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Grubenolm

BU der Alten Leipziger - kurz vor Abschluss

Empfohlene Beiträge

Grubenolm

Hallo,

 

nachdem ich jetzt den 2. Termin beim Honorarberater hatte und wir knapp 20 Versicherungen in Sachen BU miteinander verglichen haben, hat sich die Alte Leipziger als Favorit herauskristallisiert.

 

Nächste Woche bin ich nochmal beim Berater und wir stellen den Antrag zusammen mit Arzt-Berichten, Befunden etc pp. Sicher ist sicher.

 

Wollte jetzt mal kurz Eure Einschätzung zu dem Bedingungswerk wissen oder ob noch was kritisch hinterfragt werden sollte.

 

Alter: 30 Jahre, Laufzeit bis zum Alter 67

BU-Rente: 1.500/Monat

Beruf: kaufmännischer Angestellter

Mit Dynamik-Option, die mehrmals ausgesetzt werden kann.

Beitrag: ohne Überschuss: 76,49

Beitrag vermindert durch Überschuss: 59,66

Von den zu zahlenden Beiträgen kann ich monatlich 25% abziehen, da mir die gesparte Vertreterprovision auf den Beitrag angerechnet wird.

 

Hier erstmal die Punkte, mit denen wir alle 20 Versicherungenb miteinander verglichen haben:

Wird bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall rückwirkend geleistet?

Ja, der Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht mit Ablauf des

Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Beträgt der Prognosezeitraum sechs Monate?

Ja, die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen

bestehen. Leistungen werden aber auch erbracht, wenn die

Berufsunfähigkeit bereits sechs Monate ununterbrochen angedauert

hat und dieser Zustand fortbesteht

 

Wird bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Berufsunfähigkeit

bzw. Pflegebedürftigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet?

Ja, eine sechs Monate andauernde Berufsunfähigkeit gilt "von Beginn an" als

Berufsunfähigkeit. Leistungen werden in diesem Fall rückwirkend gewährt

 

Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte

Verweisung?

Ja, der Versicherer verzichtet auf eine abstrakte Verweisung. Eine Verweisung

auf eine andere Tätigkeit ist nicht möglich, es sei denn, der Versicherte

übt einen anderen Beruf, der seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen

Lebensstellung entspricht, bereits konkret aus.

 

Verzichtet der Versicherer auf sein Recht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach

§ 19 VVG, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu

vertreten hat?

Ja, der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Kündigung und Vertragsanpassung

nach § 19 VVG, wenn die versicherte Person die Anzeigepflichtverletzung

nicht zu vertreten hat.

Besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die versicherte Person während der

Versicherungsdauer ins Ausland verzieht?

Ja, in den Bedingungen ist ausdrücklich

geregelt, dass der Versicherungsschutz

weltweit besteht.

 

Werden auf Antrag die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur

endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet?

Ja, auf Antrag werden die Beiträge bis zur endgültigen Entscheidung über die

Leistungspflicht zinslos gestundet. Die seit Antragstellung gezahlten Beiträge

werden im Leistungsfall verzinst mit 5% p.a. zurückgezahlt.

 

Verzichtet der Versicherer bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit auf sein Recht

auf abstrakte Verweisung?

Ja, der Versicherer kann nur (erneut) prüfen, ob der Versicherte eine andere

berufliche Tätigkeit (...) ausübt, die der Ausbildung, Erfahrung und bisherigen

Lebensstellung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu

berücksichtigen sind. Ist dies der Fall, kann gegebenenfalls auf diese Tätigkeit

verwiesen werden.

Verzichtet der Versicherer auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes bei

weisungsgebundenen Mitarbeitern?

Ja, in den Bedingungen ist nicht geregelt, dass weisungsgebundene Mitarbeiter

zur Umorganisation ihres Arbeitsplatzes verpflichtet sind.

Wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausschließlich der zuletzt ausgeübte Beruf

geprüft?

Nein, "hat der Versicherte innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt

der Berufsunfähigkeit den Beruf gewechselt, kann auch der davor ausgeübte

Beruf bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit herangezogen werden,

wenn die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ursächlichen Gesundheitsstörungen

bereits bei der Aufgabe des früheren Berufs dem Versicherten bekannt

waren. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Berufsunfähigkeit nicht

absichtlich durch einen Berufswechsel herbeigeführt werden kann. Der frühere

Beruf wird nicht berücksichtigt, wenn der Berufswechsel auf ärztliches

Anraten oder wegen unfreiwilligem Wegfall der früheren Tätigkeit erfolgte.

Leidensbedingte Berufswechsel sind von dieser Regelung nicht betroffen."

Beschränkt der Versicherer die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers auf

zumutbare ärztliche Anweisungen?

Ja, die Befolgung von ärztlichen Anweisungen ist nicht Voraussetzung für die

Anerkennung der Leistungen; ausgenommen ist der Einsatz von Hilfsmitteln

des täglichen Lebens (z.B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen)

sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen

Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes

bieten.

 

Bietet der Versicherer Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten an?

Ja

 

Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei Heirat und Geburt/Adoption

an?

Ja, bei Heirat und Geburt/Adoption hat die versicherte Person ein Nachversicherungsrecht

innerhalb festgelegter Grenzen und Bedingungen. Das Recht

muss innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses ausgeübt

werden, der Versicherte darf dabei nicht älter als 50 sein, die jährliche Erhöhung

muss zwischen 1.800 und 6.000 EUR liegen, die neue jährliche

Berufsunfähigkeitsrente darf 30.000 EUR nicht überschreiten.

 

Bietet der Versicherer Nachversicherungsgarantien bei weiteren Ereignissen an?

Ja, bei Scheidung, Wechsel in die berufliche Selbständigkeit (Hauptberuf),

Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Erreichen eines akademischen

Abschlusses, Wegfall der Versicherungspflicht

in einem Versorgungswerk, Abschluss eines Kauf- oder Darlehensvertrages

durch den Versicherten über mindestens 30.000 EUR in

Verbindung mit dem Kauf bzw. Aus-/Umbau von eigen genutztem

Wohneigentum sowie von fremd oder gewerblich genutzten Immobilien,

Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung,

nachhaltige Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei

nicht selbständigen Versicherten um mindestens 10% im Vergleich zum

Vorjahreseinkommen. Außerdem besteht eine Ausbaugarantie:

Innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss

kann innerhalb festgelegter Grenzen und Bedingungen die Rente erhöht werden.

Ist in den Bedingungen der Begriff der "bisherigen Lebensstellung" definiert?

Ja, geprüft wird die Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung.

Es ist nicht zumutbar, dass das jährliche Bruttoeinkommen 20%

oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt.

Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare

Einkommensreduzierung festlegen, ist dieser auch für den Versicherer

maßgeblich. Im begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute

eine unter 20% liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn

sein

 

 

Verzichtet der Versicherer ab einem bestimmten Lebensalter der versicherten Person

auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?

Ja, der Versicherer verzichtet grundsätzlich

altersunabhängig auf sein abstraktes

Verweisungsrecht.

 

Verzichtet der Versicherer bei einem Verzug der versicherten Person ins Ausland auf

Untersuchungen im Inland?

Ja, in den Bedingungen ist nicht geregelt,

dass Untersuchungen in Deutschland

durchgeführt werden müssen. Die

Berichte müssen in deutscher Sprache

(Vertragssprache) eingereicht werden.

 

 

Verzichtet der Versicherer auf sein Recht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG?

Ja, der Versicherer verzichtet in der

selbständigen BU-Versicherung und in

der Pflegerentenversicherung ausdrücklich

auf sein Recht zur Beitragsanpassung

nach § 163 VVG.

 

 

Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf konkrete

Verweisung?

Nein, Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte eine andere Tätigkeit

konkret ausübt, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt

werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung hinsichtlich Vergütung

und sozialer Wertschätzung entspricht. Es ist nicht zumutbar, dass die Tätigkeit

zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen

20% oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt.

Verzichtet der Versicherer bei der Erstprüfung auf ein zeitlich befristetes

Anerkenntnis?

Ja, es werden keine zeitlich befristeten

Anerkenntnisse ausgesprochen.

 

Ist in den Bedingungen definiert, welcher Beruf nach dauerhaftem Ausscheiden aus

dem Berufsleben im Leistungsfall geprüft wird?

Ja, scheidet der Versicherte endgültig aus seiner Erwerbstätigkeit aus, besteht

während der restlichen Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz

für die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit. Berufsunfähigkeit liegt

nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit

konkret ausübt, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden

kann und seiner Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer

Wertschätzung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Erwerbstätigkeit entspricht.

 

Leistet der Versicherer auch dann, wenn der Leistungsfall durch Vergehen im

Straßenverkehr verursacht wurde, die über fahrlässige Verstöße hinausgehen?

Ja, bei Verkehrsdelikten und fahrlässigen

Verstößen wird geleistet.

 

Bietet der Versicherer eine Beitragsdynamik der versicherten Leistungen (Rente und

Beitragsbefreiung) ohne weitere Gesundheitsprüfung an?

Ja, eine Beitragsdynamik der Berufsunfähigkeitsrente ist vereinbar. Die Dynamik

wirkt dabei gleichermaßen beitrags- und leistungssteigernd. Eine erneute

Gesundheitsprüfung wird nicht verlangt.

Bietet der Versicherer eine garantierte Rentendynamik im Leistungsfall ohne weitere

Gesundheitsprüfung an?

Ja, eine garantierte Dynamik der Berufsunfähigkeitsrente

im Leistungsfall

in Höhe von 1% bis 3% ist vereinbar

 

 

 

Was meint ihr dazu?

Bedenkenlos empfehelnswert?

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Matthew Pryor

Nein,bedenkenlos nicht.Es bleibt z.B. das Problem bei Arbeitsunfähigkeit.Vielleicht hast Du das ja bereits anderweitig geregelt.Blieben unter anderem noch eine schwach geregelte Infektionsklausel,der Nichtverzicht auf eine gesundheitliche Verbesserung im Leistungsfall,die Nichtakzeptanz eines unbefristeten Rentenbescheides eines Sozialversicherungsträgers....

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Grubenolm

Die Infektionsklausel ist doch - soweit ich weiß - nur bei human- und ZahnMedizinern relevant?

 

Und was genau meinst du mit der Arbeitsunfähigkeit?

 

 

Die Sache mit der gesundheitlichen Verbesserung ist so eine Sache.

Von den 20 Versicherungen hatte grade mal eine darauf verzichtet (HDI), die hatte dafür in anderen punkten schlecht abgeschnitten im Vergleich.

Zudem muss ja eine gesundheitliche Verbesserung nicht Zwangsläufig den wegfall der Leistung bedeuten?

 

 

Das mit dem Rentenbescheid hatten wir auch diskutiert, dass ein EU - bescheid gleich BU bedeutet. Die HanseMerkur hat das aber in den Bedingungen drin, war auch 2. Favorit. Allerdings bedeutet das doppelter Beitrag, und zu dem kann es ja nicht das ziel sein, sich damit in die BU zu flüchten wenn NUR der Rentenbescheid ausreicht.

 

 

 

 

unterwegs mit Samsung Galaxy S2 und tapatalk. Rechtschreibfehler? Das Handy ist Schuld :-P

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Die Infektionsklausel ist doch - soweit ich weiß - nur bei human- und ZahnMedizinern relevant?

Relevant kann Sie für jeden sein.Dann,wenn Sie zur Anwendung kommt.Die genannten Berufe sind die Einzigen,für die die Alte Leipziger einen verbindlich klargestellten Versicherungsschutz erklärt!

Und was genau meinst du mit der Arbeitsunfähigkeit?

AU ungleich BU.Das kann man auch anders lösen,kostet aber extra Geld.Ist ein KTG vorhanden?Falls ja,bei welchem Versicherer?Es gibt exakt einen Versicherer,der den Nachweis einer mindestens 6 Monate andauernden AU für eine Leistungspflicht akzeptiert.Das ist nicht die AL.

Von den 20 Versicherungen hatte grade mal eine darauf verzichtet (HDI), die hatte dafür in anderen punkten schlecht abgeschnitten im Vergleich.

Da verzichtet nicht nur die HDI darauf.Macht es Dir zuviel Mühe,eine Liste der "Teilnehmer" hier einzustellen?Das würde mich interessieren!

Zudem muss ja eine gesundheitliche Verbesserung nicht Zwangsläufig den wegfall der Leistung bedeuten?

Mir geht es in erster Linie um die Einhaltung von Obliegenheiten im Leistungsfall.Das ist nicht der wichtigste Punkt,aber auch den kann man besser regeln.Da kommt es auch darauf an,welche Gewichtung man persönlich diesem Punkt beimisst.

Allerdings bedeutet das doppelter Beitrag,

Warum??Das verstehe ich nicht.... Die Hanse Merkur leistet hier aber auch erst ab dem 55. Lebensjahr.

 

Ansonsten halte ich die Herangehensweise des Beraters und auch die Auswahlkriterien für durchaus passabel!Das ist viel mehr,als der druchschnittliche Berater vergleicht!!Nicht,dass wir uns in diesem Punkt falsch verstehen.Ich denke,Du bist da gut aufgehoben.Aber es kann ja nicht schaden,vielleicht diese Punkte noch einmal zu klären.

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hugolee

Hallo,

 

mir erscheint die BU-Rente zu gering!!!

Da würde ich versuchen einen höheren Beitrag abzuschließen, was natürlich höhere Beiträge ergibt.

 

Falls Du nicht höher abschließen kannst, dann würde ich in den ersten Jahren die Dynamik nicht aussetzen um den Betrag zu erhöhen.

 

Gruß

hugolee

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Grubenolm
· bearbeitet von Grubenolm
Die Infektionsklausel ist doch - soweit ich weiß - nur bei human- und ZahnMedizinern relevant?

Relevant kann Sie für jeden sein.Dann,wenn Sie zur Anwendung kommt.Die genannten Berufe sind die Einzigen,für die die Alte Leipziger einen verbindlich klargestellten Versicherungsschutz erklärt!

 

Für jeden heißt, wenn Otto-Normalverbraucher durch eine Infektion BU wird? Ist das dann nicht automatisch "Krankheit", wenn man durch irgendwas infiziert wurde? Wenn ich durch die Infektion dann so krank bin, dass ich nicht mehr arbeiten kann, liegt ja eine BU vor? Laut Klausel der AL natürlich nach dem dann gültigen Stand der Medizintechnik...

 

 

Und was genau meinst du mit der Arbeitsunfähigkeit?
AU ungleich BU.Das kann man auch anders lösen,kostet aber extra Geld.Ist ein KTG vorhanden?Falls ja,bei welchem Versicherer?Es gibt exakt einen Versicherer,der den Nachweis einer mindestens 6 Monate andauernden AU für eine Leistungspflicht akzeptiert.Das ist nicht die AL.

 

Also in dem Vergleich-Punkten der AL habe ich dazu gefunden:

"Wird bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Berufsunfähigkeit

bzw. Pflegebedürftigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet?

Ja, eine sechs Monate andauernde Berufsunfähigkeit gilt "von Beginn an" als

Berufsunfähigkeit. Leistungen werden in diesem Fall rückwirkend gewährt"

 

Ist das nicht die entsprechende Klausel oder verstehe ich da was falsch?

 

EIn KTG ist noh nicht vorhanden, soll aber voraussichtlich noch abgeschlossen werden, habe schon ein Angebot der Debeka und der HUK hier liegen.

 

Hättest du was dagegen, mit den einen Versicherer zu nennen? Dann könnten wir beim nächste Termin mit den anderen evtl. nochmal vergleichen und schauen, wie die restlichen Bedingungen aussehen.

 

 

Von den 20 Versicherungen hatte grade mal eine darauf verzichtet (HDI), die hatte dafür in anderen punkten schlecht abgeschnitten im Vergleich.
Da verzichtet nicht nur die HDI darauf.Macht es Dir zuviel Mühe,eine Liste der "Teilnehmer" hier einzustellen?Das würde mich interessieren!

 

Nein, kann dir gerne die Liste aufschreiben. Zunächst haben wir nur jene Versicherungen ausgewählt die eine 5-Sterne Rating nach Morgan&Morgan bekommen haben. Das waren folgende die wir miteinander verglichen haben:

 

HanseMerkur, Nürnberger, Europa, Continental, Stuttgarter, AXA, DBV, HDI, Swiss, Volkswohlbund, Gothaer, Barmenia, Alte Leipziger, Zürich, Basler, LV 1871.

 

Dann haben wir noch 2 oder 3 kurz betrachtet, aber nicht in allen Bedingungen miteinander verglichen, weil bei den ersten Punkten rauskam, dass die schlechtere Bedingungen haben im Gegensatz zu den bereits verglichenen Versicherungen

 

 

Zudem muss ja eine gesundheitliche Verbesserung nicht Zwangsläufig den wegfall der Leistung bedeuten?
Mir geht es in erster Linie um die Einhaltung von Obliegenheiten im Leistungsfall.Das ist nicht der wichtigste Punkt,aber auch den kann man besser regeln.Da kommt es auch darauf an,welche Gewichtung man persönlich diesem Punkt beimisst.

 

Da hast du recht, ist wirklich eine Sache die man beachten und vor allem wissen muss. Aber es gibt schlimmere Klauseln, die andere Versicherer aus dem Rennen werfen.

 

 

Allerdings bedeutet das doppelter Beitrag,
Warum??Das verstehe ich nicht.... Die Hanse Merkur leistet hier aber auch erst ab dem 55. Lebensjahr.

 

Sorry, ich habe mich vertan. HanseMerkur hat einen Brutto-Beitrag von 106,11€ und netto (inkls. Überschüsse) von 59,42€.

Ich muss dazu sagen, dass am Ende des Vergleichs die Entscheidung zwischen Alte Leipziger und HanseMerkur bestand. Wir sind zum Schluss gekommenm dass man sich bei der HanseMerkur eher in die BU "flüchten" kann, da dort eben der EU-Bescheid = BU bedeutet.

Da das aber nicht mein primäres Ziel ist, haben wir die Alte Leipziger näher ins Auge gefasst, weil:

1. grobe Fahrlässigkeit inkludiert ist, und das nicht nur im Strassenverkehr, sondern generell (haben wir extra noch Bücher zum Versicherungsrecht durchgeforstet, Stichwort §81),

2. Die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Beruf. Üblich sind hier 3 und 5 Jahre, in denen der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft wird. Bei der Alten Leipziger gibts diesbezügich keine Frist, es wird IMMER der zuletzt ausgeübte Berug geprüft, auch wenn ich länger als 5 Jahre aus dem Berug raus sein sollte..

3. Beitragsanpassung nach $163: wird bei der AL ausgeschlossen, die HanseMerkur behält sich das Recht der Erhöhung vor. Da finde ich, baut man bei der AL lieber eine ordentliche Dynamik ein, da man sich ja relativ sicher sein kann, dass der Beitrag überschaubar bleibt.

4. zwar nicht ganz so wichtig, aber man kann nie wissen, wo man in den nächstn 30 Jahren dauerhaft lebt: HanseMerkur will nur Untersuchungen innerhalb der EU, Alte Leipziger ist es egal, hauptsache es in deutscher Sprache ausgefertigt. Das hebt meines Erachtens die Sache mit dem EU = BU wieder auf, denn in manchen Regionen wird gegen "Spenden" mit Sicherheit alles reingeschrieben, was man möchte, WENN man unbedingt um jeden Preis BU werden will...

 

 

Ansonsten halte ich die Herangehensweise des Beraters und auch die Auswahlkriterien für durchaus passabel!Das ist viel mehr,als der druchschnittliche Berater vergleicht!!Nicht,dass wir uns in diesem Punkt falsch verstehen.Ich denke,Du bist da gut aufgehoben.Aber es kann ja nicht schaden,vielleicht diese Punkte noch einmal zu klären.

 

Ich verstehe nichts falsch, genau dafür habe ich ja hier reingeschrieben, um einfach nochmal ne zweite Meinung zu hören und evtl. auf Dinge aufmerksam gemacht werden, die wir bei der Beratung einfach nicht beachtet haben. Wie gesagt, die Entscheidung zwischen HanseMerur und AL war nicht leicht, und noch ist es nicht endgültig. Wahrscheinlich werde ich den nächsten Termin noh mal dazu nutzen, um nochnal Vor- und Nachteile der beiden Versicherer auszuarbeiten.

Aber ich werde die hier angesprochenen Punkte auf jeden Fall nochmal ansprechen, schließlich gehts hier um ne Risikoabsicheurng der nächsten 37 Jahre...

 

Danke dir erstmal und für weitere (kritische) Anregungen bin ich genr offen :)

 

 

 

@hugolee:

1.500€ zu gering? Momentan habe ich 1.900€ netto, die BU-Absicherung entspricht etwas mehr als 75% meines nettos, was ja so als Maßstab ok sein sollte? Das Problem ist ja immer die Relation, und da vereibare ich lieber von Anfang eine Dynamik, und wenns mal finanziell längere Zeit schlechter aussehen solte, kann ich die Dynamik aussetzen, übrigens bei der AL unbegrenzt, bei den anderen gehts nur 2 mal und dann verfällt die Dynamik endgültig.

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morrsleib

Hallo,

 

nachdem ich jetzt den 2. Termin beim Honorarberater hatte und wir knapp 20 Versicherungen in Sachen BU miteinander verglichen haben, hat sich die Alte Leipziger als Favorit herauskristallisiert.

 

Nächste Woche bin ich nochmal beim Berater und wir stellen den Antrag zusammen mit Arzt-Berichten, Befunden etc pp. Sicher ist sicher.

 

Wollte jetzt mal kurz Eure Einschätzung zu dem Bedingungswerk wissen oder ob noch was kritisch hinterfragt werden sollte.

 

Alter: 30 Jahre, Laufzeit bis zum Alter 67

BU-Rente: 1.500/Monat

Beruf: kaufmännischer Angestellter

Mit Dynamik-Option, die mehrmals ausgesetzt werden kann.

Beitrag: ohne Überschuss: 76,49

Beitrag vermindert durch Überschuss: 59,66

Von den zu zahlenden Beiträgen kann ich monatlich 25% abziehen, da mir die gesparte Vertreterprovision auf den Beitrag angerechnet wird.

 

Was meint ihr dazu?

Bedenkenlos empfehelnswert?

 

Hallo Grubenholm,

spare Geld mit jährlicher Zahlung (glaube waren 5% Rendite) ansonsten willkommen im Club :)

Grüße

morrsleib

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

.

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Grubenolm
· bearbeitet von Grubenolm

@morrsleib:

 

Vielen dank fr den tipp, wenn das 5% spart, werde ich das auf alle f䬬e so machen. Der monatliche Beitrag wandert dann erstmal aufs TagesGeld. So mache ich es bei der Kfz-Versicherung genau so.

 

 

@Thomas:

Die alte Leipziger scheint ja sehr gefragt zu sein ;-)

Ja ich kann vom Beitrag die 25% abziehen, da mein Makler keine Provision nehmen darf, hat er eine Vereinbarung mit paar Versicherungen ausgehandelt, wenn seine Mandanten ber ihn dort hin kommen. Die Versicherungen gew䨲en dann durch gesparte Provision einen Vergnstigen Beitrag ber die gesamte Laufzeit.

 

Das l䵦t derzeit auch bei meiner privaten Haftpflicht, Unfall- und hausRat Versicherung.

 

Dafr habe ich bei den Makler ein DauerMandat fr 10€ im Monat. Somit steht er bei fragen und Problemen bei leistungsfall mit Rat und Tat zur Seite. Da er gleichzeitig Jurist ist, ist das keine schlechte Wahl. Den ke man dann auch direkt mit der klage beauftragen.

 

 

Was sagt ihr noch zu den o.g. Punkten, die matthew kritisch betrachtet hat?

 

 

Ach so, eine Dynamik werde ich vereinbaren, wahrscheinlich 5%. Die werde ich dann in 10 Jahren mal aussetzen und dann wieder einbauen. Das kann man bei der AL ja beliebig oft machen

 

unterwegs mit Samsung Galaxy S2 und tapatalk. Rechtschreibfehler? Das Handy ist Schuld :-P

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

.

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highline

25% in Sach ok.

Bei LV Verträgen niemals 25% Nachlass durch Honorarberatung!

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Grubenolm

Ha b grade beim surfen folgendes gefunden: Negativ-Bericht BU Alte Leipziger

 

Bedauerlicher Einzelfall ohne Kentnis, was dahinter steht?

 

In den Kommentaren schreibt einer: "Hervorragender Bericht. Ich habe vor Abschluss meiner BU mit einem Anwalt gesprochen, der BU-Spezialist ist. Er sagte sinngemäß: Hände weg von der Alten Leipziger und der Nürnberger. Die zahlen nie."

 

 

Macht einem die Entscheidung nicht leichter... vielleicht doch lieber zur HanseMerkur? -.-

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

...Oder doch lieber Condor?Oder Swiss Life?Die haben aktuell eine überragende Anerkenntnisquote >85%!!! Was im nächsten Jahr schon wieder anders aussehen kann...Oder auch nicht.Im Ernst:So wird das nichts!

Mal daran gedacht,dass man in solchen Foren (oder auch hier...) theoretisch viel Unsinn posten kann?Wäre ich z.B. DVAG-Mitarbeiter,würde ich ciao.de mit Negativberichten über das WPF geradezu zupflastern... ohne das irgendjemand die Richtigkeit meiner Beiträge überprüft.

Maßgeblich ist und bleibt das,was in den Bedingungen steht und damit notfalls einklagbar ist!!S..... auf Erfahrungsberichte!

Macht einem die Entscheidung nicht leichter... vielleicht doch lieber zur HanseMerkur? -.-

Und genau das ist der Punkt.Wenn Du möchtest,schreibe ich Dir die Hanse Merkur in Grund und Boden.Und Du wirst es mir glauben.Vertraue nur dem,was Du schwarz auf weiß lesen und damit selbst nachvollziehen kannst:Und da schneidet die AL definitiv gut ab!

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hugolee

[@hugolee:

1.500 zu gering? Momentan habe ich 1.900 netto, die BU-Absicherung entspricht etwas mehr als 75% meines nettos, was ja so als Maßstab ok sein sollte? Das Problem ist ja immer die Relation, und da vereibare ich lieber von Anfang eine Dynamik, und wenns mal finanziell längere Zeit schlechter aussehen solte, kann ich die Dynamik aussetzen, übrigens bei der AL unbegrenzt, bei den anderen gehts nur 2 mal und dann verfällt die Dynamik endgültig.

Abschlusshöhe:

Ich würde versuchen immer das aktuelle Netto abzuschließen.

Kannst Du von den 1900 jeden Monat 400 bedenkenlos verschenken?

Denn wenn Du es für Deine Altersversorgung benötigst, dann ist es auch im BU-Fall unverzichtbar!!!

Im Gegenteil im BU-Fall wird vermutlich mehr Geld benötigt als sonst.

 

Zahlungsintervall:

Ich habe bei meiner BU eine jährliche Zahlung vereinbart. Mache monatlich eine Umbuchung auf mein Tagesgeldkonto und spare dadurch ca.4%

 

Versicherungs-Gesellschaft:

Die AL ist mit Sicherheit TOP.

Bei mir wurde mein Beruf von der AL in eine schlechte "Gruppe" eingestuft, das hätte mich enorm mehr gekostet.

Also bin ich zur Condor. Die Bedingungen sind fast identisch.

 

hugolee :thumbsup:

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Grubenolm

@Matthew:

 

Ja, stimmt, vielen Dank fürs Augen öffnen. Man macht sich da doch schon etwas verrückt wenns kurz vorm Abschluss steht ;) Und wenn du deinen Segen zur AL gibst, und die in unserem Vergleich als eine der Besseren heruasgestellt hat, dann soll es so sein ;)

 

 

@hugoee:

Darüber habe ich mir auch Gedanken gemacht. Momentan in meiner aktuellen Berufssituation ist es tatsächich so, dass mir die 400 "fehlende" BU-Rente nichts ausmachen wird. Da ich zur Zeit ca. 380 Fahrtkosten pro Monat habe, weil die Arbeit etwas ausserhalb ist, sehe ich da kein Problem. Solang ich dort arbeite, wird es auch bei den Kosten bleiben, da ein Umzug nicht in Frage kommt. Solte ich nun BU werden, fällt diese Ausgabe erstmal weg.

 

Hinzu kommt noch eine momentane Erwerbsminderungsrente von derzeit ca. 450.

 

Finanziell sehe ich bei der BU mit 1.500 derzeit keine Schwierigkeit.

Anders verhät es sich jedoch, wenn ich mal noch etwas mehr verdienen würde, dann habe ich aber NachversicherungsMöglichkeit die ich auch - je nach Verdienst - auch voll Ausschöpfen würde. Sollte mir das in ein paar Jahren dan gar nicht mehr reichen weil ich bei der AL nihts mehr erhöhen kann, und ich viel mehr verdiene,m wird eine 2. BU abgeschlossen mit 500 BU-Rente.

 

Momentan ist es mir wichtiger, die Beiträöge erstmal noch gering zu halten, da ich ab Frühjahr 2013 Weiterbildungen anfangen werden, und ich da noch gar keine Ahnung habe, in wie weit ich mein Arbeitgeber da unterstützt. Sollte er es gar nicht unterstützen, wird entweder der Arbeitgeber gewechselt oder eben vorerst ganz aufgegeben und die weiterbildungen werden in Vollzeit durchgezogen...

 

Ist aber noch alles ungewiss :)

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Matthew Pryor
Man macht sich da doch schon etwas verrückt wenns kurz vorm Abschluss steht

n´Naja.Lieber ein paar Gedanken zuviel als zuwenig.Das ist ja auch keine Entscheidung,die man über das Knie brechen kann und sollte.Deswegen würde ich mich auch nicht wegen Unisex unter Druck setzen lassen.Wenn die Entscheidung steht und nach einem ausführlichen Beratungsprozess mit Abwägung der Vor- und Nachteile zustande kommt,ist das in Ordnung.Dann kann man sich auch sputen.Ich persönlich erwarte eh,dass sich die Beiträge nach einem gewissen zeitraum (vielleicht2,vielleicht 3 jahre,vielleicht aber auch nicht...) wieder beruhigen werden.Die Versicherer kalkulieren halt erst einmal größtmögliche Beitragspuffer ein,da diese Art der kalkulation für Sie völlig neu ist.Warten wir es ab...

Und wenn du deinen Segen zur AL gibst, und die in unserem Vergleich als eine der Besseren heruasgestellt hat, dann soll es so sein

Nene happy.gif... Den Segen musst Du Dir schon selbst geben.Fakt ist natürlich,dass die AL ein gutes Bedingungswerk hat.Mir scheint,dass Du Dich auch über die Punkte,die anders/schlechter geregelt sind als bei Mitbewerbern,informiert hast.Dann wird das schon passen.Und den Versicherer,der in allen Belangen top ist,den gibt es nun einmal nicht.Einen Tod muss man leider auch hier sterben.

Hinzu kommt noch eine momentane Erwerbsminderungsrente von derzeit ca. 450.

Die würde ich persönlich nicht in die Kalkulation einbeziehen.Im schlimmsten Fall gibt es die halt noch oben drauf.

Anders verhät es sich jedoch, wenn ich mal noch etwas mehr verdienen würde, dann habe ich aber NachversicherungsMöglichkeit die ich auch

"Etwas" mehr wird nicht reichen...10% (darf auch mal knapp drunter sein..) sollten es schon sein.Ansonsten bleibt die Dynamik,die ja bei der AL in punkto Flexibilität herausragend gelöst ist.

da ich ab Frühjahr 2013 Weiterbildungen anfangen werden

Viel Erfolg dabei thumbsup.gif

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BTX

Hallo Grubenolm,

 

ich habe mit großen Interesse den Thread hier mitgelesen, da ich mich auch gerade zwecks BU versuche schlau zu machen. Ich wollte nur kurz fragen, die anfangs genannten Punkte beziehen sich alle auf den SecurAl BV10 Tarif, oder hast du da einzelne Punkte zusätzlich mit aufnehmen lassen in das Angebot.

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verhohner

Wo kann ich denn bitte einen Honorartarif oder einen provisionsfreien Tarif abschließen?

 

Ich bin schon bei der Halleschen als PKV Kunde und will nun noch die BU bei der AL abschließen. Aber laut denen gibt es da nur den Weg über den Makler.

 

Welche Versicherung bietet denn einen Direktvertrieb an und schlägt dadurch evtl. die AL unter Preis/Leistungs-Gesichtspunkten?

 

 

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Matthew Pryor
Welche Versicherung bietet denn einen Direktvertrieb an und schlägt dadurch evtl. die AL unter Preis/Leistungs-Gesichtspunkten?

Die Antwort geben Sie sich selber:Direktversicherer.Wenn Sie keine Beratung brauchen/möchten,sind Sie dort bestens aufgehoben.Billig,aber nicht preiswert.Das merken Sie aber mutmaßlich erst im Leistungsfall.

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hugolee

Wo kann ich denn bitte einen Honorartarif oder einen provisionsfreien Tarif abschließen?

 

Ich bin schon bei der Halleschen als PKV Kunde und will nun noch die BU bei der AL abschließen. Aber laut denen gibt es da nur den Weg über den Makler.

 

Welche Versicherung bietet denn einen Direktvertrieb an und schlägt dadurch evtl. die AL unter Preis/Leistungs-Gesichtspunkten?

 

Was spricht gegen einen Makler???

Da hat man wenigstens einen Fachmann, der einem weiterhelfen kann.

 

Ich war und bin mit meinem 100%ig zufrieden und das obwohl wir ca. 650km weit weg wohnen und alles über Telefon und Mail besprochen haben.

 

hugolee

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verhohner

Naja, prinzipiell spricht nur das finanzielle gegen den Makler. So wie ich bei der Bestellung meines TV-Gerätes den Preisvergleich nutze versuche ich das auch mit meinen Finanz- & Versicherungsthemen zu machen. Manche mögen das geizig nennen, ich denke es ist aber einfach nur rational. Wer für eine persönlichere Beratung den Makler zahlen will kann das ja gerne tun. Da hat jeder seine eigenen Präferenzen.

 

Ich habe dazu noch folgende Website gefunden die mir ganz interessant erscheint. Hat damit schon jemand Erfahrung gesammelt?

 

http://www.pink-versicherungen.de

 

Die zahlen 50% der Provision aus. Ich habe mal angerufen. Scheint ein sehr kleines Unternehmen zu sein.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Die zahlen eine Tippgeberprovision.Und werden es nötig haben.Das ist aber etwas anderes.Möchte man Tippgeber und Versicherungsnehmer in einer Person sein,hat man nach wie vor ein Problem,das sich Provisionsabgabeverbot nennt.

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verhohner

Zum Glück hab ich ja ne Freundin...

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AnNaWF

Die zahlen eine Tippgeberprovision.Und werden es nötig haben.Das ist aber etwas anderes.Möchte man Tippgeber und Versicherungsnehmer in einer Person sein,hat man nach wie vor ein Problem,das sich Provisionsabgabeverbot nennt.

 

Naja, dazu bitte mal AZ 9 K 105/11.F lesen.

So weit ist es mit dem Provisionsabgabeverbot nicht mehr her.

 

Denoch find ich es lusitg; ein Fernseher ist zweifelsohne auch nicht immer ein einfacher Kauf, aber man braucht dazu wenig juristisches und finanzmathematisches Wissen; da kann sich auch der versierte Laie einarbeiten.

Selbst wenn es am Ende nur das zweitbeste Modell wird ist es verschmerzbar, man kauft irgendwann eh einen neuen.

Ob er prinzipiell was taugt merkt man ja auch recht schnell; bei einer Versicherung merkt man es aber vllt erst 40 Jahre später, doch dann ist es eben zu spät.

 

Zu glauben den Versicherungsmarkt "mal eben" verstehen zu können halte ich für mehr als gewagt; dann muss man aber auch damit leben dass man bekommt wofür man gezahlt hat und v.a. dass man im Leistungsfall, von dem man keinen Plan hat, alleine da steht - da kann man dann nur viel Glück wünschen, denn man wird es brauchen.

 

In weit >10 Jahren weiß ich inzwischen wie diese Geschichten meistens ausgehen und v.a. wie der Leisungsfall dann abläuft.

Da sieht man dann wie es ausgeht (ausgehen kann) wenn man am falschen Ende spart.

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Matthew Pryor

Hallo AnNa,

ist bekannt.Bezieht sich meines Erachtens aber zunächst einmal nur auf den konkreten Einzelfall AVL.Das Gericht hat m.E. auch nicht das Verbot an sich für unzulässig erklärt,sondern die Ausgestaltung.Die BAFIN hat ja auch zu verstehen gegeben,dass zunächst keine Sanktionen erfolgen werden.

Das Verbot steht m.N.n. auf der Kippe,aber mehr zunächst einmal auch nicht.Mehr gibt das Urteil doch eigentlich nicht her...

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