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Noob1981

PKV - Beitragsentlastung im Alter

Empfohlene Beiträge

chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von Caveman8:

Das kann ich mir aktuell nicht erklären. Da die 215€ fix sind, erhöht sich durch die Inflation ja auch die Versicherungsleistung nicht.

 

Senkung des Rechnungszinses. Ansonsten könnte es noch eine reduzierte Sterblichkeit bzw. ein reduziertes Storno sein, das ist aber wenig wahrscheinlich (jedenfalls in dem Umfang).

 

Eigentlich sollte in der Mitteilung auch der Grund genannt sein.

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stagflation
vor einer Stunde von Caveman8:

Zudem müsste durch die gestiegenen Zinsen es doch einfacher für die Versicherung sein

 

Die bereits gezahlten Beiträge sind in länger laufenden Anleihen angelegt. Die Verzinsung von bereits vorhandenen Anleihen ändert sich nicht, wenn sich das Zinsniveau ändert.

 

Bei Portfolios mit länger laufenden Anleihen wirken sich Änderungen des Zinsniveaus erst mit Verzögerung aus. Bei Senkungen des Zinsniveaus ist das ein Vorteil, bei Erhöhungen des Zinsniveaus ist es ein Nachteil.

vor einer Stunde von Caveman8:

Da die 215€ fix sind, erhöht sich durch die Inflation ja auch die Versicherungsleistung nicht.

 

Ja, eines der Probleme bei lang laufenden Verträge.

 

Fest vereinbarte Beträge (215 € Beitragsermäßigung, 220 € Zuzahlung fürs Brillengestell, X € Zuzahlung für Hilfsmittel Y) hören sich bei Vertragsabschluss viel an. 30 Jahre später, wenn die Klauseln relevant werden, ist es wegen der Inflation schon gar nicht mehr so viel... 

 

Das geht natürlich auch andersherum. X% Selbstbehalt bis max. 500 € werden im Laufe der Zeit weniger schlimm, weil die 500 € immer weniger Kaufkraft bedeuten.

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chirlu
vor 36 Minuten von stagflation:

Fest vereinbarte Beträge (215 € Beitragsermäßigung, 220 € Zuzahlung fürs Brillengestell, X € Zuzahlung für Hilfsmittel Y) hören sich bei Vertragsabschluss viel an. 30 Jahre später, wenn die Klauseln relevant werden, ist es wegen der Inflation schon gar nicht mehr so viel... 

 

Das geht natürlich auch andersherum. X% Selbstbehalt bis max. 500 € werden im Laufe der Zeit weniger schlimm, weil die 500 € immer weniger Kaufkraft bedeuten.

 

Bei der Beitragsermäßigung gibt es ja noch Überschüsse. Die anderen Zahlen können an die Inflation angepaßt werden (und das passiert ab und zu auch), genau wie die Beiträge angepaßt werden.

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Cando
· bearbeitet von Cando

Ich hänge mich hier mal mit einer Verständnisfrage zum Debeka Baustein NM67 dran, wobei einiges schon hier angeklungen ist.

 

Die Funktionsweise ist nach meinem Verständnis wie folgt: Es wird ein Beitragsabschlag ab Vollendung des 67. Lebensjahres auf die Krankenversicherung (hier: Tarif N) vereinbart. Der Abschlag ist nominell definiert, hängt also in der Entwicklung nicht von der Höhe des Haupttarifs ab und steigt planmäßig während der Anwartschaftsphase an, korrespondierend mit entsprechender Erhöhung des Beitrags. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres gibt es keine weitere Steigerung der Entlastung. Der Beitrag muss lebenslang, d.h. auch während der Entlastungsphase, gezahlt werden. Der Beitrag erhöht sich aber, neben planmäßigen Erhöhungen, auch, wenn sich der Haupttarif erhöht - und zwar ohne, dass damit weitere Entlastungen gewährt werden.
 

 

Beim letzten Teil tue ich mich schwer. Heißt das nicht, dass der Entlastungseffekt auf lange Sicht immer geringer wird und sich während der Entlastungsphase theoretisch sogar ins Gegenteil verkehren könnte, wenn der Beitrag durch die Erhöhungen über die Jahre die fest definierte Entlastung irgendwann überschreitet? 

 

Auch wenn die Entlastung Tarifbestandteil des Haupttarifs ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum sich die Erhöhung des Haupttarifs auch auf die Entlastungskomponente auswirkt. So gesehen zahlt man hier nochmals für die medizinische Inflation mit, obwohl es sich dem Prinzip nach eher um eine Renten- als um eine Krankenversicherung handelt. 
 

Habe ich etwas übersehen bzw. kann mir jemand von Euch etwas dazu sagen?


Hier noch der Link zu den AVB (im Dokument auf Seite 7 unter „Besondere Bedingungen M“ zu finden): https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Tarifbedingungen/Nicht-Beihilfeberechtigte__Arbeitnehmer__Selbstst__ndige_/Haupttarife/CKV97.pdf

 

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chirlu
vor 12 Minuten von Cando:

Der Beitrag erhöht sich aber, neben planmäßigen Erhöhungen, auch, wenn sich der Haupttarif, also die Krankenversicherung erhöht - und zwar ohne, dass damit weitere Entlastungen gewährt werden.

 

Wo steht das? (A.a.O. nämlich nicht.)

 

Der Beitrag sollte sich erhöhen, wenn die Sterbe- oder Stornowahrscheinlichkeit sinkt oder wenn der Rechnungszins steigt. (Entsprechend umgekehrt für eine Beitragssenkung.) Die Entwicklung der Kosten sollte, wie du sagst, keine Auswirkung auf den Beitragsentlastungstarif haben.

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 20 Minuten von chirlu:

 

Wo steht das? (A.a.O. nämlich nicht.)

 

Der Beitrag sollte sich erhöhen, wenn die Sterbe- oder Stornowahrscheinlichkeit sinkt oder wenn der Rechnungszins steigt. (Entsprechend umgekehrt für eine Beitragssenkung.) Die Entwicklung der Kosten sollte, wie du sagst, keine Auswirkung auf den Beitragsentlastungstarif haben.

Das Verständnis wäre für mich auch logisch. 
 

Allerdings wurde der Beitrag 2021 unter dem wenig aussagekräftigen Hinweis „Beitragsänderung aufgrund Beitragsanpassung im jeweiligen Haupttarif“ um ca. 6% erhöht. Dieser Hinweis und die Höhe der Beitragsanpassung haben mich dann doch stutzig gemacht. 

 

Unter Ziff. 5 in den verlinkten Bedingungen wird pauschal auf die Musterbedingungen 2009 verwiesen (Link: https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung_alt/Allgemeine_Bedingungen/BKV1.pdf ). 
 

Damit müsste sich die Beitragsanpassung auch nach 8 b richten, der die Beitragsanpassung u.a. wegen erhöhter Heilbehandlungskosten regelt. So recht verstehe ich das nicht, aber nur so würde sich die genannte Erhöhung unter diesem Hinweis für mich erklären lassen.

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chirlu
vor 32 Minuten von Cando:

Allerdings wurde der Beitrag 2021 unter dem wenig aussagekräftigen Hinweis „Beitragsänderung aufgrund Beitragsanpassung im jeweiligen Haupttarif“ um ca. 6% erhöht.

 

In der Tat wenig aussagekräftig, aber die Formulierung schließt auch nicht aus, daß nur Rechnungszins und Ausscheideordnung eingegangen sind in die Erhöhung.

 

Letztlich ist es aber egal: Diese ganze komplizierte Konstruktion mit fester Senkung und lebenslanger Beitragszahlung hat eigentlich keinen weiteren Zweck, als den zusätzlichen Beitrag für den Arbeitgeberzuschuß berücksichtigungsfähig zu machen. Im Ergebnis zahlst du einfach bestimmte Beträge zusätzlich in die Alterungsrückstellungen ein, die dann letzten Endes den Beitrag für die Hauptversicherung reduzieren. Wenn dir der Zahlbetrag nicht paßt, kannst du ihn jederzeit verändern.

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Cando

Du hast natürlich Recht, dass der Baustein erst durch den Arbeitgeberbeitrag überlegenswert wird. Aber auch der Arbeitgeberbeitrag gleicht nicht jeden Nachteil aus. Im Alter wird er ja nicht mehr gezahlt (DRV-Zuschuss bekomme zumindest ich nicht, da Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks).

 

Der Baustein soll ja (zumindest dem Namen nach) die Beitragslast im Alter senken. Wenn dieser Effekt mit zunehmendem Alter durch die vermutete Erhöhung des Beitrags immer kleiner wird, verfehlt das Ganze m.E. seinen Zweck. Denn mit sinkender Entlastung wird der Effekt der steigenden PKV-Beiträge ja sogar noch verstärkt, auch wenn man zu Rentenbeginn mit einem niedrigeren Ausgangsbeitrag startet.

 

Ich werde mich mal bei der Debeka erkundigen, wie der Verweis über die Beitragserhöhung zu verstehen ist.

 

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chirlu
vor 47 Minuten von Cando:

Aber auch der Arbeitgeberbeitrag gleicht nicht jeden Nachteil aus.

 

Ich glaube, es ist nicht angekommen, was ich versucht hatte, darzulegen. Was passiert, ist unter dem Strich dies:

  • Du zahlst Geld ein. Das ist hälftig Geld, das du sonst nicht hättest (Arbeitgeberzuschuß).
  • (Von den Einzahlungen wird ein gewisser Kostenanteil einbehalten.)
  • Das Geld liegt da und wird verzinst; mindestens mit dem Rechnungszins, eventuell etwas mehr.
  • Es kommt noch Geld dazu („Vererbung“) von anderen Versicherten, die ihre private Krankenversicherung kündigen oder früh versterben.
  • Ab einem bestimmten Zeitpunkt wird das Geld nach und nach für deine Versicherung verwendet. Da mehr Geld da ist, als andernfalls da wäre, ist dein Beitrag niedriger bzw. steigt weniger, als es sonst der Fall wäre.

Dieser Vorgang wird aus bestimmten Gründen etwas vernebelt. Du kannst aber das Brimborium um feste Beträge und dafür nötige Beiträge einfach ignorieren.

 

vor 3 Stunden von Cando:

mit sinkender Entlastung wird der Effekt der steigenden PKV-Beiträge ja sogar noch verstärkt, auch wenn man zu Rentenbeginn mit einem niedrigeren Ausgangsbeitrag startet.

 

Hier kann ich dir nun überhaupt nicht mehr folgen.

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Cando

Verstehe ich Dich richtig, dass Du den eigentlichen Effekt dieses Bausteins in der Bildung von zusätzlichen Alterungsrückstellungen siehst? Wie stark sich das auswirkt, ist für mich schwer zu überblicken, da die Rechnung auf vielen Annahmen beruht und mir da auch sicher der Einblick in die Details fehlt.

 

Was ich aber sehe ist, dass aus den Versicherungsbedingungen nicht eindeutig hervorgeht, unter welchen Bedingungen sich der Baustein verteuern wird. Es sieht für mich zumindest im Moment danach aus, als würde der Versicherer Beitragsanpassungen im Haupttarif auch im Entlastungstarif vollziehen. Von jeder Beitragserhöhung wäre man dann doppelt betroffen: einmal in der eigentlichen Versicherung, einmal im Entlastungstarif. Logisch finde ich das nicht, aber kann es eben auch nicht klar ausschließen.

 

Sollte das zutreffen, würde sich der Beitrag mit der medizinischen Inflation immer weiter verteuern, ohne dass sich auch der beitragssenkende Effekt (nur dieser wird ja in den Bedingungen garantiert) erhöht. 
 

Kann natürlich sein, dass die von Dir genannten Effekte das abmildern/ausgleichen…

 

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Caveman8

Ich werde meinen Zusatztarif genau aus diesen Gründen kündigen. Der Tarif selbst kann (und wird meiner Meinung nach) am Ende fast auf dem Niveau der Entlastung liegen. Dann habe ich Jahrelang umsonst eingezahlt. 
Auch kann ich keine Info zur genauen Verzinsung und gegengezeichneten Gebühren auf die Beträge finden. Das ganze ist für mich eine BlackBox. Die möchte ich nicht weiter mit Geld füttern. 

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chirlu
vor 4 Stunden von Cando:

Verstehe ich Dich richtig, dass Du den eigentlichen Effekt dieses Bausteins in der Bildung von zusätzlichen Alterungsrückstellungen siehst?

 

Das ist der (einzige) Effekt.

 

vor 3 Stunden von Caveman8:

Der Tarif selbst kann (und wird meiner Meinung nach) am Ende fast auf dem Niveau der Entlastung liegen. Dann habe ich Jahrelang umsonst eingezahlt.

 

Das ist Unsinn. Aber du kannst und solltest kündigen bzw. teilkündigen, wenn der Beitrag sonst zu hoch wird (insbesondere die Grenze für den Arbeitgeberzuschuß überschreitet).

 

vor 3 Stunden von Caveman8:

Auch kann ich keine Info zur genauen Verzinsung und gegengezeichneten Gebühren auf die Beträge finden. Das ganze ist für mich eine BlackBox

 

Das stimmt, ist aber leider normal im Versicherungsbereich. Für deine Hauptversicherung gilt dasselbe.

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Caveman8
vor 7 Stunden von chirlu:

 

Das ist der (einzige) Effekt.

 

 

Das ist Unsinn. Aber du kannst und solltest kündigen bzw. teilkündigen, wenn der Beitrag sonst zu hoch wird (insbesondere die Grenze für den Arbeitgeberzuschuß überschreitet).

 

Das stimmt, ist aber leider normal im Versicherungsbereich. Für deine Hauptversicherung gilt dasselbe.

Ob es Unsinn ist, wird sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalls rausstellen. 
 

Ich habe Beiträge im Netz gefunden, da lag die Rate am Ende nur 10€ unter der Leistung. 
 

Bei mir ist z.B. 215€ versichert. Betrag anfangs 38€. Heute nach 4 Jahren sind es schon 60€. 
Und sorry, da kann mir die Versicherung nicht erzählen, dass diese Steigerung aufgrund der längeren durchschnittlichen Lebenswerwartung zustande kommt (so nämlich die Begründung). 
 

Deine letzten beiden Punkte aus dem vorherigen Post teile ich übrigens nicht. Ich denke nicht, dass Gelder verstorbener Kunden mir beim Entlastungstarif zugute kommen. Maximal in der eigentlichen Hauptversicherung aber nicht im zusätzlichen Baustein. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Stunden von Caveman8:

Ob es Unsinn ist, wird sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalls rausstellen. 
 

Ich habe Beiträge im Netz gefunden, da lag die Rate am Ende nur 10€ unter der Leistung. 
 

Bei mir ist z.B. 215€ versichert. Betrag anfangs 38€. Heute nach 4 Jahren sind es schon 60€. 
Und sorry, da kann mir die Versicherung nicht erzählen, dass diese Steigerung aufgrund der längeren durchschnittlichen Lebenswerwartung zustande kommt (so nämlich die Begründung). 
 

Deine letzten beiden Punkte aus dem vorherigen Post teile ich übrigens nicht. Ich denke nicht, dass Gelder verstorbener Kunden mir beim Entlastungstarif zugute kommen. Maximal in der eigentlichen Hauptversicherung aber nicht im zusätzlichen Baustein. 

Verständnisfrage: Der Zusatzbaustein stieg von 38€ mtl. auf 60€? Aber an den 215€ Entlastung hat sich NICHTs verändert? Das bitte nochmal sehr genau prüfen. Wenn du auch bei der Debeka bist gilt ja:

 

"4 Planmäßige Erhöhung

Alle drei Jahre wird der Umfang der Beitragssenkung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres um 10 % erhöht (aufgerundet auf ein Vielfaches von 5 Euro), sofern die versicherte Person das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der hierfür zu entrichtende Mehrbeitrag richtet sich nach dem dann erreichten tariflichen Lebensalter (Differenz zwischen Kalenderjahr und Geburtsjahr). Die durch diese Erhöhungen hinzukommenden Beträge zur Beitragssenkung bleiben von den weiteren planmäßigen Erhöhungen des Umfangs der Beitragssenkung ausgenommen. Die Erhöhung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer ihr innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Versicherungsscheins schriftlich widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht zahlt.

 

5 Beitragsanpassung

Es gelten die Bestimmungen der Musterbedingungen (MB/KK 2009) und die Tarifbedingungen zur Beitragsberechnung und -anpassung."

 

Ist die Anpassung also bei dir allein aus Punkt 5 heraus passiert, oder gab es z..B. auch eine Dynamik nach Nr. 4, die auch die Entlastung ansteigen ließ?

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Caveman8

Ich bin bei der Generali. Meine Versicherungsleistung erhöht sich nicht und bleibt durchweg konstant. Dafür empfinde ich eine Beitragserhöhung in dem Ausmaß als nicht erklärbar. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Caveman8: Könnte es sein, dass sich gar nicht Deine Beiträge für die Beitragsermäßigung im Alter erhöht haben?

 

Sondern die Beiträge für die Pflegeversicherung?

 

Diese wurden in der PKV dieses Jahr erhöht. Und auch auch die Höhe der Beitragserhöhung würde ungefähr hinkommen.

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Caveman8

Leider beides. 
 

Die Pflege hat sich etwa um 20€ erhöht (das aber bei meiner Frau in der Arag aber auch) und eben zusätzlich die Altersentlastung. Das wird immerhin ordentlich aufgeführt. 
Dann scheine ich die Erhöhung aber immerhin nicht als Einziger seltsam zu finden. 

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west263

Als das Thema Beitragsentlastung bei mir an stand und ich mich informiert, entschied ich mich dagegen. 

 

Seit dem lege 100€ monatl. in einem Vanguard 60/40 an und zusätzlich jährlich die 4% Ersparnis durch die jährliche Zahlungsweise. 

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Okabe
· bearbeitet von Okabe
Am 5.12.2022 um 15:09 von Caveman8:

Ob es Unsinn ist, wird sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalls rausstellen. 

Braucht man nicht. Es ist Unsinn.

 

Die Debeka ist ein VVaG. Grob gesagt, wo soll denn das Geld deiner Meinung nach sonst hin?

 

Zitat

Ich habe Beiträge im Netz gefunden, da lag die Rate am Ende nur 10€ unter der Leistung. 

Und ich hab Beiträge im Netz gefunden, da war die Leistung riesig und die Rate sehr gering -> das ist anekdotisch und bringt niemanden weiter. Fakt ist, das Geld muss irgendwo hin und es wird ausgezahlt.

Ja, wenn jemand nur ein Jahr lang einen geringen Betrag eingezahlt hat und dann die Zahlungen pausiert hat, dann gibt's eben (lebenslang) auch nur 10 Euro pro Monat netto raus. Ist ja logisch.

 

Zitat

Bei mir ist z.B. 215€ versichert. Betrag anfangs 38€. Heute nach 4 Jahren sind es schon 60€.

Der Entlastungsbeitrag erhöht sich aber auch automatisch ohne dein Zutun. Hast du das überhaupt berücksichtigt?

Zitat

Und sorry, da kann mir die Versicherung nicht erzählen, dass diese Steigerung aufgrund der längeren durchschnittlichen Lebenswerwartung zustande kommt (so nämlich die Begründung). 

Selbstverständlich. Und du kannst davon ausgehen, dass das sicher noch ein paar mal so passieren wird, bevor du in's Gras beißt.

Zitat

Ich denke nicht, dass Gelder verstorbener Kunden mir beim Entlastungstarif zugute kommen. Maximal in der eigentlichen Hauptversicherung aber nicht im zusätzlichen Baustein. 

Dann sag doch mal: wo geht denn das Geld der verstorbenen Kunden hin? Was macht deiner Meinung nach die Debeka damit und auf welcher Rechts- und Vertragsgrundlage tut sie das?

 

Ich sehe hier viel Spekulation aber wenig Wissen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 30 Minuten von Okabe:

Ich sehe hier viel Spekulation aber wenig Wissen.

 

Ich bin deswegen auch raus hier. Bringt ja nichts, wenn man etwas erklärt und einem einfach nicht geglaubt wird.

 

Allerdings ist @Caveman8 bei der Generali. Die ist kein Versicherungsverein; das macht aber wenig aus, weil die Versicherer in der Mittelverwendung rechtlich eng gebunden sind. Die Bedingungen z.B. zur Dynamik können sich natürlich unterscheiden.

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Okabe

Achso, ich dachte hier ging es um den Tarif der Debeka. Dann gibt es womöglich auch keine automatischen Erhöhungen - möglicherweise aber doch, das müsste man sich dann mal anschauen - bzw. Caveman müsste aus seiner Höhle und das tun.

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Caveman8

Richtig Generali, nicht Debeka. 
 

Es gibt keine automatische Erhöhung der Versicherungsleistung. Damit währe auch keine so hohe Erhöhung des Betrags zu erklären. Laut Versicherungsbedingungen erhöht sich der Beitrag nur bei Änderungen der Sterbetafeln oder der Finanzierungsbedingungen. Diese müssten ja nun sogar besser sein als 2018 (Vertragsabschluss). 
 

Wo wird das Geld hinkommen? Ich denke es versumpft einfach viel im Bebührenjungel. Die stecken sich das als Gewinn oder Rücklage ein. Man kann sich ja mal ausrechnen wie hoch die Entlastung eigentlich sein müsste bei 2-3% Verzinsung und 1-2% Gebühr. Da bin ich weit von entfernt. 

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chirlu
vor 1 Minute von Caveman8:

Laut Versicherungsbedingungen erhöht sich der Beitrag nur bei Änderungen der Sterbetafeln oder der Finanzierungsbedingungen. Diese müssten ja nun sogar besser sein als 2018 (Vertragsabschluss).

 

Nein. (Hast du irgendwas verpaßt? Niedrigzinsphase und so?)

 

vor 2 Minuten von Caveman8:

Man kann sich ja mal ausrechnen wie hoch die Entlastung eigentlich sein müsste bei 2-3% Verzinsung und 1-2% Gebühr. Da bin ich weit von entfernt.

 

Deine Rechnung würde mich interessieren. Dann kann man auch eher feststellen, wo du falsch abbiegst.

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dev
· bearbeitet von dev

Bei der VBK  VKB werden die Versicherungsleistungen erweitert bzw. die Erstattungen der Kostensteigerungen angepaßt, natürlich auch die Beiträge.

Die Beitragsentlastung spare ich mir, weil ich mein Kapital mit einer höheren Rendite anlegen kann.

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Caveman8
vor 57 Minuten von chirlu:

 

Nein. (Hast du irgendwas verpaßt? Niedrigzinsphase und so?)

 

 

Deine Rechnung würde mich interessieren. Dann kann man auch eher feststellen, wo du falsch abbiegst.

Die Zinsen heute liegen doch besser als 2018. Oder wo stehe ich da auf dem Schlauch? 

Wenn es 2018 für eine Entlastung von 215€ monatlich 38€ gebraucht hat, dann müssten es doch heute weniger sein? Keinesfalls 60€. 
 

Rechnung:

Bislang eingezahlte Prämie 2.000€

Weitere Einzahlungen bis zum Versicherungsfall: 25.000€. (Ohne Gebühren und Zinsen - diese sollen jedoch eher positiv sein). 
 

macht bei einer Versicherungsleistung von 215€ - 60€ Kosten = 155€ Entlastungen. Da währe ich bei 15 Jahren pari. Das währe ja noch I.o. 
Jedoch gehe ich nicht davon aus, dass meine Rate bei 60€ bleibt. 

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