko, im Falle der Niederlage die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten zahlen zu dürfen. ohmy.gif

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Anleger Klein
Die Zahl der Klagewilligen nimmt aber anscheinend stetig zu - was mir aber immer noch nicht klar ist: Falls es zu einer Entscheidung (Nachzahlung von X ) kommen sollte, gilt die dann für alle, die die Kriterien "Kleinanleger" erfüllen oder muss man an der Klage beteiligt gewesen sein?

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Heidjer

Über einen Handelsblattartikel Mein Link bin ich bei einer Hamburger Kanzlei "GRÖPPER KÖPKE" gelandet:

Mein Link

Hat jemand Erfahrungen?

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Über einen Handelsblattartikel Mein Link bin ich bei einer Hamburger Kanzlei "GRÖPPER KÖPKE" gelandet:

Mein Link

Hat jemand Erfahrungen?

Hier kann man sich der Interessensgemeinschaft der o.a. Anwälte anschließen:

Inwiefern man aber alleine dadurch von etwaige Klagen profitiert ist mir noch nicht ganz klar. Es sieht eher nach einem "Exklusivforum" aus an dem sich möglicherweise die Anwälte beteiligen. Kostenpunkt: 75,- EUR einmalig.

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/4503-Schadensfall-Griechenland-Der-Staat-haftet--Anlegeranwaelte-bereiten-Klagen-vor?PHPSESSID=c4413f8858a0d9a00f7b69ce249bf678

 

Oder aber auch eine Mitgliedschaft im SDK:

http://www.sdk.org/index.php

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Apophis

Schon wieder so ein Jammerthread, ihr habt gezockt, ihr habt verloren, weiter... Verklagen, so ein Quatsch. Wo nichts mehr ist, kann man auch nichts rausholen. Das ist so wenn man pleite ist.

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bb_florian

Nur ein kurzer Hinweis: Wenn man vor Gericht gewinnt, heißt das nicht, dass man Geld kriegt. Bei der Argentinien-Pleite haben hier in Deutschland auch Leute vor Gericht gewonnen, aber man muss erstmal pfändbares Vermögen finden... Botschaften lassen sich bspw. nicht pfänden. Und für Anleihen unter griechischem Recht dürfte es ganz schwarz aussehen, dafür werden vmtl. nur Gerichte in Griechenland zuständig sein.

Also ich würde mir gründlich überlegen, ob ich in sowas noch Geld reinstecken will... bei dem Anleihen unter nicht-griechischem Recht sind einige Hedge-Fonds unterwegs; wenn es was zu holen gibt, dann sind die mit ihren sündteuren Anwälten mglw. schneller als die Kleinanleger. Andersrum, je nach Verjährungsfrist, kann man auch einfach mal abwarten und gucken, was andere so machen und ob sie Erfolg haben.

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Superhirn

Die griechische Lektion entrechtet und enteignet

 

"Welt"-Autor Frank Stocker hat 2010 Griechenland-Anleihen gekauft. So wollte er helfen, den Euro zu retten. Gedankt wurde es mit Rechtsbrüchen. Eine Abrechnung.

 

Und zu Argentinien. Die Grundstücke der Botschaften in Deutschland sind mit Grundschulden belegt, die aus gewonnenen Prozessen stammen. Das Problem ist in der Tat die Vollstreckbarkeit.

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checker-finance

Die griechische Lektion entrechtet und enteignet

 

"Welt"-Autor Frank Stocker hat 2010 Griechenland-Anleihen gekauft. So wollte er helfen, den Euro zu retten. Gedankt wurde es mit Rechtsbrüchen. Eine Abrechnung.

 

Und zu Argentinien. Die Grundstücke der Botschaften in Deutschland sind mit Grundschulden belegt, die aus gewonnenen Prozessen stammen. Das Problem ist in der Tat die Vollstreckbarkeit.

 

Der entscheidende Satz in dem Artikel lautet:

Doch Recht und Gesetz interessierte längst nicht mehr.

 

Und der Artikel gibt ja auch zu, dass das seit Jahrhunderten in dem Spruch "Leihe nie einem Fürsten Geld" Allgemeinwissen ist. Pacta sunt servanda war schon immer mehr so eine Art Rechtsgrundsatz, denn eine unbedingt einzuhaltende Norm.

 

Im übrigen ist eine Griechenland-Anleihe nach griechischem Recht eben eine Mischung aus Gesetz und Vertrag und Vertrauensschutz bzw. Rückwirkungsverbot sind bei Gesetzen ja auch mehr so eine Art Programmsatz. Das hätte man alles vor 2 Jahren schon herausfinden können.

 

Wenn ich mich ärgern würde, dann deshalb weil ich einen Fehler zweimal gemacht habe. Nach der AngloIrish-Nummer war es eigentlich klar, dass man auf das Wort von Politikern nichts geben kann. Irischer Premier und Finanzminister hatten auch oft genug behauptet, das staatliche Unternehmen AngloIrish werde seine Verpflichtungen erfüllen.

 

Portugal findet daher ohne mich statt. Jedenfalls bis die portugiesischen Staatsanleihen unter 20% notieren.

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