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alles_klar

Abschlusskosten und Beitragsfreiheit

Empfohlene Beiträge

alles_klar
· bearbeitet von alles_klar

Hallo zusammen,

 

Ich hatte hier (https://www.wertpapier-forum.de/topic/38150-umstellung-auf-selbstgesteuerte-av/) schonmal meine Situation geschildert und bin jetzt in meiner Entscheidungsfindung ein bisschen weiter, habe aber unabhängig davon noch ein paar Fragen:

 

Ich habe eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung seit 11/2008 und eine Direktversicherung seit 11/2009. Beide möchte ich vorerst beitragsfrei stellen. Nun sind die Abschlusskosten bei beiden Versicherungen noch nicht abbezahlt (erst in 11/2013 bzw. 11/2014).

 

1.) Wirken sich die Abschlusskosten weiterhin auf den Betrag in der Beitragsfreistellung aus? D.h. gehen die Abschlusskosten auch vom Vertragswert einer beitragsfrei gestellten Versicherung ab?

2.) Was geschieht bei Wiederaufnahme der Verträge? Werden dann die restlichen Abschlusskosten fällig? Im Vertragswerk konnte ich dazu nichts finden.

3.) Bei der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung bekomme ich bei sofortiger Beitragsfreistellung am Ende der Laufzeit alle eingezahlten Beträge inkl. der Zulagen zurück, selbst wenn noch Abschlusskosten offen sind, richtig?

 

 

Hoffe, ihr könnt da kurz ne Info geben.

Vielen Dank, Marcus

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swingkid

Hi Marcus,

1.) Wirken sich die Abschlusskosten weiterhin auf den Betrag in der Beitragsfreistellung aus? D.h. gehen die Abschlusskosten auch vom Vertragswert einer beitragsfrei gestellten Versicherung ab?

In aller Regel nicht. Bei Deinen Verträgen mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit nicht. Eine Nachfrage beim Unternehmen kann aber letzte Zweifel beseitigen.

2.) Was geschieht bei Wiederaufnahme der Verträge? Werden dann die restlichen Abschlusskosten fällig? Im Vertragswerk konnte ich dazu nichts finden.

Gehen wir einmal davon aus, dass meine Antwort zu 1. stimmt. Dann wirst Du die restlichen Kosten mit den Beiträgen nach Wiederaufnahme begleichen (müssen). Der Trick wäre nett, aber ein bisschen simpel wink.gif.

3.) Bei der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung bekomme ich bei sofortiger Beitragsfreistellung am Ende der Laufzeit alle eingezahlten Beträge inkl. der Zulagen zurück, selbst wenn noch Abschlusskosten offen sind, richtig?

Richtig. Zum vereinbarten Vertragsablauf muss der Versicherer alle eingezahlten Beiträge, Zuzahlungen und die geflossenen Zulagen für die Verrentung zur Verfügung stellen.

 

 

 

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alles_klar

Hallo,

 

Danke für die Information, ich werde da mal nachfragen...

 

Noch eine Frage: ich überlege, den Riester-Vertrag vll. aufzukündigen und an einen neuen Anbieter zu übertragen. Im Netz habe ich bisher nur gelesen, dass man das "Guthaben" übertragen kann. Handelt es sich dabei um den aktuellen Vertragsstand (gering aufgrund hoher Abschlusskosten) oder um die eingezahlten Beiträge inkl. Zulagen? Müssen die nicht garantiert werden?

 

Vielen Dank!

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Konfuzius
· bearbeitet von Konfuzius

Hallo,

 

Danke für die Information, ich werde da mal nachfragen...

 

Noch eine Frage: ich überlege, den Riester-Vertrag vll. aufzukündigen und an einen neuen Anbieter zu übertragen. Im Netz habe ich bisher nur gelesen, dass man das "Guthaben" übertragen kann. Handelt es sich dabei um den aktuellen Vertragsstand (gering aufgrund hoher Abschlusskosten) oder um die eingezahlten Beiträge inkl. Zulagen? Müssen die nicht garantiert werden?

 

Vielen Dank!

 

Aktueller Vertragsstand MINUS Kosten für Übertragungsgebühr

 

--> Damit wird beim "neuen Anbieter" auch "nur" der Übertragungswert garantiert!

 

Die Garantie bei deinem jetzigen Anbieter, eingezahlte Beiträge plus gutgeschriebene Zulagen zum Renteneintritt(vereinbarten Vertragsablauf) zur Verfügung zu stellen, bezieht sich ausschließlich auf das im Vertrag festgeschriebene Datum zum Beginn der Rentenzahlung.

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swingkid

Das der Übertragungswert um die Gebühr gemindert wird ist erst einmal richtig, in der Praxis aber irrelevant, wenn der Vertrag weiter bespart wird. Das holt man durch eine geringere Verwaltungskostenquote über die Jahre locker wieder auf. Ausserdem werden bei Versicherungslösungen und Banksparpläne Zinsen gutgeschrieben, die die Gebühr bei Weitem übersteigen. Und auch der grottigste Fondssparplan sollte über die Jahre eine Rendite erwirtschaften, die diese "Problematik" nur in der Theorie relevant erscheinen lässt. Praktisch ist die Übertragungsgebühr in Bezug auf die Beitrags- und Zulagengarantie kein überlegenswerter Faktor, der gegen einen Übertrag zu einem günstigeren und im Idealfall rentableren Anbieter spricht.

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alles_klar

Ich hab's mir mal durchgerechnet. Von eingezahlten und bezuschussten 7.200 ist aktuell ein Vertragsstand von ca. 4.800 da. Beitragsfrei stellen würde mir 2050 7.200 bringen, das ist nach heutiger Kaufkraft aber weniger wert, als wenn ich das Guthaben übertrage und das Geld investiert wird. Von daher war meine Überlegung "beitragsfrei stellen" zwar sicher nicht irrelevant, aber der Übertrag ist wohl die bessere Lösung. Nur die Kosten erfrage ich noch, sollte hier aber auch nicht mehr ins Gewicht fallen.

 

Danke, Marcus

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