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morrsleib

Rendite mit Vorauszahlung der PKV Beiträge

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DancingWombat
vor 26 Minuten von MichaelMueller:

Jetzt hast mich wieder abgehängt

Er meint das du erstmal soviel absetzen musst um den zu geringen Lohnsteuerabzug zu kompensieren.

Ich sehe jetzt hier kein wirkliches Problem wenn man z.B. Immobilien hat. 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Kleine Fehlerkorrektur
vor 17 Stunden von Allesverwerter:

Ja, wahrscheinlich weil die Beiträge zur GKV des Partners sich mit dem Arbeitgeber-Zuschuss decken.

Wieso denn das, der Partner bezahlt doch gerade mal 1.508 €. Und deshalb frage ich mich ob es bei mscj ein Jahr mit Einzahlungen ist.

Er sollte vielleicht noch angeben, wann er was vorausbezahlt hat.

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Allesverwerter
vor 11 Minuten von Knacker:

Wieso denn das, der Partner bezahlt doch gerade mal 1.508 €. Und deshalb frage ich mich ob es bei mscj ein Jahr mit Einzahlungen ist.

Er sollte vielleicht noch angeben, wann er was vorausbezahlt hat.

hm, stimmt, ich dachte die 5166 Euro sind vom Partner.

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jst
vor 2 Stunden von Allesverwerter:

hm, stimmt, ich dachte die 5166 Euro sind vom Partner.

Die Einträge in Zeile 1+2 kompensieren doch genau die „Zuschüsse“? Ist das nicht genau wie eine Einzahlung eines halben Jahresbeitrags funktionieren sollte?

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Knacker
Am 11.12.2022 um 21:23 von jst:

Du hast im unteren Szenario ein zusätzliches Jahr (2025) in dem die sonstigen Versicherungen abgezogen werden können, das ist die ganze Magie bei der Wahl der Höhe der initialen Vorauszahlung. Ich würde empfehlen, nicht 11k sondern 16k vorauszuzahlen, dann geht es noch ein Jahr so weiter.

Wenn Du mit dem zusätzlichen Jahr das Jahr 2025 meinst, dann ist das falsch. In diesem Jahr zahlt er jede Menge an KK-Beiträgen.

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jst
· bearbeitet von jst
vor 22 Minuten von Knacker:

Wenn Du mit dem zusätzlichen Jahr das Jahr 2025 meinst, dann ist das falsch. In diesem Jahr zahlt er jede Menge an KK-Beiträgen.

Ja stimmt, hab die dritte Spalte falsch interpretiert. Aber das Vorgehen in der Tabelle ist auch Quatsch. Er könnte das Jahr 2025 zusätzlich nutzen weil er noch genug Guthaben bei der KK hat und lediglich einen halben Jahresbeitrag a.k.a. Kompensation der AG Zuschüsse zahlen müsste und keinen Euro mehr.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
redaktionell
Am 11.12.2022 um 21:13 von MichaelMueller:

@jst

Ich habe mal ein 3 Jahres Szenario genommen. Steuersatz ist 20%. Unterschied mit und ohne Überhang sind so 130€ auf 3 Jahre...

 

Überhang

simulation_ueberhang.thumb.png.ac168d18570157ce3544f9fbc3436cd0.png

 

Null Überhang ich hab den kompletten Zuschuss einfach mal genullt mit den Beiträgen.

 

simulation_null_uberhang.thumb.png.b2952c224ae5f1537b4bde6be7d82cb2.png

 

Ich würde das jetzt nochmal durchspielen was passiert wenn meine Ehefrau Teilzeit arbeitet. 
Für die Simulation hat das keine Auswirkung, aber mir ist aufgefallen, das aktuell als Höchstsatz 2800€ genommen werden und keine 3800€.

 

An Deinen Berechnungen stimmt irgend etwas nicht.

Bei der ersten Simulation für  2023 und 2025 bringen Vorsorgeaufwendungen von jeweils 17.092,08  eine jeweilige Steuerersparnis von 4.900 € und  in 2024  ergeben  negative Vorsorgeaufwendungen von   -3.471,28 €  eine Steuernachzahlung von 2.200 €. Im ersten Fall entspricht die Steuererstattung von 4.900 € einem  durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 28,7 % . Und im zweiten Fall soll das um 20.563,36 € erhöhten zvE schon unrealistische 63,4 % ausmachen. Tatsächlich ergibt in 2023 ein zvE von 57.000 €  einen Grenzsteuersatz von 28,78 % und ein um 20.563 € erhöhtes zvE einen Grenzsteuersatz von 32,7 %.

 

Unterstellen wir bei der zweiten Simulation das Gleiche, dann entsprechen die 62 € Steuern und ein zvE von 3.471,28 € in 2024 einem  durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 1,79 %.  Die Steuerersparnis von 2.900 € für Vorsorgeleistungen über 11.620,80 € in 2025 entsprechen einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 24,96 %. Tatsächlich ....

 

Wenn die Ehefrau in Teilzeit arbeitet, wird sich der Grenzsteuersatz nicht viel verändern, weil auch die bezogenen Lohnersatzleistungen zur Berechnung des Durchschnittssteuersatzes herangezogen werden.

 

 

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MichaelMueller
vor 11 Stunden von Knacker:

An Deinen Berechnungen stimmt irgend etwas nicht.

Das ist das, was das Steuerprogramm ausspuckt bei den Daten

 

vor 11 Stunden von Knacker:

Wenn die Ehefrau in Teilzeit arbeitet, wird sich der Grenzsteuersatz nicht viel verändern, weil auch bezogenen Lohnersatzleistungen zur Berechnung des Durchschnittssteuersatzes herangezogen werden.

 

Welche Lohnersatzleistungen?

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chirlu
vor 26 Minuten von MichaelMueller:

Welche Lohnersatzleistungen?

 

Elterngeld?

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SirWayne
vor einer Stunde von chirlu:

 

Elterngeld?

Deckt aber nicht die ganze Elternzeit ab

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MichaelMueller
vor einer Stunde von SirWayne:

Deckt aber nicht die ganze Elternzeit ab

Eben bei uns auch nicht …

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Ergänzung
vor 3 Stunden von MichaelMueller:

Das ist das, was das Steuerprogramm ausspuckt bei den Daten

Es ist aber sehr schlecht, wenn Du auf der Grundlage falscher Daten ggf. unnötig investierst.

 

Wenn Du dazu in der Lage bist, dann berechne die Vorsorgeaufwendungen, nimm Dein bisheriges zvE, passe es und schau im https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml nachwieviel Steuern Du bezahlen musst. Dort werden auch der Durchschnitts- und der Grenzsteuersatz angezeigt.

 

Das Elterngeld ist - wie alle Lohnersatzleistungen - steuerfrei, aber damit muss man das zvE des betreffenden Jahres erhöhen und mit dem sich ergebenden Durchschnittssteuersatz dann die Steuer aus dem echte zvE errechnen.

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MichaelMueller

Da es 2022 eh nix mehr wird bis 20.12. kann ich das ganze nächstes Jahr nochmal aufrollen.

Überlegung war sowas
2023: Frau in Elternzeit ohne Lohnersatzleistung - Vorauszahlung 4-6 Monate

2024: Frau in Teilzeit - Vorauszahlung verrechnen mit GKV Frau

2025: Frau in Teilzeit - Vorauszahlung 1-1,5 Jahre

etc.

 

oder eben direkt erst eine Vorauszahlung in 2024 machen

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mscj
· bearbeitet von mscj
Rechtschreibfehler
Am 13.12.2022 um 19:42 von mscj:

Ich lese immer wieder, dass die Vorauszahlung für Angestellte, wenn der Partner gesetzlich versichert ist, nicht sinnvoll ist.

Trotzdem habe ich die letzten Jahre die Vorauszahlung genutzt und bin der Meinung damit Steuern gespart zu haben.

Das sagt mein Steuerprogramm vom letzten Jahr:

grafik.png.efbbf48eefb61e4005461b868c8acfde.png

Wenn ich das richtig sehe, dann konnte ich die übrigen Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Meine Kinder sind ebenfalls in der PKV versichert, aber ich bezahle nur meine Verträge voraus. Hatte mal vor ein paar Jahren festgestellt, dass das so optimal ist.

Passt das so oder habe ich das falsch verstanden. Gibt es noch Optimierungspotential.

 

Danke

Habe die Werte jetzt nachvollziehen können:

grafik.png.97fc861acf06b90e682541cc87a8f332.png

Sehe ich das richtig, dass da im Optimalfall statt -218 € in Summe 60 € stehen sollten?

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 15.12.2022 um 20:19 von mscj:

Habe die Werte jetzt nachvollziehen können:

grafik.png.97fc861acf06b90e682541cc87a8f332.png

Sehe ich das richtig, dass da im Optimalfall statt -218 € in Summe 60 € stehen sollten?

Warum gerade 60 € ?

Idealerweise sollten es -2.254 € sein.  Die hättest Du im Vorjahr  zusätzlich vorauszahlen können. Nun sind sie hier wirkungslos verpufft.

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phlp112

Wegen einer Einmalzahlung in diesem Jahr habe ich heute drei Jahre als freiwillig gesetzlich Versicherter vorausgezahlt.
 

Das macht über drei Jahre ca. 4.500 € mehr an Sonderausgabenabzug aus.

 

Den restlichen Teil der Einmalzahlung zahle ich ebenfalls steueroptimiert in mein Versorgungswerk ein bzw. spende einen deutlichen Teil davon. Somit habe ich die gesamte Einmalzahlung fast steuerfrei erhalten. 

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ER EL

Hallo zusammen,

wie reizt ihr denn die "frei gewordenen" Vorsorgeaufwendungen in den Jahren nach der Vorauszahlung aus?

Ich hatte vor gehabt meine BU abzusetzen jedoch stolpere über folgende Passage EkStG § 10 Abs. 1 Nr 2.b)bb):

Zitat

[Beiträge des Steuerpflichtigen] für seine Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit (Versicherungsfall), wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente für einen Versicherungsfall vorsieht, der bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist. 2Der Vertrag kann die Beendigung der Rentenzahlung wegen eines medizinisch begründeten Wegfalls der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit vorsehen. 3Die Höhe der zugesagten Rente kann vom Alter des Steuerpflichtigen bei Eintritt des Versicherungsfalls abhängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat.

Die klassischen BU Verträge sehen eine Leistung bis 67 vor, aber keine lebenslange Leibrente. Sprich, diese Art der BU kann gar nicht abgesetzt werden, oder?

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SirWayne

BU, RLV, (private und KFZ) Haftpflicht sowie (eventuell) Krankenzusatzversicherung

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sparfux

Arbeitslosenversicherung, KLV

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chirlu
Am 20.12.2022 um 13:16 von ER EL:

wie reizt ihr denn die "frei gewordenen" Vorsorgeaufwendungen in den Jahren nach der Vorauszahlung aus?

 

Ich zahle nicht voraus (geht auch nicht, da versicherungspflichtig), aber Pflegezusatzversicherung und Krankenzusatzversicherung würden die 1900 Euro schon ausschöpfen. Daneben hätte ich noch Arbeitslosenversicherung im Angebot und 50 Euro Privathaftpflicht.

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SirWayne

Im anderen Thread hatte ich wenig Glück, darum nochmal hier :)

Ich bin zum Dezember 1.12. gewechselt zum Selbstzahler (freiwillig gesetzlich). Wollte nur Fragen ob ich irgendwas nun selber melden muss zur Sozialversicherung, weil ich nun 2 Bescheide zur "Meldung zur Sozialversicherung" erhalten habe. Einmal mit einem Eintrag zur KV einmal ohne

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west263

zuerst mal was positives zur SDK, sie waren in diesem Jahr, mit Anfang Dez. :thumbsup:, sehr früh dran mir mitzuteilen, bis wann ich wieviel vorausbezahlen kann

Es geht seit längerer Zeit schon nur 1Jahr mit 4% Skonto und das bekomme ich auch da, wo ich das Jahr über die Beiträge ansammle, um sie für das nächste Jahr vorauszubezahlen. Von daher verzichte ich auf eine Vorauszahlung.

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Themack
Am 15.12.2023 um 16:24 von west263:

zuerst mal was positives zur SDK, sie waren in diesem Jahr, mit Anfang Dez. :thumbsup:, sehr früh dran mir mitzuteilen, bis wann ich wieviel vorausbezahlen kann

Es geht seit längerer Zeit schon nur 1Jahr mit 4% Skonto und das bekomme ich auch da, wo ich das Jahr über die Beiträge ansammle, um sie für das nächste Jahr vorauszubezahlen. Von daher verzichte ich auf eine Vorauszahlung.

D.h. statt Vorauszahlung wird es nun eine  monatliche Beitragszahlung ab Januar?
Wenn die Vorauszahlung jetzt 4% Skonto  auf alle 2024-Beiträge gibt, müsste das alternative Ansammeln doch grob 8% p.a. bringen, das wäre sicher eine andere Risikoklasse. 

Andersherum betrachtet: Ist die Versicherung jährlich kalkuliert, hat der  Monatsbeitrag hier einen (mehr oder weniger offen kommunizierten) Aufschlag für Zahlung in Monatsraten

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west263
vor 43 Minuten von Themack:

müsste das alternative Ansammeln doch grob 8% p.a. bringen, das wäre sicher eine andere Risikoklasse. 

aber auch nur, wenn ich bereit nochmal ca. 9k€ vorzuschiessen und die anderen 9k€ weiter angelegt lasse. 

vor 43 Minuten von Themack:

Andersherum betrachtet: Ist die Versicherung jährlich kalkuliert, hat der  Monatsbeitrag hier einen (mehr oder weniger offen kommunizierten) Aufschlag für Zahlung in Monatsraten

nein ist sie nicht, es gibt keinen Aufschlag bei monatl. Zahlung. Es gibt nur 4% Skonto bei jährl. Zahlung. 

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Allesverwerter
Am 15.12.2023 um 16:24 von west263:

Es geht seit längerer Zeit schon nur 1Jahr mit 4% Skonto und das bekomme ich auch da, wo ich das Jahr über die Beiträge ansammle, um sie für das nächste Jahr vorauszubezahlen. Von daher verzichte ich auf eine Vorauszahlung.

offtopic: wo gibt es denn 4%+ Zinsen

 

Andere Frage: Geht es nicht, dass Du jetzt kurz vor Ultimo vorauszahlst und in 2024 keine Beiträge zahlst und damit die 1900 Vorsorgeaufwendung absetzen kannst?

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