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Maciej

Besteuerung ausländischer Kapitalerträge

Empfohlene Beiträge

Maciej

Hallo,

 

ich wollte mal die steuerlichen Aspekte zu diversen Anlageformen zusammensuchen, die bei einem inländischen Depot relevant sein könnten. Inländische Anlagen sind ja unproblematisch, bei ETFs denke ich ist mir die Sache auch recht klar.

 

Zur Anrechnung von Dividenden aus ausländischen Aktien habe ich einige Informationen gefunden, bin allerdings nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe: Dividenden ausländischer Aktien werden mit der jeweiligen Quellensteuer im Ausland versteuert und mit der Kapitalertragsteuer in Deutschland (hier nur der Rest oder gesamte Summe?). Allerdings kann man sich ggf. ausl. Steuern gemäßg Doppelbesteuerungsabkommen anrechnen lassen. Am Beispiel USA: 30% Quellensteuer + 28% Kapitalertragssteuer - 15% anrechenbare Quellensteuer = 43% Gesamtsteuerlast. Zinsen auf Anleihen (gilt das hier für Staats- und Unternehmensanleihen gleichermaßen?) werden analog berechnet.

 

Stimmt das alles soweit?

 

Wozu ich noch keine Informationen gefunden habe, sind foldende Punkte:

 

  1. Wie werden Gewinne durch Kurssteigerungen von ausländischen Aktien/Anleihen behandelt? Genauso wie die Dividenden/Zinsen?
  2. Wie sind die Gewinne durch Währungsspekulationen (Währungskonto bei inländischer Bank oder Bargeld) zu versteuern?
  3. Spielt es für die Versteuerung irgendeine Rolle, ob die jeweiligen Papiere bei einer inländischen oder ausländischen Börse gekauft wurden?

Ich muss sagen, ich hatte Mühe überhaupt die wenigen oben genannten Informationen hier im Forum zu finden, da in vielen Threads nur sehr spezifische Themen diskutiert werden. Dabei fallen natürlich immer die relevanten Fachbegriffe, weshalb allgemeine Informationen schwer zu finden sind. Daher wäre es schön, wenn es für dieses Unterforum auch einen "Sticky Thread" geben würde, in dem die wichtigsten bzw. allgemeine Informationen oder Verweise auf besonders informative Threads aufgelistet wären.

 

Viele Grüße

Maciej

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Basti

Bsp. USA stimmt so nicht:

 

https://www.dab-bank.de/hilfe-service/faq/US-Quellensteuer.html

 

(siehe: "Nicht-US-Steuerperson")

 

du bekommst die max. anrechenbarer Quellensteuer abgezogen (15%) und die wird dann hierzulande mit der Kap.ertragssteuer verrechnet -> so das du nicht schlechter da stehst, als wenn alles in D besteuert werden würde

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hund555

Hi,

Kursgewinne durch Kurssteigerungen von ausländischen Aktien werden nur in Deutschland (wenn du aus D. kommst) versteuert. D.h. hierdrauf zahlst du keine Quellensteuer.

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Maciej

Bsp. USA stimmt so nicht:

 

https://www.dab-bank...llensteuer.html

 

(siehe: "Nicht-US-Steuerperson")

 

du bekommst die max. anrechenbarer Quellensteuer abgezogen (15%) und die wird dann hierzulande mit der Kap.ertragssteuer verrechnet -> so das du nicht schlechter da stehst, als wenn alles in D besteuert werden würde

Das heißt dann also bei Dividenden 30% - 15% = 15% gehen an die USA und weitere 28% - 15% = 13% an Deutschland, richtig so? Nur bei Anleihen funktioniert das ja nicht, da schon 30% - 0% = 30% an die USA gehen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass man den Rest dann aus Deutschland wieder zurückbekommt? :D

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klausk
· bearbeitet von klausk

Im Beispiel USA: Du bist keine "US-Person" und müsstest 30% als eine Art Abgeltungssteuer bezahlen. Die wird aber auf 15% reduziert, wenn klar ist, dass du in D steuerpflichtig bist (frag deine Bank, ob du ein Formular namens "W-8BEN" einreichen musst; vielleicht regelt die Bank das schon). Diese 15% werden dir in D angerechnet.

 

Das gilt aber nur für Kapitalgewinne. Dividende werden grundsätzlich mit dem individuellen Einkommensteuersatz belastet. Wie das für dich in der Praxis aussieht, musst du deine deutschen Kollegen hier fragen.

 

Ich weiss nicht recht, woher die "28%" in deiner Frage kommen. Mit diesem Satz werden in den USA Glückspielgewinne besteuert. Als Glückspiel sieht die IRS die Börse nun doch nicht an.

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Maciej

Das gilt aber nur für Kapitalgewinne. Dividende werden grundsätzlich mit dem individuellen Einkommensteuersatz belastet. Wie das für dich in der Praxis aussieht, musst du deine deutschen Kollegen hier fragen.

Das ist doch jetzt aber genau das Gegenteil von dem, was hund555 geschrieben hat!? :blink:

 

Ich weiss nicht recht, woher die "28%" in deiner Frage kommen.

Kaptialertragssteuer + Soli + Kirchensteuer ergeben rund 28%

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Basti
· bearbeitet von Basti

Bsp. USA stimmt so nicht:

 

https://www.dab-bank...llensteuer.html

 

(siehe: "Nicht-US-Steuerperson")

 

du bekommst die max. anrechenbarer Quellensteuer abgezogen (15%) und die wird dann hierzulande mit der Kap.ertragssteuer verrechnet -> so das du nicht schlechter da stehst, als wenn alles in D besteuert werden würde

Das heißt dann also bei Dividenden 30% - 15% = 15% gehen an die USA und weitere 28% - 15% = 13% an Deutschland, richtig so? Nur bei Anleihen funktioniert das ja nicht, da schon 30% - 0% = 30% an die USA gehen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass man den Rest dann aus Deutschland wieder zurückbekommt? :D

 

 

bei den Anleihenzinsen bin ich mir nicht sicher, die Dividenden werden aber so besteuert!

 

also:

 

Dividende:

- 15% Quellensteuer USA (werden dann von der Kap.st. hier in D abgezogen -> 25%-15%= 10%)

- 10% Kap.st.

- Soli etc.

 

= der gleiche Betrag, als wenn du nur in D besteuert werden würdest...

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35sebastian
· bearbeitet von 35sebastian

Maciej,

 

bezüglich USA hat basti die Problematik kurz und knapp auf den Punkt gebracht. Du solltest auch den Link lesen.

 

In D werden die Dividenden mit 25% Abgeltungssteuer + Soli besteuert. (Nicht jeder bezahlt Kst) . Wie der Name sagt, ist die Steuerschuld damit abgegolten.

 

Werden in den USA 15% Quellensteuer einbehalten, das ist der Normalfall, werden 15% bei der Dividendenabrechnung in D angerechnet, also 10% + Soli.

 

Kursgewinne unterliegen nur in D der Abgeltungssteuer. Dabei spielen nur die Kauf- und Verkaufskurse in Euro eine Rolle.

 

Das Thema ist noch viel komplexer. Wenn du das verstanden hast, kannst du dich in anderen Threads einlesen.

 

(Quellensteuer in anderen Ländern, Abgeltungssteuer und Steuererklärung, Haltedauer von Aktien- alte und neue Regelung ab 2009 und ......

 

 

Wie die Steuerbelastung für den amerikanischen Anleger aussieht, kann ich dir nicht so genau sagen. Das musst du schon den User aus Amerika fragen.:)

 

Mir reichts, wenn ich alles aus deutscher Sicht verstanden habe.

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Maciej

Wenn du das verstanden hast, kannst du dich in anderen Threads einlesen.

Wie ich im ersten Beistrag schon bemerkt hatte, klingt das in der Theorie immer leichter als es sich in der Praxis dann herausstellt. Wenn ich bspw. nach "Quellensteuer USA" suche, ignoriert die Suchfunktion das "USA" einfach. Und Threads wo "Quellensteuer" erwähnt wird gibt's wie Sand am Meer. Sowas macht die Suche zu einem echten Krampf ...

 

Mir ging es auch nicht unbedingt so sehr nur um die USA, die hatte ich nur als Beispiel verwendet. Ich würde lieber das allgemeine Prinzip verstehen, nach dem die Steuern für Gewinne im Ausland und im Inland berechnet werden, einfach um die Palette an investierbaren Anlagen zu erweitern. Dem bisherigen Threadverlauf entnehme ich jetzt allerdings, dass das wohl nicht so einfach auf wenige Formeln zu reduzieren ist. :(

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Ramstein

Wie ich im ersten Beistrag schon bemerkt hatte, klingt das in der Theorie immer leichter als es sich in der Praxis dann herausstellt. Wenn ich bspw. nach "Quellensteuer USA" suche, ignoriert die Suchfunktion das "USA" einfach. Und Threads wo "Quellensteuer" erwähnt wird gibt's wie Sand am Meer. Sowas macht die Suche zu einem echten Krampf ...

Wo ist das Problem? Guckst du hier.

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Stockinvestor

@Maciej

 

Du musst die Suchfunktion einschränken. Gehe auf Suchen. Als Suchwort gibst Du "Quellensteuer" ein und setzt bei "Nur Thementitel durchsuchen" einen Haken. Dann "Suchen"-Button anklicken.

Ergibt 33 Treffer. Hier kannst Du Dich mal einlesen, weil die Sache ist, wie Du richtig bemerkt hast, nicht ganz so einfach. Zumal jeder auch andere Voraussetzungen erfüllt.

Der eine hat seinen Freistellungsauftrag erschöpft der andere nicht. Schon muss man wieder was anderes beachten. Alles nicht so einfach. Zudem ändert sich in der Steuergestzgebung ständig etwas.

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35sebastian

Wenn du das verstanden hast, kannst du dich in anderen Threads einlesen.

Wie ich im ersten Beistrag schon bemerkt hatte, klingt das in der Theorie immer leichter als es sich in der Praxis dann herausstellt. Wenn ich bspw. nach "Quellensteuer USA" suche, ignoriert die Suchfunktion das "USA" einfach. Und Threads wo "Quellensteuer" erwähnt wird gibt's wie Sand am Meer. Sowas macht die Suche zu einem echten Krampf ...

 

Mir ging es auch nicht unbedingt so sehr nur um die USA, die hatte ich nur als Beispiel verwendet. Ich würde lieber das allgemeine Prinzip verstehen, nach dem die Steuern für Gewinne im Ausland und im Inland berechnet werden, einfach um die Palette an investierbaren Anlagen zu erweitern. Dem bisherigen Threadverlauf entnehme ich jetzt allerdings, dass das wohl nicht so einfach auf wenige Formeln zu reduzieren ist. :(

 

Geldanlage kann man nie theoretisch lernen, auch nicht die Dividendenpolitik, die ja in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist und von Politikern gemacht wird.

Da erlebt man immer wieder neue Überraschungen, ob bei Norwegen, Frankreich , Spanien oder ,,,, Splits bei amerikanischen Aktien.

 

Eins ist zur Zeit sicher. Ausländische Dividenden werden nur zu 15% angerechnet. 10% + werden immer in D erhoben.

 

Kursgewinne werden nur in D besteuert. Mit der Abgeltungssteuer ist alles erledigt, es sei denn, man möchte etwas oder alles von dieser "Quellensteuer" zurück. Das wars von meiner Seite.

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Akaman

Dividendenpolitik, die ja in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist und von Politikern gemacht wird.

Wenn du das wirklich meinst, ist es nicht richtig. Ich vermute aber, du meinst, dass über die Steuern von Politikern entschieden wird. Dann wäre es richtig.

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BroKerJaCK

Hallo,

ich habe zu dem Thema Steuern auch noch eine Frage, die mir der eine oder andere aus eigener Erfahrung vllt. beantworten kann:

 

Beispiel:

Mr. X wohnt in Deutschland. Er eröffnet ein Depot bei einem Broker in den USA um günstiger den US Markt zu handeln. Hierbei möchte er Aktien innerhalb weniger Tage kaufen/verkaufen und damit Gewinn machen.

Wie oben beschrieben, fällt offensichtlich auf diesen Gewinn keine Quellensteuer an!

Zu welchem Zeitpunkt muss Mr. X nun den Gewinn in seiner deutschen Steuererklärung angeben und mit den 25% +x +x Abgeltungssteuer besteuern lassen?

 

A: Zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem US Depot?

B: Ab Zeitpunkt der Gutschrift nach Transfers auf seinem deutschen Konto?

  

Hintergrund: Wenn es offensichtlich Unterschiede in der Besteuerung von Kursgewinnen zwischen D und USA gibt, könnte es ja auch sein, dass es Unterschiede zum Besteuerungszeitpunkt gibt. BSP: eine Regel die besagt, solange das Geld im Depot bleibt fallen keine Steuern an?

Immobiliengewinne unterliegen meiner Meinung ja auch anderen Regelungen als in D.

 

Danke im Voraus.

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Taxadvisor

A

 

Gruß

Taxadvisor

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