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Mr.Price

Nichtveranlagungsbescheinigung

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Mr.Price

Hallo,

 

zu meiner Person:

Ich bin 20 Jahre alt und studiere Betriebswirtschaftslehre.

 

Nun werde ich 2012 nach derzeitigem Stand wohl über 800 Kapitalerträge haben.

Zusätzliche Einnahmen werden durch eine Internetseite erzielt, aufgrund von Hosting, Anwalts und SEO Optimierung ist hier in diesem Jahr max. mit einem neutralem Ergebnis zu rechnen (momentan wird es allerdings noch als "Liebhaberrei" betrieben, sobald allerdings eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wird ein Gewerbe angemeldet).

Anderweitige Tätigkeiten bestehen vorerst nicht.

 

Staatliche Leistungen werden nicht bezogen.

 

Zur Versicherung:

Momentan bin ich bei meinen Eltern in der TK mitversichert, dies soll auch so bleiben.

Auch die Kinderfreibeträge sollen erhalten bleiben.

 

Meine Ansätze zum Freibetrag:

- Kinderfreibeträge sollten erhalten bleiben, der Nachweis über das Einkommen von Kindern wurde ja aufgehoben.

- 8004 Euro Grundfreibetrag + 801 Euro Sparerfreibetrag = 8805 dies wäre die Summe, die "Steuerfrei" aus Kapitalerträgen erzielt werden könnte.

 

Krankenkasse:

Hier habe ich gelesen: 365 Euro Monatlich ist die Grenze.

Damit ich in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben kann, darf ich also max. 12*365= 4380 + 801 = 5181 verdienen.

 

Um in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, darf ich also max. 5181 aus Kapitalerträgen und aus der Internetseite verdienen?

 

Viele Grüße

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Fleisch

Dann wollen wir mal aufdröseln, ist eigentlich ganz einfach ;)

 

Dein mtl. Einkommen, ermittelt aus Kapitalerträgen, Vermietung /Verpachtung sowie Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit darf im mittel besagten Betrag von 365 nicht übersteigen. Kapitaleinkünfte bis zum Sparerpauschbetrag sind unkritisch und werden von der Krankenkasse abgezogen. Dein Einkommen prüft die TK aber dennoch. Als nebenberuflich selbstständig Tätiger ist dein Steuerbescheid dein Verdienstnachweis, d.h. du hast diesen bei einer FV-Prüfung zusammen mit deinem Studienausweis vorzulegen.

 

Insofern hast du dich gut informiert und das passt. Halte dir denn noch einen Puffer, falls doch mal mehr reinkommt. Im Übrigen solltest du mal prüfen, ob du Aufwendungen für Büro- und Arbeitsmittel geltend machen kannst. Pass' nur auf, da die entsprechend nach AfA oder über einen Sammelposten abgeschrieben werden. Da du jedoch BWL studierst, setze ich derlei Kenntnisse aber voraus ;)

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Mr.Price

Hallo,

 

danke für die Antwort.

 

Dann habe ich ja alles richtig gemacht (bis jetzt :D) .

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