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jevgeni

NV-Bescheinigung / Erbfall / Übertragung von Wertpapieren

Empfohlene Beiträge

jevgeni

Hallo Forumsteilnehmer,

 

meine Frau ist Erbin eines Wertpapierdepots (fast ausschließlich Anleihen) Ihrer Großmutter.

Diese besaß seit Jahren eine NV-Bescheinigung (auch für 2014 wäre es noch so gewesen) , die Anleihen sind alle um ca. 100 gekauft worden

und stehen durch die Bank bei ca. 110/115.

 

Unsere Frage liegt in der steuerlichen Behandlung:

 

Bekommt meine Frau bei Übertrag der WP die Kaufkurse der Verstorbenen eingebucht und ist demnach

bei Fälligkeit oder vorzeitigem Verkauf der Papiere abgeltungssteuerpflichtig? oder greift hier ein Kurs vom Todestag

der Verstorbenen? Macht es Sinn, die WP aus steuerlicher Sicht (2013) noch zu verkaufen, weil da die NV-Bescheinigung der

Verstorbenen greift?

 

Grundsätzlich finden wir die Papiere absolut haltenswert...

 

Bin für Tipps, Informationen und Beantwortung meiner Frage sehr dankbar!

 

Viele Grüße, J.

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otto03

Hallo Forumsteilnehmer,

 

meine Frau ist Erbin eines Wertpapierdepots (fast ausschließlich Anleihen) Ihrer Großmutter.

Diese besaß seit Jahren eine NV-Bescheinigung (auch für 2014 wäre es noch so gewesen) , die Anleihen sind alle um ca. 100 gekauft worden

und stehen durch die Bank bei ca. 110/115.

 

Unsere Frage liegt in der steuerlichen Behandlung:

 

Bekommt meine Frau bei Übertrag der WP die Kaufkurse der Verstorbenen eingebucht und ist demnach

bei Fälligkeit oder vorzeitigem Verkauf der Papiere abgeltungssteuerpflichtig? oder greift hier ein Kurs vom Todestag

der Verstorbenen? Macht es Sinn, die WP aus steuerlicher Sicht (2013) noch zu verkaufen, weil da die NV-Bescheinigung der

Verstorbenen greift?

 

Grundsätzlich finden wir die Papiere absolut haltenswert...

 

Bin für Tipps, Informationen und Beantwortung meiner Frage sehr dankbar!

 

Viele Grüße, J.

 

Vielleicht hift das weiter

http://www.abgeltungssteuer-ratgeber.de/erbfall-und-abgeltungssteuer.html

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36281.xhtml?currentModule=home

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Ramstein

die Anleihen sind alle um ca. 100 gekauft worden und stehen durch die Bank bei ca. 110/115.

 

Grundsätzlich finden wir die Papiere absolut haltenswert...

Und wie sieht es konkret mit der Rendite bis zur Fälligkeit aus?

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jevgeni

die Anleihen sind alle um ca. 100 gekauft worden und stehen durch die Bank bei ca. 110/115.

 

Grundsätzlich finden wir die Papiere absolut haltenswert...

Und wie sieht es konkret mit der Rendite bis zur Fälligkeit aus?

 

 

Die Rendite ist ok, nicht mehr spektakulär...mir geht es eher, wie geschrieben, um die steuerliche Seite...

Da konnte mir die Links leider nur bedingt weiterhelfen...

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Taxadvisor

Hallo Forumsteilnehmer,

 

meine Frau ist Erbin eines Wertpapierdepots (fast ausschließlich Anleihen) Ihrer Großmutter.

Diese besaß seit Jahren eine NV-Bescheinigung (auch für 2014 wäre es noch so gewesen) , die Anleihen sind alle um ca. 100 gekauft worden

und stehen durch die Bank bei ca. 110/115.

 

Unsere Frage liegt in der steuerlichen Behandlung:

 

Bekommt meine Frau bei Übertrag der WP die Kaufkurse der Verstorbenen eingebucht und ist demnach

bei Fälligkeit oder vorzeitigem Verkauf der Papiere abgeltungssteuerpflichtig? oder greift hier ein Kurs vom Todestag

der Verstorbenen? Macht es Sinn, die WP aus steuerlicher Sicht (2013) noch zu verkaufen, weil da die NV-Bescheinigung der

Verstorbenen greift?

 

Grundsätzlich finden wir die Papiere absolut haltenswert...

 

Bin für Tipps, Informationen und Beantwortung meiner Frage sehr dankbar!

 

Viele Grüße, J.

 

1. Die NV-Bescheinigung greift nur bis zum Todestag, die Veräußerungsgewinne würden also bei Euch auflaufen.

2. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden übernommen, d.h. Kauf vor 2009 i.d.R. steuerfreier Verkauf möglich, nur Stückzinsen steuerpflichtig, Kauf nach 2008 alles steuerpflichtig.

 

Gruß

Taxadvisor

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jevgeni

Hallo Forumsteilnehmer,

 

meine Frau ist Erbin eines Wertpapierdepots (fast ausschließlich Anleihen) Ihrer Großmutter.

Diese besaß seit Jahren eine NV-Bescheinigung (auch für 2014 wäre es noch so gewesen) , die Anleihen sind alle um ca. 100 gekauft worden

und stehen durch die Bank bei ca. 110/115.

 

Unsere Frage liegt in der steuerlichen Behandlung:

 

Bekommt meine Frau bei Übertrag der WP die Kaufkurse der Verstorbenen eingebucht und ist demnach

bei Fälligkeit oder vorzeitigem Verkauf der Papiere abgeltungssteuerpflichtig? oder greift hier ein Kurs vom Todestag

der Verstorbenen? Macht es Sinn, die WP aus steuerlicher Sicht (2013) noch zu verkaufen, weil da die NV-Bescheinigung der

Verstorbenen greift?

 

Grundsätzlich finden wir die Papiere absolut haltenswert...

 

Bin für Tipps, Informationen und Beantwortung meiner Frage sehr dankbar!

 

Viele Grüße, J.

 

1. Die NV-Bescheinigung greift nur bis zum Todestag, die Veräußerungsgewinne würden also bei Euch auflaufen.

2. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden übernommen, d.h. Kauf vor 2009 i.d.R. steuerfreier Verkauf möglich, nur Stückzinsen steuerpflichtig, Kauf nach 2008 alles steuerpflichtig.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

Das ist schade...aber herzlichen Dank für die Info!

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