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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Das W-8BEN ist aber nicht für US-Personen.

Die sind eh unabhängig von Kontoverbindung und Wohnort in den USA steuerpflichtig.

Daher sollte der Status vor einer Dividendenzahlung geklärt sein.

 

Bei der DAB hab ich vor fast 20 Jahren einmalig die Erklärung ausfüllen müssen.

Bei der damaligen Citibank war es schon nicht mehr nötig, weil im Eröffnungsantrag deklariert.

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Dandy

Ja, das mag sein, dass es mit dem Eröffnungsantrag erledigt ist. Bei Consors war es das bei mir offenbar. Damit fallen jedenfalls keinerlei Gebühren mehr an.

 

Eigentlich sollte das mit allen Ländern so funktionieren. Bei Depoteröffnung gebe ich ja meine Staatsangehörigkeit eindeutig bekannt, womit die Quellensteuer über den 15% gar nicht erst mehr abgezogen werden dürfte. Warum klappt das nur mit den USA so problemlos? Ist echt ein Witz das Ganze ...

 

 

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Seabushy

Ja, das mag sein, dass es mit dem Eröffnungsantrag erledigt ist. Bei Consors war es das bei mir offenbar. Damit fallen jedenfalls keinerlei Gebühren mehr an.

 

 

Heißt das, dass du bei Consors keine Formular / Antrag ausgefüllt hast und die Quellensteuer amerikanischer Aktien direkt angerechnet wird?

Gestern habe ich nämlich in einem anderen Thread gelesen, dass Consors die Vorabbefreiung gar nicht anbietet. In der Preisliste findet man auch nur den Punkt "Quellensteuer , Rückerstattung - 19,95".

Ich habe ein Depot bei Consors, aber bisher ist es ungenutzt.

 

Ich muss wohl noch mal telefonieren, wenn die Experten da sind. Bei CoDi hat man mir Samstag abend nämlich nicht mehr weiterhelfen können. Die Frage sei zu speziell...

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Dandy

Ja, im Prinzip handelt es sich dabei auch um eine Vorabbefreiung, das stimmt. Nur muss diese offenbar nicht für jeden Kunden einzeln beantragt werden sondern gilt für die Bank. So habe ich es jedenfalls verstanden.

 

Consors bietet tatsächlich keine individuelle Vorabbefreiung, bspw für Frankreich, an. Das ist ärgerlich.

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Kontron

CC glaub die bieten gar keine Vorabbefreiung an,wer mir dann neublink.gif

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monopolyspieler

Eigentlich sollte das mit allen Ländern so funktionieren. Bei Depoteröffnung gebe ich ja meine Staatsangehörigkeit eindeutig bekannt, womit die Quellensteuer über den 15% gar nicht erst mehr abgezogen werden dürfte. Warum klappt das nur mit den USA so problemlos? Ist echt ein Witz das Ganze ...

 

Die Staatsangehörigkeit ist nicht relevant, sondern Dein steuerlicher Wohnsitz.

Du kannst auch im Ausland leben und arbeiten und trotzdem in D steuerpflichtig sein.

 

Es liegt im Endeffekt auch an der Lagerstelle der Aktien.

Die Targo bucht bei kanadischen Aktien ähnlich der USA auch nur 15% Quellensteuer ab- die DAB hält 25% ab, weil

die Goldman Sachs als Lagerstelle haben und die machen keine Einzelsteuerbescheinigungen.

 

Der Verantwortlioche für dänische 27% Abbuchung ist Clearstream- eine Tochter der Deutschen Börse.

Anfrage beim deutschen Finanzministerium- man habe keine Ahnung von dänischen Steuern.

Antwort vom dänischen Ministerium- der Satz beträgt 15% und alles darüber wird erstattet.

Warum Clearstream generell 27% abbucht, weiß der Kuckuck.

Die werden nur fällig, wenn jemand mindestens 10% einer dänischen AG hält.

Vielleicht schielt man auf die üppigen Gebühren, wenn Anleger die Eratattung über ihre Bank erledigen lassen.

 

Abgesehen davon- US-Person kann man auch als Ausländer sein.

Da reicht schon eine Greencard.

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lalin1972

Spanien erstattet die Quellensteuer bis zu einem Dividendenbetrag von 1.500 €/Person (bei Ehegatten doppelt) in voller Höhe. Eine Anrechnung der Quellensteuer in D. erfolgt daher nicht.

 

Die spanische Botschaft hat eine umfangreiche Anleitung dazu in's Netz gestellt:

 

http://www.exteriore.../Dividenden.pdf

 

Für jede Gesellschaft und jedes Jahr ist ein Erstattungsantrag zu stellen, d.h. z.B. die vier Dividenden von Banco Santander im Jahre 2012 können in einem Antrag zusammengefaßt werden, für die zwei Dividenden von Telefonica muß dann ein weiterer Antrag gestellt werden.

 

Ich habe es selbst noch nicht versucht, kann also keinen Erfahrungsbericht beisteuern - aber vielleicht kann demnächst mal jemand berichten.

 

Zur kanadischen Quellensteuer hat mir der sbroker mitgeteilt, daß von ihm ein Steuerabzug von 25% vorgenommen wird und das Ermäßigungsverfahren nicht angewandt wird.

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monopolyspieler

Ja, die Targo war/ist? mit 15% bei Kanada ziemlich allein auf weiter Flur.

Liegt vielleicht zusammen mit der Vergangenheit als Citibank.

 

Ich habe meine damaligen kanada-Aktien auch von der DAB zur Citi/targo transferiert,

da das doch immer eine größere Summe war.

 

Mit Spanien das funktioniert- und mit der neuen elektronischen Variante noch einfacher, als bisher.

Nur meine alte spanische Steuernummer wurde nicht erkannt - habe mir dann eine automatisch zuweisen lassen,

wie Leute ohne N.I.E..

 

Geld war nach ca. 6 Monaten auf dem Konto.

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Norica

Mit Spanien das funktioniert- und mit der neuen elektronischen Variante noch einfacher, als bisher.

Nur meine alte spanische Steuernummer wurde nicht erkannt - habe mir dann eine automatisch zuweisen lassen,

wie Leute ohne N.I.E..

 

Geld war nach ca. 6 Monaten auf dem Konto.

 

Hallo monopolyspieler,

 

in dieser Anleitung von lalin1972, die du anscheinend auch benutzt hast, steht, dass bei Gemeinschaftsdepots die Summe aufgeteilt werden muss. Weißt Du zufällig, ob es die Möglichkeit gibt, dass ein Inhaber eines solchen Depots als Vertreter sämtlicher Mitinhaber eben nur einen Antrag stellt? Wie würde das gehen? Vollmacht mitschicken auf englisch? Wer kann schon spanisch... :lol:

Und was ist die 'Originaldokumentation der Quellensteuer'? Ich habe nur elektronische Abrechnungen, die ich selber ausdrucken kann.

Vielen Dank schon mal.

 

 

 

LG

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monopolyspieler

Hallo,

 

als Original gelten auch ausdruckbare Abrechnungen.

Warum stellt nicht jeder der Inhaber einen elektrischen Antrag (das Ergebnis muß man eh ausdrucken und samt Bescheingungen mitschicken) und die Unterlagen werden dann gesammelt nach Madrid geschickt?

 

Sonst mal in Berlin oder Madrid nachfragen. Wobei Madrid etwas unzuverlässig mit dem Antworten ist. :)

 

Viele Grüsse

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Norica

Hallo,

 

als Original gelten auch ausdruckbare Abrechnungen.

Warum stellt nicht jeder der Inhaber einen elektrischen Antrag (das Ergebnis muß man eh ausdrucken und samt Bescheingungen mitschicken) und die Unterlagen werden dann gesammelt nach Madrid geschickt?

 

Sonst mal in Berlin oder Madrid nachfragen. Wobei Madrid etwas unzuverlässig mit dem Antworten ist. :)

 

Viele Grüsse

 

Danke für die Antwort

Das 'Problem' wegen dem Antrag ist steuerlicher Natur. Aber wenn es nicht anders geht, dann eben jeder für sich.

 

 

LG

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Snowky

comdirect bietet eine Vorabbefreiung für folgende Länder an:

 

Finnland*, Niederlande, Italien*, Japan*, Kanada*, Portugal*, Schweden*,Spanien*, Südkorea* und USA

 

Die Kosten liegen bei 5 € je Ertragszahlung. Es gelten jedoch länderspezifische Besonderheiten.

 

Mehr findest Du hier:

 

https://www.comdirec...ia/corp0335.pdf

 

Niederlande erheben sowieso nur eine Quellensteuer von 15% und auch bei den USA bestehen mE keine Schwierigkeiten.

Bei Italien liegt der Unterschied nur bei 5% (20% Quellensteuer, 15% werden automatisch angerechnet). Ob sich das lohnt, muß man prüfen.

 

Vielleicht können andere ihre Erfahrung beisteuern - mich würde das auch interessieren.

 

Für die Schweiz wird nur das Erstattungsverfahren angeboten - Preis 20 € je Ertragszahlung

 

Weitere Infos:

 

Beim IB Ableger Lynx ist eine Vorabbefreiung von der schwedischen Quellensteuer nicht möglich.

Hier ist der Weg direkt über Stockholm zu gehen.

 

 

 

 

PS: Gibts hier im Forum jemanden der das schonmal probiert hat? Kosten? Dauer?

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Ja- hab ich früher wegen meiner Hennes& Mauritz gemacht

Kosten- außer Zeit und Porto keine

Erstattung ging sehr schnell- ca 4 Wochen.

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juliusjr

Also ich hab potash (kanada) bei der ing-diba und hab nichts unternommen, aber meine Quellensteuer is angerechnet worden:-)

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