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fresh81

Firmenwagen+Tankkarte

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fresh81

Hallo zusammen,

 

sagen wir mal Person X bekommt einen Firmenwagen , auch für privaten Gebrauch, überlassen.

Gelwerter Vorteil wird berechnet: 1%vom Listenpreis des Wagens + einfacher Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte mal 0,03%. Dadurch bekommt Person X weniger Netto ausgezahlt als ohne Wagen.

 

Allerdings bekommt Person X auch eine Tankkarte , kann damit tanken soviel er will umsonst.

Kann Person X in diesem Fall in der Steuererklärung die Pendlerpauschale ansetzen, obwohl er kein Sprit zahlt ,,,??

 

Generelle Frage: Mit dem Firmenwagen scheint der Nachteil zuzunehmen, je weiter man vom Arbeitsplatz entfernt wohnt,,,Richtig?

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Stutz

Meines Wissens nach kann man in Deutschland die Pendlerpauschale ansetzen. Daher ja die 1%-Regel für eine pauschale Abgeltung der Privatnutzung des Firmenwagens eingeführt worden. Und der Arbeitsweg zählt ja als Privatfahrt und eben nicht als Dienstfahrt.

 

Und nochmals ja, mit steigender Entfernung zum Arbeitsplatz wird ein Firmenwagen mit 1%-Regel immer nachteiliger - es sei denn, der Arbeitgeber kompensiert die Negativeffekte (wie es z.B. viele Banken handhaben).

 

Der Vollständigkeit halber noch ein Vergleich zur Regelung in der Schweiz:

Hier sind es 0,8%, die monatlich pauschal angerechnet werden, und zwar nicht vom Bruttolistenpreis, sondern vom Nettokaufpreis, und es gibt keine zusätzliche Entfernungskomponente, sondern die 0,8% sind wirklich alles.

Einziges Aber hier: es wird auf dem Jahres--Lohnausweis ein Vermerk angebracht, dass man einen Firmenwagen mit erlaubter privater Nutzung hat, und deshalb darf man dann in der Steuererklärung das Schweizerische Pendant zur Entfernungspauschale nicht mehr abziehen.

 

Verglichen mit Deutschland schätze ich diese Regelung dennoch sehr, da sie erheblich einfacher und letztendlich fairer ist.

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Bassinus

 

Allerdings bekommt Person X auch eine Tankkarte , kann damit tanken soviel er will umsonst.

Kann Person X in diesem Fall in der Steuererklärung die Pendlerpauschale ansetzen, obwohl er kein Sprit zahlt ,,,??

 

 

Ja. Und genauer gesagt macht das dein AG schon im Lohnbüro. Er rechnet nämlich die 0,30 Entfernungspauschale schon "weg". Das liegt daran, dass er ja weiß wie viel KM es sind (durch die 1% Besteuerung). Danach führt er dann entsprechend Lohnsteuer ab. Diese Entfernungspauschale kannst du normal in der Steuererklärung angeben. Eine erneute Auswirkung gibt es allerdings nicht.

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WOVA1

Generelle Frage: Mit dem Firmenwagen scheint der Nachteil zuzunehmen, je weiter man vom Arbeitsplatz entfernt wohnt,,,Richtig?

 

Ja, die Lösung (in so manchen Firmen) ist ein netter Kollege, der nicht allzuweit vom Firmensitz entfernt wohnt

und Dir preiswert einen Kellerraum als Zweitwohnsitz vermietet :- .

 

Aber Achtung: da können dann auch 20 Führungskräfte in einem Raum übernachten (zumindest auf dem Papier) :P

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sparfux

Kann Person X in diesem Fall in der Steuererklärung die Pendlerpauschale ansetzen, obwohl er kein Sprit zahlt ,,,??

Ja

 

Generelle Frage: Mit dem Firmenwagen scheint der Nachteil zuzunehmen, je weiter man vom Arbeitsplatz entfernt wohnt,,,Richtig?

Jetzt haben ja schon einige geschrieben ja. Ich bin hier allerdings gegenteiliger Meinung. Es ist kein Nachteil: Wenn man näher wohnt muss man weniger zahlen, kann aber auch weniger Kilometer von der Steuer absetzen für die Pendlerpauschale. Wenn man weiter weg wohnt, zahlt man mehr, kann aber auch eine höhere Pendlerpauschale ansetzen.

 

Einen Nachteil hat man nur, wenn man unter dem Werbungskostenpauschbetrag ist. Dann zahlt man die 0,03% bekommt aber nicht mehr Geld in der Steuererklärung zurück.

 

Neben der meiner Ansicht nach etwas abstrusen "Kellerwohnung" gibt auch auch noch ganz legal die Möglichkeit, dem Arbeitgeber z.B. mit einer ÖPNV Jahreskarte nachzuweisen, dass man nicht den Firmenwagen für den Weg zur Arbeit benutzt.

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