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Karl Napf

Thesaurierung bei einem ausschüttenden ETF?

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Karl Napf

In einem von mir betreuten Depot befindet sich seit kurzem der ETF DE000A0F5UK5, ein iShares-ETF über den Rohstoff-Sektor des STOXX 600 Europe.

 

Der ETF ist (nach meinem Wissensstand) ausschüttend und voll replizierend. Wir wollten bewusst eventuellen steuerlichen Problemen aus dem Weg gehen und die höhere TER gegenüber einer synthetischen Alternative in Kauf nehmen.

 

Nun haben wir die erste (Quartals-?) Abrechnung dieses ETF erhalten. Neben der Ausschüttung wurde jedoch zu meiner Überraschung auch eine Thesaurierung vorgenommen. Der konkrete Betrag (knapp über 1 Euro) erscheint mir vernachlässigbar und wäre mir diesen Thread eigentlich nicht wert gewesen.

 

Mich interessiert aber grundsätzlich, was da passiert ist und was es für uns bedeutet. Deshalb hätte ich folgende Fragen:

  1. Hat diese Thesaurierung irgendwelche Auswirkungen auf die Steuererklärung der betreffenden Person? Ich frage nur wegen einer angestrebten juristischen Korrektheit; eine eventuelle Doppelbesteuerung dieses Betrags zu verhindern wäre mir die Mühe, dafür dieser Person erklären zu müssen, was dafür warum wo einzutragen, vermutlich nicht wert.
  2. Wodurch kann eine solche Thesaurierung bei einem "aussschüttenden, voll replizierenden" ETF entstanden sein? Meine wilde Vermutung wäre eine vom ETF empfangene Stockdividende, aber da gibt es vermutlich andere Gründe.

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vanity

Augen auf beim iShares-Kauf (powered by ceekay74)

 

Ohne den Fonds und seine Politik zu kennen: Vermutlich die alte iShares-Problematik, dass zum Geschäftsjahresende keine Ausschüttung (mehr) erfolgt und daher thesauriert werden muss. Da der Fonds aber in DE domiziliert ist, sollte das in einem Inlandsdepot geordnet ablaufen (automatischer Steuerabzug bei Thesaurierung) und kein Handlungsbedarf bestehen.

 

PS: Teil1 der Erklärung trifft hier wohl nicht zu, da ja auch eine Ausschüttung erfolgt. DieThesaurierung von Kleinbeträgen neben einer Ausschüttung ist aber nicht ungewöhnlich, passiert beim z. B. beim ETFLab DAX, iShares St600 oder HSBC S&P500 auch (steuerlich unbedenklich).

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Karl Napf

Den Thread von ceekay74 hatte ich sogar bereits gelesen, aber aufgrund der Fülle an Informationen offensichtlich nur zum Teil verstanden; er war immerhin die Grundlage dafür, einen ausschüttenden und keinen thesaurierenden ETF zu wollen in der Hoffnung, damit eventuelle Folgeprobleme zu umgehen.

 

Da wir einen replizierenden Fonds haben wollten (erster ETF überhaupt jemals in diesem Depot, und der Besitzer fühlt sich nach der Zertifikate-Angst des Jahres 2008 selbst damit noch nicht so recht wohl, zumal die Depotbank auf die Kauf-Abrechnung schrieb, dass dieses Wertpapier "nicht angemessen" sei und "nicht Ihren uns bekannten Kenntnissen und Erfahrungen entspricht" - Einzelaktien gibt es im Depot aber jede Menge), gab es allerdings keine (mir bewusste) direkte Alternative: Die Konkurrenzprodukte von Lyxor, ComStage und db x-trackers sind alle synthetisch.

 

Auf der Abrechnung über die Thesaurierung ist allerdings nichts zum Thema "Besteuerung" erwähnt, nur der Ausschüttungsbetrag pro Stück (knapp 0,02% des Anteilswertes, also "peanuts") und der Gesamtbetrag.

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vanity

Auf meiner Abrechnung vom iShares Stoxx600 (263530) ist vermerkt:

 

Im Fondsvermögen verbleibene Erträge (Teilthesaurierung), die im steuerpflichtigen Ertrag enthalten sind: 0,0010993 € (pro Anteil)

 

Hier handelt es sich wohl um Spitzenbeträge, die nicht praktikabel ausgeschüttet werden können. Jedenfalls sind sie versteuert und damit hat die liebe Seele Ruhe.

 

... dass dieses Wertpapier "nicht angemessen" sei und "nicht Ihren uns bekannten Kenntnissen und Erfahrungen entspricht ...

Rohstoffe sind natürlich hochspekulativ! ;)

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boll
· bearbeitet von boll

In einem von mir betreuten Depot befindet sich seit kurzem der ETF DE000A0F5UK5, ein iShares-ETF über den Rohstoff-Sektor des STOXX 600 Europe.

 

Es handelt sich hierbei um einen echten deutschen iShares-ETF (siehe Domizil). Solange der ETF in einem deutschen/ inländischen im Depot verwahrt wird, sind mWn keine weiteren Aktionen für die Steuererklärung nötig.

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B3n

Diese ausschüttungsgleichen Erträge entstehen durch nicht abzugsfähige Werbungskosten i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2. ( 10% der indirekten Werbungskosten).

Das hast du im Prinzip bei jedem Fonds, da immer indrekte Werbungskosten entstehen.

 

In der Bemessungsgrundlage, die relevant ist für den Steuerabzug wird dieser Betrag aber berücksichtigt. Im Kapst-Anzug durch die deutsche Bank ist dieser entsprechend enthalten.

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Karl Napf

Wunderbar, und danke für alle Beiträge. Dann scheine ich ja nichts Verkehrtes erwischt zu haben.

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