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alcaponeffm

Verlustverrechnung (Altanleihe) mit steuerpfl. Bezugsrechteverkauf 2013 möglich?

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alcaponeffm

Hallo Leute. Kann mir jemand helfen? Folgender Fall:

 

> Kauf einer Argentinienanleihe 1999 Kurs 96,00 € Depot in der Schweiz

 

> 2013 Depotübertrag nach Deutschland, Argentinienanleihe mit übertragen und noch immer im Depot

 

> 2013 Verkauf von Commerzbank Bezugsrechten die gemeiner Weise einen steuerlichen Ertrag darstellen und in den allg. Verrechnungstopf laufen

 

Meine Überlegung nun: Argentinienanleihe zum Kurs von 40,00 noch in 2013 verkaufen (also mit ordentlichen Verlust) und diesen mit den Erträgen aus dem Bezugsrechtsverkauf 2013 verrechnen?

 

Weiß jemand ob dies möglich ist? Kaufunterlagen der Anleihe aus 1999 müssten noch vorhanden sein.

 

Danke vorab und Grüße aus Frankfurt am Main

 

alcaponeffm

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otto03

Hallo Leute. Kann mir jemand helfen? Folgender Fall:

 

> Kauf einer Argentinienanleihe 1999 Kurs 96,00 € Depot in der Schweiz

 

> 2013 Depotübertrag nach Deutschland, Argentinienanleihe mit übertragen und noch immer im Depot

 

> 2013 Verkauf von Commerzbank Bezugsrechten die gemeiner Weise einen steuerlichen Ertrag darstellen und in den allg. Verrechnungstopf laufen

 

Meine Überlegung nun: Argentinienanleihe zum Kurs von 40,00 noch in 2013 verkaufen (also mit ordentlichen Verlust) und diesen mit den Erträgen aus dem Bezugsrechtsverkauf 2013 verrechnen?

 

Weiß jemand ob dies möglich ist? Kaufunterlagen der Anleihe aus 1999 müssten noch vorhanden sein.

 

Danke vorab und Grüße aus Frankfurt am Main

 

alcaponeffm

 

Solche nicht realisierten Altverluste sind nicht verrechenbar, noch nicht realisierte Altgewinne bräuchtest du im Gegenzug auch nicht zu versteuern.

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Taxadvisor

Meine Überlegung nun: Argentinienanleihe zum Kurs von 40,00 noch in 2013 verkaufen (also mit ordentlichen Verlust) und diesen mit den Erträgen aus dem Bezugsrechtsverkauf 2013 verrechnen?

 

Weiß jemand ob dies möglich ist? Kaufunterlagen der Anleihe aus 1999 müssten noch vorhanden sein.

 

Danke vorab und Grüße aus Frankfurt am Main

 

alcaponeffm

 

Handelt es sich bei der Argentinien-Anleihe um eine Finanzinnovation (oder ist sie so geschlüsselt?)? Falls nein, ist der Verlust steuerlich unbeachtlich. Falls ja, kann eine Verrechnung erfolgen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S.: Wurden die AK bei Übertrag aus der Schweiz mitübertragen (bei Kauf in 1996 unwahrscheinlich)? Ansonsten würde bei einer FI beim Verkauf zunächst auch Steuer einbehalten (Ersatzbemessungsgrundlage).

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alcaponeffm

Meine Überlegung nun: Argentinienanleihe zum Kurs von 40,00 noch in 2013 verkaufen (also mit ordentlichen Verlust) und diesen mit den Erträgen aus dem Bezugsrechtsverkauf 2013 verrechnen?

 

Weiß jemand ob dies möglich ist? Kaufunterlagen der Anleihe aus 1999 müssten noch vorhanden sein.

 

Danke vorab und Grüße aus Frankfurt am Main

 

alcaponeffm

 

Handelt es sich bei der Argentinien-Anleihe um eine Finanzinnovation (oder ist sie so geschlüsselt?)? Falls nein, ist der Verlust steuerlich unbeachtlich. Falls ja, kann eine Verrechnung erfolgen.

 

>> Ich glaube nein ? ist eine ganz normale Argent. Staatsanleihe mit festem Zins und wird im Depot wie folgt bezeichnet ARGENTINIEN, REPUBLIK EO-ANL. 1999(04) (WKN 292945) . Oder kann dieses Papier doch als Finanzinnvoation gelten?

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S.: Wurden die AK bei Übertrag aus der Schweiz mitübertragen (bei Kauf in 1996 unwahrscheinlich)? Ansonsten würde bei einer FI beim Verkauf zunächst auch Steuer einbehalten (Ersatzbemessungsgrundlage).

 

>> nein die AK wurden nicht mitübertragen. Hatte vor 2 Wochen schon Argent. Anleihen der selben Gattung verkauft und die Bank hat keine Steuern einbehalten, - vermutlich weil NV Bescheinigung vorliegt.

Die Einstandsdaten sind noch auf alten Depotauszügen ausgewiesen die doch dem Fiamt vorgelegt werden könnten?

 

 

Nochmals vielen Dank für die schnelle Hilfe

 

Gruß

 

alcaponeffm

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Taxadvisor

 

>> Ich glaube nein ? ist eine ganz normale Argent. Staatsanleihe mit festem Zins und wird im Depot wie folgt bezeichnet ARGENTINIEN, REPUBLIK EO-ANL. 1999(04) (WKN 292945) . Oder kann dieses Papier doch als Finanzinnvoation gelten?

 

>> nein die AK wurden nicht mitübertragen. Hatte vor 2 Wochen schon Argent. Anleihen der selben Gattung verkauft und die Bank hat keine Steuern einbehalten, - vermutlich weil NV Bescheinigung vorliegt.

Die Einstandsdaten sind noch auf alten Depotauszügen ausgewiesen die doch dem Fiamt vorgelegt werden könnten?

 

Da es sich nicht um eine FI handelt, kann der Verlust nicht mehr berücksichtigt werden, da Kauf vor 2009 und Verkauf nach mehr als einem Jahr. Mit NV-Bescheinigunmg werden aber ohnehin keine Verlusttöpfe o.ä. geführt. Wenn (durch den BZR-Verkauf oder auch sonst) die NV-Bescheingung zu Unrecht in Anspruch genommen wird für 2013, sind die Erträge und alle weiteren Einkünfte für 2013 nachzu erklären.

 

Gruß

Taxadvisor

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