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Sarah2906

Suche Rat zur Vorgehensweise gegen Falschberatung bei BU Versicherung

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Sarah2906

Hallo liebe Forum-Mitglieder und Spezialisten,

 

ich bin neu hier und habe mich wegen einem Problem mit meiner BU angemeldet, bei der ich Euren Rat suche:

 

Details:

Bei der Versicherungsgesellschaft: AachenMünchener

habe ich 2 BU-Verträge:

 

1. Vertrag läuft seit 2006: Tarif BUF mit Überschussbeteiligung in Investmendfonds DWS PlusInvest, Ablauf in 2045, BU Rente 500,00

2. Vertrag wurde abgeschlossen in März 2010: , Ablauf ebenfalls 2045, BU Rente 500,00 , TARIF BUF mit Anrechnung von Überschussbeteiligungen

 

Versicherungsvermittler, war ein AachenMünchener Vermögensberater und gleichzeitig ein "Freund der Familie"

 

Abschluss des 1. Vertrages:

Vermögensberater erläuterte mir in dem Beratungsgespräch an diesem Tag, dass Krankheiten nur relevant sind und tatsächlich im Fragebogen angegeben werden müssen, wenn sie chronischer Natur sind und sich auf meine Gesundheit andauernd, über einen langen Zeitraum auswirken. Ich erklärte ihm dann, dass ich keinerlei chronische Krankheiten habe. Daraufhin füllten der Vermögensberater in meinem Namen den Fragebogen Zusatzformular zu Anträgen der AachenMünchener Lebensversichung AG aus und kreuzte sämtliche Fragen an die zu versichernde Person mit NEIN an. Den Wortlaut der Überschriften in der Rubrik 1, hatte ICH nicht gelesen.

 

Da ich als Laie mein Vertrauen in ihn gesetzt habe, habe ich das Kleingedruckte im Vertrag nicht durchgelesen und bin von der Richtigkeit der mündlichen Erläuterung ausgegangen. Daraufhin unterschrieb ich den Antrag.

 

Eine Erhöhung/Anpasssung der Versicherungssumme und somit einhergehend auch der Beiträge sei in diesem Vertrag jederzeit möglich, so seine Auskunft.

 

Im Februar 2010 gab es dann, aufgrund beruflicher Veränderung und Erhöhung meines Einkommens ein nächstes Beratungsgespräch zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen, da mir die Höhe der BU-Rente monatlich von 500,00 nicht ausreichen würde. Eine Anpassung des Altvertrages war, aus mir nicht ersichtlichen Gründen, plötzlich nicht mehr möglich.

 

So schloss ich eben an diesem Tag einen Neuvertrag ab. Der Vermögensberater versicherte mir erneut, dass nur Krankheiten relevant sind und angegeben werden müssen, die einen bleibenden Schaden nach sich gezogen haben oder die chronisch sind. An dem Tag des Abschlusses hatte der Vermögensberater beispielsweise Kenntnis von einer Fraktur des Phalanges proximales V meines rechten Fußes die sich Ende 2009 ereignet hatte, aufgrund derer ich aus der bei ihm bestehenden Unfallversicherung sogar ein Schmerzensgeld ausgezahlt bekommen hatte. Laut seiner Aussage sei dieser nicht relevant, da die Fraktur längst verheilt sei und keine andauernden Schäden nach sich gezogen habe. Auch an diesem Tag habe ich ihm erklärt, dass nach wie vor keinerlei chronische Krankheiten/Schäden vorliegen. Erneut füllten er in meinem Namen, ohne dass ich zuvor die Details der Fragen gelesen hatte, die unter Punkt 1, Fragen an die zu versichernde Person, gestellten Fragen zu Krankheiten aus und kreuzten sämtliche Punkte mit NEIN an. Auch in diesem Fall hatte dies wieder seine Richtigkeit für mich als Laien, da ich weder unter Herzproblemen, Migräne, Depressionen, Rückenerkrankungen oder anderen, diese vier Krankheiten seien hier nur als Beispiel aufgeführt, litt.

 

Ich unterschrieb damals den Antrag, ebenfalls wieder aufgrund des ihm entgegengebrachten Vertrauens.

 

Ende 2011 wurde ein weiteres Beratungsgespräch geführt, diesmal Gegenstand war die Vermögenspolice sowie Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung meines Lebensgefährten. Zu diesem Zeitpunkt wurde mir sowohl durch Medien, als auch durch andere Kontakte zum ersten Mal ein Bewusstsein geschaffen, dass bei dem Abschluss einer BU sämtliche, jemals erfolgte Untersuchungen angegeben werden müssen.

 

Dies war der Zeitpunkt an dem ich mir die Verträge meiner beiden BU-Versicherungen vornahm und das Kleingedruckte durcharbeitete. Dabei fielen mir leider folgende Punkte auf:

 

Die Fragen die der Vermögensberater für mich ausgefüllt hatte, beziehen sich nicht nur auf chronische, bleibende Krankheiten und Schäden wie von ihm mir mündlich erläutert, sondern auch auf Untersuchungen und Beratungen. Im Kleingedruckten steht, dass auch Dinge, denen ich keine oder nur eine geringe Bedeutung zumesse angegeben werden müssen. Da ich zum Vertragsabschluss davon nicht in Kenntnis gesetzt war und aus Vertrauen die Fragen nicht gelesen hatte, habe ich beispielsweise eine Untersuchung am Kniegelenk in 2005 nicht angegeben (die Diagnose war Überbeanspruchung)

 

 

Am 06.02.2010 habe ich beispielsweise den Fußbruch erwähnt, doch der sei nicht relevant sagten Sie und der müsste nicht in die Unterlagen aufgenommen werden.

 

Weiterhin ist mir ein sehr wichtiges Detail aufgefallen, welches ich als folgenschwer empfinde: Im Antrag vom Februar 2010 hat der Vermögensberater in der Frage zur Erklärung zur Beantwortung der Gesundheitsfragen angegeben, dass die Antworten und Erläuterungen in den vorstehenden Fragen von der zu versichernden Person, in dem Falle von mir, eingetragen wurden, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht und ER für mich den Fragebogen ausgefüllt hat, ich lediglich zum Schluss die Unterschrift darunter gesetzt habe.

 

Wahrheitsgemäß und vollständig und mit bestem Wissen und Gewissen habe ich zu den jeweiligen Vertragsabschlüssen gehandelt und meine mündliche Erklärung dem Vermögensberater gegenüber abgegeben, da keinerlei chronische Krankheiten o.ä. vorlagen und darauf möchte ich hiermit besonderen Fokus legen- bis zum heutigen Tag auch noch nicht vorliegen.

 

Min Vermögensberater hat die Eintragungen eigenständig in die Formulare übertragen und fälschlicherweise auch noch eingetragen, dass ICH selbst die Antworten angekreuzt hätte, was nicht der Fall war.

 

Die Relevanz von einer Angabe von Untersuchungen und Beratungen hat er in weiteren Gesprächen und Telefonaten Ende 2011 deutlich heruntergespielt, ich solle mir keine Sorgen machen.

 

Dieser Vorgang stellt für mich eine ganz erhebliche Fehlberatung dar, da ich meine vorvertragliche Anzeigepflicht aufgrund der von IHM heruntergespielten Relevanz von Dingen denen ich nur eine geringe Bedeutung beimesse, verletzt haben könnte.

 

 

 

 

 

Die Frage ist nun: Waskann ich tun und welche Ansprüche habe ich bei einer solchen Falschberatung?

 

 

Ich gehe davon aus, dass die Versicherungsgesellschaft sich im Falle einer Berufsunfähigkeit, auf diese Details bezieht und eine Zahlung der Beiträge im Schadensfall verweigern würde, im Zweifel zahle ich daher die monaltich Beiträge derzeit umsonst.

 

Im letztzen Jahr hatte ich mir bereits vorgenommen zu handeln aber wie das halt so ist und man sich etwas vornimmt wird es immer wieder hinausgezögert. Nun aber muss ich etwas tun, die Frage ist nur, und da hoffe ich auf EUREN Input und Eure Hilfe, was kann ich tun, was kann ich verlangen? Ich habe (noch) keine Rechtsschutzversicherung.

 

Habe ich Anpruch auf Rückzahlung von bereits getätigten Beiträgen? Kann ich erwarten, dass der komplette Vertrag Rückabgewickelt wird?

 

 

Kann ich die Versicherungsgesellschaft dazu "Zwingen" sich bei meinen Ärzten Auskunft über sämtlich erfolgte Behanldungen, etc, einzuholen und mir dann schriftlich bestätigen, dass diese Infos der Ärzte später nicht dazu genutzt werden können um eine Zahlung zu verweigern?

 

Oder macht es einfach mehr Sinn die BU zu kündigen und bei einer neuen Versicherungsgesellschaft abzuschließen? Damit wäre ich nicht so glücklich, denn natürlich möchte ich zunächst mein Glück versuchen und etwas zurückfordern. Mein Vermögensberater sagte telefonisch zu mir, wenn man einen BU Vertrag kündigt, dann käme man auf eine Art schwarze Liste und dann wird es schwierig einen Neuvertrag zu bekommen (das ist doch der Hammer oder, dass er tatsächlich sowas behauptet!?)

 

 

 

 

Nun war das viel Text, ich hoffe, dass sich jemand die Zeit nimmt und mir hilft und bedanke mich dafür bereits im Voraus!

 

 

 

 

Tausend Dank und viele Grüße

 

Sarah2906

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Mal kurz zum Ausfüllen, du hast das alles unterschrieben und damit dürfte der Inhalt der Frageborgen auch gültig sein. Du hättest dir alles vorher genau durchlesen müssen und nicht im Nachhinein - viel später. Die ges. Widerspruchsmöglichkeit ist damit ja weg. Die vorherigen Behandlungen dürften ja nicht mehr aktiv auftauchen und somit auch kaum Konsequenzen haben, wenn zukünftig nur Neuerkrankungen auftreten. Bei Verdacht auf Vorerkrankungen kann die Versicherung jedoch die Entbindung der ärztl. Schweigepflicht fordern.

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Matthew Pryor

Hallo Sarah,

stelle Dir bitte einmal vor,der Fall ginge nun vor Gericht.Die Richterin stellt sinngemäß folgende Frage:

"Liebe Frau Sarah,was haben Sie denn unternommen,um sich mit den Vertragsbedingungen,den Gesundheitsfragen und den sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen für Sie auseinanderzusetzen?"

Deine ehrliche Antwort müsste also lauten:Nichts,aber auch gar nichts.

Und damit dürfte sich das dann auch für den DVAG-Menschen für Ihn zum Positiven erledigt haben.

Oder kannst Du Seine Aussagen in irgendeiner Art und Weise belegen?Existieren Mitschriften,gibt es Zeugen für die Gesprächsverläufe und die Aussagen des Beraters?

Ich gehe davon aus, dass die Versicherungsgesellschaft sich im Falle einer Berufsunfähigkeit, auf diese Details bezieht und eine Zahlung der Beiträge im Schadensfall verweigern würde, im Zweifel zahle ich daher die monaltich Beiträge derzeit umsonst.

Das hängt auch damit zusammen,wodurch die berufsunfähigkeit ausgelöst wird.Spielen bei Antragstellung bekannte,aber nicht angegebene Erkrankungen eine wesentliche Rolle,kann das in der Tat unangenehm werden.

Und auch bei neu hinzugekommenen Erkrankungen.Nämlich dann,wenn der Versicherer nachweisen kann,dass er den Vertrag damals nicht angenommen hätte,wenn Ihm alle Umstände bekannt gewesen wären.

Ich habe (noch) keine Rechtsschutzversicherung.

Die würde Dir bei dem von Dir geschilderten Verlauf auch nicht mehr helfen!

Die vorherigen Behandlungen dürften ja nicht mehr akti autauchen und somit auch kaum Konsequenzen haben, wenn zukünftig nur Neuerkrrankungen auftreten.

Was genau hat das mit einer VVA und den sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tun?

 

Du solltest Dich mit einem Fachanwalt zusammensetzen und Ihm den Fall exakt so schildern,wie er sich abgespielt hat.

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BondWurzel
Kann ich die Versicherungsgesellschaft dazu "Zwingen" sich bei meinen Ärzten Auskunft über sämtlich erfolgte Behanldungen, etc, einzuholen und mir dann schriftlich bestätigen, dass diese Infos der Ärzte später nicht dazu genutzt werden können um eine Zahlung zu verweigern?
Du könntest höchstens denen die Vorerkrankungen nachmelden, weil der Vertreter dich nicht richtig aufgeklärt hat und fragen, ob das irgendwelche negativen Auswirkungen hat oder Vertrag inkl. der Nachmeldungen normal weiterläuft, vielleicht vorher mal die SB der VG konsultieren und vorab anfragen.

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gebe_nix

Falsche Angaben bei Vertragsabschluss verjähren nach einer gewissen Zeit.

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hugolee
· bearbeitet von hugolee

Falsche Angaben bei Vertragsabschluss verjähren nach einer gewissen Zeit.

 

...das hat mir mein Makler damals auch gesagt (ich meine es waren 10Jahre)...

 

@Sarah

Ich hatte 4-5Monate vor meinem BU-Abschluss auch einen Fingerbruch. Mein Makler und ich haben alle mir bekannten Atteste und Diagnosen zusammengetragen und bei der Versicherung eingereicht.

Mein Finger ist von der BU erstmal ausgeschlossen, wobei ich nach einiger Zeit ein "Gutachten" vom Arzt einreichen kann um den Finger wieder mit in die BU aufzunehmen.

 

Ich hoffe Du bekommst die Kuh vom Eis

Viel Glück

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AnNaWF

Optionen in aller Kürze:

 

  1. Nachmelden (und hoffen dass es "geschluckt" wird)
  2. Risikoanfragen bei anderen Gesellschaften machen um schonmal Reaktionen abschätzen zu können
  3. Auf Verjährung setzen (5 Jahre, 10 Jahre bei Arglist) - DAS ist aber ganz sicher keine Empfehlung und soll nicht zum Versicherunsbetrug ermutigen

 

Ich würde mal mit #2 anfangen um zu sehen wie groß Dein Problem überhaupt ist/wird.

 

 

Habe ich Anpruch auf Rückzahlung von bereits getätigten Beiträgen? Kann ich erwarten, dass der komplette Vertrag Rückabgewickelt wird?

NEIN.

Ganz sicher nicht, denn den Fehler hast Du und/oder der Makler Vertreter gemacht; wieso sollte man Dich hier auszahlen?

 

 

Kann ich die Versicherungsgesellschaft dazu "Zwingen" sich bei meinen Ärzten Auskunft über sämtlich erfolgte Behanldungen, etc, einzuholen und mir dann schriftlich bestätigen, dass diese Infos der Ärzte später nicht dazu genutzt werden können um eine Zahlung zu verweigern?

NEIN.

In D herrscht immer noch das Recht der Privatautonomie (bis auf Geschäfte mit Kontrahierungszwang); zwingen kannst Du nichtmal den Bäcker Dir Brötchen zu verkaufen :)

 

 

Rechtsberatung im Forum ist ein no-go, aber hier sehe ich Bedarf an einer ernshaften Rechtsberatung.

Allerdings wird es spannend werden wie Du das beweisen willst (ich nehme an es gibt keine Zeugen die dem Abschluss beiwohnten?) - in D herrscht auch in diesem Fall der Grundsatz in dubio pro reo.

 

Den Rest haben die Kollegen ja sowieso schon gesagt.

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Gerald1502

Hallo Sarah und willkommen im Forum.

 

Deine Schilderung erinnert mich an meine damalige Zeit, wo versucht wurde eine bereits bestehende BU gegen eine neue BU einzutauschen. Zwecks einer möglichen Beantwortung der Gesundheitsfragen, bin ich nur mit den Worten "Bist Du gesund?" gefragt worden, worauf ich ganz klar "Ja" gesagt habe. Man hätte also damals bei mir alle Fragen mit Nein angekreuzt, ohne weiter nachzuhaken. Inwiefern es jetzt schon mehrmals in dieser Art und Weise vorgekommen ist, dass Gesundheitsfragen lasch beantwortet wurden, kann man nur rätseln, scheint aber kein Einzelfall zu sein.

 

Es interessieren mich aber einige Dinge, die noch etwas Licht ins Dunkle bringen sollten. Das wäre zum Einen erst einmal ein paar Angaben zu Deiner Person (Alter, Beruf, Einkommen, Familienstand, Kinder etc.)

Des Weiteren wäre es interessant zu wissen, was in den Bedingungen des älteren Vertrages drin steht, zwecks Nachversicherungsoption und wie stark prozentual Dein Einkommen gestiegen ist. Es gilt eine gewisse Frist (meist 6 Monate) wo man eine Nachversicherungsoption nutzen kann. Vielleicht war diese überschritten und somit die Erhöhung nicht mehr möglich.

 

Bis 2016 ist es nicht mehr weit hin und man könnte die 10 jährige Verjährungsfrist dann hinter sich haben. Letztenendes hast Du aber scheinbar keine Beweise, dass es so war wie Du es berichtest, obwohl wir es Dir glauben, was Du da schilderst. Der Vermögensverkäufer wird bestimmt nicht dafür haften, eher wird eine Klage gegen die DVAG oder AachenMünchener dann geführt werden müssen...

 

Trotzdem ist es in solchen Fällen schwer konkrete Ratschläge zu geben. Daher lieber einen kühlen Kopf bewahren und mögliche Alternativen suchen, was man machen kann.

 

Viele Grüße

Gerald

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Grubenolm

Ich wollte mich mal kurz einhaken,weil ich hier das erste Mal von einer Verjährungsfrist gehört habe. Gilt die in jedem Fall? Das öffnet doch dem Betrug sämtliche Türen, wenn man den Vertrag 10 Jahre "aussitzt" und dann mit nem Leiden ankommt das vorher schon bekannt war? KAnn ich nicht so recht glauben...

 

Dann müßte man ja rein theoretisch nicht jede Kleinigkeit angeben bei den Fragen, dass man mal beim Augenarzt oder Ohrenarzt war, wegen kurzzeitigen Ohrensausen... Dann könnte man im 11. Jahr mit nem Tinitus ankommen und man bekäme BU-Rente? Heftig...

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Gerald1502

Dann müßte man ja rein theoretisch nicht jede Kleinigkeit angeben bei den Fragen, dass man mal beim Augenarzt oder Ohrenarzt war, wegen kurzzeitigen Ohrensausen... Dann könnte man im 11. Jahr mit nem Tinitus ankommen und man bekäme BU-Rente? Heftig...

Bei dem Fett markierten wird Dir hier niemand sagen, dass Du oder jemand anderes es genau so machen soll. Derjenige, der das hier rät, setzt sich nicht wegen so etwas in die Nesseln.

 

Hier im Forum bekommst Du die Info, wie man es richtig zu machen hat, d.h. dass die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind, OHNE etwas bewusst vorzutäuschen.

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ceekay74

Gilt die in jedem Fall?

Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind § 19 VVG und § 21 Abs. 3 VVG, sowie ggfs. bei Anfechtung des Vertrages der § 124 Abs. 3 BGB.

 

Ich würde jedoch schwer davon abraten, die Grenzen der VVA ausloten zu wollen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Insbesondere in Zusammenhang mit § 22.Die Auslegung ist aus meiner Sicht nicht eindeutig.

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August Zillmer

Ich wollte mich mal kurz einhaken,weil ich hier das erste Mal von einer Verjährungsfrist gehört habe. Gilt die in jedem Fall? Das öffnet doch dem Betrug sämtliche Türen, wenn man den Vertrag 10 Jahre "aussitzt" und dann mit nem Leiden ankommt das vorher schon bekannt war? KAnn ich nicht so recht glauben...

 

Dann müßte man ja rein theoretisch nicht jede Kleinigkeit angeben bei den Fragen, dass man mal beim Augenarzt oder Ohrenarzt war, wegen kurzzeitigen Ohrensausen... Dann könnte man im 11. Jahr mit nem Tinitus ankommen und man bekäme BU-Rente? Heftig...

 

Ist aber riskant. Versicherungsfall ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Und den kann man schlecht steuern. Stell dir vor, der Tinitus würde nach 9 1/2 Jahren kommen. Für den Versicherungsfall könnte die Versicherung die Leistung verweigern. Und daß du im 11. Jahr immer noch daran leidest, nutzt dann auch nichts mehr.

 

August

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Grubenolm

Also wenn in diesem Szenario der tinitus nach 9,5 Jahren kommt, würde ich nen Teufel tun und das irgendwie Aktenkundig werden lassen. Da quäl ich mich noch mindestens das halbe Jahr eh ich dann auf BU gehe... Bei sowas kann man es ja noch beeinflussen, bei nem Herzinfarkt und verschwiegener HerzErkrankung wird das Risiko schon höher und nicht kalkulierbar.

 

Aber das ist ja zum Glück auch nur ein fiktives Szenario.

 

 

unterwegs mit Samsung Galaxy S2 und tapatalk. Rechtschreibfehler? Das Handy ist Schuld :-P

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lulasto
· bearbeitet von lulasto

1. Finger weg von der Deutschen Vermögensberatung. Es ist und bleibt ein Schneeballsystem!

Mit viel Werbung und einem guten Freundeskreis und einem Verkäufer der sehr gute Emotionale Intelligenz besitzt kann man auch Geld verdienen!

 

Such dir ein Unternehmen das keine Werbung macht,

eine niedrige Verwaltungskostenqoute so wie eine niedrige Abschlusskostenqoute aber dennoch einen fest angestellten Kaufmann für Versicherung und Finanzen und nicht diese IHK Prüfung Versicherungsfachmann!

Und der deine Gesundheit auf das genauste Prüft!

 

Desweiteren kommt es noch dazu das die AachnerMüncher eine AG ist.

 

Schon mal gesehen was die mit den Maklern machen die Top im Verkauf sind?

Schicken diese in eigene Villen von der Deutschen Vermögensberatung, wer zahlt es? Der Kunde!

 

 

2. Die BU-Rente kann man nicht erhöhen! Außer! Es ist eine Klausel drin die sagt: Bei einer Veränderung im Beruf, Familie usw Änderung (Erhöhung) möglich!

 

3. Wie hoch sind die Verwaltungskostenqoute der AachnerMüncher?

wie viel Geld hat dein Freund für den Abschluss erhalten?? ;)

 

Lieber Gruß

 

lulasto

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Schon mal gesehen was die mit den Maklern machen die Top im Verkauf sind?

Makler sind eher selten für die AM bzw. DVAG tätig.Informiere Dich bitte einmal über die Begrifflichkeiten Vertreter,Vermögensberater oder Makler!das sind nicht eben Nuancen,die den Unterschied ausmachen.

2. Die BU-Rente kann man nicht erhöhen! Außer! Es ist eine Klausel drin die sagt: Bei einer Veränderung im Beruf, Familie usw Änderung (Erhöhung) möglich!

Doch,das geht.Nennt sich dynamische Erhöhung :thumbsup:

3. Wie hoch sind die Verwaltungskostenqoute die RfB-Qoute von der AachnerMüncher?

Die RfB-Quote hat nun eher weniger mit der Qualität einer BU zu tun...

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lulasto
· bearbeitet von lulasto

Ja natürlich, selbstverständlich muss ich Ihnen recht geben! Sie haben Recht! (Können ja mein Zeugnis von meiner IHK Prüfung sehen!) Evtl Urteilen Sie dann weniger!

 

Prognosezeitraum? Schauen Sie sich die letzten 40 Jahre an!

Verwaltungskosten unnötig? Also verschenken Sie gern Geld? Können gerne meine Konto-Nr haben!

Makler ? Ich weiß was ein Makler ist!

Sie schauen in Ihren Geldbeutel!

War bei der ERGO und kenne genug die 0 Ahnung haben aber Hauptsache bei der DVAG ERGO AXA arbeiten ;) und warum? Wegen dem Geld!

dynamische Erhöhung, evtl war dieser bei Ihr im Vertrag nicht drin? Sonst hätte sich die Summe erhöht?!

 

Anscheinend verschenken Sie wirklich gern Geld! Also meine Konto-Nr Mail ich Ihnen zu! =)

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AnNaWF

Desweiteren warum benötigt man eine BU? Meiner Ansicht nach unnötig! Warum? Statistik Erwerbsminderungsrente anschauen ;)

Das ist hoffentlich nicht Ihr Ernst.

 

also ich hab noch keine Statistik über die wirklichen Berufsunfähigen gefunden ;) Außer die Gründe?! Seltsam....?

Das spricht nicht gerade für Sie.

Diese Statistiken gibt es durchaus; das sollten Sie aber doch wissen so Sie in dieser Branche tätig sind.

 

Ansonsten würde ich Euch beide bitten beim Thema zu bleiben und Privatfeten per PN auszutragen.

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