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Garelli

Kündigung nach Paragraf 11 Absatz 4 des Versicherungsvertragsgesetzes

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Garelli

Hallo Community,

 

ich bräuchte da mal einen fachkundigen Rat, nach intensiver Suche und Auseinandersetzung mit meinem Versicherer komme ich nun nicht mehr weiter.

Ich habe mit Beginn zum 15.12.2010 eine (Rechtsschutz-) Versicherung abgeschlossen, der Versicherungsauslauf ist der 01.12.2015. Es handelt sich also um einen Versicherungsvertrag von mehr als drei Jahren Dauer.

Am 06.09.2013 habe ich die Versicherungen unter Berufung auf Paragraf 11, Absatz 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 15.12.2013 gekündigt.

Nach meiner Auffassung erfolgte die Kündigung damit fristgerecht unter Einhaltung der drei monatigen Frist.

 

Der Versicherer bestätigt mir zwar die Kündigung am 07.09.2013 erhalten zu haben, wiederspricht der Kündigung aber, da ich nach seiner Auffassung nur zum 01.12.2013 hätte kündigen können. Da die dreimonatige Frist zum 01.12.2013 abgelaufen ist, könne ich erst wieder zum 01.12.2014 kündigen.

 

Dieser Auffassung habe ich bereits wiedersprochen, der Versicherer zeigt aber weiterhin kein Einverständnis.

 

Ich zitiere Paragraf 11, Absatz 4 des VVG wie folgt:

 

(4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

 

Wenn der Versicherungsbeginn der 15.12.2010 war, dann endet das dritte Jahr doch wohl am 15.12.2013! Wie kommt der Versicherer auf den 01.12.2013? Nach welcher Mathematik rechnet der Versicherer hier?

 

Für sachdienliche Hinweise wäre ich extrem dankbar!

Herzlichsten Dank schon mal!

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Wenn der Versicherungsbeginn der 15.12.2010 war, dann endet das dritte Jahr doch wohl am 15.12.2013! Wie kommt der Versicherer auf den 01.12.2013?
Nein.Maßgeblich ist das vom Versicherer definierte Versicherungsjahr.Das dürfte am 01.12. enden bzw. neu beginnen.Damit hättest du die Frist tatsächlich versäumt.Das kann man auch aus deinem Post schließen:
der Versicherungsauslauf ist der 01.12.2015.

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Garelli

Danke für deine Antwort, Matthew.

Aber wieso kann der Versicherer definieren wann ein Versicherungsjahr endet? Davon steht im VVG nichts. Oder doch?

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Matthew Pryor
Aber wieso kann der Versicherer definieren wann ein Versicherungsjahr endet? Davon steht im VVG nichts. Oder doch?
Unglücklich formuliert meinerseits.Dein Vertrag begann in der Mitte des Monats,der Ablauf ist hier aber der springende Punkt.Und das ist der 01.12. eines jeden Jahres,so steht es ja auch in deinem Vertrag.Dieses Datum ist dann auch entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.Somit hätte die Kündigung also 3 Monate vor dem 01.12. beim Versicherer eingegangen sein müssen.Eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung besteht hier also erst zum 01.12.2014,abgesehen von den anderen "üblichen Verdächtigen" wie Beitragsanpassung oder einer Kündigung seitens des VN nach dem Eintritt eines Rechtsschutzfalles.Auch wenn es unter die Rubrik fällt:"Hätte man im Sinne des zufriedenen Kunden auch anders entscheiden können".Aber eben nicht müssen.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Auch wenn es unter die Rubrik fällt:"Hätte man im Sinne des zufriedenen Kunden auch anders entscheiden können".Aber eben nicht müssen.

Naja, bei dem Vorgang der Kündigung seitens des Kunden kann die Versicherer wohl nicht unbedingt von einem zufriedenen Kunden ausgehen, mit dem sie zukünftig weitere Geschäfte machen kann. Deshalb lautet dann die Devise der Versicherer meist "mitnehmen was noch geht".

 

Fachlich sehe ich es wie mein Vorredner. Versicherungsablauf 1.12. bedingt eine Kündigung bis zum 31.08.

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Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle

Vorschlag: Schreib an den Vorstand (ausgewählt höflich aber auf Kulanz bestehend; keinesfalls patzig werden). Gut ist natürlich, wenn jemand aus Deinem Umfeld dort versichert ist oder Du noch eine andere Versicherung dort laufen hats, dann sollte man das erwähnen.

Der Vorstand wird keine Lust / Zeit auf das Thema haben und es umgehend delegieren. Diejenigen an die er es delegiert werden soviel Angst vor dem Vorstand haben, dass Sie keinen Fehler machen wollen. Der beste Weg keinen Fehler zu machen ist in dem Fall kulant zu sein. Bei mir hat das so oder ähnlich meistens geklappt.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Diejenigen an die er es delegiert werden soviel Angst vor dem Vorstand haben, dass Sie keinen Fehler machen wollen.
Es wurde kein Fehler gemacht.Rechtlich ist die Zurückweisung der Kündigung und die Bestätigung zum Ablauf des nächsten Versicherungsjahres wasserdicht.

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Garelli

Vielen Dank für eure konstuktiven Meinungen und Vorschläge!

 

So ganz verstehen will ich das mit dem Versicherungsjahr aber dennoch nicht.

In meiner Welt, rechnet man sich das Ende einer dreijährigen Dauer nach der "Formel": Begin + drei Jahre aus.

Wieso kann der Versicherer mit dem Vertragsauslauf definieren, wann ein Versicherungsjahr endet und damit beginnt?

Versteht mich nicht falsch, ihr habt vermutlich recht, nur ich möchte es aber gerne verstehen!

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Matthew Pryor

Versuchen wir doch einmal,Fakten zu schaffen:

  • Auf der Police ist der 15.12.2010 als Beginn ausgewiesen
  • Laut Police endet der Vertrag am 01.12.2015

Soweit richtig?Informiere dich bitte einmal beim Versicherer,wie er auf diese beiden Daten kommt.Es wäre bestimmt auch für andere interessant,wenn du die Antwort hier im Anschluss einstellen könntest.Ich habe eine Vermutung,möchte aber erst einmal die Antwort des Versicherers abwarten.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

mann kann da auch einiges zu ergooglen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbeginn

 

Technischer Beginn ist der Tag, der im Versicherungsantrag festgehalten wird (beispielsweise der 1. März 2010). Es wird vereinbart, dass ab dem technischen Beginn der Versicherungsnehmer einen Beitrag/eine Prämie zahlen muss. Liegt der technische Beginn vor dem formellen Beginn, also vor der Annahme des Versicherers, so sind die Beiträge für die Zeit zwischen dem technischen Beginn und dem formellen Beginn zum formellen Beginn rückwirkend zu zahlen.

 

Meist wird auch vereinbart, dass mit dem technischen Beginn auch die Versicherungsperiode (§ 12 VVG) beginnt. Die Versicherungsperiode bestimmt die Fälligkeit der folgenden Beiträge, Kündigungs- und andere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und das Ende des Versicherungsschutzes. Falls nicht eine kürzere Versicherungsperiode vereinbart wird, dauert sie ein Jahr. Es kann vereinbart werden, dass sich das Versicherungsverhältnis jeweils um ein Jahr verlängert, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf gekündigt wird (Verlängerungsklausel);

 

Letztendlich müßte Versicherungsantrag (Rückdatierung des technischen Beginns auf 1.12.) und/oder Versicherungsbedingungen (Versicherungsperiode) aufschuß geben.

 

Versuchen wir doch einmal,Fakten zu schaffen:

  • Auf der Police ist der 15.12.2010 als Beginn ausgewiesen
  • Laut Police endet der Vertrag am 01.12.2015

Hierbei kann es sich durchaus um den formellen oder materiellen Vertragsbeginn (Haftungsstart) handeln. Laut o.a. Quelle kann die Versicherungsperiode davon abweichen. Damit müssen sich die Fakten nicht widersprechen.

Wie gesagt, ich denke hier helfen jetzt nur die konkreten Vertrags- und Antragsunterlagen und kein pauschales Rätselraten mehr.

 

PS / Tip: Da Dein Versicherer der Kündigung (vermutlich zu Recht) widersprochen hat mußt Du erneut kündigen! Deine Kündigung gilt jetzt nicht automatisch zum 1.12.2014

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Garelli

Versuchen wir doch einmal,Fakten zu schaffen:

  • Auf der Police ist der 15.12.2010 als Beginn ausgewiesen
  • Laut Police endet der Vertrag am 01.12.2015

Soweit richtig?Informiere dich bitte einmal beim Versicherer,wie er auf diese beiden Daten kommt.Es wäre bestimmt auch für andere interessant,wenn du die Antwort hier im Anschluss einstellen könntest.Ich habe eine Vermutung,möchte aber erst einmal die Antwort des Versicherers abwarten.

 

Fakten schaffen finde ich prima! Und genau das versuche ich ja.

 

Aber ich verstehe deine Frage an den Versicherer wiederum nicht!?

Welche Relevanz hat es, wie der Versicherer er auf diese Daten kommt? Was könnte denn da die Antwort sein?

 

Wir haben einen Vertrag geschlossen, der am 15.12.2010 begann und am 01.12.2015 enden soll.

§11, Absatz 4 spricht davon, dass der Vertrag zum Schluss des dritten Jahres gekündigt werden kann.

Das sind doch eigentlich alle relevanten Fakten?!

 

Oder bin ich zu doof?!? crying.gif

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harryguenter

Wir haben einen Vertrag geschlossen, der am 15.12.2010 begann und am 01.12.2015 enden soll.

§11, Absatz 4 spricht davon, dass der Vertrag zum Schluss des dritten Jahres gekündigt werden kann.

Das sind doch eigentlich alle relevanten Fakten?!

lies Dir bitte nochmal meinen Post über Deinen und die Quelle durch. Dann wirst Du erkennen, dass die Faktenlage durchaus richtig sein und der Versicherer recht haben kann(!) wenn die Antrags-/Vertragsunterlagen entsprechend gestaltet sind.

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Garelli

lies Dir bitte nochmal meinen Post über Deinen und die Quelle durch. Dann wirst Du erkennen, dass die Faktenlage durchaus richtig sein und der Versicherer recht haben kann(!) wenn die Antrags-/Vertragsunterlagen entsprechend gestaltet sind.

 

Vielen Dank für deinen Beitrag, harryguenter!

Das ist vermutlich der Hinweis in die richtige Richtung.

Was ich aber immer noch nicht verstehe, wenn "der Begriff des Versicherungsbeginn nicht eindeutig ist", dann müsste §11, Absatz 4 doch definieren auf welchen Zeitpunkt sich die drei Jahre beziehen. Oder steht das an anderer Stelle im VVG?

 

Ich werde nachschauen, wann der Vertrag geschlossen wurde. Leider habe ich die Unterlagen aber gerade nicht zur Hand. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass der Versicherer die Prämie für den Zeitraum vom 15.12.2010 bis 31.12.2010 nur anteilig eingezogen hat, somit kann der "technische Beginn" ja nicht z.B. der 01.12.2010 gewesen sein. Oder habe ich da schon wieder was nicht verstanden? :unsure:

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Matthew Pryor
Hierbei kann es sich durchaus um den formellen oder materiellen Vertragsbeginn (Haftungsstart) handeln.
Darauf will ich ja hinaus.Daher die Bitte,die Police zu prüfen und um eine Klarstellung seitens des Unternehmens zu bitten.

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harryguenter

Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass der Versicherer die Prämie für den Zeitraum vom 15.12.2010 bis 31.12.2010 nur anteilig eingezogen hat, somit kann der "technische Beginn" ja nicht z.B. der 01.12.2010 gewesen sein. Oder habe ich da schon wieder was nicht verstanden? :unsure:

Neben dem technischen Beginn kann ja alternativ auch eine Bestimmung im Vertragswerk für die Festlegung der Versicherungsperiode getroffen sein. Über die Möglichkeiten der Vertragsgestaltungen in dem Bereich habe ich keine weiterführenden Kenntnisse.

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nolske

Grundsätzlich ist auch in dem jeweiligen Bedingungswerk (alternativ der Tarifbeschreibung) festgelegt, wie genau das Versicherungsunternehmen das Versicherungsjahr definiert. Letztendlich bleibt es denen überlassen.

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Garelli

Danke auch für deinen Beitrag nolske.

 

Grundsätzlich ist auch in dem jeweiligen Bedingungswerk (alternativ der Tarifbeschreibung) festgelegt, wie genau das Versicherungsunternehmen das Versicherungsjahr definiert. Letztendlich bleibt es denen überlassen.

Der Meinung scheinen ja auch alle zu sein, dass der Versicherer das Versicherungsjahr definieren kann, aber wo zum Geier steht das im VVG? Oder wo sonst ist das geregelt?

 

In §10 steht lediglich:

VVG §10 Beginn und Ende der Versicherung:

Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.

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harryguenter

Der Meinung scheinen ja auch alle zu sein, dass der Versicherer das Versicherungsjahr definieren kann, aber wo zum Geier steht das im VVG? Oder wo sonst ist das geregelt?

Naja, da gibts doch zu jedem Versicherungsvertrag ein entsprechendes Dokument voll kleingedrucktem mit den Vertragsbedingungen.

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Matthew Pryor

Ja.Nennt sich Police.Dort findet man alle für die Beantwortung dieser Frage nötigen Angaben,ganz ohne unnützes Stochern im Nebel.

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polydeikes

Seid ihr böse :lol: .

 

Versicherungsschein -> klar definierter Beginn und Ende der Versicherungsleistung.

 

01.12. Ist das Vertragsende, Kündigung hätte bis 01.09. erfolgen müssen. Die abgelehnte Kündigung ist vollkommen rechtens.

 

Bei Erhalt der Police hat man nach "sorgsamer" Prüfung immerhin 14 Tage für das Widerrufen Zeit. Wärest du mit der Veränderung von 15.12.2013 auf 01.12.2013 nicht einverstanden gewesen, hättest du den Vertrag widerrufen müssen.

 

Ist doch bei Handyverträgen und Co nichts anderes, entscheidend ist was auf dem Vertrag steht und so von beiden Seiten akzeptiert wurde.

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nolske

[...]

Der Meinung scheinen ja auch alle zu sein, dass der Versicherer das Versicherungsjahr definieren kann, aber wo zum Geier steht das im VVG? Oder wo sonst ist das geregelt?

 

Warum sollte das im VVG stehen? Nach § 10 i. V. m. §12 VVG ist nur definiert, dass üblicherweise die Versicherungsperiode ein Jahr beträgt. Hier ist nicht das Kalenderjahr genannt.

Aus "Kundenfreundlichkeit" entspricht zwar das Versicherungsjahr meist dem Kalenderjahr, aber ein Zwang besteht nicht. Wenngleich man sich dadurch auf Seiten der Versicherung das Leben leichter machen kann.

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Garelli

Ja.Nennt sich Police.Dort findet man alle für die Beantwortung dieser Frage nötigen Angaben,ganz ohne unnützes Stochern im Nebel.

 

Dann nenn mir doch mal bitte die Angabe in der Police, welche zum 01.12.2013 führen soll!

In der Police steht klar und deutlich, d.h. wortwörtlich: Versicherungsbegin 15.12.2010.

Des Weiteren steht in der Police Versicherungsauslauf 01.12.2015.

 

Ich kündigen diesen Vertrag nun eben nicht regulär zum Ende der Laufzeit, sondern unter Berufung auf $11, Absatz 4 VVG nach Ablauf von drei Jahren!

Das der Vertrag auch bereits nach drei Jahren kündbar ist, steht ja nicht in der Police, dazu bemühe ich ja das VVG.

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Matthew Pryor

Nein.Du kündigst den Vertrag zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres.Benenne doch zur Abwechslung eine Quelle,die dein Rechtsempfinden untermauert.Mal abgesehen von deinem logischen Empfinden,dass der Versicherer offensichtlich nicht zu teilen scheint.

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Garelli

Nein.Du kündigst den Vertrag zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres.Benenne doch zur Abwechslung eine Quelle,die dein Rechtsempfinden untermauert.Mal abgesehen von deinem logischen Empfinden,dass der Versicherer offensichtlich nicht zu teilen scheint.

 

Willst du mich auf den Arm nehmen? Wenn ich eine Quelle hätte, dann müsste ich ja nicht danach fragen!

Es geht auch nicht um mein Rechtsempfinden, sondern um die zugrunde liegenden relevaten Fakten. Und da weiß ich immer noch nicht, welche das sein sollen, außer dem Versicherungsbeginn.

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TaurusX

Hast du mal bei der Versicherung angerufen ?

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