Zum Inhalt springen
morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

Empfohlene Beiträge

jst
Gerade eben von MichaelMueller:

Nein ich habe eine Steuererstattung auf AN Beitrag gemacht. Ich zahle 11k im Voraus vor, aber in den Sonderausgaben kommt "nur" die Hälfte an, weil die AN-Zuschüsse abgezogen werden.

Heißt wie oben im Beispiel eben knapp 5.500€.

Das kann nicht sein. Im Jahr der Vorauszahlung hast du ja auch regulär Beiträge gezahlt. Der AN Beitrag aus DIESEM Jahr wird also bereits mit den Beiträgen für dieses Jahr verrechnet. Die Vorauszahlung für Folgejahre ergibt in Gänze eine abziehbare Vorsorgeaufwendung. Du kannst ja nicht heute die zukünftigen AN Beiträge bereits berücksichtigen.

 

Ich klinke mich jetzt aus, die Diskussion macht erst wieder Sinn, wenn konkrete Beispiele in Elster gerechnet wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 18 Minuten von MichaelMueller:

wenn ich meine letzte Jahresabrechnung anschaue sind z.B. die AN-Beiträge und AG-Beiträge nicht exakt 50 zu 50%

 

Bei der Krankenversicherung? Das wäre überraschend. Bei der Pflegeversicherung nicht, wenn du Anfang 2021 noch keine Kinder hattest.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor 12 Minuten von MichaelMueller:

ich habe gefragt ob deine Versicherung/SDK das mit einem Jahr festgelegt hatte. Ich dachte wenn es gesetzlich geregelt ist, müssen die Versicherung das auch so handhaben. Aber wurde dann schon beantwortet, kann jede Versicherung festlegen

nachdem ich vor ein paar Jahren das mitbekommen habe, das das geht, da konnte ich auch noch 3 Jahre im Voraus zahlen.

Seit ein paar Jahren geht nur noch 1 Jahr. Diese Grenze hat die SDK gezogen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
vor 28 Minuten von chirlu:

 

Bei der Krankenversicherung? Das wäre überraschend. Bei der Pflegeversicherung nicht, wenn du Anfang 2021 noch keine Kinder hattest.

Gerade mal nachgerechnet sind nur ein paar Cent Unterschied. Hatte im Kopf nur die Nachkommastellen gesehen und da war klar genau 50% zu 50% ist es nicht

Beitrag: 9.171,96

Zuschuss: 4.586,04

 

vor 34 Minuten von jst:

Das kann nicht sein. Im Jahr der Vorauszahlung hast du ja auch regulär Beiträge gezahlt. Der AN Beitrag aus DIESEM Jahr wird also bereits mit den Beiträgen für dieses Jahr verrechnet. Die Vorauszahlung für Folgejahre ergibt in Gänze eine abziehbare Vorsorgeaufwendung. Du kannst ja nicht heute die zukünftigen AN Beiträge bereits berücksichtigen.

 

Ich klinke mich jetzt aus, die Diskussion macht erst wieder Sinn, wenn konkrete Beispiele in Elster gerechnet wurden.

Achso ja korrekt stimmt. wo genau trägt man die Vorauszahlung denn ein?

 

,1757796667_Bildschirmfoto2022-12-11um15_03_03.thumb.png.0570ef0cee88eff89876e2c84594eecd.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allesverwerter

In Beiträge KV.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller

@jst

Ich habe mal ein 3 Jahres Szenario genommen. Steuersatz ist 20%. Unterschied mit und ohne Überhang sind so 130€ auf 3 Jahre...

 

Überhang

simulation_ueberhang.thumb.png.ac168d18570157ce3544f9fbc3436cd0.png

 

Null Überhang ich hab den kompletten Zuschuss einfach mal genullt mit den Beiträgen.

 

simulation_null_uberhang.thumb.png.b2952c224ae5f1537b4bde6be7d82cb2.png

 

Ich würde das jetzt nochmal durchspielen was passiert wenn meine Ehefrau Teilzeit arbeitet. 
Für die Simulation hat das keine Auswirkung, aber mir ist aufgefallen, das aktuell als Höchstsatz 2800€ genommen werden und keine 3800€.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jst
vor 5 Minuten von MichaelMueller:

@jst

Ich habe mal ein 3 Jahres Szenario genommen. Steuersatz ist 20%. Unterschied mit und ohne Überhang sind so 130€ auf 3 Jahre...

 

Überhang

simulation_ueberhang.thumb.png.ac168d18570157ce3544f9fbc3436cd0.png

 

Null Überhang ich hab den kompletten Zuschuss einfach mal genullt mit den Beiträgen.

 

simulation_null_uberhang.thumb.png.b2952c224ae5f1537b4bde6be7d82cb2.png

 

Ich würde das jetzt nochmal durchspielen was passiert wenn meine Ehefrau Teilzeit arbeitet. 
Für die Simulation hat das keine Auswirkung, aber mir ist aufgefallen, das aktuell als Höchstsatz 2800€ genommen werden und keine 3800€.

 

Du hast im unteren Szenario ein zusätzliches Jahr (2025) in dem die sonstigen Versicherungen abgezogen werden können, das ist die ganze Magie bei der Wahl der Höhe der initialen Vorauszahlung. Ich würde empfehlen, nicht 11k sondern 16k vorauszuzahlen, dann geht es noch ein Jahr so weiter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
vor 50 Minuten von jst:

Du hast im unteren Szenario ein zusätzliches Jahr (2025) in dem die sonstigen Versicherungen abgezogen werden können, das ist die ganze Magie bei der Wahl der Höhe der initialen Vorauszahlung

Da hast mich abgehängt.

Im Jahr 2025 werden doch ganz "normale" Beiträge wieder gezahlt. In diesem Jahr kann ich doch die sonstige Versicherungen nicht abziehen, sondern erst im Jahr 2026 (wenn ich die Vorauszahlung wieder auf 11k mache)?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cjdenver

Man kann bis zu 3 Jahre vorauszahlen - der Effekt ergibt sich aber nicht im Jahr der Vorauszahlung sondern nur in den 1 oder 2 Jahren wenn man bereits vorausgezahlt hat. Bestenfalls hast du also in 2 von 3 Jahren einen Vorteil. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor 9 Stunden von MichaelMueller:

@jst

Ich habe mal ein 3 Jahres Szenario genommen. Steuersatz ist 20%.

Du solltest hier den Grenzsteuersatz nehmen. 

vor 9 Stunden von MichaelMueller:

 

Unterschied mit und ohne Überhang sind so 130€ auf 3 Jahre...

 

Überhang

simulation_ueberhang.thumb.png.ac168d18570157ce3544f9fbc3436cd0.png

Wie hast du den Überhang in der Steuerberechnung berücksichtigt? Wie kann es zu 2200€ Nachzahlung bei 20% Steuersatz kommen? 

 

vor 9 Stunden von MichaelMueller:

 

 

 

vor 8 Stunden von cjdenver:

Man kann bis zu 3 Jahre vorauszahlen - der Effekt ergibt sich aber nicht im Jahr der Vorauszahlung sondern nur in den 1 oder 2 Jahren wenn man bereits vorausgezahlt hat. Bestenfalls hast du also in 2 von 3 Jahren einen Vorteil. 

Volle Zustimmung. Es ging hier aber vor allem um die Frage was steuerlich passiert, wenn der AG Zuschuss kommt und keine KV gezahlt wird. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 9 Stunden von cjdenver:

Man kann bis zu 3 Jahre vorauszahlen - der Effekt ergibt sich aber nicht im Jahr der Vorauszahlung sondern nur in den 1 oder 2 Jahren wenn man bereits vorausgezahlt hat. Bestenfalls hast du also in 2 von 3 Jahren einen Vorteil. 

Das habe ich doch oben skizziert. Und je nach Situation kann es auch in der Vorauszahlung was ausmachen (wenn man einen größeren Bonus oder Abfindung erhält etc.)

Folgende Varianten:
- Alle 2 Jahre einmal jährlich Vorauszahlung

- Alle 3 Jahre zwei jährlich Vorauszahlung

- Alle 4 Jahre drei jährlich Vorauszahlung

Aber hier geht es über den Überhang durch den Zuschuss zwischendrin.

 

vor einer Stunde von DancingWombat:

Du solltest hier den Grenzsteuersatz nehmen. 

Ich habe einfach die Simulation vom Programm genommen und damit gerechnet, ist ja eigentlich auch total egal. Im Programm steht nur der Durchschnittsteuersatz, ich bin davon ausgegangen, das wäre der Grenzsteuersatz.

 

vor einer Stunde von DancingWombat:

Wie hast du den Überhang in der Steuerberechnung berücksichtigt? Wie kann es zu 2200€ Nachzahlung bei 20% Steuersatz kommen?

Genauso wenig wie ich dir sagen, wie die 4900€ Erstattung zustanden kommen. Ich hab einfach das Ergebnis übernommen. Auf jeden Fall macht der Überhang einen geringfügigen Unterschied. 

 

ueberhang.thumb.png.f5ac3b68974b1e9f7ff2f045116791c4.png

 

 

Vermutlich wird der Effekt mit der Ehefrau in Teilzeit sowieso quasi bei null sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor 30 Minuten von MichaelMueller:

Das habe ich doch oben skizziert. Und je nach Situation kann es auch in der Vorauszahlung was ausmachen (wenn man einen größeren Bonus oder Abfindung erhält etc.)

Folgende Varianten:
- Alle 2 Jahre einmal jährlich Vorauszahlung

- Alle 3 Jahre zwei jährlich Vorauszahlung

- Alle 4 Jahre drei jährlich Vorauszahlung

Aber hier geht es über den Überhang durch den Zuschuss zwischendrin.

 

Ich habe einfach die Simulation vom Programm genommen und damit gerechnet, ist ja eigentlich auch total egal. Im Programm steht nur der Durchschnittsteuersatz, ich bin davon ausgegangen, das wäre der Grenzsteuersatz.

 

Genauso wenig wie ich dir sagen, wie die 4900€ Erstattung zustanden kommen. Ich hab einfach das Ergebnis übernommen. Auf jeden Fall macht der Überhang einen geringfügigen Unterschied. 

 

ueberhang.thumb.png.f5ac3b68974b1e9f7ff2f045116791c4.png

 

 

Vermutlich wird der Effekt mit der Ehefrau in Teilzeit sowieso quasi bei null sein.

Bist du sicher das die AG Zuschüsse ein Erstattungsüberhang sind? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 52 Minuten von DancingWombat:

Bist du sicher das die AG Zuschüsse ein Erstattungsüberhang sind? 

Ziemlich

 

uberhang.thumb.png.82fcb4124804fa62dd15013e5b4c5739.png

 

 

Wenn Zeile 16 >= Zeile ist 19 dann gibt es keinen Überhang, z.B. wenn ich 5.472,28€ (1€ mehr) eintrage, dann gibt es die erste Zeile

 

1670931844_Bildschirmfoto2022-12-12um09_42_06.thumb.png.b3794d9d0262b485d6a74fe009d71395.png

 

Wenn kleiner kommt eben der Überhang

 

Quelle:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/beitragserstattung-aufgrund-der-aenderung-des-versicherungsstatus_170_559532.html

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor einer Stunde von MichaelMueller:

Ziemlich

 

uberhang.thumb.png.82fcb4124804fa62dd15013e5b4c5739.png

 

 

Wenn Zeile 16 >= Zeile ist 19 dann gibt es keinen Überhang, z.B. wenn ich 5.472,28€ (1€ mehr) eintrage, dann gibt es die erste Zeile

 

1670931844_Bildschirmfoto2022-12-12um09_42_06.thumb.png.b3794d9d0262b485d6a74fe009d71395.png

 

Wenn kleiner kommt eben der Überhang

 

Quelle:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/beitragserstattung-aufgrund-der-aenderung-des-versicherungsstatus_170_559532.html

 

Das ist meiner Auffassung nach nicht richtig. In Zeile 19 gehören Beiträge die von der KK erstattet wurden. In der PKV sind das z.B. Beitragsrückerstattungen. Ich weiß nicht ob es sowas in der  GKV auch gibt.
Die Arbeitgeberzuschüsse gehören in Zeile 37-39.

 

Siehe dazu z.B. hier: https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-vorsorgeaufwand

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=9783C1B04C2905C5FAE2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller

 

vor 3 Minuten von DancingWombat:

Das ist meiner Auffassung nach nicht richtig. In Zeile 19 gehören Beiträge die von der KK erstattet wurden. In der PKV sind das z.B. Beitragsrückerstattungen. Ich weiß nicht ob es sowas in der  GKV auch gibt.
Die Arbeitgeberzuschüsse gehören in Zeile 37-39.

 

Siehe dazu z.B. hier: https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-vorsorgeaufwand

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=9783C1B04C2905C5FAE2

Hast Recht d.h. die Zuschüsse sind weiterhin auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, aber das ändert am Ergebnis nichts.
Es ist trotzdem ein Überhang ausgewiesen.

71981383_Bildschirmfoto2022-12-12um11_11_22.thumb.png.00e60b4631982fb93852e4d418f23917.png

 

Sieht genau gleich aus

 

ueberhang.thumb.png.f5ac3b68974b1e9f7ff2f045116791c4.png

 

 

 

2102194528_Bildschirmfoto2022-12-12um11_14_14.thumb.png.2ef7ff0104930d27885635648dd3c287.png

 

 

Dein Link geht nicht.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
vor 23 Stunden von MichaelMueller:

...
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, verheiratet (gemeinsam veranlagt) und habe mich nun als Selbstzahler umgestuft.

Was ich nun verstanden habe, aktuell kann ich 3800€ Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Da ich monatlich zahle:

GKV 394,01€

PKV 76,06€

= 5640,84€

 

Jetzt könnte ich zum Beispiel in 2022 noch eine Vorauszahlung machen (als Beispiel 1 Jahresbeitrag).
Der würde sich aus AG + AN zusammensetzen als müsste ich knapp 11.281,68€ überweisen.

Als Sonderausgaben kann ich in ESTK 2022 nun folgendes angeben:

Vorsorgeaufwendungen 3800€

Sonderausgaben 5640,84 €(11.281,68-Zuschuss AG)

 

Für ESTK 2023

habe ich nun 0€ Vorsorgeaufwendungen aus Beiträgen, aus diesem Grund kann ich meine anderen Versicherungen abziehen BU, Haftpficht, KfZ etc.

Jedoch komme ich da gerade mal auf 1500-2000€

Nun meine Fragen:

1. Ist das soweit korrekt oder irgendwo ein Denkfehler?

2. Da ich in 2023 den Vorsorgeaufwendungen Beitrag nicht "voll" bekomme, könnte ich der Krankenkassenversicherung z.B. sagen bitte nimm die letzten oder ersten 3 Monate nicht aus dem Guthaben sondern aus den normalen monatlichen Beiträge. Aktuell ist Lastschrift-Verfahren vereinbart. Ich könnte die monatlichen Beiträge aber auch selber überweisen.

 

Ich hab nochmal den Ursprungspost hochgeholt...:

 

in 2022 Krankenkasse-Vorauszahlung...  11.281,68€

Folge: Höhere Steuererstattung für 2022

Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind nicht absetzbar.

 

Ich würde die Zahlungen an die Krankenkasse selbst steuern und nicht  über Lastschrift buchen lassen.

 

Ende 2023 würde ich der Krankenkasse überweisen:

5640 Euro (Höhe der AG-Zuschüsse)

sowie die Differenz (Summe der eigenen absetzbaren sonstigen Versicherungen) - 3800 , also weitere 2000 Euro an die Krankenkasse

Folge: Absetzbar sind dann 3800 Euro Vorsorgeaufwendungen.

 

Kritik:
*Aufwand/Nutzenverhältnis ist besser, wenn die Vorauszahlung  für die maximale Zeit (3 Jahre) /möglichst hoch ist
*Im Jahr der Vorauszahlung sollte das Einkommen auch hoch sein (Ehefrau in Elternzeit spricht eher dagegen)

*Aufwand/Nutzenverhältnis ist besser, wenn die 3800 Euro  durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind

*Rentabilitätsrechnungen sollten mit dem Grenzsteuersatz erfolgen

*bei Deinen Zahlen würde ich mir den durchaus vorhandenen Aufwand mit gewissem Restrisiko(1) nicht antun.

 

(1) Dazu noch eine Anmerkungen zu den in den anderen Beiträgen skizzierten Beispielen mit dem Erstattungsüberhang:

In 2022 des Jahres der Elternzeit setzt Du aufgrund der Vorauszahlung eine höhere Summe von der Steuer ab und reduzierst dadurch den Grenzsteuersatz.

In 2023 gibt es aufgrund der Teilzeit wieder ein höheres Familieneinkommen und dann erhöhst Du durch den Erstattungsüberhang noch zusätzlichen das Einkommen und damit den Grenzsteuersatz.

Das ist zu hinterfragen, ob sinnvoll!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
vor 13 Minuten von Allesverwerter:

Aufwand/Nutzenverhältnis ist besser, wenn die Vorauszahlung  für die maximale Zeit (3 Jahre) /möglichst hoch ist

Die Varianten wurden ja dargestellt, welche sinnvoll sind. 3 Jahre im Voraus muss man halt auch erstmal haben ;)

 

vor 14 Minuten von Allesverwerter:

Im Jahr der Vorauszahlung sollte das Einkommen auch hoch sein (Ehefrau in Elternzeit spricht eher dagegen)

Korrekt die Jahreszahlen waren ein nur fiktiv hätte auch Jahr 1,2,3 nehmen können.

 

Ich würde es 2022 machen, wenn mit der Umstellung alles schnell geht, wenn der AG und Krankenkasse noch bis 20.12.2022  alles hinbekommt ich glaub nicht daran.

2022 - Frau in Elternzeit

2023 - Frau in Elternzeit

2024 - Frau direkt ab Jan. in Teilzeit

 

Ansonsten klar warte ich noch 2 Jahre und mache es 2024 zum ersten Mal.


Wie bereits gesagt ging es erstmal um den Überhang, wie der sich Auswirken würde und es ob es sich wirklich lohnt den in den Beitragsfreien Jahren auszugleichen.

vor 25 Minuten von Allesverwerter:

*bei Deinen Zahlen würde ich mir den durchaus vorhandenen Aufwand mit gewissem Restrisiko(1) nicht antun.

Welches Risiko?

 

vor 25 Minuten von Allesverwerter:

Aufwand/Nutzenverhältnis ist besser, wenn die 3800 Euro  durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind

Logisch, aber meine Versicherungen (die gut und günstig sind) werde ich darum nicht aufstocken um ein paar Steuern zu sparen. 

vor 15 Minuten von Allesverwerter:

Ende 2023 würde ich der Krankenkasse überweisen:

5640 Euro (Höhe der AG-Zuschüsse)

sowie die Differenz (Summe der eigenen absetzbaren sonstigen Versicherungen) - 3800 , also weitere 2000 Euro an die Krankenkasse

Folge: Absetzbar sind dann 3800 Euro Vorsorgeaufwendungen.

Korrekt, das wurde auch schon oben diskutiert. Da man so aber immer mehr Guthaben anhäuft, muss man aufpassen nicht über die 3 Jahre zu kommen, darum bin ich noch unsicher, ob der Ausgleich wegen dem Überhang soviel Auswirkungen hat.

 

"sowie die Differenz (Summe der eigenen absetzbaren sonstigen Versicherungen) - 3800 , also weitere 2000 Euro an die Krankenkasse"
Normal müssten da noch die Beiträge meiner Frau rein (ca. 1800€) also "nur" 200 an die Krankenkasse.
Die Simulation steht noch aus :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allesverwerter
vor 4 Minuten von MichaelMueller:

Die Varianten wurden ja dargestellt, welche sinnvoll sind. 3 Jahre im Voraus muss man halt auch erstmal haben ;)

vor 5 Minuten von MichaelMueller:

Welches Risiko?

 

vor 4 Minuten von MichaelMueller:

Logisch, aber meine Versicherungen (die gut und günstig sind) werde ich darum nicht aufstocken um ein paar Steuern zu sparen. 

Dann sollte man das Modell vielleicht auch nicht fahren, wenn die eigenen Voraussetzungen nicht dazu passen. (Natürlich war nicht gemeint, dass extra zusätzliche absetzbare Ausgaben kreiert werden sollen)

Risiko: Änderungen in der persönlichen oder Einkommenssituation, Steueränderungen etc.

 

vor 11 Minuten von MichaelMueller:

Normal müssten da noch die Beiträge meiner Frau rein (ca. 1800€) also "nur" 200 an die Krankenkasse.

"Beiträge"? An sonstige Versicherungen? Dann habt Ihr doch fast 3800. 

Es ist schwierig, den Beiträgen zu folgen, wenn Einzelveranlagungs- und Gemeinschaftsveranlagungsbeträge gemixt werden...

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor einer Stunde von Allesverwerter:

Dann sollte man das Modell vielleicht auch nicht fahren, wenn die eigenen Voraussetzungen nicht dazu passen. (Natürlich war nicht gemeint, dass extra zusätzliche absetzbare Ausgaben kreiert werden sollen)

Risiko: Änderungen in der persönlichen oder Einkommenssituation, Steueränderungen etc.

Achso logisch, da bin ich schon hinterher siehe oben, der Fahrplan ist klar. Entweder klappt es dieses Jahr noch wenn nicht dann erst Ende 2024.

Das Modell passt ganz gut, ich und bringt mit 10k Einsatz ungefähr 1k Erstattung zurück. Das mit dem Überhang finde ich interessant, vielleicht kann man es noch optimieren
Und wenn es sich mal eingespielt hat, wird es sich ja immer lohnen allein schon um die 2k Zusatzversicherungen (welche steigen weil BU mit Dynamik) in den (teilweisen) beitragsfreien Jahren abzugreifen, da muss schon viel schief laufen, dass es sich negativ auswirkt.

 

vor einer Stunde von Allesverwerter:

"Beiträge"? An sonstige Versicherungen? Dann habt Ihr doch fast 3800. 

Es ist schwierig, den Beiträgen zu folgen, wenn Einzelveranlagungs- und Gemeinschaftsveranlagungsbeträge gemixt werden...

 

Meine Beiträge sind nur mit Gemeinschaftsveranlagungsbeträge, meine Frau hat eben 2022 und 2023 keine Beiträge zu gesetzlichen KV.
Ehemann: freiwillig GKV

Ehefrau: GKV

 

Wie gesagt Simulation steht noch aus, bisher habe ich eben mit Ehefrau 0€ Lohn gerechnet. Jetzt würde ich ihr Gehalt mit reinnehmen und dann zahlt Sie auch bzw. muss Beiträge in der KV haben. Diese Beiträge werden bei den 3800€ in den beitragsfreien Jahren doch Auswirkungen haben. Ich dachte die Rechnung ist dann so in den beitragsfreien Jahr:

Beiträge Ehefrau PV/KV + Sonstige Versicherung (BU, Unfall etc.)+ Arbeitslosenversicherung <= 3800€

 

 

EDIT:
Das stimmt wohl nicht ganz. Das Steuerprogramm, nimmt die Beiträge meiner Ehefrau Beispiel
1580 KV

375 PV

Davon den Höchsatz 1900€ und verrechnet diese direkt mit dem Überhang

5471 - 1900 = 3.579 €

 

Und für die "restlichen" Versicherungen also Arbeitlosenversicherung, BU, RLV, Unfall, Haftpflicht habe ich nun 3800€ frei.

Dann eben wieder die gleiche Überlegung ob ich den Überhang nulle und/oder die 3800€ voll auffülle, was aufgrund der Arbeitlosenversicherung (ca. 1300€) nicht mehr soviel ist

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller

@Allesverwerter ich hab das ganze mal durch simuliert mit Frau in der Teilzeit auch mit dem Überschuss...

Folgendes Fazit (gerne korrigieren, bei Denkfehler)

Simulation 1, war komplett ohne Vorauszahlung wie jetzt alles direkt vom AG auf der Lohnsteuerbescheinigung
Simulation 2, war mit jährliches Vorauszahlung alle 2 Jahre. Das freie Jahr hat dann ein Überhang von knapp 3500€

Simulation 3, war mit jährliches Vorauszahlung alle 2 Jahre. Das freie Jahr wurde der Überhang ausgeglichen

 

Zwischen Simulation 1 und 2/3 sind es ungefähr 1000€ mehr Rückerstattung für Simulation 2/3, also prinzipiell lohnt es sich und viel mehr Aufwand ist es ja nicht. Vermutlich das System einmal verstehen ist der meiste Aufwand.

 

Zwischen Simulation 2 und 3 ist es ganz interessant, das der Ausgleich zwischen den Jahren schon was bewirkt. Das Problem ist man sich dadurch immer mehr Guthaben bei der KV anspart, welches nicht abgebaut wird. In diesem Fall in Jahr 6 hat man schon 1 komplettes Jahr angespart d.h. irgendwann muss man 2 Jahre mit der Vorauszahlung aussetzen oder sich das Guthaben auszahlen lassen. Im Endeffekt ist es wohl Geschmacksache soviel hat es nicht ausgemacht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jst
vor 7 Stunden von MichaelMueller:

@Allesverwerter ich hab das ganze mal durch simuliert mit Frau in der Teilzeit auch mit dem Überschuss...

 

Simulation 2, war mit jährliches Vorauszahlung alle 2 Jahre. Das freie Jahr hat dann ein Überhang von knapp 3500€

Simulation 3, war mit jährliches Vorauszahlung alle 2 Jahre. Das freie Jahr wurde der Überhang ausgeglichen
 

Zwischen Simulation 2 und 3 ist es ganz interessant, das der Ausgleich zwischen den Jahren schon was bewirkt. Das Problem ist man sich dadurch immer mehr Guthaben bei der KV anspart, welches nicht abgebaut wird. In diesem Fall in Jahr 6 hat man schon 1 komplettes Jahr angespart d.h. irgendwann muss man 2 Jahre mit der Vorauszahlung aussetzen oder sich das Guthaben auszahlen lassen. Im Endeffekt ist es wohl Geschmacksache soviel hat es nicht ausgemacht.

Ich glaub Du hast einen entscheidenden Kniff noch nicht gesehen oder kannst ihn auf deinen Fall nicht anwenden: wenn du im Fall 3 für das eine freie Jahr eine Vorauszahlung leistet, dann solltest du nicht stoisch alle zwei Jahre für ein ganzes Jahr vorauszahlen. Das ist dann nicht optimal, weil du ohne Not das Jahr 3 verschenkst (für die Absetzbarkeit der übrigen Verwicherungen). Du musst in Jahr 3 nur genau für ein halbes Jahr einzahlen weil du ja noch ein halbes Jahr Guthaben hast (was passenderweise fast genau die AG Zuschüsse kompensiert) und dann kannst du nochmal die anderen Versicherungen absetzen. Erst Jahr 4 wird ein reguläres, d.h. monatliche Zahlung (da Guthaben aufgebraucht) und am Ende des Jahres eine Vorauszahlung.

 

Ich wiederhole mich jetzt und vielleicht passt es nicht zu eurer einkommenssituation respektive Grenzsteuersatz, aber wenn du für 1,5 Jahre statt 1 Jahr vorauszahlst, wird es noch effizienter, weil der Zyklus nochmal länger geht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
· bearbeitet von sparfux

Aber dann sollte es ja noch besser sein, die AG-Anteile jährlich auszugleichen, sprich zusätzlich einzuzahlen:

 

Jahr 0    0  —> 3

Jahr 1     3 - 1 + 0,5 —> 2,5

Jahr 2     2,5 - 1 + 0,5. —> 2

Jahr 3     2 - 1 + 0,5 —> 1,5

Jahr 4     1,5 - 1 +0,5 —> 1

Jahr 5     1 - 1 + 0,5 —> 0,5

Jahr 6     0,5 - 1 + 0,5. —> 0

 

Damit sollte man dann die 1900€/3800€ in 6 von 7 Jahren zur Verfügung haben, statt nur in 3 von 4 Jahren.

 

Oder sehe ich das falsch?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240102

@sparfux...letztlich ist das eine Rendite und interne Zinsfußberechnung. 

 

Beim Single wäre es ja so, dass der rund 33.000 EUR vorauszahlt in Jahr 0 und dann in Jahr 1 14,52 TEUR Steuererstattung erhält und sich die Restvorauszahlung von 18.000 EUR über die drei Jahre tilgt zzgl. 836 EUR Steuerersparnis. Das werden so 6-7% IRR  sein. Das verschlechtert sich, wenn Du in jedem Jahr den Arbeitgeberbeitrag zahlst, denn das sind ja auch rund 4.500 EUR. Damit steigt die Kapitalbindung der Investition und ob das eine 1 Jahr mehr das ausgleicht müsste man ausrechnen.

 

Beim Alleinverdiener und Zusammenveranlagung sieht die Verzinsung wegen der 3.800 EUR generell besser aus und ggf. wäre dann ein Jahr mehr sinnvoll.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ja aber im 4-Jahres-Fall muss man im 5. Jahr auch schon wieder neu voraus zahlen, während im 7-Jahres-Szenario noch die  Vorauszahlungen aufgebraucht werden.

 

Im 4-Jahres-Szenario hat man langfristig in 75% der Jahre die Möglichkeit, die 1900€/3800€ anderweitig zu nutzen, im von mir skizzierten 7-Jahres-Szenario kann man den Betrag in 85,7% der Jahre zusätzlich absetzen.

 

Der Chashflow ist definitiv im 7-Jahres-Fall höher. Intuitiv würde ich deshalb davon ausgehen, dass auch die IZF-Rendite besser ist, wenn man den gleichen Zeitraum betrachtet.

 

Die Rendite kommt ja einzig und allein aus der zusätzlichen Absetzbarkeit der 1900€/3800€. Und mehr Jahre Absetzbarkeit sollte ja zu höherer Rendite führen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
vor 3 Stunden von jst:

 

Ich wiederhole mich jetzt und vielleicht passt es nicht zu eurer einkommenssituation respektive Grenzsteuersatz, aber wenn du für 1,5 Jahre statt 1 Jahr vorauszahlst, wird es noch effizienter, weil der Zyklus nochmal länger geht.

Stimmt hattest du gesagt :-*. Das simuliere ich auch noch!

 

vor 2 Stunden von sparfux:

Aber dann sollte es ja noch besser sein, die AG-Anteile jährlich auszugleichen, sprich zusätzlich einzuzahlen:

 

Jahr 0    0  —> 3

Jahr 1     3 - 1 + 0,5 —> 2,5

Jahr 2     2,5 - 1 + 0,5. —> 2

Jahr 3     2 - 1 + 0,5 —> 1,5

Jahr 4     1,5 - 1 +0,5 —> 1

Jahr 5     1 - 1 + 0,5 —> 0,5

Jahr 6     0,5 - 1 + 0,5. —> 0

 

Damit sollte man dann die 1900€/3800€ in 6 von 7 Jahren zur Verfügung haben, statt nur in 3 von 4 Jahren.

 

Oder sehe ich das falsch?

 

 

 

1. 3 Jahre werde ich vermutlich nicht gleich packen, 2 könnte funktionieren.

2. Ich bin mir nicht sicher, ob es das Ziel ist die Vorauszahlung soweit wie möglich zu verschieben, weil die Vorauszahlung lässt sich ja auch komplett absetzen

3. Vermutlich ist es vielleicht auch Fall abhängig, aber ich kann das auch mal simulieren, was es auch ausmacht

vor 1 Stunde von sparfux:

Die Rendite kommt ja einzig und allein aus der zusätzlichen Absetzbarkeit der 1900€/3800€. Und mehr Jahre Absetzbarkeit sollte ja zu höherer Rendite führen.

Nicht nur, auch dass man die Vorauszahlung zu 100% absetzen kann. Ist quasi eine Kombination...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...