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Gaeta

BU: Ist Skoliose eine dauerhafte, körperliche Beinträchtigung?

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Gaeta

Ich bin gerade dabei mit Hilfe eines Maklers eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Im Fragebogen des Maklers für Risikovoranfragen sind die Gesundheitsfragen nach 5 / 10 Jahren getrennt. Zusätzlich gibt es eine weitere Frage die lautet:

Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig beinträchtigt, ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch behandelt zu werden (z.B. angeborene Behinderung, Folgen von Operationen oder Unfällen, Amputationen oder Schwerhörigkeit)?

 

Ein Orthopäde hat vor mehr als 11 Jahren eine Skoliose (15° Cobb) und starke Haltungsinsuffizienz diagnostiziert. Es wurde Krankengymnastik verordnet. Ich hatte weder vor noch nach dieser Diagnose jemals Rückenbeschwerden, und wurde seitdem auch nicht wieder untersucht. Eventuell vom Musterungsarzt der Bundeswehr, das muss ich noch prüfen. Ich wurde als T2 eingestuft.

Ich fühle mich durch diese Skoliose körperlich absolut nicht beinträchtigt, und das nicht nur, weil die Versicherungen danach fragt. Ich hatte diese Diagnose sogar ganz vergessen, bis ich sie in der Patientenakte des Hausarztes fand.

 

Meine Frage an euch ist nun: Ist meine o.g. Diagnose eine körperliche Beinträchtigung im Sinne der Frage auf dem Fragebogen?

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Basti

ich würde es auf jeden Fall mit angeben... da bei Skoliosen die Probleme erst im Laufe der Zeit auftreten können. Sollten sich daraus dann Komplikationen entwickeln - die mit der Skoliose in Zus.hang gebracht werden könnten - stehst du ggf. ohne Versicherungsschutz da.

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Gerald1502

ich würde es auf jeden Fall mit angeben... da bei Skoliosen die Probleme erst im Laufe der Zeit auftreten können. Sollten sich daraus dann Komplikationen entwickeln - die mit der Skoliose in Zus.hang gebracht werden könnten - stehst du ggf. ohne Versicherungsschutz da.

Wird so wie es aussieht auf einem Ausschluss hinaus laufen.

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Basti

naja, 15 Grad sind jetzt nicht die Welt bzw. Skoliosen um die 10 Grad sind sogar relativ häufig und bedürfen oftmals keiner Therapie...

 

allerdings liegt der Harken hier in der Prognosefähigkeit - keiner kann genau sagen, wie sich die Skoliose dauerhaft in orthopädischer Hinsicht auswirkt (Bandscheibenschäden, segmentale Versorgungsengpässe und diesbezüglich auftretende Symptome)

 

da kommt es darauf an, wie die Versicherung das einstuft...

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Luxor

hi,

 

in der art wie die gesundheitsfragen gestellt sind musst du die skoliose angeben. ohne angabe wirst du hier wohl deine anzeigepflicht verletzen. meine eigene erfahrung (8 anträge) ist, dass man nur bei einer leichten, nicht behandlungsbedürftgen form keinen ausschluß bekommt. menschen gänzlich ohne skoliose sind sehr selten ist.

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Konfuzius

Ich bin gerade dabei mit Hilfe eines Maklers eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Im Fragebogen des Maklers für Risikovoranfragen sind die Gesundheitsfragen nach 5 / 10 Jahren getrennt. Zusätzlich gibt es eine weitere Frage die lautet:

Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig beinträchtigt, ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch behandelt zu werden (z.B. angeborene Behinderung, Folgen von Operationen oder Unfällen, Amputationen oder Schwerhörigkeit)?

 

Ein Orthopäde hat vor mehr als 11 Jahren eine Skoliose (15° Cobb) und starke Haltungsinsuffizienz diagnostiziert. Es wurde Krankengymnastik verordnet. Ich hatte weder vor noch nach dieser Diagnose jemals Rückenbeschwerden, und wurde seitdem auch nicht wieder untersucht. Eventuell vom Musterungsarzt der Bundeswehr, das muss ich noch prüfen. Ich wurde als T2 eingestuft.

Ich fühle mich durch diese Skoliose körperlich absolut nicht beinträchtigt, und das nicht nur, weil die Versicherungen danach fragt. Ich hatte diese Diagnose sogar ganz vergessen, bis ich sie in der Patientenakte des Hausarztes fand.

 

Meine Frage an euch ist nun: Ist meine o.g. Diagnose eine körperliche Beinträchtigung im Sinne der Frage auf dem Fragebogen?

 

Ja, eine Skoliose (ärztlich diagnostiziert) fällt unter die genannte dauerhafte körperliche Beeinträchtigung.

 

Ob die Diagnose damals richtig war oder eine "Besserung" aufgetreten ist, kann wohl mit 100% Sicherheit nur ein Facharzt bei einer aktuellen Untersuchung klären.

 

Besorgen Sie sich in jedem Fall zunächst einmal die Abrechnungsaufstellung Ihrer Krankenkasse!

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Gaeta

Vielen Dank für die vielen Antworten.

 

Ob die Diagnose damals richtig war oder eine "Besserung" aufgetreten ist, kann wohl mit 100% Sicherheit nur ein Facharzt bei einer aktuellen Untersuchung klären.

 

Das ist eine gute Idee. Es besteht natürlich das Risiko, dass die neue Diagnose "schlechter" ausfällt als die Alte.

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Luxor

 

Das ist eine gute Idee. Es besteht natürlich das Risiko, dass die neue Diagnose "schlechter" ausfällt als die Alte.

Das ist eben keine gute Idee. Meist führt eine solche Untersuchung, die man zur Bestätigung einer Ausheilung gerne hätte zu einem sehr unschönen Ergebnis. Das geht schon damit los, dass der Arzt was zum Abrechnen braucht. Das verursacht neue Einträge in der Akte, die dann wiederum gemeldet werden müssen. Des weiteren könnt ich mir auch vorstellen, dass es beim Arzt Haftungsprobleme verursachen kann, wenn er einem 100% Heilung testiert. Ein solches Attest würde im Leistungsprozess von der Versicherung bestimmt auch gerne im Leistungsprozess aufgegriffen werden (von wegen Gefälligkeit usw.).

Ich meine mal in einem Ratgeber gelsen zu haben, dass einige Versicherer auch durch Vertragsärzte Untersuchungen durchführen lassen. Das wird dann zwar für den Antragsteller ziemlich hart werden, aber bei schwierigen Fällen kanns ne Lösung sein. Zumindest besteht dann Klarheit. Das ist natürlich nur die Option für Leute, die sonst keinen Vertrag bekommen.

 

Grüße

 

Luxor

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swingkid
Das geht schon damit los, dass der Arzt was zum Abrechnen braucht. Das verursacht neue Einträge in der Akte, die dann wiederum gemeldet werden müssen. Des weiteren könnt ich mir auch vorstellen, dass es beim Arzt Haftungsprobleme verursachen kann, wenn er einem 100% Heilung testiert.

Einerseits richtig.Andererseits halte ich es für sinnig,zunächst mit der bestehenden Diagnose Versicherer um Angebote zu bitten.Vielleicht ist da schon ein akzeptables Angebot dabei.Falls nicht,kann man immer noch das Risiko eingehen,über eine "verbesserte" Diagnose eine Police zu annehmbaren Konditionen zu erhalten.Die Diagnose kann natürlich auch nachteilig auswirken.Bekomme ich jetzt aber schon keine vernünftige Police,wäre das eher zu verschmerzen.

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