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kleinerfisch

was ist "akkumulierter Mehrbetrag"?

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Hallo,

ich habe über die ffb einen Fonds (LU0082283614) verkauft und konnte die steuerliche Behandlung nicht nachvollziehen. Auf Anfrage hat die Bank mir folgendes Berechnungsschema (jeweils mit konkreten Zahlen) mitgeteilt:

 

Veräußerungserlös (VE)

- Zwischengewinn Kauf (ZGK)

- Anschaffungskosten (AK)

+ Zwischengewinn Verkauf (ZGV)

- akkumulierter Mehrbetrag Kauf

+ akkumulierter Mehrbetrag Verkauf

= Veräußerungsgewinn/verlust

 

Damit nicht genug wird der ZGV gleich wieder drauf gerechnet und es ergibt sich

 

Veräußerungsgewinn/verlust (von oben)

+ Zwischengewinn Verkauf (ZGV)

=bereinigtes Veräußerungsergebnis

 

Letzteres ist dann auch das steuerliche Ergebnis (wobei nicht für mich keine Aufteilung nach § 20 abs. 1 und 2 erkennbar ist).

 

VE-AK ist klar und auch -ZGV verstehe ich mittlerweile.

Allerdings frage ich mich was der "akkumulierte Mehrbetrag" sein könnte. In Google finde nichts genaues aber immer wieder Hinweise auf Steuerintransparenz. Der Fonds hat jedoch seit 2006 regelmäßig Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht und ein Zwischengewinn ist ja offensichtlich auch vorhanden.

 

Würde mich über Erklärungen freuen.

 

Gruß

 

kleinerfisch

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Taxadvisor

Hallo,

ich habe über die ffb einen Fonds (LU0082283614) verkauft und konnte die steuerliche Behandlung nicht nachvollziehen. Auf Anfrage hat die Bank mir folgendes Berechnungsschema (jeweils mit konkreten Zahlen) mitgeteilt:

 

Veräußerungserlös (VE)

- Zwischengewinn Kauf (ZGK)

- Anschaffungskosten (AK)

+ Zwischengewinn Verkauf (ZGV)

- akkumulierter Mehrbetrag Kauf

+ akkumulierter Mehrbetrag Verkauf

= Veräußerungsgewinn/verlust

 

Damit nicht genug wird der ZGV gleich wieder drauf gerechnet und es ergibt sich

 

Veräußerungsgewinn/verlust (von oben)

+ Zwischengewinn Verkauf (ZGV)

=bereinigtes Veräußerungsergebnis

 

Letzteres ist dann auch das steuerliche Ergebnis (wobei nicht für mich keine Aufteilung nach § 20 abs. 1 und 2 erkennbar ist).

 

VE-AK ist klar und auch -ZGV verstehe ich mittlerweile.

Allerdings frage ich mich was der "akkumulierte Mehrbetrag" sein könnte. In Google finde nichts genaues aber immer wieder Hinweise auf Steuerintransparenz. Der Fonds hat jedoch seit 2006 regelmäßig Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht und ein Zwischengewinn ist ja offensichtlich auch vorhanden.

 

Würde mich über Erklärungen freuen.

 

Gruß

 

kleinerfisch

 

Ich würde tippen, akkumulierter Mehrbetrag sind die aufsummierten ausschüttungsgleichen Erträge. Die meisten Banken sind nicht in der Lage, die Thesaurierungen während der Halteperiode isoliert zu berechnen, sondwen nur den Gesamtbetrag seit Auflegung. Daher wird die Summe zu Beginn abgezogen und die Summe zum Ende hinzugerechnet. Im Ergebnis werden dann natürlich nur die Thesaurierungen (oder Thesaurierungsanteile) gekürzt. Der ZGV unterliegt der KapErtSt, daher die Hinzurechnung, er ist aber nicht Bestandteil des Veräußerunghsgewinns, daher vorher die Korrektur.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

Danke für die Antwort. Allerdings kapiere ich es nicht so recht.

 

Ich dachte immer der Zwischengewinn seien die ausschüttungsgleichen Erträge. Dementsprechend würde der Zwischengewinn (spätestens) nach dem Jahresabschluss auf 0 gestellt.

In § 2 Abs.4 Nr. 1 InvStG wird der Zwischengewinn ja auch als Einnahmen "soweit sie zu den ausschüttungsgleichen Erträgen ... gehören" definiert.

 

Ich habe auch schon diverse Fonds verkauft und monitore seit 2009 die Besteuerung der Vorgänge genau. Noch nie musste ich ausschüttungsgleiche Erträge oder "akkumulierten Mehrbetrag" beim Verkauf versteuern, soweit vorhanden jedoch immer den Zwischengewinn.

Allerdings waren die meisten betroffenen Fonds synthetische ETFs mit lauter Nullen im Bundesanzeiger.

 

Falls es da irgendwelche Besonderheiten geben sollte:

Es handelt sich um einen Luxemburger Rentenfonds; gekauft habe ich am 24.07., verkauft am 27.11. Dazwischen war per 30.10. zum Geschäftsjahresende eine Ausschüttung, die inkl. Teilthesaurierung versteuert wurde.

Der "akkumulierte Mehrbetrag" war beim Kauf (10 Wochen vor Ende des Geschäftsjahres) ca. 5mal so hoch wie beim Verkauf (6 Wochen danach). Der Zwischengewinn war dagegen (erwartungsgemäß) beim Kauf 10mal so hoch wie beim Verkauf.

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kleinerfisch

@taxadvisor

Du hattest (wie immer) recht.

Nach Nachfrage hat die Bank geschrieben, dass es sich nicht um "akkumulierten Mehrbetrag" sondern um "besitzzeitanteilige ausschüttungsgleiche Erträge" handele.

 

Nichtsdestotrotz würde ich mich freuen, wenn Du kurz erklären könntest, was der Unterschied zwischen Zwischengewinn und ausschüttungsgleichen Erträgen ist.

 

Gruß

 

kleinerfisch

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vanity

Versuch einer laienhaften Erklärung:

 

Die Zwischengewinne sind die zwischen zwei Ausschüttungs-/Thesaurierungszeitpunkten aufgelaufenen Erträge. Durch die Ausschüttung/Thesaurierung werden sie dann in entweder eine Ausschüttung oder Thesaurierung umgewandelt (oder beides) und sind anschließend weg. Also sozusagen die Vorstufe dazu.

 

Steuerlich vergleichbar etwa mit den Stückzinsen bei einer Anleihe - zwischen zwei Kuponterminen stellen sie die aufgelaufenen Erträge dar, mit dem Kupontermin werden sie auf null gestellt.

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Taxadvisor

Versuch einer laienhaften Erklärung:

 

Die Zwischengewinne sind die zwischen zwei Ausschüttungs-/Thesaurierungszeitpunkten aufgelaufenen Erträge. Durch die Ausschüttung/Thesaurierung werden sie dann in entweder eine Ausschüttung oder Thesaurierung umgewandelt (oder beides) und sind anschließend weg. Also sozusagen die Vorstufe dazu.

 

Steuerlich vergleichbar etwa mit den Stückzinsen bei einer Anleihe - zwischen zwei Kuponterminen stellen sie die aufgelaufenen Erträge dar, mit dem Kupontermin werden sie auf null gestellt.

 

Für den Laien und den fortgeschrittenen Investor richtig und völlig ausreichend. Alle "Zwischengewinne" sind Bestandteil der steuerpflichtigen Ausschüttung, diese umfasst aber mehr als die im Zwischengewinn erfassten Erträge.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

1) wenn die Fonds bzw. ETF in einem auslaendischen Depot gekauft werden, wie kann man den Zwischengewinn erfahren ?

 

2) wenn die Anteile der Fonds bzw. ETFs in einem auslaendischen Depot gekauft werden und innerhalb des 31.12 selbes Jahres verkauft werden, kann man einfach den Kursunterschied als Gewinn/Verlust erklären, ohne Zwischengewinn und Angabe im Bundesanzeiger zu berücksichtigen ? Spielt in so einem Fall irgendwie eine Rolle das GJ des Fonds/ETF ?

 

 

Würde mich über Erklärungen freuen.

 

Gruß

 

 

cpandrea

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Taxadvisor

1) wenn die Fonds bzw. ETF in einem auslaendischen Depot gekauft werden, wie kann man den Zwischengewinn erfahren ?

 

2) wenn die Anteile der Fonds bzw. ETFs in einem auslaendischen Depot gekauft werden und innerhalb des 31.12 selbes Jahres verkauft werden, kann man einfach den Kursunterschied als Gewinn/Verlust erklären, ohne Zwischengewinn und Angabe im Bundesanzeiger zu berücksichtigen ? Spielt in so einem Fall irgendwie eine Rolle das GJ des Fonds/ETF ?

 

 

Würde mich über Erklärungen freuen.

 

Gruß

 

 

cpandrea

 

1) Sofern das nicht auf der Abrechnung drauf steht (z.B. bei vielen Schweizer Banken): über WMAccess (kostenpflichtig) oder überdie Fondsgesellschaft.

2) Grundsätzlich nein, bis 2013 wegen der Altverlustrechnung auch nicht ganz in Ordnung, da im Regelfall zu hoher Veräußerungsgewinn. Ab 2014 aus Praktikabilitätsgründen bei kleineren Beträgen wohl zu tolerieren. Würde ich dann aber in der Erklärung kurz erläutern.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

 

dankeTaxadvisor

 

 

1) Ist formell inOrdnung die Mitteilung des angefallenen Zwischengewinn durch einen einfachenEmail der Fondsgesellschaft oder einerdeutschen Bank, die es freundlicherweise per Email die Angaben mitteilen wird ?

 

 

2) es ist mirnicht 100 % klar

 

In meinen Fallbin ich nach Deutschland im Jahr 2012 umgezogen

 

 

Habe die Anteile des Pictet Funds Lux-HR GlobalEmerging Debt Eur ISIN LU0280438648 ( GJ Ende 30/9) am 28/2/2012 (vor Umzug) zum Preis 214,56 Eur gekauft und verkaufe ich heute zumPreis 237,05 Eur.

 

Wenn ich einfach den Verräußerungsgewinn von 22,49 Eurversteuern wurde, welches Problem siehst du ?

 

Ich sehe kein Problem wenn eine winzigen Betrag (z.Beventuelle f)aa) ausl. Quellensteuer) nichtgeltend gemacht wird.

 

Ich verstehe nicht ganz deinen Bezug auf dieAltverlustrechnung.

 

 

3) beim Verkauf von Fondanteile (im Auslandverwahrt), die vor 2009 gekauft wurden, muss man den Zwischengewinn des Verkaufstages ermitteln ?

 

 

4) Devisenkurse hier schreibt man oft umsatzsteuerlicherKurse, wo sind sie zu finden ?

 

Ich hatte gedachtdie Kurse von EZB zu benutzen.

 

 

Gruß

 

cpandrea

 

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ceekay74

4) Devisenkurse hier schreibt man oft umsatzsteuerlicherKurse, wo sind sie zu finden ?

 

Ich hatte gedachtdie Kurse von EZB zu benutzen.

Die monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse gibt es hier: KLICK

 

Tägliche Referenzkurse gibt es hier: KLICK

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Taxadvisor

1) Ist formell inOrdnung die Mitteilung des angefallenen Zwischengewinn durch einen einfachenEmail der Fondsgesellschaft oder einerdeutschen Bank, die es freundlicherweise per Email die Angaben mitteilen wird ?

2) es ist mirnicht 100 % klar

In meinen Fallbin ich nach Deutschland im Jahr 2012 umgezogen

Habe die Anteile des Pictet Funds Lux-HR GlobalEmerging Debt Eur ISIN LU0280438648 ( GJ Ende 30/9) am 28/2/2012 (vor Umzug) zum Preis 214,56 Eur gekauft und verkaufe ich heute zumPreis 237,05 Eur.

 

Wenn ich einfach den Verräußerungsgewinn von 22,49 Eurversteuern wurde, welches Problem siehst du ?

Ich sehe kein Problem wenn eine winzigen Betrag (z.Beventuelle f)aa) ausl. Quellensteuer) nichtgeltend gemacht wird.

 

Ich verstehe nicht ganz deinen Bezug auf dieAltverlustrechnung.

3) beim Verkauf von Fondanteile (im Auslandverwahrt), die vor 2009 gekauft wurden, muss man den Zwischengewinn des Verkaufstages ermitteln ?

 

1) Es gibt keine Formvorschrift, E-Mail reicht völlig aus.

2) Bei dem geringen Betrag wohl kein Problem. I.d.R. wird der Zwischengewinn zwischen Kauf/Verkauf ansteigen. Dieser stellt laufenden Ertrag dar. Wenn man das beim Gewinn berücksichtigt, erhöht man den Betrag der Veräußerungsgewinne, der mit Altverlusten (vulgo Spekulationsgerschäfte) veräußert werden kann.

3) Ja bzw. den zum Kurs passenden Zwischengewinn

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

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cpandrea

danke

 

 

ich habe keine "deutsche" Altverluste, weil ich im Jar 2012 nach Deutschland umgezogen bin und meine Wertpapiere im Ausland noch verwahrt siind.

 

 

2) insgesamt sind schon einige tausend Euros, weil 22,49 pro Stueck sind, also insgesamt keinen geringen Betrag.

 

 

3) bei Fondsanteile, wo einen Teil vor 2009 und einen Teil nach 2008 gekauft wurden, sollte man für die Alt-Anteile nur den Zwischengewinn (bis zum Verkaufstag) versteuern und bei den neuen Anteile Kursgewinn - bereits thesaurienden versteuertenen Beträge versteuern ?

 

 

4) ich habe gesehen, dass die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse monatliche Durchschnittkurse sind. Kann man beim Kauf, Verkauf bzw-. TthesaurierungsWerte diese monatliche Durchschnittkurse vewenden oder muss man die Tageskurse verwenden ?

 

5) ich bin im Jahr 2012 umgezogen. Ist es korrekt, dass die Kapitalertraege nach dem Umzug (Juni 2012) im Deutschland steuerpflichtig sind ? und bis Juni noch im Ausland ?

 

Vielen Dank im Voraus

 

Gruß

 

cpandrea

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