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dantown

BU und Versorgungswerk

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dantown

Hallo,

 

ich bin Rechtsanwalt und gehöre daher einem Versorgungswerk an. Dieses zahlt mir 2.000 Euro, wenn ich zu 100% berufsunfähig werde. Inwiefern ist es sinnvoll, daneben eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

 

Meine Gedanken dazu:

- Reicht die Höhe prinzipiell aus? Bei 100%-er Berufsunfähigkeit als Rechtsanwalt bin ich auch für alles andere nicht zu gebrauchen. Dann bräuchte ich wahrscheinlich eine Pflegekraft, so dass die 2.000 Euro viel zu niedrig sind, oder?

- Nicht abgesichert ist die teilweise Berufsunfähigkeit. Nehmen wir an, ich sei zu 50% berufsunfähig. Das kann eigentlich nur bedeuten, dass ich halbtags noch arbeiten kann. In diesem Fall könnte ich also noch Geld verdienen. Daher liegt es für mich nahe, nur die Hälfte des Bedarfs mit einer BU abzudecken.

 

Stimmen diese Überlegungen? Eure Meinung interessiert mich!

 

Gruß

Daniel

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slt63

Welches Versorgungswerk (Bundesland)?

 

Schau Dir genau die BU-Definition an.

 

Als Anwalt kannst Du theoretisch fast immer noch arbeiten, und sei es nur eine Stunde am Tag.

Die Frage ist, wer lässt Dich dann noch arbeiten....

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Konfuzius

Hallo,

 

ich bin Rechtsanwalt und gehöre daher einem Versorgungswerk an. Dieses zahlt mir 2.000 Euro, wenn ich zu 100% berufsunfähig werde. Inwiefern ist es sinnvoll, daneben eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

 

Meine Gedanken dazu:

- Reicht die Höhe prinzipiell aus? Bei 100%-er Berufsunfähigkeit als Rechtsanwalt bin ich auch für alles andere nicht zu gebrauchen. Dann bräuchte ich wahrscheinlich eine Pflegekraft, so dass die 2.000 Euro viel zu niedrig sind, oder?

- Nicht abgesichert ist die teilweise Berufsunfähigkeit. Nehmen wir an, ich sei zu 50% berufsunfähig. Das kann eigentlich nur bedeuten, dass ich halbtags noch arbeiten kann. In diesem Fall könnte ich also noch Geld verdienen. Daher liegt es für mich nahe, nur die Hälfte des Bedarfs mit einer BU abzudecken.

 

Stimmen diese Überlegungen? Eure Meinung interessiert mich!

 

Als Anwalt wirst du in einer privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung in einer äußerst vorteilhaften Berufsgruppe eingeordnet (sehr niedriger Beitrag im Vergleich zur versicherten Rente)

 

Es ist meiner Meinung nach dringend zu empfehlen eine private Absicherung anzustreben, denn wie mein Vorredner schon gesagt hat, ist eine BU von 100% deutlich unwahrscheinlicher als eine BU von 50%....

 

Eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung sollte möglichst immer dem aktuellen Nettogehalt (oder besser 2/3 des Bruttogehalts) entsprechen, denn:

 

-wieso sollte man auf einmal weniger ausgeben?Lebensstandard?

-werden die laufenden Kosten selten geringer

-kommen neue/höhere Kosten hinzu (Krankheitskosten)

-müssen weiterhin Krankenversicherung und Steuern bezahlt werden

-muss weiterhin Altersvorsorge (meist in höherem Maße) betrieben werden

 

Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit würde ich persönlich separat absicher. (Tagegeld)

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Fondsanleger1966

Schau Dir die Bedingungen und Geschäftsberichte des Versorgungswerkes genau an und erkundige Dich unter Kollegen und in Fachkreisen nach der Regulierungserfahrung. Berufsständische BU-Absicherung folgt oft eigenen Regeln.

 

Und schalte ggf. einen versierten und erfahrenen BU-Makler ein, der möglichst auf Deine Berufsgruppe spezialisiert sein sollte. Der wird vermutlich am besten eventuelle Deckungslücken aufzeigen können.

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Nandini

Ich bin in der gleichen Situation und habe mich dafür entschieden, zusätzliche eine BU abzuschließen, um den Fall abzusichern, dass ich nicht mehr voll arbeiten kann. Denn mein Versorgungswerk zahlt nur, wenn ich tatsächlich überhaupt nicht mehr als Rechtsanwältin arbeiten kann. Deshalb auch nur über einen Betrag von 1500,- Euro im Leistungsfall, allerdings mit der Möglichkeit der nachträglichen Erhöhung.

 

Leider habe ich mich erst mit knapp 34 Jahren dafür entschieden, so dass der monatliche Beitrag m. E. trotzdem recht ordentlich (80,-) ist.

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dantown

Hallo,

 

danke für Eure Antworten. Leider habe ich vergessen, das Thema zu abonnieren, und bin erst jetzt zufällig wieder darauf gestoßen...

 

Ich wechsle gerade von Baden-Württemberg nach Bayern, slt63. Das ist im Hinblick auf die Höhe der BU-Rente äußerst unvorteilhaft, weil es kein Überleitungsabkommen zwischen Bayern und BaWü gibt. Die Definition ist aber gleich. Ich meine, dass die Versorgungswerke in den 80er Jahren alle von der gleichen Mustersatzung abgepinselt haben.

 

Konfuzius, danke für die Zusammenstellung der Ausgabenposten. So ähnlich habe ich mir das auch überlegt.

 

Zum Glück war noch keiner meiner Kollegen, Fondsanleger1966, auf die Regulierung durch das Versorgungswerk angewiesen. Wie finde ich denn einen erfahrenen BU-Makler? Ich kenne zwar Versicherungsmakler, hatte jedoch bisher nie den Eindruck, dass die darin besonders erfahren waren (vor allem mit Blick auf das Versorgungswerk).

 

asche, herzlichen Dank für den Artikel. Besonders die Erklärungen zu den einzelnen Vertragsklauseln fand ich sehr aufschlussreich.

 

Ich bin auch 34 Jahre alt, Nandini (allerdings männlich). Ich würde gerne 2.000 Euro BU-Rente haben und habe jetzt ein Angebot für 800 Euro im Jahr (WWK). Die Bedingungen muss ich mir aber noch ansehen.

 

Ist es eigentlich per Saldo schlechter, später in die BU-Versicherung einzutreten? Im Grundsatz steigt ja das Risiko der BU mit dem Alter, aber unabhängig von dem Eintrittszeitpunkt. Ich weiß nur, dass es da einen Ausgleichsfaktor gibt, damit der Betrag im Alter nicht ins Unermessliche steigt. Aber selbst wenn man dadurch bei späterem Eintritt einen höheren Beitrag zahlt, heißt das doch nicht zwingendermaßen, dass man insgesamt mehr zahlt, oder?

 

Viele Grüße

Daniel

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Matthew Pryor
Im Grundsatz steigt ja das Risiko der BU mit dem Alter, aber unabhängig von dem Eintrittszeitpunkt.

Je später man abschließt,um so höher ist dann auch das Risiko der Gesundheitsprüfung.Ob man dann noch einen Schutz zu akzeptablen Konditionen bekommt,ist fraglicher als zum Beispiel 10 Jahre früher.

Ich weiß nur, dass es da einen Ausgleichsfaktor gibt, damit der Betrag im Alter nicht ins Unermessliche steigt.

Die Kalkulation erfolgt zunächst einmal so,dass man über die Laufzeit einen möglichst gleich hohen Beitrag zahlt.Am Anfang zahlt man mehr als nötig,dieser Puffer wird dann später verwendet,um die Beiträge,wenn das Risiko ansteigt,stabil zu halten.

Aber selbst wenn man dadurch bei späterem Eintritt einen höheren Beitrag zahlt, heißt das doch nicht zwingendermaßen, dass man insgesamt mehr zahlt, oder?
Das stimmt.Ein späterer Einstiegszeitpunkt bedeutet nicht,dass man auf die gesamte Laufzeit betrachtet insgesamt mehr zahlt.Höhere Beiträge auf Grund des höheren Eintrittsalters,dafür über einen kürzeren Zeitraum.Das bleibt sich in etwa gleich.

Es gibt auch 1-jährig kalkulierte Tarife.Der Zahlbeitrag ist hier am Anfang sehr gering und steigt im Laufe der Zeit.Es wird also eher ein risikogerechter Beitrag veranschlagt als bei den "normal" kalkulierten Tarifen.

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asche
Ich wechsle gerade von Baden-Württemberg nach Bayern, slt63. Das ist im Hinblick auf die Höhe der BU-Rente äußerst unvorteilhaft, weil es kein Überleitungsabkommen zwischen Bayern und BaWü gibt.

Du solltest Deine Mitgliedschaft in BW freiwillig fortführen können für (Minimal)beitrag. Dann bleibt Dir der BU-Anspruch in BW eine Zeitlang auf recht hohem Niveau erhalten (er schmilzt nach und nach ab), während Du in Bayern einen neuen Anspruch aufbaust. Du kannst dann BW später beitragsfrei stellen.

 

Ich führe seit Wechsel von Hessen nach Bayern beide Versorgungswerke weiter: gesetzlicher Beitrag in Bayern (wie gRV) und 2.5/10 freiwilliger Beitrag in Hessen. Macht eine separate Rürup-Rente entbehrlich.

 

Um die BU drücke ich mich aber auch immer noch ...

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dantown

Du solltest Deine Mitgliedschaft in BW freiwillig fortführen können für (Minimal)beitrag. Dann bleibt Dir der BU-Anspruch in BW eine Zeitlang auf recht hohem Niveau erhalten (er schmilzt nach und nach ab), während Du in Bayern einen neuen Anspruch aufbaust. Du kannst dann BW später beitragsfrei stellen.

 

Ich führe seit Wechsel von Hessen nach Bayern beide Versorgungswerke weiter: gesetzlicher Beitrag in Bayern (wie gRV) und 2.5/10 freiwilliger Beitrag in Hessen. Macht eine separate Rürup-Rente entbehrlich.

Hessen scheint da aber flexibler als BaWü zu sein. Dort kann ich nach meinen Informationen nur Mitglied bleiben, wenn ich den üblichen, also nicht reduzierten Beitrag bezahle. Das bedeutet, dass ich an beide Versorgungswerke voll zahlen müsste, und das ist mir natürlich zu teuer.

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asche
Hessen scheint da aber flexibler als BaWü zu sein. Dort kann ich nach meinen Informationen nur Mitglied bleiben, wenn ich den üblichen, also nicht reduzierten Beitrag bezahle. Das bedeutet, dass ich an beide Versorgungswerke voll zahlen müsste, und das ist mir natürlich zu teuer.

:blink: stimmt ...

 

... hast Du denn schon die 60 Monate voll? Ansonsten lohnt evtl ein kurzer Ausflug über Hessen, dort zulassen, VW beitreten, Überleiten aus BaWü und dann erst ab nach Bayern ?

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dantown

... hast Du denn schon die 60 Monate voll? Ansonsten lohnt evtl ein kurzer Ausflug über Hessen, dort zulassen, VW beitreten, Überleiten aus BaWü und dann erst ab nach Bayern ?

Ja, das ist bei mir zum Glück kein Problem. Aber wie meinst Du das mit dem Ausflug? Ich müsste ja in Hessen ansässig werden, um dort zugelassen zu werden. Abgesehen davon bin ich schon in Bayern.

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asche
Aber wie meinst Du das mit dem Ausflug? Ich müsste ja in Hessen ansässig werden, um dort zugelassen zu werden.

Hm, dachte, es hätte genügt, Deine *Kanzlei* zeitweise in Hessen zu melden ... zB über den Briefkasten eines befreundeten Anwalts. Aber das ist jetzt wohl theoretisch ...

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