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DvD

Wichtige Frage zur Steuerklasseneinteilung

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DvD

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt:

 

Herr X hat am 04.11.13 eine Kündigung erhalten und wurde zum 17.11.13 gekündigt. Bis dahin wurde er für die 2 Wochen freigestellt. In dieser Zeit hat Herr X ein neues Arbeitsverhältnis am 12.11.13 angetreten. Nun die Frage:

Nach Eltsam hat Herr X die Steuerklasse 4 eingetragen, wie ist das nun für die 5 Tage in denen Herr X eigentlich 2 Beschäftigungen hat. Gilt einer der Jobs als Zweitjob und wird mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet, wenn ja welcher?

 

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

 

Gruß

DvD

 

P.S. Herr X hat vorhin die Servicehotline vom Finanzamt angerufen und die meinten, dass dies wohl keine Auswikung haben sollte, aber die Frau war sich nicht sicher.

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nightyhawk
· bearbeitet von nightyhawk

Das hängt in erster Linie davon ab, zu wann Arbeitgeber 2 die ELStAM-Anmeldung erzeugt. Im obigen Fall gehe ich davon aus, dass AG2 das korrekt zum 12.11.13 gemacht hat.

 

AG1 bekommt nun eine Änderungsliste in welcher mitgetelt wird, dass er die Hauptarbeitgebereigenschaft per 12.11. verloren hat und somit vom 12.11. - 17.11. mit Steuerklasse 6 abrechnen MUSS. Das ist besonders dann in der Praxis schön, wenn die Abrechnungen schon durch sind. Wie holt man sich dann die Kohle vom Arbeitnehmer zurück?

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