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morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Bevor ich mir jetzt wieder einen "Knoten ins Gehirn denke":

 

Meine Vorauszahlung ist vor kurzem aufgebraucht gewesen. Kann/sollte ich jetzt schon dieses Jahr wieder voraus zahlen oder erst kommende Jahr?

 

Vielleicht steckt ja jemand da grade tiefer drin als ich und kann Auskunft geben. :-*

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Allesverwerter

Musst Du denn dieses Jahr schon wieder Geld der Versicherung zur Verfügung stellen?

Wenn nein, kannst Du dieses Jahr dann nochmal die sonstigen Versicherungen ansetzen.

 

Wenn der Grenzsteuersatz hoch genug ist, sollte das Ziel möglichst wenige PKV-Beitragsjahre sein

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sparfux
vor 23 Stunden von Allesverwerter:

Musst Du denn dieses Jahr schon wieder Geld der Versicherung zur Verfügung stellen?

Ich verstehe Deine Frage nicht so richtig. Nachdem die vorausgezahlten Beiträge seit 2 Monaten aufgebraucht sind, muss ich natürlich jetzt wieder monatliche Beiträge zahlen (aka "Geld der Versicherung zur Verfügung stellen"). Meintest Du das?

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Ja, das meinte ich.

 

Wenn dieses Jahr Beiträge schon an die PKV gezahlt wurde, dann solltest Du dieses Jahr wieder die Vorauszahlung machen, damit nächstes Jahr wieder die sonstigen Versicherungen absetzbar sind.

 

(ArbeitgeberZuschüsse gab es bei Dir/Euch ja nicht mehr, wenn ich Deine Bio richtig in Erinnerung habe)

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 4 Minuten von Allesverwerter:

ArbeitgeberZuschüsse gab es bei Dir/Euch ja nicht mehr, wenn ich Deine Bio richtig in Erinnerung habe

Ne ne, ich arbeite schon noch - als Angestellter. Schön wärs :D

 

Ich habe noch sowas im Hinterkopf, dass sich im letzten Jahr (speziell wenn es nur ein halbes ist) Beitragszahlungen und AG-Zuschüsse ziemlich gut verrechnen und man die sonstigen Versicherungen so frei schaufelt.

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dernpi

Ich denke man muss dann nicht unbedingt gleich wieder die Vorauszahlung machen, zumindest wenn man angestellt ist und der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge bezahlt.

In der Einkommenssteuererklärung werden nämlich diese Arbeitgeber-Beiträge zusätzlich versteuert. Wenn man nun PKV Beiträge bezahlt, wird der Anteil der Beiträge, der als Vorsorgeaufwand berücksichtigt werden kann, zunächst mit den Arbeitgeber-Beiträgen verrechnet. Außerdem wird es auch noch mit einer etwaigen Beitragsrückerstattung verrechnet. Solange man mit den gezahlten Beiträgen also niedriger bleibt, kann man weiterhin die sonstigen Versicherungen absetzen.

 

Ich mache das schon seit ein paar Jahren so. Im ersten Jahr habe ich die maximalen Beiträge vorausbezahlt, und seitdem zahle ich weiterhin jedes Jahr Beiträge ein, allerdings nur so viel dass nach der Verrechnung mit den Arbeitgeber-Beiträgen und Beitragsrückerstattung nichts übrig bleibt. Dadurch kann ich jedes Jahr sonstige Versicherungen absetzen, und es dauert deutlich länger bis die vorausbezahlten Beiträge aufgebraucht sind und ich wieder ein Jahr nichts sonstiges absetzen kann.

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Allesverwerter
vor 4 Stunden von sparfux:

Ne ne, ich arbeite schon noch - als Angestellter. Schön wärs :D

 

Ich habe noch sowas im Hinterkopf, dass sich im letzten Jahr (speziell wenn es nur ein halbes ist) Beitragszahlungen und AG-Zuschüsse ziemlich gut verrechnen und man die sonstigen Versicherungen so frei schaufelt.

Dann dieses Jahr die AG- Zahlungen 'ausgleichen' (Ansatzbaren Teil der PKV beachten, also nominal mehr einzahlen ) und dann nächstes Jahr wieder die Vorauszahlung.

 

Dernpi hat es sehr gut beschrieben!

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sparfux
vor 27 Minuten von Allesverwerter:

Dann dieses Jahr die AG- Zahlungen 'ausgleichen' (Ansatzbaren Teil der PKV beachten, also nominal mehr einzahlen ) und dann nächstes Jahr wieder die Vorauszahlung.

Aber warum? Meine regulären monatlichen Beitragszahlungen für in etwa die zweite Jahreshälfte gleichen die AG Zahlungen doch eh schon aus (in etwa). Man kann es sich zwar nochmal genau anschauen (inkl. ansetzbarer Teil) aber in 0. Näherung sollte das doch für dieses Jahr OK sein. 

 

Ansonsten ist das mit der jährlichen zusätzlichen Vorauszahlung des AG-Zuschusses eine super Idee. Das erhöht die Jahre, in denen sonstige Versicherungen abgesetzt werden können. Werde ich dann ab übernächstes Jahr auch machen.

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dernpi

Nur mal so als Größenordnung, ich konnte die letzten 3 Jahre jeweils 9 volle Monatsbeiträge einzahlen (meine PKV akzeptiert nur volle Monatsbeiträge), nach Verrechnung des darin enthaltenen Vorsorgeaufwands mit AG-Anteilen und Beitragsrückerstattung blieben dann noch so 200 bis 300 Euro vom AG-Anteil übrig, die zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden, und die 1900€ können komplett für sonstige Versicherungen genutzt werden. Zu den sonstigen Versicherungen gehört natürlich auch die Arbeitslosenversicherung und der Anteil der PKV-Beiträge, der sonst nicht als Vorsorgeaufwand absetzbar ist, also selbst wenn man sonst keine Versicherungen hat, nutzt man diesen zusätzlichen Betrag von 1900€ mit der Methode auf jeden Fall voll aus.

Ohne Beitragsrückerstattung hätte ich nur 7 volle Monatsbeiträge pro Jahr einzahlen dürfen.

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Newton
vor 17 Stunden von dernpi:

Nur mal so als Größenordnung, ich konnte die letzten 3 Jahre jeweils 9 volle Monatsbeiträge einzahlen (meine PKV akzeptiert nur volle Monatsbeiträge), nach Verrechnung des darin enthaltenen Vorsorgeaufwands mit AG-Anteilen und Beitragsrückerstattung blieben dann noch so 200 bis 300 Euro vom AG-Anteil übrig, die zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden, und die 1900€ können komplett für sonstige Versicherungen genutzt werden. Zu den sonstigen Versicherungen gehört natürlich auch die Arbeitslosenversicherung und der Anteil der PKV-Beiträge, der sonst nicht als Vorsorgeaufwand absetzbar ist, also selbst wenn man sonst keine Versicherungen hat, nutzt man diesen zusätzlichen Betrag von 1900€ mit der Methode auf jeden Fall voll aus.

Ohne Beitragsrückerstattung hätte ich nur 7 volle Monatsbeiträge pro Jahr einzahlen dürfen.

Genau so mache ich es auch - top erklärt!

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Newton

Hier sollte noch erwähnt werden, dass ab 2026 für Arbeitnehmer deutliche Änderungen anstehen, deren Auswirkung ich nicht ganz überblicke. Ab dann meldet die Krankenversicherung ja über das BZSt Beiträge, die per ELStAM dem Arbeitgeber zugespielt werden. Dabei meldet die Krankenversicherung sowohl die monatlich fälligen Gesamt-Beiträge für KV/PV (für die Berechnung des AG-Zuschusses) als auch die gezahlten, darin enthaltenen Vorsorgeaufwendungen (für die steuerliche Berücksichtigung). Die Mindestvorsorgepauschale entfällt. Das ist relevant, da diese bisher auch bei einer Vorauszahlung der Beiträge an die Versicherung jeden Monat berücksichtigt wurde. Im neuen Verfahren würde bei einer Vorauszahlung von einem Jahr z.B. im Dezember des Vorjahres der Betrag steuerlich Auswirkungen auf die Lohnsteuer im Dezember haben, und eine laufende Berücksichtigung im Folgejahr bei der Lohnsteuer unterbleiben. Wie bisher wird dann alles über die Steuererklärung glatt gezogen. Das ist auch wichtig, weil Beitragsrückerstattungen im System nicht per ELStAM gemeldet werden. Klar entfallen die Bescheinigungen, die bisher an den AG durchzureichen sind, aber das aus meiner Sicht Unschöne im kommenden System wird sein, dass die Versicherung bei Vorauszahlungen rückwirkende Korrekturen per ELStAM melden muss und damit auch der Arbeitgeber rückwirkend die Lohnsteuer für die jeweiligen Monate anpassen muss (so mein Verständnis).

 

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/datenaustausch-im-lohnsteuerabzug-ab-2026_164_652946.html

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DancingWombat
vor 25 Minuten von Newton:

Hier sollte noch erwähnt werden, dass ab 2026 für Arbeitnehmer deutliche Änderungen anstehen, deren Auswirkung ich nicht ganz überblicke. Ab dann meldet die Krankenversicherung ja über das BZSt Beiträge, die per ELStAM dem Arbeitgeber zugespielt werden. Dabei meldet die Krankenversicherung sowohl die monatlich fälligen Gesamt-Beiträge für KV/PV (für die Berechnung des AG-Zuschusses) als auch die gezahlten, darin enthaltenen Vorsorgeaufwendungen (für die steuerliche Berücksichtigung). Die Mindestvorsorgepauschale entfällt. Das ist relevant, da diese bisher auch bei einer Vorauszahlung der Beiträge an die Versicherung jeden Monat berücksichtigt wurde. Im neuen Verfahren würde bei einer Vorauszahlung von einem Jahr z.B. im Dezember des Vorjahres der Betrag steuerlich Auswirkungen auf die Lohnsteuer im Dezember haben, und eine laufende Berücksichtigung im Folgejahr bei der Lohnsteuer unterbleiben. Wie bisher wird dann alles über die Steuererklärung glatt gezogen. Das ist auch wichtig, weil Beitragsrückerstattungen im System nicht per ELStAM gemeldet werden. Klar entfallen die Bescheinigungen, die bisher an den AG durchzureichen sind, aber das aus meiner Sicht Unschöne im kommenden System wird sein, dass die Versicherung bei Vorauszahlungen rückwirkende Korrekturen per ELStAM melden muss und damit auch der Arbeitgeber rückwirkend die Lohnsteuer für die jeweiligen Monate anpassen muss (so mein Verständnis).

 

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/datenaustausch-im-lohnsteuerabzug-ab-2026_164_652946.html

In dem Haufe Beitrag steht ja eindeutig drin, dass die Beiträge im Jahr der Zahlung abziehbar sind, soweit nicht mehr als 3 Jahresbeiträge. Das steht auch im EStG und wurde soweit ich weiß nicht geändert. Von daher dürfte sich hier nichts ändern. 

Relevant ist der el. Datenaustausch für die Arbeitgeber, da diese nun nicht mehr die Papierformulare bearbeiten müssen, sondern das direkt in den Elstam Daten abrufen. 

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Newton

Ja, unterm Strich wird sich für den Versicherten steuerlich nichts ändern. Bei Vorauszahlungen werden jedoch die monatlichen Zahlungen durch den AG (durch die unterschiedlichen Lohnsteuerabzüge) unsteter und es wird rückwirkende Korrekturen per ELStAM geben.

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Ponda
· bearbeitet von Ponda

Hallo! 
Zunächst einmal vielen Dank für die vielen Informationen hier in diesem Thread. Ich finde die steuerlichen Möglichkeiten hinsichtlich PKV-Beitragsvorauszahlung ebenfalls sehr spannend und habe eine Frage zu dem Thema.


Kann ich die Vorauszahlung der Beiträge bis max. 36 Monate auch bereits tätigen, wenn ich erst zum Januar des neuen Jahres in die PKV eintrete? 

Beispiel:
Ich wechsele zum Januar 2026 aus der freiwilligen GKV in die PKV. Meine PKV Versicherung startet also zum Januar, ich bezahle allerdings bereits im Dezember 2025 Beiträge für die nächsten 36 Monate (d.h. für die Jahre 2026, 2027 und 2028). Können die Beiträge im Steuerjahr 2025 steuerlich angesetzt werden?  

 

Danke bereits!
 

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stagflation

Du solltest auf jeden Fall Deinen Versicherer fragen, ob er Vorauszahlungen für 36 Monate akzeptiert. Nicht alle Versicherer machen das. Und wenn er Vorauszahlungen akzeptiert, solltest Du fragen, ob er sie auch in dem Fall akzeptiert, dass der Versicherungsbeginn erst im Januar ist. Nicht dass Du das Geld überweist - und es ein paar Tage/Wochen später wieder zurückkommt.

 

Ob das Finanzamt bereit ist, Vorauszahlungen für 36 Monate steuermindernd für 2025 anzuerkennen, wenn der Versicherungsbeginn erst in 2026 ist, kann ich Dir nicht sagen.

 

Weiterhin ist die Frage, ob dieses Vorgehen überhaupt sinnvoll ist. Oder ob es nicht schlauer ist, die Beiträge dann zu zahlen, wenn sie fällig werden - und sie dann bei der Steuererklärung in 2026, 2027 und 2028 anzugeben. So richtig sinnvoll ist das Vorziehen der PKV-Beiträge nur, wenn man in einem Jahr besonders hohe und in den Folgejahren nur sehr geringe steuerpflichtige Einkünfte hat. Wenn Du neu in die PKV eintreten willst, ist diese Konstellation eher unwahrscheinlich (kann aber trotzdem vorkommen, insbesondere bei Selbständigen).

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chirlu
vor 1 Minute von stagflation:

So richtig sinnvoll ist das Vorziehen der PKV-Beiträge nur, wenn man in einem Jahr besonders hohe und in den Folgejahren nur sehr geringe steuerpflichtige Einkünfte hat.

 

Oder auch, wenn man durchgehend hohe steuerpflichtige Einkünfte hat, weil man in vielen Jahren 1900 Euro bzw. 2800 Euro zusätzlich geltend machen kann, die andernfalls nicht absetzbar wären.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ja, bei einem durchgehend sehr hohem steuerpflichtigen Einkommen mag das stimmen.

 

Wenn man mit seinem zu versteuerndem Einkommen hingegen im Progressionsbereich liegt, könnte das Gegenteil passieren von dem, was man möchte... Hier gilt die Regel, dass das steuerpflichtige Einkommen von Jahr zu Jahr möglichst wenig schwanken sollte.

 

Wenn man ein gleichbleibendes Gehalt hat und die PKV-Beiträge vorzieht, hat man ein Jahr ein niedrigeres und danach 2 oder 3 Jahre ein höheres zu versteuerndes Einkommen. Die Steuerlast wird dadurch höher. Ob die 1.900 € bzw. 2.800, die man zusätzlich absetzen kann, das wettmachen, musst man individuell ausrechnen. Es mag funktionieren - aber es ist nicht ganz trivial.

 

PS: eines noch: wenn man PKV-Beiträge vorauszahlen will, sollte man die Fristen beachten. Am besten vor dem 15.12 - und keinesfalls nach dem 21.12.

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Ponda

Danke für eure Antworten und Hinweise. 

Nach meinen steuerlichen Überlegungen wäre es sinnvoll die Vorauszahlung zu machen, ich bin allerdings sehr unsicher, ob das überhaupt möglich ist. 
Erster Ansprechpartner wäre natürlich der Versicherer, ob es von seiner Seite aus akzeptiert wird. Außerdem müssen die Fristen eingehalten werden (15.12.).

Hinsichtlich FInanzamt bin ich über § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG gestolpert. Dieser besagt, dass Beiträge an die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, die für nach Ablauf des Jahres beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Dreifache der auf das Zahlungsjahr (hier 2025) entfallenden Beiträge überschreiten, in dem Jahr abzusetzen sind, für das sie geleistet wurden. 

Im Jahr 2025 wären im obigen Beispiel ja noch keine Beiträge an die PKV angefallen, sondern nur an die freiwillige GKV. Wäre der maximal absetzbare Betrag dann mit dem GKV Beitrag (Basis + Pflege) zu berechnen? 
Oder gilt, dass die PKV Beiträge in 2025 Null waren und damit auch noch nichts vorausbezahlt und gleichzeitig abgesetzt werden kann (weil das Dreifache von Null immer noch Null ist)?

 

Entschuldigt die sehr detaillierte Frage, wahrscheinlich etwas für den Steuerberater. Eventuell gibt es ja aber jemanden unter euch, der sowas Ähnliches in der Vergangenheit gemacht hat. Also zum Beispiel recht spät in einem Jahr in die PKV gewechselt ist (und damit nur wenig PKV Beitrag in diesem Jahr geleistet hat) und trotzdem direkt recht hohe Beiträge für die nächsten Jahre vorausbezahlt hat? 

 

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Allesverwerter
Am 13.11.2025 um 01:32 von stagflation:

PS: eines noch: wenn man PKV-Beiträge vorauszahlen will, sollte man die Fristen beachten. Am besten vor dem 15.12 - und keinesfalls nach dem 21.12.

Wo kommt das mit den Fristen her?

Warum nicht mehr nach dem 21.12.?

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chirlu
vor 17 Minuten von Allesverwerter:

Wo kommt das mit den Fristen her?

Warum nicht mehr nach dem 21.12.?

 

§ 11 EStG (Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 2), EStH H 11. Zumindest erspart man sich damit eine mögliche Diskussion über die Regelmäßigkeit.

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Allesverwerter
Am 14.11.2025 um 12:44 von chirlu:

 

§ 11 EStG (Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 2), EStH H 11. Zumindest erspart man sich damit eine mögliche Diskussion über die Regelmäßigkeit.

Danke! Das wusste ich nicht. Und bislang hatte der 29.12. auch immer funktioniert. Für die spätere Überweisung gab es aber nie einen Grund, der Diskussion wert wäre. Ich werde künftig früher das Geld senden.

Übrigens: Die Basis für die Vorauszahlung (max. 36 Monate) ist immer der Beitrag des aktuellen Jahres, also der Beitrag ohne Erhöhung.

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Ponda

Noch eine Frage zum Steuerrecht: Was passiert mit einer eventuellen Beitragsrückerstattung in einem der Folgejahre?

 

Bsp.: In 2025 erfolgt die Vorauszahlung der Beiträge für 2026 und 2027. Man bekommt für 2025 und 2026 dann jeweils eine Beitragsrückerstattung, welche in 2026 (BRE für das Versicherungsjahr 2025) und in 2027 (BRE für das Versicherungsjahr 2026) ausgezahlt wird. 

 

Muss man die Beitragsrückerstattung dann einfach in der Steuererklärung für das Jahr 2026 (welche in 2027 eingereicht wird) eintragen und dann später nochmal in der Steuererklärung für das Jahr 2027 (welche in 2028 eingereicht wird)?
Oder würde sich auch eine Änderung für das Steuerjahr 2025 ergeben, in welchem die Beiträge vorausgezahlt wurden?

 

Danke schon mal!

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ohnePeil

In dem Jahr, in dem Du das Geld erstattest bekommst, ist das Einkommen, also in 2026 und 2027.

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Ponda
· bearbeitet von Ponda

Danke! 


Das heißt die Krankenversicherung ändert auch die Meldung ans Finanzamt über die in 2025 geleisteten Beiträge nicht?

Die Beitragsrückerstattung wird stattdessen vom Versicherer in der Finanzamt-Meldung für 2026 angegeben, richtig?

 

 

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ohnePeil

Genau!

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