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Nothing

Hallo,

 

nachdem ich vor Kurzem mich durch meine Steuererklärung gekämpft habe, spukt in meinem Kopf die Überlegung, ob es nicht sinnvoll sein könnte eine eigene Gesellschaft zur Vermögensanlage zu gründen.

Da ich bisher noch keine Zeit hatte, alles zu durchdenken bzw. zu recherchieren, wollte ich Euch mal um Eure Meinung bzw. Erfahrung dazu fragen.

Ich kann es zwar nicht aussschließen, es geht aber nicht primär drum Geld von anderen Menschen zu verwalten, in erster Linie soll dies lediglich mein eigenes Vermögen sein.

 

Warum könnte es interessant sein:

- Saubere Trennung zu meinem laufenden Lebenskosten

- Vermögenstrennung

- Haftungsfragen

 

Warum nicht:

- Gründungskosten

- Höher Verwaltungsaufwand

 

Bisher habe ich mir um den steuerlichen Aspekt noch gar keine Gedanken gemacht.????

 

Mich würde interessieren, ob Ihr alles als Privatperson oder in einer Gesellschaft verwaltet. Wie ist Eure Erfahrung?

 

Gruss

 

Nothing

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Ramstein

Hatten wir schon. Guckst du hier.

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ceekay74

Irgendwie ist das Thema nicht totzukriegen. Meist wird ein jährlich aufgewärmter Artikel aus der Bild bzw. der Impulse wie "Firma wird zum Steuersparschwein" gelesen und schon kommt die Gier hoch...

 

Auf die Schnelle die Risiken und Nebenwirkungen aus dem Netz kopiert:

 

"Spardosen"-GmbH: Risiken und Nebenwirkungen

Wer über umfangreiches Kapital-, insbesondere Aktienvermögen verfügt, denkt vielleicht auch über die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH nach, um hierüber sein privates Kapital zu verwalten. Eine derartige Spardosen"-GmbH kann durchaus Steuervorteile bieten. So bleiben etwa Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen bei der GmbH zu 95% von der Körperschaftsteuer frei. Aufwendungen, die die GmbH tätigt, können grundsätzlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Zu berücksichtigen ist jedoch die Gewerbesteuer, die stets auf sog. Streubesitzdividenden (Beteiligungsquote an der Kapitalgesellschaft unter 15%) anfällt, nicht jedoch auf Kursgewinne. Je nach Gewerbesteuerhebesatz liegt die Belastung hier regelmäßig zwischen etwa 14 und 16% und damit deutlich unter dem geltenden Abgeltungssteuersatz von 25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer. Die Spardosen-GmbH bietet dem Aktienanleger damit eine deutlich bessere Rendite wie das Privatdepot. Per Saldo kann aufgrund der niedrigeren laufenden Steuerbelastung mehr Kapital eingesetzt werden, was langfristig einen nicht unerheblichen Zinseszins-Effekt hervorruft. Interessant ist diese Form der Spardose jedoch nur für Aktien, Genossenschaftsanteile und Aktienfonds.

 

Bei der Steuervergleichsrechnung darf freilich nicht vergessen werden, dass der Fiskus nochmals zugreift, falls Gewinne von der GmbH auf die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Denn mit Ausschüttung fällt wieder Abgeltungssteuer an. Die vermögensverwaltende GmbH ist vor diesem Hintergrund nur dann sinnhaftig, wenn Kapital über lange Zeiträume in der GmbH thesauriert und angelegt werden sollen.

 

Die weitgehende Steuerfreiheit der GmbH ist darüber hinaus in Gefahr, wenn die GmbH als sog. Finanzunternehmen eingestuft wird. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12.10.2010 kann dies auch reine Holdinggesellschaften und vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften treffen. Als Konsequenz sind sämtliche Dividenden-Einkünfte und Gewinne körperschaftsteuerpflichtig. Damit liegt bereits auf Ebene der GmbH die Steuerbelastung erheblich über der Belastung im Privatbereich mit Abgeltungssteuer. Für die Einstufung als Finanzunternehmen sind vor allen Dingen zwei Kriterien von Bedeutung. Zum einen die Frage, ob die Kapitalgesellschaft ihren Wertpapierbestand als Anlage- oder Umlaufvermögen behandelt. Mit dem Ausweis als Anlagevermögen dokumentiert die GmbH, dass sie nicht am schnellen Gewinn, sondern am dauerhaften Halten der Beteiligung interessiert ist. Darüber hinaus sollte jedoch auf einen regen Handel der gehaltenen Aktien verzichtet werden. Als Richtschnur kann eine Mindesthaltefrist von einem Jahr gelten. Werden diese Kriterien berücksichtigt, so sollte die Einstufung als Finanzunternehmen vom Tisch sein. Unter den genannten Kriterien kann die Spardosen-GmbH dann eine durchaus interessante Gestaltungsalternative darstellen.

 

 

 

Ein RIESENNACHTEIL ist m.M.n. zudem die Veröffentlichungspflicht im elektronischen Bundesanzeiger. So kennt jeder Nachbar den persönlichen Kontostand. Dürfte auch nicht nach jedermanns Geschmack sein...

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