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flo2256

Unfallversicherung so zu empfehlen?

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flo2256

Hallo zusammen,

 

auf der suche nach einer Unfallversicherung habe ich von der Debeka folgendes Angebot erhalten:

 

 

Unfallversicherung mit Dynamik**

Versicherungsbeginn: 01.10.2013

Deckungsumfang: 24 Stunden

Gefahrengruppe: A

Zugehörigkeit: Öffentlicher Dienst (B)

Neuzugang

Invalidität mit Progression (225 %)

Grundsumme: 250.000,00 EUR

bei Vollinvalidität: 562.500,00 EUR

Unfall-Rente (12): 2.500,00 EUR

Todesfallsumme: 20.000,00 EUR

Bergungskosten (beitragsfrei) bis zu: 10.000,00 EUR

Kurleistung (beitragsfrei) pauschal: 1.000,00 EUR

Bezugsberechtigung im Todesfall:

Eltern, nach Heirat Ehegatte/eingetragener Lebenspartner

 

monatlicher Beitrag: 28,13 EUR

 

Nach länger Recherche bin ich der Meinung das die Kosten dieser Unfallversicherung zu hoch sind. Ist das richtig? Ist die Zusammenstellung der Vertragsmerkmale ok?

Wie sind Allgemein die Erfahrungen mit den Unfallversicherungen der Debeka?

 

Vielen Dank im Voraus

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andy

Ich würde hier auch mal allgemeiner Fragen: Brauch man überhaupt eine Unfallversicherung bzw. was treibt dich dazu, eine Unfallversicherung abschließen zu wollen?

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flo2256

Da es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen habe ich mich für die oben genannte Unfallversicherung entschieden.

Gekoppelt mit der Unfall-Rente bin ich der Meinung das es sich um ein vernünftiges Produkt handelt. Ist das richtig?

Wie sieht es mit der Beitragshöhe aus? Sollte ich vor Abschluss andere Angebote einholen?

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Holgerli

@andy: Wenn ich die schönen, bunten Werbegrafiken der Versicherungsindustrie richtig interpretiere, so geschehen über 50% aller Unfälle in der ungesicherten Freizeit.

@flo: Wie sieht es mit den Gesundheitsfragen aus? Ich frage, weil ich ähnliche Überlegungen wie Du tätige...

 

 

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SkyWalker
· bearbeitet von SkyWalker

Ich finde die Kosten wenn ich ehrlich bin alles andere als hoch für den Leistungsumfang. Was ich an deiner Stelle rausnehmen würde und was meist auch noch mal ein Stück den Beitrag sinken lässt, ist die Todesfallsumme.

Diese wird nur bei einem Unfall gezahlt, wenn nötig lieber seperat eine RLV in in allen Todesfällen zahlt.

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TaurusX

Die Todesfallsumme würde ich grundsätzlich drin lassen,

da sie im Extremszenario die Möglichkeit einer vorzeitigen Kapitalauszahlung zuläßt.

 

Ob jedoch eine Unfallrente mit 2500€ sein muss, ist die andere Frage.

 

Bei 100% Invalidität hast du dann 2500€URente + 562000€ VI Summe,

welche nach Abzug der ersten hohen Kosten sicher noch über 500.000€ übrig läßt,

und wenn dieses Kapital verrentet wird, kommen ca. 1500 € Rente dazu.

 

Nur so als Überlegungsanstoß, damit etwas Bezug zu den Summen entsteht.

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polydeikes

Die Todesfallsumme würde ich grundsätzlich drin lassen,

da sie im Extremszenario die Möglichkeit einer vorzeitigen Kapitalauszahlung zuläßt.

 

Das war früher so, heute gibt es bspw. die zu vereinbarende Übergangsleistung oder automatisch eine fixe Übergangsleistung bspw. HKD.

 

Ob jedoch eine Unfallrente mit 2500€ sein muss, ist die andere Frage.

 

Unfallrenten halte ich für unsinnig. Sie kosten erheblich mehr als die Versicherungssumme an sich, leisten teils erst ab Invaliditätsgrad xyz und und und ...

 

Naja, da bin ich sogar mal mit Stiftung Warentest einer Meinung.

 

 

 

---

 

Für rund 19 Euro mtl. bei gleicher Versicherungssumme und ohne die Unfall Rente bekommt man auch den Interrisk XXL Plustaxe. Da würde ich im Vergleich nun nicht gerade zur Debeka tendieren.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ich geh mal voller Absicht OT und sage: Alles Gute zum Jubiläum Torsten einenheben.gifeinenheben.gifeinenheben.gif

 

 

 

Liebe Mods: ich schreib später auch noch zum Thema

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polydeikes

Danke :prost:

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TaurusX

Die Todesfallsumme würde ich grundsätzlich drin lassen,

da sie im Extremszenario die Möglichkeit einer vorzeitigen Kapitalauszahlung zuläßt.

 

Das war früher so, heute gibt es bspw. die zu vereinbarende Übergangsleistung oder automatisch eine fixe Übergangsleistung bspw. HKD.

 

 

Danke für den Hinweis :thumbsup:, da ist mir wohl was entgangen und ich werde wohl mal wieder etwas lesen müssen.

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highline

Hat die Debeka unterschiedliche Produktvarianten, z.B. Basis, Plus, Exklusiv? Wenn ja, wurde Die die beste angeboten?

Achte auf eine hohe Gliedertaxe!!

 

Außerdem würde ich Todesfallleistung sowie Unfall-Rente rausnehmen. Dafür die Invaliditätssume minimal erhöhen und die Progression möglichst hoch!

 

Alternativ Angebote der InterRisk und HKD einholen!

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Das war früher so, heute gibt es bspw. die zu vereinbarende Übergangsleistung oder automatisch eine fixe Übergangsleistung bspw. HKD.

 

 

Danke für den Hinweis :thumbsup:, da ist mir wohl was entgangen und ich werde wohl mal wieder etwas lesen müssen.

 

 

 

Sorry, bin zwar keine Experte für Unfallversicherungen, aber meiner Meinung nach ist der Einwand von TaurusX gerade bei der Debeka angebracht.

Hier heisst es doch so schön in den AUB 2008: (Aktuellere habe ich auf der Homepage nicht gefunden)

 

 

2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.

 

Vermutlich hat TaurusX das gemeint - hier wäre sehr wohl die Vereinbarung einer Todesfallsumme angebracht, sogar dringend!

 

Viele Grüße

 

Hab jetzt doch nochmal schnell nachgeschaut:

Gleiche oder ähnliche Formulierung auch bei InterRisk und HKD. Die Übergangsleistung ist m.E. kein Ersatz, denn dabei wird (bei HKD) nicht auf die Gliedertaxe abgestellt, sondern auf

eine mehr als 50% ige körperliche oder geistige Einschränkung...

Deshalb die Empfehlung:

Invaliditätsentschädigung möglichst hoch, gescheite Progressionsstaffel rein, Unfalltodessumme in Höhe von 2 Jahresgehältern rein.

Alles andere: Schnickschnack und nice-to-have, mehr nicht, nichts wirklich existenzielles, kostet nur Kohle, die sinnvoller in INV + U-Tod gesteckt werden sollte.

 

 

 

 

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Matthew Pryor
Die Todesfallsumme würde ich grundsätzlich drin lassen,<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; background-color: rgb(250, 251, 252);">da sie im Extremszenario die Möglichkeit einer vorzeitigen Kapitalauszahlung zuläßt.

Welches Extremszenario ist denn gemeint?Tod?Zahlung der vereinbarten Todesfallsumme.Schwere VerletzungenBereits festgestellte und verbleidende Schwerinvalidität?Dafür ist weder bei der HKD noch bei der Interrisk eine Todesfallsumme nötig.Es gibt sowohl die Möglichkeit einer Übergangsleistung als auch die Definition eines Kataloges schwerer Verletzungen.Hier unterscheiden sich die Tarife allerdings stellenweise deutlich bzgl. der Fristen oder auch der Definition schwerer Verletzungen.Überdies bringen manche Versicherer, z.B. die VHV,eine bereits gezahlte Vorschussleistung bei schweren Verletzungen nach der endgültigen Feststellung einer Invalidität von der zu zahlenden Invaliditätssumme wieder in Abzug.

Gleiche oder ähnliche Formulierung auch bei InterRisk und HKD. Die Übergangsleistung ist m.E. kein Ersatz, denn dabei wird (bei HKD) nicht auf die Gliedertaxe abgestellt, sondern auf eine mehr als 50% ige körperliche oder geistige Einschränkung...

Welcher Versicherer stellt denn auf die Gliedertaxe ab,falls überhaupt ein rechtssicherer Anspruch auf eine Vorschussleistung aus der Todesfallsumme bestehen sollte?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.

 

Wenn der Versicherte binnen 12 Monaten stirbt, besteht bei keiner Versicherung Anspruch auf Invaliditätsleistungen. Es ist dann gemäß der Bedingungen ein Unfalltod, dagegen hilft nur eine Absicherung des Todesfalls - dann aber bitte mit Risikolebensversicherung.

 

Das hat aber nichts damit zu tun, ob der Versicherer im Voraus bis zur endgültigen Feststellung eines Invaliditätsgrads in Vorschuss geht.

 

Ein konkretes Beispiel:

 

Ein Versicherungsnehmer landet in Folge eines Unfalls mehr oder weniger dauerhaft im Rollstuhl. Durchläuft aber eine Vielzahl von Therapien etc. pp.. Die endgültige Feststellung des Invaliditätsgrads durch den Arzt zögert sich aber hinaus (wenigstens bis Abschluss der Behandlung, längsten auf 12 Monate + zzgl. vom Versicherer evtl. gewährte Meldefrist).

 

Dennoch würde der Versicherungsnehmer Geld benötigen, für Rollstuhl, Umbauten in der Wohnung, Umbau des Autos, Haushaltshilfe ... etc. pp. ... unabhängig davon ob er nun zu 60 % oder 80 % am Ende Invalide ist.

 

-> es greift gemäß der potentiellen Fallstricke die von Matthew bereits angesprochene Verfahrensweise

 

Sitrbt der Versicherungsnehmer jedoch binnen 12 Monaten, erlischt der Anspruch auf jegliche Invaliditätsleistung. Ganz einfach: Er ist nicht invalide, sondern tot. (anderes Risiko, anderer Versicherungsgegenstand)

 

...

 

 

Beispiel 2:

 

Der Versicherungsnehmer erleidet eine Verletzung, die zu einer Einschränkung von 1/10 des rechten Beins führt. Der Arzt stellt fest (bspw. Kreuzband irreparabel geschädigt), Bein zu 1/ 10tel eingeschränkt. Das dauert keine 12 Monate, auch keine 6 Monate, auch keine 3 Monate. Das Bein ist mit bspw. 70 % vorgesehen, 1/10 ergibt 7 % ... der Invaliditätsgrad geht auf 7 % und es wird bei einem bedingungsgemäßen Unfall geleistet. Eine wie auch immer geartete Vorausleistung ist nicht notwendig, nicht existenziell.

 

---

 

Invaliditätsentschädigung möglichst hoch, gescheite Progressionsstaffel rein, Unfalltodessumme in Höhe von 2 Jahresgehältern rein.

Alles andere: Schnickschnack und nice-to-have, mehr nicht, nichts wirklich existenzielles, kostet nur Kohle, die sinnvoller in INV + U-Tod gesteckt werden sollte.

 

Bis auf das Gestrichene stimme ich zu. Es ist sogar grds rentabler (im jüngeren Alter) eine gute Sterbegeldversicherung abzuschließen, denn eine Todesfallsumme in der UV zu vereinbaren. Soll aber wirklich "Tot" abgesichert werden, dann die Risiko LV.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Salü,

 

um einige Ungereimtheiten auszuräumen:

 

Siehe Bedingungswerk Debeka Unfallversicherung:

 

2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person

- aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach

dem Unfall oder

- gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr

nach dem Unfall

und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.

 

und Todesfallleistung dient ebenfalls aus Übergangsgeld:

 

9.3

 

Steht die Leistungspflicht für die Invaliditätsleistung zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.

Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleis- tung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.

Bei Zeckenstichen gilt die Jahresfrist ab der erstmaligen Diag- nose der Infektion durch einen Arzt.

 

 

Aufgrund mangelnder Zeit, ich baue gerade mein Haus um, habe ich nicht alle Beiträge gelesen und erhebe deshalb mit meinem Text keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Gruß

David

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Bacchus1
· bearbeitet von Bacchus1

Klar in der Leistungsregulierung ist: Die Todesfallsumme fungiert in erster Linie als Übergangsgeld. Daher wird normalerweise für die Höhe der Absicherung 1 Jahresbruttogehalt zugrunde gelegt, um das fehlende Jahr bestreiten zu könne.

 

Da sich ca. 96% der Leistungsfälle im Bereich von 0-24% Invalidität und ca. 2,8% im Bereich von 25-49% bewegen (Betriebsinterne Auswertung), ist das ausschlaggebende eine hohe Grundsumme.

 

Der Bund der Versicherten empfiehlt folgendes:

 

30 Jahre = das sechsfache Bruttojahreseinkommen,

 

40 Jahre = das fünffache Bruttojahreseinkommen,

 

50 Jahre = das vierfache Bruttojahreseinkommen

 

Bist du z.B. 30 und Verdienst 50.000 Euro pro Jahr wäre das nach der Faustformel eine Grundsumme von 300.000 EUR. Die Progression von 225% ist soweit gut.

 

Ich persönlich würde die Grundsumme dann wohl eher bei 350.000 Euro ansetzten, die Todesfallsumme auf 1 Jahresgehalt setzen (zwecks der Vorschussregelung) und die Unfallrente mit dem niedrigsten Satz (1166 Euro) ansetzen (man kann Sie auch ganz rausnehmen, das ist meine Meinung nach persönlicher Geschmack). Da bin ich aber wohl eher etwas vorsichtiger gestrickt und sicher auch die kleinen Invaliditätsgrade lieber höher ab.

 

Gut ist, das kein Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld mit drin ist. Das ist in der Unfallvers. wirklich unnötig. Wenn man das haben will (was keine wirklich notwendige Absicherung ist) dann lieber als Krankenvers.. Da hat man dann immer eine Leistung, wenn man ins Krankenhaus geht, nicht nur bei einem Unfall.

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Matthew Pryor
Hat die Debeka unterschiedliche Produktvarianten, z.B. Basis, Plus, Exklusiv? Wenn ja, wurde Die die beste angeboten?

Nein,es gibt unterschiedliche Rentenhöhen,die sich aus der vereinbarten Grundsumme bemessen.Grob gerechnet:

  • Basis:0,33% der Grundsumme
  • Standard:0,66% der Grundsumme
  • Top:1% der Grundsumme

Da es mir bei den vermutlich vorhandenen Vorerkrankungen an dieser Stelle passend erscheint,möchte ich etwas zum Thema "Mitwirkungsanteil bei der Unfallrente" schreiben.Grundsätzlich gibt es 2 Arten,wie die Versicherer Vorerkrankungen,die für ein Unfallereignis mitverantwortlich sind,bei der Bemessung der Leistung in Abzug bringen.

Wir gehen davon aus,dass der festgestellte Invaliditätsgrad 60% beträgt und damit ein Anspruch auf die Unfallrente besteht.Der Versicherer bringt Vorerkrankungen hierbei erst bei einem Mitwirkungsgrad gleich oder >40% in Abzug.Die Unfallrente betrage wie im Fall des TO 2500€ monatlich und der Mitwirkungsanteil betrage 40%,der Versicherer darf also kürzen.

 

Variante 1:

Der Mitwirkungsanteil wird direkt von der Leistung abgezogen.Da ein Anspruch besteht,wird die Rente um 40% gekürzt (→Mitwirkungsanteil).Der TO erhält die gekürzte Rente von 1500€.Hierbei spielt es keine Rolle,ob der Invaliditätsgrad 50,70 oder 100% beträgt.Anders verhält es sich dann bei

 

Variante 2:

Der Versicherer zieht den Mitwirkungsanteil vom Invaliditätsgrad ab,wie es z.B. die Debeka in ihren Bedingungen festlegt.Von 60% (→Invaliditätsgrad) wird nun der MA in Abzug gebracht.Es verbleibt eine beanspruchbare "Restinvalidität" von 36%.Da bei der Unfallrente gemeinhin das "Alles-oder-nichts-Prinzip" greift,geht der Versicherungsnehmer leer aus!Ein Vorteil dieser Regelung greift erst bei sehr hohen Invaliditätsgraden.

Erleidet der VN eine Verletzung,die eine Invalidität von z.B. 90% nach sich zieht,verbleibt nach Abzug eine Invalidität >50%.Dann hat der VN aber auch den Anspruch auf die volle Rentenzahlung.

 

Grundsätzlich ist also bei solchen Konstellationen die Regelung,dass der Versicherer die Leistung kürzt,vorzuziehen,da in der Praxis sehr hohe Invaliditätsgrade sehr selten auftreten.

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