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Krankenversicherung - Auskunft

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Hallo,

 

ich lebe z.Zt. im Ausland und habe eine private Krankenversicherung dafür abgeschlossen.

Gesundsheitscheck bei Aufnahme gab es nicht. Vorerkrankungen werden lt AGB ausgeschlossen.

 

Nach Einreichung von Rechnungen für etwas was ich noch nie hatte, möchte die Versicherung jetzt die vorherige Versicherung und meinen Hausarzt abfragen.

Bei meinem Hausarzt im Ausland wurde ebenfalls eine Anfrage gestellt.

Hier habe ich die Schweigepflichtentbindung nur für den Termin zugelassen.

Allerdings verlangt der Hausarzt jetzt für die Bearbeitung schon einen Betrag, durch ich eine ziemlich grosse Abfrage vermute.

 

Sind diese Kontrollen normal?

Kann ich die Abfrage der vorherigen Versicherung und meinem Hausarzt auf den Befund/jetzigen Fall beschränken?

Mir passt es einfach nicht, einen "Persilschein" fuer meine persönliche Daten abzugeben.

 

Anfragen auf Kopie von der Anfrage wurden von der Versicherung abgelehnt.

Darf die Versicherung es aufgrund der jetzigen gesetzlichen Situation ablehnen?

Kann ich eine Kopie meiner Akte bei der Versicherung anfordern? (Herausgabe meiner persönlichen Daten, welche Gesetze gelten hier?)

 

Vielen Dank für eure Antworten.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hallo,

 

ich lebe z.Zt. im Ausland und habe eine private Krankenversicherung dafür abgeschlossen.

Gesundsheitscheck bei Aufnahme gab es nicht. Vorerkrankungen werden lt AGB ausgeschlossen.

 

Nach Einreichung von Rechnungen für etwas was ich noch nie hatte, möchte die Versicherung jetzt die vorherige Versicherung und meinen Hausarzt abfragen.

Bei meinem Hausarzt im Ausland wurde ebenfalls eine Anfrage gestellt.

Hier habe ich die Schweigepflichtentbindung nur für den Termin zugelassen.

Allerdings verlangt der Hausarzt jetzt für die Bearbeitung schon einen Betrag, durch ich eine ziemlich grosse Abfrage vermute.

 

Sind diese Kontrollen normal?

Kann ich die Abfrage der vorherigen Versicherung und meinem Hausarzt auf den Befund/jetzigen Fall beschränken?

Mir passt es einfach nicht, einen "Persilschein" fuer meine persönliche Daten abzugeben.

 

Anfragen auf Kopie von der Anfrage wurden von der Versicherung abgelehnt.

Darf die Versicherung es aufgrund der jetzigen gesetzlichen Situation ablehnen?

Kann ich eine Kopie meiner Akte bei der Versicherung anfordern? (Herausgabe meiner persönlichen Daten, welche Gesetze gelten hier?)

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Hi!

 

Solche "Kontrollen" können schonmal vorkommen.

Ich kenne das insb. bei "Erstleistungen".

 

Wie auch immer, es geht ums Patientgeheimnis.

Strafrechtlich geregelt ist dieses weitestgehend in § 203 StGB, ansonsten § 9 MBO.

Kernaussage ist dass dem Anfragenden nur dann Auskunft zu gewähren ist wenn eine gesetzliche Befugnisnorm besteht oder der Patient einem Offenbaren seiner Daten im Vorfeld eingewilligt hat.

Gegenüber der GKV besteht eine Offenbarungsbefugnis (geregelt im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs); gegenüber der PKV definitiv nicht.

Folglich benötigt die PKV eine wirksame Einwilligung des Patienten.

 

Die Frage ist also wann, in welcher Form und für welche Zwecke Du eine Schweigepflichtsentbindung abgegeben hast?

Hast Du dazu eine exakte Formulierung?

 

Natürlich steht es Dir frei etwaig erteilte Schweigepflichtsentbindungen zurückzuziehen (Widerruf) oder diese zu jeder Zeit zu beschränken.

Bitte beachte dass ein Widerruf nur für die Zukunft wirkt.

 

Allerdings möchte ich auch zu bedenken geben wie dies wirken wird - als hättest Du etwas zu verheimlichem.

Ein Leistungsprüfer mag hier schnell nachdenklich werden.

Vllt provozierst Du hier mehr Unheil als nötig?

 

Ganz interessant in diesem Zusammenhang:

Versicherungen dürfen übrigens nichtmal festlegen, dass Versicherte im Ernstfall sämtliche sie behandelnde Ärzte oder Pfleger von der Schweigepflicht entbinden müssen.

Dies würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzten.

Also "Persilschein" ist selbst mit Schweigepflichtsverbindung relativ.

 

Was die Akteneinsicht angeht:

Natürlich hast Du ein Auskunftsrecht sofern Daten über Dich verfügbar (gespeichert worden) sind, das ergibt sich aus dem BDSG, insb. §§ 19 Abs. 1, 34 Abs. 1 BDSG - mehr aber auch nicht.

Rechte wie gegenüber dem Arzt (siehe unten) hast Du gegenüber der PKV nicht.

Jeder hat einen Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, über die Empfänger der Daten sowie den Zweck der Speicherung.

Aber auch hier die Frage ob Du schlafende Hunde wecken willst oder vllt. erstmal versuchen willst anders an die Daten zu kommne (siehe unten).

 

Du kannst es Dir aber auch einfacher machen und Akteneinsicht bei Deinem Arzt einfordern; der muss ja auch wissen was er rausgegeben hat :)

Auch darauf hast Du einen Rechtsanspruch, denn nach ständiger Rechtsprechung steht es dem Patienten zu, in der Praxis des Arztes seine Krankheitsunterlagen einzusehen. Dem Patienten ist dabei auch die Möglichkeit einzuräumen, Schriftstücke gegen eine angemessene Kostenerstattung zu kopieren und mitzunehmen. Das Recht ist nur bedingt einschränktbar (zum Schutz des Patienten bspw, v.a. bei psych. Erkrankungen). Auch ist der Arzt nicht verpflichtet, den Teil der Aufzeichnungen zu offenbaren, der seine persönlichen Eindrücke über den Patienten oder dessen Angehörige umfasst; auch müssen Verdachtsdiagnosen oder Bemerkungen zu einem bestimmten Verhalten des Patienten zur Behandlung nicht offenbart werden. Geht also v.a. um Fakten ;)

 

Diese Antwort ist keine Rechtsberatung und ersetzt eine solche auch nicht ;)

 

Tipp: Wenns richtig Ärger gibt (noch kligt es ja eher harmlos) wende Dich an einen Versicherungsberater oder einen Fachanwalt; falls Du Empfehlungen willst (für beides) melde Dich nochmal.

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