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gerp

Absicherungshöhe

Empfohlene Beiträge

gerp
· bearbeitet von gerp

Hallo,

ich habe vor Kurzem mein Studium beendet und möchte nun meine BU erhöhen. Ich habe eine bei der R+V, die ich auf 1500 erhöhen kann. Da ich gerne einen höheren Schutz hätte, wollte ich eine weitere Versicherung bei einem anderen Anbieter abschließen. Heute hat mir die R+V Versicherung mitgeteilt, dass sie lediglich eine Absicherung von 70% des Nettogehaltes zulassen und danach kürzen wegen der Gefahr einen Anreiz zu schaffen berufsunfähig zu werden. Andere Versicherer lassen 70% vom Brutto zu. Gibt es einen Ausweg außer den Versicherer komplett zu wechseln? Ich konnte die Begrenzung nicht in den Versicherungsbedingungen finden. 70% vom Netto finde ich nicht so viel, wenn man bedenkt, dass darauf noch Abgaben anfallen und nichts mehr in die Rente einfließt.

 

Danke

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Matthew Pryor
Gibt es einen Ausweg außer den Versicherer komplett zu wechseln?

Grundsätzlich ist auch eine höhere Quote möglich.Ob man dazu den Versicherer wechselt oder einen 2. Vertrag bei einem anderen Unternehmen abschließt,hängt auch davon ab,wie der Vertrag bei der R&V gestaltet ist (→wie gut ist das Bedingungswerk?) und inwieweit gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen.

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gerp
Gibt es einen Ausweg außer den Versicherer komplett zu wechseln?

Grundsätzlich ist auch eine höhere Quote möglich.Ob man dazu den Versicherer wechselt oder einen 2. Vertrag bei einem anderen Unternehmen abschließt,hängt auch davon ab,wie der Vertrag bei der R&V gestaltet ist (→wie gut ist das Bedingungswerk?) und inwieweit gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen.

 

Kürzt die R+V nicht automatisch sobald sie sieht, dass ich woanders auch abgesichert bin und die 70% vom Netto überschreite?

 

Ich wollte bei der Alten Leipziger aufstocken, weil die Gesundheitsfragen bis 1.000 Euro momentan vereinfacht sind. Wenn mir im Schadensfall aber alles über 70% von der R+V gekürzt wird, dann kann ich mir das Geld ja lieber sparen.

 

 

 

 

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Matthew Pryor
Kürzt die R+V nicht automatisch sobald sie sieht, dass ich woanders auch abgesichert bin und die 70% vom Netto überschreite?

Nein.Das Risiko für die R&V begrenzt sich auf die Absicherung der maximal 70%.Andere Versicherer erlauben durchaus eine Quote von 90% des Nettoeinkommens.Das heißt natürlich auch,dass 2 verschiedene Bedingungswerke gelten und aller Wahrscheinlichkeit nach bei einer Prüfung der Berufsunfähigkeit aufgrund unterschiedlicher Bedingungen mit zweierlei Maß gemessen wird.

Eine rechtsverbindliche Antwort auf deine Frage solltest du dir aber zur Sicherheit von der R&V einholen.

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gerp

Danke!

Am Telefon wurde mir gesagt, dass bei über 70% gekürzt wird, ich habe gerade eine schriftliche Anfrage abgeschickt.

Ich kann bei der R+V auf maximal 2.000 Euro im Monat erhöhen und habe keine Dynamik, daher muss ich auf lange Sicht sowieso bei einem anderen Versicherer aufstocken. Die Gelegenheit scheint bei der Alten Leipziger momentan recht gut zu sein, aber bevor mir im Leistungsfall dann die Auszahlung gekürzt wird, warte ich lieber die Antwort ab.

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Peter Wolnitza

Danke!

Am Telefon wurde mir gesagt, dass bei über 70% gekürzt wird, ich habe gerade eine schriftliche Anfrage abgeschickt.

Ich kann bei der R+V auf maximal 2.000 Euro im Monat erhöhen und habe keine Dynamik, daher muss ich auf lange Sicht sowieso bei einem anderen Versicherer aufstocken. Die Gelegenheit scheint bei der Alten Leipziger momentan recht gut zu sein, aber bevor mir im Leistungsfall dann die Auszahlung gekürzt wird, warte ich lieber die Antwort ab.

 

Hallo,

 

die telefonische Aussage ist nicht richtig.

Die BU ist eine sog. Summenversicherung, d.h. die Summe, die in der Police (oder dem letzten Nachtrag) steht, wird im Ernstfall gezahlt.

(Von dieser Regel gibts nur ganz wenige, sehr spezielle Ausnahmeregelungen bei einigen Gesellschaften)

 

In den AVB wirst Du auch nichts über die 70% finden, das ist eine geschäftspolitische Regelung, bis zu welcher Höhe Anträge angenommen werden - wenn der Versicherer aber annimmt, dann muss er leisten, in der genannten Höhe.

 

Die R+V kann also sagen: Wir akzeptieren die Erhöhung Ihrer bestehenden Versicherung in unserem Hause nicht, weil das gegen unsere internen Annahmerichtlinien verstösst. Das ist das gute Recht eines Versicherers.

Wenn sie allerdings annehmen, müssen sie auch in der Höhe leisten. (Extremfall: 4.000.- mtl. BU Rente versichert -> Arbeitslosigkeit ohne Einkommen, BU -Eintritt -> volle 4.000.- Leistung)

 

Wenn jetzt eine zusätzliche Versicherung bei einem anderen VU abgeschlossen wird, gilt das gleiche:

Der neue, zusätzliche Versicherer kann checken, ob die (gesamte) Höhe der Absicherung im Rahmen seiner Annahmerichtlinien liegt und evtl. den Antrag nicht annehmen - wenn er es tut, ist er in der Pflicht.

 

Deswegen fragen viele Versicherer ja auch, ob bereits Verträge bestehen, in welcher Höhe etc. - um sich ein Bild darüber zu machen, welches Risiko sie sich ins Haus holen.

 

Wenn also Summe Altvertrag + Summe Neuvertrag den Annahmerichtlinien von Gesellschaft Neu entsprechen, ist alles in Butter.

 

Viele Grüße

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gerp
· bearbeitet von gerp

Hallo,

 

vielen Dank für Deine Antwort!!!

 

Das hilft mir sehr weiter. Dann muss ich mich bei allen Aufstockungen also "nur" an die Richtlinien der neuen Versicherung halten, was bei der Alten Leipziger dann die 2/3 vom Bruttolohn sein müssten, dann habe ich ja deutlich mehr Spielraum als gedacht.

 

Im Leistungsfall wird bei einer höheren Absicherung vermutlich genauer nachgeschaut werden, wenn die 70% vom Netto überschritten werden.

 

In den vereinfachten Fragen der Alten Leipziger wird nach vergangenen BU Anträgen gefragt. Ich habe letztes Jahr Voranfragen gestellt (auch bei der AL), die mit einem Ausschluss belegt wurden. Da dies keine Anträge waren, müsste ich die Frage doch reinen Gewissens mit Nein beantworten können, oder?

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

vielen Dank für Deine Antwort!!!

 

Das hilft mir sehr weiter. Dann muss ich mich bei allen Aufstockungen also "nur" an die Richtlinien der neuen Versicherung halten, was bei der Alten Leipziger dann die 2/3 vom Bruttolohn sein müssten, dann habe ich ja deutlich mehr Spielraum als gedacht.

 

Im Leistungsfall wird bei einer höheren Absicherung vermutlich genauer nachgeschaut werden, wenn die 70% vom Netto überschritten werden.

 

In den vereinfachten Fragen der Alten Leipziger wird nach vergangenen BU Anträgen gefragt. Ich habe letztes Jahr Voranfragen gestellt (auch bei der AL), die mit einem Ausschluss belegt wurden. Da dies keine Anträge waren, müsste ich die Frage doch reinen Gewissens mit Nein beantworten können, oder?

 

Hallo,

 

Das Problem ist nicht die Vor-Anfrage - das Problem sind die Vor-Erkrankungen, die zum Angebot mit Leistungsausschluss geführt haben!

Das muss sauber und 100% sicher abgeklärt werden, ob hier etwas anzugeben ist.

Werde als Praktiker immer misstrauisch, wenn auf "Verjährung" spekuliert wird.

Ohne exaktes Wissen darüber, was in Deiner Arzt-Akte als Historie (Anamnese) erfasst ist, geht so ein Schuss schnell nach hinten los:

Viele Diagnosen werden beim Arzt quasi als Dauer-Thema "durchgeschleift" (der privat Krankenversicherte sieht es oben auf seiner Rechnung - der GKV Versicherte ist ahnungslos)

 

Das Geschrei ist dann meist riesengroß, wenn der Versicherer im Leistungsfall über so etwas stolpert - dann darfst Du zu einem Zeitpunkt, zu dem Du definitv andere Probleme hast - Dich mit Arzt und Versicherer herum balgen.

 

Generell sind Risiko-Voranfragen aber nicht anzeigepflichtig - was aber einige besonders intelligente Versicherer in der Vergangenheit nicht davon abgehalten hat, sogar RiVos an die HIS zu melden (=Sonderwagnisdatei)

 

Es gibt eben nichts, was es nicht gibt.

 

Viele Grüße

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gerp
· bearbeitet von gerp

Hallo,

 

die Vorerkrankungen spielen durch die vereinfachten Gesundheitsfragen bei der Alten Leipziger momentan keine Rolle, weil sie in den Fragen nicht abgefragt werden.

 

Ich will nichts verschweigen, verheimlichen oder auf Verjährung hoffen.

 

Bei den vollen Gesundheitsfragen wurde die Voranfrage mit Ausschlüßen beantwortet, in den vereinfachten Fragen taucht die Frage nach "Anträgen" auf. Eine Voranfrage ist für mich kein Antrag oder sehe ich das falsch? Die vereinfachten Gesundheitsfragen kann ich alle wahrheitsgemäß beantworten ohne etwas befürchten zu müssen.

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SkyWalker

Ich würde meine Frage gerne diesem Thema anschließen, da es in eine ähnliche Richtung geht.

 

Mein Versicherer die Nürnberger hat mit mir bei Abschluss eine Dynamik vereinbart, inzwischen ist es fast so die BU Rente aufgrund der Dynamik (5% p.a.) so hoch ist wie der Monatliche Überweisungsbetrag.

 

Das Monatsnetto liegt knapp 300,- € darüber, da ein Teil in eine Endgeldumwandlung und einen VL Vertrag fließt. Meine Frage jetzt, ist es ein Problem wenn durch die Dynamik der BU Rente diese über dem Auszahlungbetrag oder gar über dem Netto liegt?

 

Die Hotline von meinem Vermittler sagte mir das dies kein Problem darstellt, ich vergewisser mich nur immer gerne doppelt bei wichtigen Dingen.

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