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Klaus28

HUK / Aachener Bausparkasse kündigt Altverträge der HUK (W Tarif)

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Klaus28

Hallo,

 

folgende Situation:

 

Wir waren bei HUK Coburg Bausparkunde (W Tarif mit 4% Verzinungs). Die HUK Bausparkasse ist jetzt mit der Aachener Bausparkasse zusammengegangen. Heute flattert wie wohl bei anderen Bausparkunden auch ein Brief ins Haus, dass der Bausparvertrag gekündigt werden soll mit der Begründung, dass die Bausparsumme erreicht wird und der Vertrag zur Auszahlung bereitsteht. Mir ist bekannt, dass die Bausparkasse nach aktuellen Urteilen den Vertrag kündigen darf sobald die Bausparsumme erreicht ist.

 

Bei uns ist das meiner Meinung aber anders. Ich habe die Einzahlunen in den Bausparer schon vor 3 Jahre gestoppt. Die Bausparsumme ist daher bislang nicht erreicht - auch mit der jährlichen Verzinsung.

 

Die HUK/Aachener Bausparkasse begründet jetzt die Kündigung damit, dass mit dem zu zahlenden Bonuszins (dieser wird am Vertragsende gezahlt und hat eigentlich nichts mit der jährlichen Verzinsung zu tun, die Bausparsumme erreicht sei. Darf Sie den Bonuszins, der am Vertragsende (bei Verzicht auf das Dahrlehn) fällig wird mit in die Berechnung der gesamten Bausparsumme berückscihtigen? Ist das rechtlich sauber?

 

Also z.B.

 

- 10 T € BSP Summe

- eingezahlt sind aktuell 8.5 T€,

- jährliche Zinsen von 340 €.

 

Ergäbe ja eigentlich ein neus Bausparguthaben von 8.84 T € - damit dürfte die HUK / AAchener den Vertrag nicht kündigen - da die Bausparsumme nicht erreicht ist.

 

Durch den am Vertragsende fälligen Bonuszins (bei Verzicht auf das Dahrlehn) käme man natürlich über 10 T€. Da wir aber noch nicht gekündigt haben dürfte dieser ja gar nicht berücksichtigt werden.

 

 

Das ganze scheint wir Verbraucherfeindlich zu sein .... ich hoffe es gibt noch mehr Betroffene und könnem dem Laden gemeinsam "Dampf" machen.

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Aachener

Hallo,

 

mir geht es genauso.

 

Auch mir hat die Aachener Bausparkasse (vormals HUK-Coburg Bausparkasse) den nicht vollbesparten Bausparvertrag (Tarif W-PLUS mit Bonuszinsen) gekündigt.

Die Begründung war die Gleiche (mit den zu zahlenden Bonuszins ist die Bausparsumme erreicht).

 

Ich habe jetzt der Aachener Bausparkasse einen Widerspruch gegen die Kündigung des Bausparvertrages geschickt.

 

Zur Begründung habe ich auf die "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Tarif W-PLUS" verwiesen:

- Der Zinsbonus bis heute nicht entstanden.

- Die vorgenommene Addierung des bisher nicht entstandenen Zinsbonus auf das Bausparguthaben ist nicht möglich.

- Die Bausparsumme ist noch nicht erreicht.

- Die beiderseitigen Leistungen sind noch nicht erfüllt, das Kündigungsrecht nach § 488 Abs. 3 BGB greift nicht. Eine Kündigung des Bausparvertrages ist nicht möglich.

 

[im ürigen konnte ich die Bonuszinsberechnung im Kündigungsschreiben nicht nachvollziehen und ich kam auf andere Ergebnisse (habe Tarif "W-PLUS")]

 

 

Hallo,

 

folgende Situation:

 

Wir waren bei HUK Coburg Bausparkunde (W Tarif mit 4% Verzinungs). Die HUK Bausparkasse ist jetzt mit der Aachener Bausparkasse zusammengegangen. Heute flattert wie wohl bei anderen Bausparkunden auch ein Brief ins Haus, dass der Bausparvertrag gekündigt werden soll mit der Begründung, dass die Bausparsumme erreicht wird und der Vertrag zur Auszahlung bereitsteht. Mir ist bekannt, dass die Bausparkasse nach aktuellen Urteilen den Vertrag kündigen darf sobald die Bausparsumme erreicht ist.

 

Bei uns ist das meiner Meinung aber anders. Ich habe die Einzahlunen in den Bausparer schon vor 3 Jahre gestoppt. Die Bausparsumme ist daher bislang nicht erreicht - auch mit der jährlichen Verzinsung.

 

Die HUK/Aachener Bausparkasse begründet jetzt die Kündigung damit, dass mit dem zu zahlenden Bonuszins (dieser wird am Vertragsende gezahlt und hat eigentlich nichts mit der jährlichen Verzinsung zu tun, die Bausparsumme erreicht sei. Darf Sie den Bonuszins, der am Vertragsende (bei Verzicht auf das Dahrlehn) fällig wird mit in die Berechnung der gesamten Bausparsumme berückscihtigen? Ist das rechtlich sauber?

 

Also z.B.

 

- 10 T € BSP Summe

- eingezahlt sind aktuell 8.5 T€,

- jährliche Zinsen von 340 €.

 

Ergäbe ja eigentlich ein neus Bausparguthaben von 8.84 T € - damit dürfte die HUK / AAchener den Vertrag nicht kündigen - da die Bausparsumme nicht erreicht ist.

 

Durch den am Vertragsende fälligen Bonuszins (bei Verzicht auf das Dahrlehn) käme man natürlich über 10 T€. Da wir aber noch nicht gekündigt haben dürfte dieser ja gar nicht berücksichtigt werden.

 

 

Das ganze scheint wir Verbraucherfeindlich zu sein .... ich hoffe es gibt noch mehr Betroffene und könnem dem Laden gemeinsam "Dampf" machen.

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rambaldi85

Mir geht es ganz genau so wie euch.

Ich hab die Tage einen Brief von der (inzwischen) Aachener Bausparkasse bekommen, dass sie meinen Vertrag der noch nicht voll angespart ist Kündigen wollen.

...habe bislang erst 120T der 130T euro angespart.

(Tarif W-Plus)

 

Kann mir wohl einer von euch mal sein Einspruchschreiben (natürlich ohne die persönlichen Daten) zukommen lassen?

Diese formulierungen etc...was ich da alles reinschreiben muss/ sollte ist nicht gerade meine Welt.

 

Danke schonmal:)

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Joseph Conrad

Hallo zusammen,

 

 

ich habe mehrere alte ( über 10 Jahre) Bsp Verträge auch ohne Laufzeitbegrenzung mit Wahltarif allerdings bei der Alten Leipziger. Diese Verträge beschickte ich kurz nach Vertragsabschluß mit Einmalzahlungen bis nur etwa zur Hälfte des Bsp Summe. Das war dann 7 Jahres Festgeld mit mauen 4%. Jetzt ist es 3 Monatsgeld mit flotten 4%. Wenn man 80% der Bauspar-Summe erreicht versuchen die meisten Kassen mit solchen alten Produkten rechtmäßig zu kündigen.

Ihr hättet euch mehr Luft nach oben lassen müssen.

 

 

 

Gruß

Joseph

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Aachener

Hallo Joseph,

 

hier geht es nicht darum "Luft nach oben zu lassen", sondern darum, dass die Bausparkasse die Verträge kündigt, egal wieviel "Lust nach oben" noch ist !!!

Die Bausparkassen können gar nicht kündigen, wenn 80% der Bausparsumme (oder welche Zahl unter 100 auch immer) erreicht ist, sondern nur, wenn die Bausparsumme voll bespart bzw. "überspart" ist

(vgl. Urteil des LG Hannover, vom 25.09.2009 (AZ 13 O 14/09))!

 

Grüße

 

Aachener

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Hallo Joseph,

 

hier geht es nicht darum "Luft nach oben zu lassen", sondern darum, dass die Bausparkasse die Verträge kündigt, egal wieviel "Lust nach oben" noch ist !!!

Die Bausparkassen können gar nicht kündigen, wenn 80% der Bausparsumme (oder welche Zahl unter 100 auch immer) erreicht ist, sondern nur, wenn die Bausparsumme voll bespart bzw. "überspart" ist

(vgl. Urteil des LG Hannover, vom 25.09.2009 (AZ 13 O 14/09))!

 

Grüße

 

Aachener

Sehe ich genauso. Ich würde mich, wenn der Widerspruch gegen die Kündigung ohne Erfolg bleibt, an den Ombudsmann der Bausparkassen wenden.

http://www.bafin.de/...usparkasse.html

 

Noch ein Wort zur AL. Bei der Alten Leipziger kommt noch hinzu, dass man egal wie hoch der Bausparvertrag bespart wurde, immer einen Darlehensanspruch von 60-90% der Bausparsumme hat. Da könnte man schon rein logisch nicht den Zinsbonus zum Guthaben dazu rechnen.

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Klaus28

Hallo Klaus,

hast du schon Rückmeldung von der Aachener auf deinen Widersprich hin erhalten? Wie ist es ausgegangen?

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Edelmann

Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitrschrift €uro, Ausgabe 8/2013

 

 

Wie €uro in der Juli-Ausgabe berichtete,

versuchen viele Bausparkassen

derzeit mit einer neuen

Kündigungswelle, Anleger mit hochverzinsten

Altverträgen vorzeitig loszuwerden.

Ein Kunde der Aachener

Bausparkasse, dessen Fall in dem Beitrag

geschildert wurde, hat sich nun

erfolgreich gegen seine Kündigung

gewehrt: Der Anbieter teilte ihm mit,

dass sein Bausparvertrag — mit zwei

Prozent Sparzinsen und drei Prozent

Bonus pro Jahr — „nach nochmaliger

Prüfung“ fortgesetzt werden könne.

Die Bausparkasse hatte die vorangegangene

Kündigung damit begründet,

dass der „Zweck des Vertrags“,

eine Darlehensgewährung, nicht

mehr erreicht werden könne, weil die

Bausparsumme überschritten und

der Kontrakt damit „überspart“ sei.

Der Anleger argumentierte dagegen,

dass der Anbieter dafür den erst

am Vertragsende fälligen Zinsbonus

nicht zum aktuellen Bausparguthaben

hinzurechnen dürfe — und zudem

seinen Bauspartarif mit „Renditestark

Sparen“ beworben hatte.

Ob auch vergleichbar betroffene

Bausparkunden mit einem Widerspruch

ihre Kündigung rückg.ngig

machen können, bleibt abzuwarten:

Um seinen Ruf zu wahren, wird der

Anbieter den Bonus möglicherweise

ab sofort nicht mehr auf Sparguthaben

anrechnen. „Bausparkassen

behalten sich in vergleichbaren Fällen

aber oft vor, diese Haltung zu revidieren,

falls spätere Urteile höherer

Instanzen zu ihren Gunsten ausfallen

sollten“, meint Finanzexperte Niels

Nauhauser von der Verbraucherzentrale

Baden-Württemberg.

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