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beam

Besteuerung Closed End Funds

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beam

Hallo, ich möchte versuchen mein Problem mit dem Finanzamt zu beschreiben. Vor ca.12 Jahren habe ich für 1500Euro Harris+Harris (US4138331040) gekauft und im letzten JAhr für 900Euro verkauft. Also 600Euro Verlust. Die Bank hat mir mitgeteilt, dass es sich um keine reguläre Aktie, sondern um einen Close End Funds handelt, der pauschal besteuert wird. In meinem Fall wird ein Gewinn von 5903,34 Euro veranschlagt. Dies entspricht einer Steuerschuld in Höhe von 1565Euro. Ich habe aber nie einen Gewinn in dieser Höhe erzielt. Vereinzelt gab es in manchen Jahren eine Dividende von 50Euro. Die Bank teilte mir mit, dass ich dies über den Steuerjahresausgleich wieder zurückbekomme, wenn ich nachweisen kann, dass ich diese Gewinne nicht erzielt habe. Ich komme aber mit dem Finanzamt nicht weiter. Kann mir jemand weiterhelfen? Anbei noch das Schreiben meiner Bank.

 

Ich bin inzwischen ziemlich ratlos und verzweifelt. Ich hoffe auf einen guten Tipp! Vielen Dank im Voraus.

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reckoner

Hallo,

 

komme aber mit dem Finanzamt nicht weiter.
Was meinst du denn damit? Was hast du dem Finanzamt eingereicht, und was war die Reaktion? Von welchem Jahr reden wir überhaupt?

 

Vereinzelt gab es in manchen Jahren eine Dividende von 50Euro.
Die hast du aber doch immer versteuert, oder?

 

Stefan

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lalin1972

Hallo, ich möchte versuchen mein Problem mit dem Finanzamt zu beschreiben. Vor ca.12 Jahren habe ich für 1500Euro Harris+Harris (US4138331040) gekauft und im letzten JAhr für 900Euro verkauft. Also 600Euro Verlust. Die Bank hat mir mitgeteilt, dass es sich um keine reguläre Aktie, sondern um einen Close End Funds handelt, der pauschal besteuert wird. In meinem Fall wird ein Gewinn von 5903,34 Euro veranschlagt. Dies entspricht einer Steuerschuld in Höhe von 1565Euro. Ich habe aber nie einen Gewinn in dieser Höhe erzielt. Vereinzelt gab es in manchen Jahren eine Dividende von 50Euro. Die Bank teilte mir mit, dass ich dies über den Steuerjahresausgleich wieder zurückbekomme, wenn ich nachweisen kann, dass ich diese Gewinne nicht erzielt habe. Ich komme aber mit dem Finanzamt nicht weiter. Kann mir jemand weiterhelfen? Anbei noch das Schreiben meiner Bank.

 

 

Die Bank verweist auf die Besteuerung bei sog. intransparenten Fonds. Das betrifft aber die jährlichen Erträge, die entsprechend ermittelt und versteuert werden müssen. Ob eine Gesamterfassung am Ende der Laufzeit zulässig ist, ist mE sehr, sehr zweifelhaft.

 

1. Frag die Bank warum überhaupt eine Versteuerung bei Veräußerung vorgenommen wurde - der Fond wurde doch vor dem 01. 01. 2009 erworben und evtl'e Veräußerungsgewinne bzw. -verluste wären als Altbestand steuerlich unbeachtlich. s. hierzu auch Tz 195 dieses BMF-Erlasses:

 

http://treffer.nwb.d...t/000349069.htm

 

 

Steuerliche Folgen der Veräußerung eines Investmentanteils beim Privatanleger

195 Bei einer Anschaffung des Investmentanteils vor dem 1. Januar 2009 ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungserlös eines Privatanlegers nur beim Verkauf innerhalb der einjährigen Frist des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG zu berücksichtigen.

 

 

 

2. Frag einmal die Bank, wie sie den Gewinn von 5.903,34 € ermittelt haben.

 

Danach kann man mehr sagen.

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beam

Es geht um den Verkauf der Aktie im Jahre 2012 und ich habe über die Jahre keine Steuerschuld angesammelt (auch weil ich keine wesentlichen Gewinne gemacht habe).

 

Und ja, ich habe 300Aktien zu einem Kurs von 3 Euro verkauft und keine Gutschrift erhalten, sondern es wurden mir, auf Grund des angenommenen Mehrbetrages, 682Euro vom Konto abgzogen. Ich habe das zunächst für einen Fehler gehalten, aber inzwischen schwindet meine Hoffnung, da die Bank mir nicht weiterhelfen kann / will und das Finanzamt nicht weiß, wie es mit dem Problem umgehen soll. Bei meiner Steuererklärung gab es den Punkt "Bitte um Korrektur der Anlage Kap". Doch dies möchte das Finanzamt nicht durchführen, da sie die Anlage Kap als Dokument der Bank einstuft.

Bei meinem ersten unmittelbaren Anruf wurde mir mitgeteilt: Alles richtig ausgewiesen, aber kein Problem, mit der Steuererklärung bekomme ich das Geld zurück, da ich ja die ausgewiesenen Gewinne nicht erwirtschaftet habe (bezieht sich alles auf diesen einen Vorgang mit dem Verkauf von Harris...). Meine Bank habe ich jetzt nochmal informiert, doch jetzt seien die Fristen abgelaufen. Die Bank sagt aber weiterhin, dass auf Grund der übermittelten Daten der Aktiengesellschaft (Cloed End Funds) der Mehrbetrag korrekt ausgewiesen wurde. Die Berechnung wurde nach der Beschreibung im 3. Absatz des Anhangs (Sind die Voraussetzungen des §5.....) durchgeführt. Der Witz ist ja, selbst wenn man einen Kaufpreis (spielt ja eigentlich keine Rolle, da der Kauf 12Jahre zurück liegt) von Null Euro veranschlagt, kommt ja nicht ein derartiger Mehrbetrag zustande.

 

Bisher dachte ich, dass beim Aktienkauf der maximale Verlust auf den Kaufpreis begrenzt ist. Das Finanzamt machts nun möglich, dass diese These nicht mehr stimmt. Ich bin inzwischen ziemlich gefrustet und hoffnungslos.

 

Hat keiner einen ähnlichen Fall erlebt?

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reckoner

Hallo,

 

ich habe über die Jahre keine Steuerschuld angesammelt (auch weil ich keine wesentlichen Gewinne gemacht habe).
Weiter oben hast du aber noch von Dividenden geschrieben. Und immer noch bleibt die Frage offen, ob du diese Dividenden versteuert hast (bzw. insgesamt unter dem Freibetrag/Sparer-Pauschbetrag lagst, das wäre dann auch OK).

Die Problematik, dass es sich offenbar um einen intransparenten Fonds handelt, gehört auch dazu, du hättest imho fiktive Erträge versteuern müssen (mit intransparenten Fonds kenne ich mich aber gar nicht aus).

 

Doch dies möchte das Finanzamt nicht durchführen
Es interessiert nicht, was das Finanzamt möchte, es muss deine Anträge bearbeiten. Also, hast du einen - ablehnenden - Bescheid?

Und wenn ja, hast du schon Einspruch eingelegt? (weil dieser in der Regel von der Rechtsbehelfsstelle bearbeitet wird, und dort kennt man sich doch oft etwas besser aus als der gewöhnliche Sachbearbeiter, der neben der Anlage KAP auch alles andere kennen/bearbeiten muss)

 

da sie die Anlage Kap als Dokument der Bank einstuft.
Das ist - als Begründung für eine Unabänderlichkeit - Unsinn. Ich würde da mal dreist nachfragen, wofür es dann diese Korrekturmöglichkeit überhaupt gibt.

Natürlich kann man die Steuerbescheinigung der Bank korrigieren.

 

Stefan

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Taxadvisor

Hallo, ich möchte versuchen mein Problem mit dem Finanzamt zu beschreiben. Vor ca.12 Jahren habe ich für 1500Euro Harris+Harris (US4138331040) gekauft und im letzten JAhr für 900Euro verkauft. Also 600Euro Verlust. Die Bank hat mir mitgeteilt, dass es sich um keine reguläre Aktie, sondern um einen Close End Funds handelt, der pauschal besteuert wird. In meinem Fall wird ein Gewinn von 5903,34 Euro veranschlagt. Dies entspricht einer Steuerschuld in Höhe von 1565Euro. Ich habe aber nie einen Gewinn in dieser Höhe erzielt. Vereinzelt gab es in manchen Jahren eine Dividende von 50Euro. Die Bank teilte mir mit, dass ich dies über den Steuerjahresausgleich wieder zurückbekomme, wenn ich nachweisen kann, dass ich diese Gewinne nicht erzielt habe. Ich komme aber mit dem Finanzamt nicht weiter. Kann mir jemand weiterhelfen? Anbei noch das Schreiben meiner Bank.

 

Ich bin inzwischen ziemlich ratlos und verzweifelt. Ich hoffe auf einen guten Tipp! Vielen Dank im Voraus.

 

Die Aktie gilt als Fonds, da die Gesellschaft keine Besteuerungsgrundlagen nach InvStG veröffentlicht, gilt das Wertpapier als intransparenter Fonds. Folge ist, dass jährlich mind. 6% des Jahresendwertes zu verstuern gewesen wären. Wie bei allen thesaurierenden ausl. Fonds wird auch hier beim Verkauf diese Besteuerung "nachgeholt". Gegen Nachweis (den Du hier nicht bringen kannst),, dass Du diese Thesaurierungen jeweils erklärt hast, würdest Du die Steuer wieder bekommen.

 

Nach dem Gesetzeswortlaut gibt es hier wenig bis keine Chance auf Erstattung.

 

Gruß

Taxadvisor

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beam

Vielen Dank für die Antworten. Mit der sporadisch angefallenen Dividende von vielleicht 50Euro jährlich bin ich immer unter den Freibeträgen geblieben.

 

Das was hierTaxadvisor schreibt triffts, glaube ich. Das klingt so ähnlich wie die Aussage der Bank. Aber diese sagte mir auch, dass ich bei der Steuererklärung nur nachweisen muss, dass ich keine Gewinne gemacht habe. So wie ich jetzt aber Taxadvisor verstehe, wird mir das nicht gelingen, da ich nachweisen muss, dass der Fond keine versteckten Gewinne gemacht hat (oder so ähnlich?, die Begrifflichkeiten sind mir fremd). Es reicht also nicht, dass ich meine Kontobewegungen offen lege????

 

Ich habe nachgeschlagen:

Thesaurierung:Buchhalterische Ertragsermittlung in thesaurierenden Fonds am Ende eines Geschäftsjahres. Diese Erträge sind dazu bestimmt, dauerhaft im Fondsvermögen zu verbleiben. Bestimmte einbehaltene (thesaurierte) Erträge gelten dem Anleger für steuerliche Zwecke am Fondsgeschäftsjahresende als zugeflossen(ausschüttungsgleiche Erträge, s.o.).Der Gegensatz zur Thesaurierung ist die Ausschüttung, bei der die Erträge an die Anteilinhaber ausgezahlt werden

 

Ich verstehe also nicht, wieso ich Steuern zahlen soll, für einen Ertrag der im Fond verbleibt? Meine Steuer viel mit dem Verkauf der Aktie an. Also mit dem Tag, an dem mein Anteil am Fond verkauft wurde (nebenbei mit Verlust) und ich definitiv nicht mehr auf auf den Ertrag im Fond Zugriff habe. Also, alle Renungen sind geschlossen, alle Karten liegen auf dem Tisch, fazit: Ich habe keine Gewinne gemacht! und um meine Gewinne sollte es doch bei steuerlichen Belangen gehen!!!!

 

Hat noch jemand eine Idee?

 

 

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Taxadvisor

Ich verstehe also nicht, wieso ich Steuern zahlen soll, für einen Ertrag der im Fond verbleibt? Meine Steuer viel mit dem Verkauf der Aktie an. Also mit dem Tag, an dem mein Anteil am Fond verkauft wurde (nebenbei mit Verlust) und ich definitiv nicht mehr auf auf den Ertrag im Fond Zugriff habe. Also, alle Renungen sind geschlossen, alle Karten liegen auf dem Tisch, fazit: Ich habe keine Gewinne gemacht! und um meine Gewinne sollte es doch bei steuerlichen Belangen gehen!!!!

 

Ob Gewinne angefallen sind, oder nicht, spielt erst ab Erwerb 2009 eine Rolle. Für vorher angeschaffte Wertpapiere gilt die Zweiteilung laufender Ertrag/Kursgewinn. ALLE thesaurierenden Fonds haben ihre Erträge jährlich zu versteuern bzw. der Anleger muss dies tun (Der Ertrag ist dir auch "zugeflossen": Im Vergleich zur ausschüttenden Variante wäre dein Kursverlust geringer..).

 

Der Unterschied zu dieser Regelung ist hier lediglich, dass bei intransparenten Fonds der Ertrag mit 6% geschätzt wird. Diese Schätzung könnte man versuchen mit Bilanzen und Jahresabschlüssen zu widerlegen. Zudem ist auch immer wieder fraglich, ob die Regelung des § 6 InvStG europatauglich ist.

 

Gruß

Taxadvisor

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beam

Das ist wirklich unglaublich! ich zahle für einen angenommen Gewinn von ca 6.000Euro und habe tatsächlich einen Kursverlust erzielt. Nicht auszudenken ich hätte Aktien im Wert von 10.000Euro oder 20.000Euro investiert. Der Verlust beim Verkauf hätte den Kaufpreis um ein Vielfaches erhöht.

Das kann in der Privatinsolvenz enden.

 

Unglaublich, dass so etwas rechtens ist!

 

 

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Das ist wirklich unglaublich! ich zahle für einen angenommen Gewinn von ca 6.000Euro und habe tatsächlich einen Kursverlust erzielt. Nicht auszudenken ich hätte Aktien im Wert von 10.000Euro oder 20.000Euro investiert. Der Verlust beim Verkauf hätte den Kaufpreis um ein Vielfaches erhöht.

Das kann in der Privatinsolvenz enden.

 

Unglaublich, dass so etwas rechtens ist!

Alternative: man informiert sich vorher, bevor man etwas kauft, das man nicht völlig durchschaut.

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Taxadvisor

Das ist wirklich unglaublich! ich zahle für einen angenommen Gewinn von ca 6.000Euro und habe tatsächlich einen Kursverlust erzielt. Nicht auszudenken ich hätte Aktien im Wert von 10.000Euro oder 20.000Euro investiert. Der Verlust beim Verkauf hätte den Kaufpreis um ein Vielfaches erhöht.

Das kann in der Privatinsolvenz enden.

 

Unglaublich, dass so etwas rechtens ist!

 

 

 

Du hättest auch in Praktiker investieren können, da hättest Du die Dividenden versteuern müssen, obwohl es am Ende einen Totalverlust gibt. Oder in einen thesaurierenden TRANSPARENTEN ABS-Fonds, da hättest Du den gleichen Effekt. Dafür waren Kursgewinne eben steuerfrei.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

 

Du hättest auch in Praktiker investieren können, da hättest Du die Dividenden versteuern müssen, obwohl es am Ende einen Totalverlust gibt. Oder in einen thesaurierenden TRANSPARENTEN ABS-Fonds, da hättest Du den gleichen Effekt. Dafür waren Kursgewinne eben steuerfrei.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

bei Praktiker hätte man mindestens die Dividenden erhalten und den Verlust auf dem Kurs steuerlich absetzen können oder ?

 

 

ich fürchte immer, dass eine EU KAG (klein auf deutschem Markt) plötzlich sich entscheidet, nicht mehr die steuerliche Angaben auf deutsche Art zu veröffentlichen, damit wäre der Fond steuerintrasparent oder ? gab es schon in der Vergangenheit solche Fälle ?

 

 

Der Unterschied zu dieser Regelung ist hier lediglich, dass bei intransparenten Fonds der Ertrag mit 6% geschätzt wird. Diese Schätzung könnte man versuchen mit Bilanzen und Jahresabschlüssen zu widerlegen. Zudem ist auch immer wieder fraglich, ob die Regelung des § 6 InvStG europatauglich ist.

 

Gruß

Taxadvisor

 

hat jemand (z.B. auslänidsche KAG) schon versucht etwas dagegen zu unternehmen ?

 

danke

cpandrea

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Taxadvisor

bei Praktiker hätte man mindestens die Dividenden erhalten und den Verlust auf dem Kurs steuerlich absetzen können oder ?

 

 

ich fürchte immer, dass eine EU KAG (klein auf deutschem Markt) plötzlich sich entscheidet, nicht mehr die steuerliche Angaben auf deutsche Art zu veröffentlichen, damit wäre der Fond steuerintrasparent oder ? gab es schon in der Vergangenheit solche Fälle ?

 

hat jemand (z.B. auslänidsche KAG) schon versucht etwas dagegen zu unternehmen ?

 

danke

cpandrea

 

Ein paar Zahlungen gab es hier ja auch, und bei Kauf der PRA-Aktien vor 2009 wäre der Verlust eben auch nicht steuerlich zu berücksichtigten.

Ja, es gab in der Vergangenheit schon Fälle, wo die Fonds erst später transparent wurden oder die Veröffentlichungen wieder eingestellt wurden.

Es laufen gegen die Vorläufer-Regelung noch Klagen, da die jetzige Regelung aber nicht nach In- und Ausland unterscheidet, ist das schwierig zu beantworten. Die KAG wird sicherlich nicht dagegen klagen (können).

 

Gruß

Taxadvisor

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beam

Das ist wirklich unglaublich! ich zahle für einen angenommen Gewinn von ca 6.000Euro und habe tatsächlich einen Kursverlust erzielt. Nicht auszudenken ich hätte Aktien im Wert von 10.000Euro oder 20.000Euro investiert. Der Verlust beim Verkauf hätte den Kaufpreis um ein Vielfaches erhöht.

Das kann in der Privatinsolvenz enden.

 

Unglaublich, dass so etwas rechtens ist!

Alternative: man informiert sich vorher, bevor man etwas kauft, das man nicht völlig durchschaut.

 

Danke für den wirklich super, super, schlauen Rat! Ich habe mich leider nur über das Unternehmen Informiert, über die Kapitalisierung, den Gewinn, die Zukunftsaussichten, die Produkte, den Markt ...... und dann eine in Deutschland gehandelte Aktie mittels WKN gekauft. Leider habe ich mich nicht bis ins letzte Detail mit dem deutschen Steuerrecht beschäftigt, das ja wohl zwischen verschiedene Aktien unterscheidet. Dies war bei meinen Untersuchungen, die dem Kauf vorausgegangen sind, leider nicht ersichtlich. Aber wie ich hier erfahre, gehts du da anders vor und da gibt dir das deutsche Steuerrecht Recht. Glückwunsch.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

 

Danke für den wirklich super, super, schlauen Rat!

...

Glückwunsch.

Danke.

 

Ich bin selbst aus Erfahrung klüger (nicht: klug) geworden. In unbekanntes Gebiet wage ich mich aber meist erstmal nur mit Schnupperbeträgen.

 

PS: bei dir scheinen ja die Nerven völlig blank zu liegen. Oder woher rührt deine Aggressivität?

 

PPS: ich sehe gerade, so sehr lange bist du ja noch gar nicht im Forum. Also: willkommen! Hier bist du richtig!

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beam

Das ist wirklich unglaublich! ich zahle für einen angenommen Gewinn von ca 6.000Euro und habe tatsächlich einen Kursverlust erzielt. Nicht auszudenken ich hätte Aktien im Wert von 10.000Euro oder 20.000Euro investiert. Der Verlust beim Verkauf hätte den Kaufpreis um ein Vielfaches erhöht.

Das kann in der Privatinsolvenz enden.

 

Unglaublich, dass so etwas rechtens ist!

 

 

 

Du hättest auch in Praktiker investieren können, da hättest Du die Dividenden versteuern müssen, obwohl es am Ende einen Totalverlust gibt. Oder in einen thesaurierenden TRANSPARENTEN ABS-Fonds, da hättest Du den gleichen Effekt. Dafür waren Kursgewinne eben steuerfrei.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Ja, aber wenn die Dividende und der Verlust auf das gleiche Jahr fällt, kann man es steuerlich verrechnen. Ein weiterer Unterschied, ich habe in deinem Beispiel die Dividende erhalten und nicht ein Fund der mich nicht beteiligt.

 

Aber vielen Dank an dich. Du hast mir sehr geholfen und die Hintergründe beleuchtet. Nur schade, dass du mir nicht mehr Mut zusprechen konntest.

Gruß

Beam

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Taxadvisor

Ja, aber wenn die Dividende und der Verlust auf das gleiche Jahr fällt, kann man es steuerlich verrechnen. Ein weiterer Unterschied, ich habe in deinem Beispiel die Dividende erhalten und nicht ein Fund der mich nicht beteiligt.

 

 

Das ist leider nicht der Fall... Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen und nicht mit Dividenden verrechnet werden. Das gilt aber auch nur, wenn der Kauf nach 2009 erfolgt wäre (bei Anschaffung nach 2008 wäre auch bei Deinem Fonds/Aktie nur der effektive Gewinn versteuert worden. Du hättest jedes Jahr die pauschalierten 6% versteuern müssen, hättest diese Beträge aber beim Verkauf vom Veräußerungsgewinn abziehen können.).

 

Gruß

Taxadvisor

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beam

Danke für den wirklich super, super, schlauen Rat!

...

Glückwunsch.

Danke.

 

Ich bin selbst aus Erfahrung klüger (nicht: klug) geworden. In unbekanntes Gebiet wage ich mich aber meist erstmal nur mit Schnupperbeträgen.

 

PS: bei dir scheinen ja die Nerven völlig blank zu liegen. Oder woher rührt deine Aggressivität?

 

PPS: ich sehe gerade, so sehr lange bist du ja noch gar nicht im Forum. Also: willkommen! Hier bist du richtig!

 

Sorry, wollte nicht aggressiv erscheinen. Fühle mich steuerlich nur total ungerecht behandelt, fernab jeglicher Logik. Wobei man in steuerlichen Fragen auch sicher nicht von Logik ausgehen kann. Ja, und 1500Euro Einsatz ist ja auch keine große Summe. Wenn man dann aber 1600Euro Steuern zahlen muss und 600Euro Kursverlust erzielt, sucht man schon nach hilfreichen Tipps (habe im Bekanntenkreis eine Filialleiterin einer großen Bank und zwei Angestellte eines Steuerbüros eingeschaltet, die ebenfalls nicht inhaltlich weiterhelfen konnten) . Taxadvisor ist da echt eine Ausnahme. Der Fall scheint sehr speziell zu sein.

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Ramstein

Der Fall scheint sehr speziell zu sein.

Es klingt hart, aber der Fall ist in keiner Weise speziell.

 

Entweder, du warst so "dumm", etwas zu kaufen, was du nicht verstehst. Merksatz: "Education is when you read the fine print. Experience is what you get if you don't. Pete Seeger". Dann solltest du den doch überschaubaren Verlust als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft klüger sein.

 

Oder dir als "naivem Anleger" wurde ein Investment aufgeschwatzt. Auch dann hast du gelernt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Gegebenenfalls kannst du noch versuchen den Aufschwatzer haftbar zu machen. Auch dies ist ein überaus gängiger Fall.

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beam

Schade, dass sich hier nur einer fachlich äußert und Tipp und Hinweise gibt. Woran liegt das eigentlich? Sicher nicht an der fachlichen Kompetenz. Ich hätte mich über steuerliche Tipps und Empfehlungen gefreut. Wie erkennt man zukünftig, unter den vielen frei handelbaren Aktien, „schwarze Schafe“ an der Börse, was gibt es zusätzlich zu beachten? Welcher Aktiengesellschaften (neben den intransparenten Fonds die zu einer AG firmieren) sind noch mit Vorsicht zu genießen und nochmals, wie erkenne ich diese? Gibt es noch Leute, die sich vor einem Aktienkauf an den Banker des Vertrauens wenden? Hinweise zu meinem Intellekt helfen leider nicht weiter diesen zu verbessern.

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reckoner

Hallo,

 

Schade, dass sich hier nur einer fachlich äußert und Tipp und Hinweise gibt. Woran liegt das eigentlich?
Das kann ich dir erklären: Normalerweise antworten hier schon einige (mich eingeschlossen), aber sobald Taxadvisor etwas geschrieben hat, ist es meist erschöpfend beantwortet. Man kennt sich hier im Forum ein wenig, und ich kann dir versichern, dass die Beiträge von Taxadvisor Hand und Fuss haben.

Nicht das ich mich nicht trauen würde, auch mal den Profi* zu korrigieren, aber in der Regel finde ich keine Fehler. :prost:

 

*er ist Steuerberater

 

Außerdem, ein "vorher informieren" klingt natürlich schon überheblich und sarkastisch. Aber was soll man sonst sagen, wenn im Nachhinein nichts mehr möglich ist?

Da gibt es so einige Punkte, auf die das auch zutrifft, etwa eine Verlustbescheinigung beantragen oder nicht (beides ist dann fix und nicht mehr zu ändern), und dann schreibe ich das auch manchmal so knallhart. Ist bestimmt nicht böse gemeint.

 

Stefan

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