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b.p.

Festlegung gemeiner Wert 1.4.2012

Empfohlene Beiträge

b.p.
· bearbeitet von b.p.

Hi!

 

österreichisches Problem:

 

Zw 1.1.2011 und 31.3.2012 gekaufte Aktien werden ungerechterweise am 1.4. mit dem gemeiner Wert ausgewiesen zur späteren Wertsteigerungsbesteuerung.

 

Wie kann man sich dagegen wehren?

 

Anscheinend gilt eh der ursprüngliche Anschaffungswert, wenn man ihn nachweisen kann.

stimmt das?

 

Bitte um Hilfe!

 

mfg

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b.p.
· bearbeitet von b.p.

es ist schon traurig, dass ich am Kapitalmarkt bei jeder 10. Transaktion über den Tisch gezogen werde.

falsche Abrechnungen, Keständerungen, Änderungen der Bmgl, ....

 

eigentlich ja noch viel öfter ...

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Maikel
österreichisches Problem:

 

Zw 1.1.2011 und 31.3.2012 gekaufte Aktien werden ungerechterweise am 1.4. mit dem gemeiner Wert ausgewiesen zur späteren Wertsteigerungsbesteuerung.

 

Wie kann man sich dagegen wehren?

 

Anscheinend gilt eh der ursprüngliche Anschaffungswert, wenn man ihn nachweisen kann.

stimmt das?

Ich kenne mich damit nicht aus (bin kein Österreicher), aber das wäre doch eine schöne Regelung, wenn man sich aussuchen kann, ob der Wert vom 1.4. oder der wirkliche Kaufpreis zur Anrechnung kommt.

 

Insofern verstehe ich deine Aufregung/Ärger nicht ganz.

 

Gruß, Michael

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b.p.
· bearbeitet von b.p.

das is ja das Problem,

anscheinend gehts eben nicht.

aber is ja typisch.

Kursverluste von der OMV wirken sich doppelt negativ aus.

 

 

Vielleicht kann ein Österreicher, der sich mit dem Zeug auskennt, was dazu sagen?

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