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riesaer

Fragen zu thes. Auslandfonds, für EkSt 2012

Empfohlene Beiträge

riesaer

Hallo und guten Tag zusammen,

 

ich habe bereits im Forum gestöbert und auch schon Antworten zu ähnlichen Problemen gefunden, allein es will nicht ganz passen.

 

Ich habe in 05/2012 1 Anteil Carminanac Patrimoine - A ISIN FR0010135130 gekauft, Depotbank ist die Diba.

 

1. In der Erträgnisausfstellung der Diba ist hierzu unter „Verluste Allgemein“ ein gezahlter Zwischengewinn von EUR 24,14 ausgewiesen. In der Steuerbescheinigung ist dieser Betrag konsequenterweise von den Gesamt-Kapitalertägen abgezogen. - Mit anderen Worten, und wenn ich es richtig verstehe, ich musste mit dem Erwerb Kosten für aufgelaufene Gewinne zahlen, die ich auf diese Weise verrechnet bekomme?

 

2. Allerdings habe ich in 2011 auch schon Carminanac Patrimoine gekauft und war der Ansicht, dass es sich bei dem damals angerechneten Verlust „irgendwie“ um die Thesaurierung handeln müsse. Ich habe also gar nichts weiter unternommen, weil ich dachte, es hätte so einkommensteuerlich seine Richtigkeit. Nun gut. - Die Frage die sich hieraus ergibt ist, bin ich verpflichtet nachzuversteuern, oder hat der Fiskus sogar einen Vorteil davon, wenn ich es nicht tue?

 

3. Das Steuerjahr indem ich den thesaurierten Gewinn versteuern muss, bezieht sich das auf das Ende des Geschäftsjahres des Fonds. --> also Carminac 31.12.12 = EkSt 2012?

Oder auf das Veröffentlichungsdatum --> also Carminac 31.12.12, V.-Datum 27.03.2013 = EkSt 2013?

 

4. In den Informationen Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger finde ich folgende Angaben:

 

b ) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 7.5226 (EUR, Privatvermögen))

dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG - 6.7751 6.7751 (jew. Betriebsvermögen)

h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um dieerstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre: 0.5202 (Privatvermögen)

i) den Betrag der nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 nichtabziehbaren Werbungskosten: 0.8253 (Privatvermögen)

 

Also würde ich würde für 2012 rechnen: Anzahl der Anteile x 7,5226 EUR = Ausländischer Kapitalertrag. Richtig?

Der Betrag wäre dann einzutragen in Zeile 17, Anlage KAP? Und müssen entsprechende Belege der EkST-Erklärung beigefügt werden?

 

5. Wie mache ich die gezahlte Quellensteuer von 0,5202 EUR je Anteil geltend?

 

6. Dito: Wie mache ich die nichtabziehbaren Werbungskosten von 0,8253 EUR je Anteil geltend?

 

7. Die Anlage AUS benötige ich nicht?

 

Ich freue mich über jede Antwort, die mir weiterhilft. Und schon jetzt ganz herzlichen Dank für eure Antworten.

Besten Gruß - Riesaer

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Taxadvisor

 

Ich freue mich über jede Antwort, die mir weiterhilft. Und schon jetzt ganz herzlichen Dank für eure Antworten.

Besten Gruß - Riesaer

 

1. Korrekt

2. Es besteht eine Verpflichtung zur Korrektur, insbesondere bei längeren Haltedauer sollte man das auch machen.

3. Steuerjahr = Ende des Geschäftsjahres des Fonds

4. Angaben sind korrekt, Ausdruck aus dem Bundesanzeiger kann helfen, ist aber nicht zwingend (wegen Korrektur bei Veräußerung, ist es aber sinnvoll die Berechnung/Aufschlüsselung beizufügen.)

5. anrechenbare Quellensteuer gibt es für 2012 nicht

6. Werbungskosten gibt es seit 2009 nicht mehr

7. Nein, wird nicht benötigt.

 

Gruß

Taxadvisor

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riesaer

Vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir sehr!

Und einfacher als ich dachte.

 

Ein paar Fragen bleiben noch:

 

1. Wie mache ich die Korrektur für 2011?

Kann ich auf dem Berechnungsblatt für 2012 einfach die Zahlen für 2011 hinzufügen und gemeinsam in Zeile 17 eintragen, das Rechenblatt lege ich dann als Beleg mit dazu?

 

2. Habe dich richtig verstanden, dass ich als Beleg den "Bundesanzeiger" beifügen kann, aber nicht muss?

3. Muss ich die Ankaufbelege der EkSt. Erklärung beilegen?

 

Besten Gruß - Riesaer

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Taxadvisor

Vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir sehr!

Und einfacher als ich dachte.

 

Ein paar Fragen bleiben noch:

 

 

 

1. Nettes Schreiben: Bei der Erstellung der Erklärung 2012 ist mir aufgefallen, dass ich in 2011 vergessen habe...(Bei großen Beträgen bitte nicht ohne StB/FAfStR machen!!)

2. Korrekt.

3. Nix beifügen

 

Gruß

Taxadvisor

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riesaer

Ganz herzlichen Dank für deine schnelle und unkomplizierte Hilfe!

 

Riesaer

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