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duo41

Geld für andere anlegen - rechtliche u. steuerliche Rahmenbedingungen

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bondholder

Eine Abmachung, jemandem Geld zu übereignen, um dann später das Geld + Zinsen wieder zurückzubekommen ist nunmal kein Schenkungsvertrag, sondern vielmehr ein Darlehensvertrag.

... womit wir wieder beim Thema Steuerhinterziehung sind, wenn die Darlehenszinsen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

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troi65

Eine Abmachung, jemandem Geld zu übereignen, um dann später das Geld + Zinsen wieder zurückzubekommen ist nunmal kein Schenkungsvertrag, sondern vielmehr ein Darlehensvertrag.

:thumbsup: So würde ich das juristisch einstufen; bin allerdings ebenfalls kein Anwalt.^_^

Warum man das ganze vorrangig unter dem Oberbegriff der Nützlichkeit diskutiert , will sich mir nicht erschließen und ruft Kopfschütteln bei mir hervor.

Vorrangig sollte die Legalität und nicht die Nützlichkeit sein.

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Insbesondere der Hinweis auf die Schenkungssteuer ist sehr nützlich, die hatte ich bis jetzt nämlich gar nicht auf dem Radar. Damit wird die ganze Sache allein von den Zahlen her sehr uninteressant: ich könnte also z.B. 20.000 Euro (schenkungssteuerfrei) verschenken, meine Freundin legt es sich z.B. zu 1% auf ein TG-Konto, das macht dann 200 Euro Zinsertrag. Behalte ich das Geld selber, bezahle ich auf die 200 Euro 25% + Soli + Kiche, d.h. ~ 30%, also ~60 Euro. Diese "Einsparung" steht wohl kaum im Verhältnis zu den Risiken (Sie macht mit dem Geld lieber was anderes, ggf. Steuerbetrug)

 

 

Warum man das ganze vorrangig unter dem Oberbegriff der Nützlichkeit diskutiert , will sich mir nicht erschließen und ruft Kopfschütteln bei mir hervor.

Vorrangig sollte die Legalität und nicht die Nützlichkeit sein.

 

 

-der TO hat es ja sehr schön zusammengefasst:

 

einerseits: Schenkung von 20.000€ an die Freundin steuerfrei. Was die mit dem Geld macht, ihre Sache.

 

andererseits: sie! hat, da ihr Steuerfreibetrag nicht ausgenutzt ist, einen Mehrwert von 60€ pro Jahr im Vergleich zum TO.

 

Risiko 20.000€ zu verlieren vs 60€ pro Jahr zu gewinnen --> mieses Geschäft!

 

 

 

 

zur Legalität meine Meinung, aber ich bin kein Jurist, und will auch nicht den Moralapostel raushängen lassen:

 

1. Die Gedanken sind frei, was die Intention dahinter ist, wissen wir nicht, daher Fakten zählen

 

2. In dubio pro reo (@troi65, so heißt das doch bei euch Juristen)

 

3. wie ist es dann mit allen die ihren thesaurierenden ETF verkaufen und taggleich zurück kaufen, um den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen -->Gestaltungsmissbrauch, und trotzdem ok?

 

4. Vielleicht wird aus der Freundin in 5 Jahren die Ehefrau, dann hat sich das Problem der Rück-Schenkung sowieso erledigt und alle können ohne Gewissensbisse gut schlafen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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troi65
· bearbeitet von troi65

1. Die Gedanken sind frei, was die Intention dahinter ist, wissen wir nicht, daher Fakten zählen

 

2. In dubio pro reo (@troi65, so heißt das doch bei euch Juristen)

 

zu 2. :thumbsup:

Allerdings kann ich 1. schon aus meinem beruflichen Background heraus nichts abgewinnen.

Insofern bitte ich um Nachsicht , dass ich dies anders sehe.

Bereits die Gesinnung kann verwerflich sein.dry.gif

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DarkBasti

 

 

4. Vielleicht wird aus der Freundin in 5 Jahren die Ehefrau, dann hat sich das Problem der Rück-Schenkung sowieso erledigt und alle können ohne Gewissensbisse gut schlafen.

 

 

Wenn ja schön. Wenn nein sind wohl die 20000 weg.

Eine Legale Möglichkeit ist doch gleich heiraten. So werden die Steuerfreibeträge summiert, wenn ich mich nicht irre.

Aber wegen ein paar Steuern zu heiraten ist nicht gerade sehr romantisch blushing.gif.

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Anleger Klein

3. wie ist es dann mit allen die ihren thesaurierenden ETF verkaufen und taggleich zurück kaufen, um den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen -->Gestaltungsmissbrauch, und trotzdem ok?

 

4. Vielleicht wird aus der Freundin in 5 Jahren die Ehefrau, dann hat sich das Problem der Rück-Schenkung sowieso erledigt und alle können ohne Gewissensbisse gut schlafen.

 

zu 3.:

Verkauf und Rückkauf am selben Tag ist juristisch zur Genüge behandelt und es ist rechtlich gesehen kein Gestaltungsmissbrauch.

 

zu 4.:

Nicht ganz - mal davon ausgehend das es keinen Ehevertrag gibt läuft es im Falle einer Scheidung gemäß der Zugewinngemeinschaft. Die Frau hat dann 20.000€ mehr mit in die Ehe gebracht da das Geld rechtlich gesehen zu diesem Zeitpunkt ihr gehört. Daher darf sie auch 20.000€ mehr wieder mitnehmen die nicht unter den Zugewinnausgleich fallen.

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ZfT

4. Vielleicht wird aus der Freundin in 5 Jahren die Ehefrau, dann hat sich das Problem der Rück-Schenkung sowieso erledigt und alle können ohne Gewissensbisse gut schlafen.

 

Dies kann man nicht gänzlich ausschließen - andernfalls hätte ich diese Idee auch gar nicht erst entwickelt ;)

 

Ich halte abschließend noch mal fest:

 

PRO:

- ~60 Euro gespart im Jahr

 

CONTRA:

- Die rechliche Lage ist nicht ganz klar, aber es tendiert zur Illegalität

- Risiko: Geschenkt ist geschenkt... das Geld könnte weg sein

- Wie bereits vorgerechnet, es lohnt sich absolut nicht :)

 

Von daher hat sich diese Idee damit für mich definitiv erledigt. :)

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